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Künstliche Intelligenz

Windows bekommt gemeinsames Musikhören mit Bluetooth LE Shared Audio


Zum Wochenende hat Microsoft neue Windows-Insider-Previews veröffentlicht. Diese bringen eine Vorschau auf „Shared Audio“ für Bluetooth LE mit. Damit können zwei Bluetooth-Geräte gleichzeitig den Windows-Sound wiedergeben.

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Microsoft arbeitet seit einiger Zeit daran, den Bluetooth-Support in Windows zu verbessern. Im Laufe des Jahres soll Windows neue Facetten des Funkstandards Bluetooth Low Energy (LE) bedienen können. Dazu gehört nun auch offenbar ein Teil von Bluetooth „Auracast“, worauf Microsoft laut Windows Insider Blog für „Shared Audio“ aufbaut. Auracast kann laut Spezifikation mit einem Audio-Sender Ton an eine unbegrenzte Anzahl von Empfängern schicken. „Mit Shared Audio kann Ihr unterstützter Windows 11-PC einen Audiostream gleichzeitig an zwei Bluetooth-Audiozubehörgeräte übertragen“, führt Microsoft dort aus, es „ermöglicht die gemeinsame Nutzung Ihrer Audiodaten über zwei separate Kopfhörer, Lautsprecher, Ohrhörer oder Hörgeräte.“

Microsoft schlägt auch Einsatzmöglichkeiten für die neue Funktion vor: So könnten Schüler und Studenten zusammen Musik beim Lernen hören. Oder „Shared Audio“ kann Familienmitglieder enger zusammenbringen, die zusammen einen Film auf einer Reise schauen.


Shared-Audio-Dialog

Shared-Audio-Dialog

Windows 11 kennt in der Vorschau-Version auf kompatibler Hardware eine neue Schnelleinstellung für Shared Audio.

(Bild: Microsoft)

Zur Nutzung sind jedoch Hürden zu überspringen. Um in den Genuss von Shared Audio zu kommen, ist das Pairing und die Verbindung von Bluetooth-LE-Audio-kompatiblem Zubehör an den Windows-11-PC nötig. Dort müssen Interessierte die neue „Shared Audio (Vorschau)“-Kachel in den Schnelleinstellungen nutzen. Ein Klick auf „Share“ startet das Teilen, „Stop Sharing“ beendet es schließlich.

Viel kompatible Hardware gibt es derzeit jedoch noch nicht. Microsoft listet unter aktuell nutzbaren Geräten Surface-Laptops mit 13,8 und 15 Zoll mit Qualcomm Snapdragon X und das Surface Pro mit 13 Zoll und Snapdragon X sowie die gleichnamigen Business-Versionen. In Kürze will Microsoft zudem die Laptops Samsung Galaxy Book5 360, Pro, Pro 360 mit Intel Core Ultra 200-Prozessoren, Samsung Galaxy Book4 Edge mit Snapdragon X und die Surface Laptops mit 12 und 13 Zoll mit Snapdragon X sowie deren Business-Pendants unterstützen. Als Ausgabegeräte listet Microsoft derzeit Samsung Galaxy Buds2 Pro, Buds3 und Buds3 Pro, Sony WH-1000XM6 und jüngste LE-Audio-fähige Hörhilfen von ReSound und Beltone. Das sei jedoch keine erschöpfende Auflistung, andere Geräte können ebenfalls unterstützt werden, erklärt Microsoft.

Auf die unterstützten Copilot+-PCs muss die jüngste Windows-Insider-Version im Developer- oder Beta-Kanal installiert werden. Die Funktion könnte noch etwas auf sich warten lassen, da Microsoft sie erst schrittweise freischaltet.

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Ende August hat Microsoft eine verbesserte Version für das sogenannte Hands-Free-Profile (HFP) von Bluetooth integriert. Sofern das Mikrofon von Bluetooth-Headsets genutzt wird, schaltet die Verbindung auf dieses Profil. Anders als das Advanced Audio Distribution Profile (A2DP) konnte das HFP bisher lediglich Mono-Sound bis zu 8-16 kHz wiedergeben, das zudem stark komprimiert wurde – der muffige Sound des alten Mittelwellenradios lässt grüßen. Immerhin kam bereits „Wideband Voice“ zu HFP dazu, was die Samplerate auf bis zu 32 kHz verdoppelte.

