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Datenschutz & Sicherheit

Windows-Updates führen zu unerwarteten Benutzerkontensteuerungs-Prompts


Rufen Windows-Nutzerinnen und -Nutzer mit gewöhnlichen Benutzerrechten nach der Installation der August-Updates bestimmte Programme oder etwa die Reparaturfunktion von MSI-Installern auf, erhalten sie neuerdings einen Benutzerkontensteuerungs-Prompt (UAC). Installationen können deshalb auch fehlschlagen. Darauf weist Microsoft jetzt hin.

In einem Beitrag in den Windows-Release-Health-Notizen erklärt Microsoft das neue Verhalten von Windows. Grundsätzlich will Microsoft mit dem Update eine Sicherheitslücke im Windows-Installer schließen, durch die Angreifer aufgrund „schwacher Authentifizierung“ ihre Rechte im System ausweiten können (CVE-2025-50173 / EUVD-2025-24338, CVSS 7.8, Risiko „hoch„). Der Lösungsansatz besteht darin, einen Prompt der Benutzerkontensteuerung zum Vergeben der nötigen Administratorrechte anzuzeigen, sofern Aktionen des Windows-Installers (MSI) wie Reparaturen und ähnliche ausgeführt werden sollen.

Microsoft listet auf, dass diese Änderung nun in Benutzerkontensteuerungs-Rückfragen in einigen Szenarien sorgen kann: Beim Aufruf von MSI-Reparaturoperationen (etwa mittels „msiexec /fu“ [sic!]), beim Start von Autodesk-Apps, AutoCAD, Civil 3D oder Inventor CAM, sowie bei der Installation einer MSI-Datei, nachdem Nutzer sich das erste Mal in der App angemeldet haben. Außerdem können UAC-Prompts bei Installation von Apps auftreten, die sich als Benutzer installieren lassen, beim Start von Windows-Installern bei einem Active Setup, beim Verteilen von Paketen mittels Manager Configuration Manager (ConfigMgr), die auf Nutzer-spezifische „Advertising“-Konfigurationen zurückgreifen und beim Aktivieren des Secure Desktops.

Weiter erklären Microsofts Entwickler, dass Installationen mit einer Fehlermeldung fehlschlagen können. Das passiert etwa, wenn Nutzer mit Standardrechten eine MSI-Reparaturfunktion anstoßen, die keine Dialoge anzeigt. Als Beispiel nennen die Redmonder die Installation und den Start von Microsoft Office Professional Plus 2010 als Standardnutzer. Im Konfigurationsvorgang erscheint dann der Fehler 1730.

Als Gegenmaßnahme empfiehlt Microsoft, die App nach Möglichkeit als Administrator zu starten. Etwa aus dem Startmenü oder aus den Suchergebnissen heraus durch Rechtsklick und der Auswahl „Als Administrator ausführen“. IT-Verwalter können bei Microsofts Support for Business eine spezielle Gruppenrichtlinie anfordern, die dann offenbar Standardnutzern die Möglichkeit bietet, Apps als Admin auszuführen.

Microsoft arbeitet den Angaben zufolge an einer Lösung, die Admins die Möglichkeit gibt, bestimmten Apps MSI-Operationen ohne UAC-Prompts einzurichten. Betroffen sind eigentlich alle derzeit unterstützten Windows-Versionen: Windows 11 24H2, 23H2, 22H2, Windows 10 22H2, 21H2, 1809, Enterprise LTSC 2019, Enterprise LTSC 2016, 1607, Enterprise 2015 LTSB und Windows Server 2025, 2022, 1809, 2019, 2016, 2012 R2 und 2012.

Die August-Sicherheitsupdates für Windows haben ungewöhnlich viele Nebenwirkungen aufgezeigt. Zunächst schlug das Verteilen der Updates mittels WSUS fehl. Das konnte Microsoft lösen, allerdings wurde im gleichen Atemzug bekannt, dass das Zurücksetzen und die Wiederherstellung mit Windows-Bordmitteln nach Anwendung der Updates nicht mehr klappte. Ein ungeplantes Update des Updates außer der Reihe hat die zugrundeliegenden Fehler schließlich korrigiert. Schließlich hat das Windows-Sicherheitsupdate noch für Aussetzer beim professionellen Video- und Audio-Streaming gesorgt, das etwa mit OBS genutzt werden kann.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Serientäter bekennen sich zu IT-Angriff auf Jaguar Land Rover


Nach einem IT-Angriff auf Jaguar Land Rover stehen in Großbritannien Produktion und Vertrieb still. Am Dienstag wurden zahlreiche Mitarbeiter nach Hause geschickt, weil sie ohne die heruntergefahrenen IT-Systeme nicht arbeiten können. Auf einer Messaging-App sind nun öffentliche Bekenntnisse zu der Tat aufgetaucht.

Eine Bande namens Scattered Lapsus$ Hunters prahlt mit der Straftat und hat als Beweis des erfolgreichen Eindringens in die Computer Jaguar Land Rovers (JLR) Screenshots gepostet. Das berichtet die BBC (British Broadcasting Corporation). Die Postings sind auf Englisch verfasst. Außerdem hat sich eine Person, die sich als Sprecher der Bande geriert, in nicht öffentlich ausgetauschten Textnachrichten auf Englisch verständigt.

Daraus gehe hervor, dass JLR erpresst werden soll. Der Autohersteller hat bislang keine Details zur Vorgehensweise, zur Art der kopierten Daten oder zu etwaigen Geldforderungen gemacht. Nur soviel: Es gäbe zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass Kundendaten heruntergeladen wurden.

Ein weiteres Indiz, das, neben der Sprachwahl, auf inländische Täter deutet, ist der Name, den sich die Gruppe gegeben hat. Er soll offenbar darauf hinweisen, dass es sich um versprengte Mitglieder dreier krimineller Gruppen handelt, die sich vor allem aus jungen Briten zusammensetzen. Dazu gehört Scattered Spider, die im April und May die Einzelhändler M&S (Marks & Spencer), Co-op und Harrods angegriffen hat. Im Juli wurden in England eine 20 Jahre alte Frau, zwei 19-jährige Männer und ein siebzehnjähriger Bursche verhaftet.

Lapsus$ ist seit Jahren amtsbekannt, hat sie doch prominente Einrichtungen angegriffen: Zu den bekannten Opfern zählen Rockstar Games, das brasilianische Gesundheitsministerium, Nvidia, Samsung, Ubisoft, T-Mobile, Microsoft, Uber und die British Telecom. Ende 2023 wurde ein minderjähriger Brite schuldig befunden, ein gerade großjährig gewordener Landsmann in die forensische Psychiatrie gesteckt. Seine Begier, weitere IT-Straftaten zu begehen, ist so groß, dass er als Gefahr für die Öffentlichkeit eingestuft werden musste. Der Dritte im Bunde, Shinyhunters ist vor allem für den Einbruch bei Ticketmaster und den einstigen Mitbetrieb des Breachforums bekannt.

Die Täter sind eher keine ausgefeilten Zeroday-Experten, sondern haben sich bislang vorwiegend Methoden aus dem Werkzeugkasten des Social Engineering bedient, um sich in Unternehmensnetze einzuschleichen. Dann leiten die Kriminellen Daten aus, erpressen ihre Opfer, und protzen damit online. Zusammengefunden haben sich die Täter laut BBC über das soziale Untergrundnetzwerk The Com (The Community), vor dem Strafverfolger wie die britische National Crime Agency und das FBI öffentlich warnen.


(ds)



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Sag deine Meinung zur Massenüberwachung


Die EU-Kommission arbeitet an einem Gesetz, das Internet-Unternehmen und Diensteanbietern vorschreiben soll, Metadaten aller Kunden ohne Anlass zu speichern. Es geht darum, Verkehrsdaten für einen noch nicht näher bestimmten Zeitraum zu speichern und an staatliche Behörden herauszugeben. Man mag das Wort fast nicht mehr hören: Es geht wieder um die Vorratsdatenspeicherung.

Die Diskussionen um die Idee begannen in Europa schon kurz nach dem 11. September 2001. In Deutschland war das Thema erstmal abgeräumt, als das Bundesverfassungsgericht die damalige deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärte. Mehr als zwanzig Jahre später steht der Zombie wieder auf, in Europa und auch in Deutschland.

Vorratsdatenspeicherung

Wir berichten seit zwanzig Jahren über die politischen Vorhaben rund um die Vorratsdatenspeicherung. Unterstütze unsere Arbeit!

Der Europäische Gerichtshof hatte immer wieder darüber geurteilt und noch letztes Jahr im Grundsatz seine Position beibehalten: Eine allgemeine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig.

Doch die Kommission probiert es erneut. Im Juni kündigte sie an, eine Folgenabschätzung für eine neue Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Denn weil die verdachtsunabhängige Massenüberwachung ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen in Europa wäre, müssen die Folgen erwogen werden.

Öffentliche Konsultation

Daher läuft nun eine Befragung zur „Öffentlichen Konsultation zu einer EU-Initiative zur Vorratsdatenspeicherung durch Diensteanbieter für Strafverfahren“. Die Kommission will in dem Fragebogen wissen, was die Bevölkerung von dem Neuanlauf hält. Sie fragt darin auch nach alternativen Maßnahmen und warum sie vorzuziehen wären.

Dankenswerterweise hat EDRi eine ausführliche Hilfestellung veröffentlicht, die das Ausfüllen erleichtert. Die Digitale Gesellschaft hat sie auf Deutsch angepasst.

Man kann entweder die dortigen Empfehlungen in der Befragung schnell durchklicken oder aber in Ruhe die Argumente wägen und die Begründungen für die Empfehlungen lesen und sich selbst eine Meinung bilden. Einzige Voraussetzung zur Teilnahme ist eine funktionierende E-Mailadresse.

Die EU-Kommission begründet ihren Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung mit der Behauptung, dass schwere Straftaten wie Mord oder Terror mit der anlasslosen Speicherpflicht besser aufgeklärt werden könnten. Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten erschwerten eine Aufklärung von Straftaten. Generell sollen Strafverfolgungsbehörden in Europa im Rahmen der Strategie für die innere Sicherheit („ProtectEU“) mehr Zugang zu Daten erhalten.