Bluetooth LE Audio erlaubt nun aber mehr, es gibt ein „Telephony and Media Profile“ (TMAP) sowohl für Medienwiedergabe als auch Telefonie. Microsoft erklärt in einem Blog-Beitrag, dass LE Audio mit verbesserter Kompression daherkommt und TMAP von Bluetooth-Hardware 32 kHz Samplerate in Stimmprofilen verlangt. Microsoft hatte vor etwa zwei Monaten mit „Super Wideband Stereo“ für LE Audio Voice eine Schippe draufgelegt. Das erlaubt den hochqualitativen Sound auch in Stereo bei der Nutzung des Mikrofons etwa in Spielen oder Telefonaten. Dafür müssen Entwickler von Bluetooth-Hardware und Kommunikationssoftware jedoch Anpassungen vornehmen. Möglich machen diese Verbesserungen unter anderem die deutlich besseren Fähigkeiten des LC3-Codecs (Low Complexity Communications Codec), der in Bluetooth LE Audio verankert ist und etwa Samplingraten von 8, 16, 24, 32, 44,1 und 48 kHz, Datenraten von 16 bis 320 kBit/s und Rahmengrößen von 7,5 und 10 Millisekunden unterstützt – und die getrennte Übertragung von einzelnen Audio-Kanälen, etwa für Stereosound.


(dmk)



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Urteil gegen Ex-Audi-Chef wegen des Abgasbetrugs ist rechtskräftig


Das Urteil gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler im Diesel-Skandal ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Ende Juni 2023 hatte das Landgericht München Stadler und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Es war das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Abgasbetrugs-Skandal, der die Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.

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Der Abgas-Skandal bei VW

Der Abgas-Skandal bei VW

VW hat hat Millionen Motoren mit einer Software ausgestattet, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren. Auslöser des Skandals waren Ermittlungen der US-Umweltbehörde.

Gegen das Urteil hatten die Angeklagten Revision eingelegt, diese wurde aber vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen, wie nun mitgeteilt wurde. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte Stadler wegen „Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen“ zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Er habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren zwar nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt, hieß es damals zur Begründung.

Neben Stadler hatte auch der Porsche-Vorstand sowie der Ingenieur P. in dem Verfahren vor Gericht gestanden. Alle drei Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.

Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Tricksereien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setzte das Gericht nur 5 Prozent Wertverlust an.


Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
)

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Der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht.

Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Harnstofftanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Der Volkswagen-Konzern wollte damals mit dem „Clean Diesel“ den US-Markt erobern. Die Entwickler standen unter Zeit- und Erfolgsdruck, und Abteilungsleiter P. forderte von seinen Mitarbeitern „intelligente Lösungen“, um den kaum erfüllbaren Erwartungen nachzukommen.

Mehr über den Abgasbetrug


(fpi)



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Waterfox positioniert sich als KI-freie Firefox-Alternative


Der Firefox-Ableger Waterfox positioniert sich als bewusste Gegenbewegung zu Mozillas KI-Strategie. Wie Waterfox-Entwickler Alex Kontos in einem Blogpost mitteilte, werde der Browser keine Large Language Models enthalten – „Punkt“, wie er unmissverständlich formulierte. Die Ankündigung erfolgte als direkte Reaktion auf Mozillas Pläne, Firefox mit KI-Funktionen auszustatten.

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Mozilla hatte Mitte Dezember unter seinem neuen CEO Anthony Enzor-DeMeo angekündigt, Firefox zu einem „modernen KI-Browser“ weiterzuentwickeln. Die Strategie umfasst Funktionen wie ein AI Window, in dem Nutzer zwischen verschiedenen Sprachmodellen wählen können, sowie Features wie „Shake to Summarize“ für iOS (Schütteln für Zusammenfassung). Nach massiver Kritik aus der Community versprach Mozilla-Entwickler Jake Archibald einen KI-Schalter, der alle entsprechenden Funktionen vollständig entfernen soll.

Kontos unterscheidet in seinem Blogpost zwischen spezialisierten, transparenten Machine-Learning-Tools wie Mozillas Übersetzungstool Bergamot und generischen LLMs. Während zweckgebundene ML-Werkzeuge auditierbar und nachvollziehbar seien, kritisiert er LLMs als intransparente Black Boxes. Besonders problematisch sieht er den potenziellen Zugriff auf Browserdaten: LLMs mit Zugang zu Tabs, Verlauf und Nutzerinteraktionen könnten Inhalte manipulieren, Darstellungen verändern oder sensible Daten herausfiltern.

Waterfox basiert auf Firefox ESR und folgt damit einem längeren Update-Rhythmus als Mozillas monatliche Releases. Der im Jahr 2011 ursprünglich als 64-Bit-Rebuild von Firefox gestartete Browser deaktiviert standardmäßig die Erfassung von Telemetriedaten, die Firefox nach eigenen Angaben zur Verbesserung der Stabilität erhebt, und bietet Funktionen wie eine vertikale Tab-Leiste. Eine Classic-Variante erhält Kompatibilität für ältere Erweiterungen aufrecht, die in modernen Firefox-Versionen nicht mehr funktionieren.

Die technische Umsetzung eines KI-Kill-Switches bleibt unterdessen ungeklärt. Mozilla hat bisher nicht offengelegt, ob der angekündigte Schalter lediglich UI-Elemente versteckt oder auch Netzwerkaufrufe und Telemetrie zu KI-Endpunkten blockiert. Auch die Frage, ob Firefox standardmäßig auf lokale oder Cloud-basierte Modelle setzen wird, ließ Mozilla offen. Für Datenschutz-kritische Anwendungen wäre eine vollständige Deaktivierung aller KI-Prozesse und Netzwerkverbindungen erforderlich.