Bisher haben die Deutschen im Vergleich mit den anderen Europäern den Spitzenplatz bei den bisher über 2.300 Konsultationsteilnehmern. Die Befragung läuft noch bis 12. September. Die Rückmeldungen sollen in den Gesetzgebungsprozess und konkret in ein Arbeitspapier einfließen, welches für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist.



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Monopolist Google kommt ungeschoren davon


Google ist mit einem blauen Auge davongekommen: Obwohl US-Gerichte den Werbekonzern in Kartellrechtsverfahren wiederholt als Monopolisten eingestuft haben, bleiben spürbare Konsequenzen weiter aus. Zum ersten dieser Verfahren entschied gestern ein Bundesgericht in Washington D.C., dass Google lediglich bestimmte Daten aus seinem Suchgeschäft mit „qualifizierten Wettbewerbern“ teilen muss. Auch exklusive Knebelverträge mit beispielsweise Smartphone-Herstellern sollen künftig tabu sein.

Gefordert hatte das klagende US-Justizministerium weitaus mehr. Der marktbeherrschende Anbieter müsse etwa den populären Chrome-Browser verkaufen, verlangten die Wettbewerbshüter. Auch eine Abspaltung des mobilen Betriebssystems Android stand zur Debatte.

Den Forderungen schloss sich der Richter Amit Mehta nicht an. Es sei nicht offenkundig, dass „radikale strukturelle“ Eingriffe wie eine Zerschlagung des Konzerns notwendig seien, um einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt für Online-Suche herzustellen, heißt es im Urteil.

KI-Chatbots mischen Karten neu

Letztlich waren es Chatbots beziehungsweise sogenannte Generative Künstliche Intelligenz, die Google vorerst vor dem Schlimmsten bewahrt haben. Ihr rasantes Wachstum, seit ChatGPT des Anbieters OpenAI Ende des Jahres 2022 auf den Markt kam, hätte den „Lauf des Verfahrens verändert“, so der Richter. Ihm zufolge sei nicht gesichert, dass Google seine Dominanz in der allgemeinen Online-Suche auf generative KI-Anwendungen übertragen könne.

Tatsächlich sind seitdem viele Menschen von traditionellen Suchmaschinen auf solche Bots umgestiegen, mit denen sie etwa Konversationen führen können, um an die gewünschte Information zu kommen. Google selbst blendet inzwischen mit Hilfe von KI erstellte Zusammenfassungen prominent in seinen Suchergebnissen ein und rollt ebenfalls Chatbots aus.

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Langfristig könnte dies den Markt für Online-Suche dramatisch umkrempeln, selbst wenn der Richter eingeräumt hat, kein KI-Experte zu sein und er notwendigerweise „in die Glaskugel“ schauen müsse. Überhaupt sei laut dem Urteil nicht klar, ob etwa ein Verkauf des weit verbreiteten Chrome-Browsers die Vorherrschaft Googles eindämmen würde – auch wenn die „Chrome-Standardeinstellung zweifellos zur Dominanz von Google bei der allgemeinen Online-Suche beiträgt“, wie der Richter ausführt.

Digitalkonzerne unter der Lupe

Eingereicht wurde die Klage bereits im Jahr 2020. Sie spiegelte die zunehmende Meinung wider, dass Digitalkonzerne wie Alphabet, zu dem Google gehört, aber auch Meta, Amazon oder Apple, nicht nur zu groß geworden seien, sondern ihre Dominanz mitunter mit illegalen Methoden erlangt und abgesichert hätten.

Gegen die Unternehmen läuft derzeit eine ganze Reihe ähnlich gelagerter Kartellverfahren. Zuletzt hatte im Frühjahr ein weiteres Bundesgericht entschieden, dass Google ein illegales Monopol bei bestimmten Online-Werbetechnologien errichtet hat. Daraus folgende Konsequenzen sollen im Laufe des Herbstes verkündet werden.

Im aktuellen Fall halten sich die Folgen für Google in Grenzen. Die Auflage, bestimmte Suchdaten an die Konkurrenz weitergeben zu müssen, sei ein „Nothingburger“, also praktisch wertlos, sagte etwa der Chef der Suchmaschine DuckDuckGo gegenüber der New York Times. Erlaubt bleiben weiterhin Verträge mit Herstellern wie Apple oder Mozilla, Google als voreingestellte Suchmaschine einzurichten. Verboten wird allerdings, dies an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, etwa an die Zwangsinstallation von Google-Diensten. Außerdem muss Google ein „Technisches Komitee“ einrichten, welches die gerichtlichen Auflagen überprüfen soll. Beide Parteien halten sich eine Berufung offen.

Untersuchungen gegen Alphabets Marktdominanz hatte auch die EU eingeleitet. In einem vorläufigen Ergebnis warf die EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera dem Werbekonzern im Frühjahr vor, gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Laut Medienberichten soll die finale Entscheidung für Anfang dieser Woche geplant gewesen sein. Angeblich soll jedoch Druck aus Washington zu einer Verschiebung geführt haben.



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