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Sollte Firefox Daten an Cloud-LLM-Anbieter außerhalb der EU übermitteln, unterliegt dies der DSGVO. Mozilla müsste eine Rechtsgrundlage wie die nötige Einwilligung sicherstellen und Datenübermittlungen durch Standardvertragsklauseln absichern. Deutsche Datenschutzbehörden könnten bei großflächigen KI-Funktionen mit personenbezogenen Daten Prüfungen einleiten. Besonders bei Datenexporten in die USA drohen zusätzliche Auflagen.

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die auf datenschutzkonforme Browser setzen müssen, wird Mozillas finale technische Umsetzung entscheidend sein. Waterfox dürfte von der Debatte profitieren und könnte neben anderen Forks wie LibreWolf zu einer Alternative für Nutzer werden, die KI-Funktionen grundsätzlich ablehnen.


(mki)



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BND-Agenten sollen Wohnungen betreten und Bundestrojaner installieren dürfen


Das Bundeskanzleramt treibt eine umfangreiche Reform des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND) voran. Ziel ist es, den Auslandsgeheimdienst technologisch wie operativ aufzurüsten. Das berichten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung. Ein Kernpunkt der Initiative ist demnach die Befugnis für die Agenten, physisch in Wohnungen einzudringen, um Spionagesoftware wie den Bundestrojaner heimlich direkt auf IT-Systemen von Zielpersonen zu installieren. Das soll helfen, technische Hürden wie Verschlüsselung und die Abschottung von Endgeräten zu umgehen. Das spiegelt einen Trend wider, der sich auf Länderebene abzeichnet: Erst jüngst beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus: Die dortige Polizei darf Wohnungen heimlich betreten, um Staatstrojaner zu platzieren.

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Brisant ist auch die vorgesehene Einführung „operativer Anschlussmaßnahmen“, die den BND zur Sabotage im Ausland ermächtigen würden. Bisher war die Arbeit der Behörde darauf beschränkt, Erkenntnisse zu gewinnen und diese für die politische Entscheidungsfindung aufzubereiten. Nach den Plänen soll der Dienst eigenständig handeln dürfen, um die Angriffsfähigkeit gegnerischer Akteure zu schwächen. Dies reicht von der Störung feindlicher Kommunikationsnetze bis hin zur Unschädlichmachung von Waffensystemen durch gezielte Cyberoperationen. Bei Cyberangriffen auf deutsche Ziele soll es dem BND so laut den Berichten erlaubt werden, im Rahmen der umstrittenen „Hackbacks“ aktiv zurückzuschlagen. Die Spione dürften etwa Datenströme umleiten oder die für die Attacken genutzte IT-Infrastruktur im Ausland direkt selbst angreifen.

Der Entwurf sieht vor, dass BND-Mitarbeiter physisch an gegnerischen Geräten oder Waffensystemen Manipulationen vornehmen dürfen. Dies könnte die Sabotage von Raketentechnik oder Zentrifugen umfassen, um deren Einsatz oder Weitergabe in Krisenstaaten zu verhindern. Das Kanzleramt setzt ferner auf moderne Analysewerkzeuge: Der Einsatz von KI zur Datenauswertung soll ebenso verankert werden wie die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware. Der Dienst könnte zudem künftig Standort- und Routendaten direkt bei Fahrzeugherstellern oder Werkstätten abrufen. Damit diese weitreichenden Befugnisse greifen, müsste der Nationale Sicherheitsrat zuvor eine Sonderlage feststellen, die eine systematische Gefährdung der Bundesrepublik beschreibt. Der BND würde damit in einer Grauzone zwischen klassischer Spionage und militärischer Verteidigung agieren.

Insgesamt umfasst der Entwurf 139 Paragraphen, was einer Verdopplung des bisherigen Normenwerks entspricht und den Anspruch der Reform unterstreicht. Der BND dürfte künftig so auch verdächtige Drohnen über seinen Liegenschaften mit „geeigneten Mitteln“ abwehren. Das Kanzleramt betont, mit der Leistungsfähigkeit internationaler Partnerdienste wie der NSA Schritt halten zu müssen, um in einer veränderten Weltlage handlungsfähig zu bleiben. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Datenübermittlung sollen zwar umgesetzt werden, doch der Fokus liegt auf einer offensiven Ausrichtung. Mit dem Mix aus physischer Infiltration, digitaler Sabotage und KI-Überwachung will die Regierungszentrale den Nachrichtendienst als schlagkräftiges Instrument einer „hemdsärmeligeren“ Sicherheitspolitik positionieren. Zunächst müssen aber die anderen Ressorts zustimmen, damit das parlamentarische Verfahren starten kann.


(mki)



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