Künstliche Intelligenz
X als organisierte Bande: Strafrechtliche Ermittlungen in Frankreich
Der Mikroblogging-Dienst X und einige seiner Funktionäre stehen in Frankreich offiziell unter strafrechtlichem Verdacht. Am 9. Juli hat die Pariser Staatsanwaltschaft der Gendarmerie Nationale aufgetragen, wegen zweier möglicher Tatbestände gegen juristische und natürliche Personen zu ermitteln:
- Manipulation der Funktion eines Systems zu automatischer Datenverarbeitung durch eine organisierte Bande
- Betrügerische Ausleitung von Daten aus einem solchen System durch eine organisierte Bande
Im Zentrum steht jener X-Algorithmus, der ausgewählte Postings vielen anderen Nutzern zeigt, andere Äußerungen aber in der Versenkung verschwinden lässt. Den Stein ins Rollen gebracht haben zu Jahresbeginn zwei Anzeigen, die X vorwerfen, sich durch Manipulation des eigenen Algorithmus in die inneren politischen Angelegenheiten Frankreichs eingemischt zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat sich der Tatverdacht inzwischen durch Überprüfungen, Erkenntnisse französischer Forscher sowie Beiträge verschiedener öffentlicher Einrichtungen so weit erhärtet, dass sie den Auftrag zu Ermittlungen an die Gendarmerie erteilt hat.
Diese möchte nun Einsicht in den Algorithmus sowie Echtzeit-Daten nehmen, damit Experten den Vorwürfen auf den Grund gehen können. Doch X kooperiert nicht. In einem Online-Posting stellt das Soziale Netzwerk die Vorwürfe in Abrede, sagt aber gleichzeitig, die genauen Vorwürfe nicht zu kennen.
X reagiert ungehalten
Das Posting spart nicht mit Vorwürfen gegen die Ermittler, von der Verletzung von Strafverfahrensrecht und Datenschutz bis zur Beschränkung freier Rede. Zwei namentlich genannte Experten seien gegenüber X voreingenommen, was X als Ausweis politischer Motivation der Ermittlungen darstellt.
Einen besonderen Nerv hat die Einstufung als organisierte Bande (bande organisée) getroffen. „Diese Beschreibung, die in der Regel für Drogenkartelle und mafiöse Gruppen reserviert ist, ermöglicht der französischen Polizei nach französischem Recht auf erweiterte Ermittlungsbefugnisse zurückzugreifen“, darunter das Abhören von Geräten, ärgert sich X. Es gilt die Unschuldsvermutung. X ist eine Tochter des KI-Unternehmens xAI.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Gewinn des US-Autoherstellers General Motors bricht wegen Zöllen ein
Der US-Autohersteller General Motors (GM) verzeichnet in seinem Halbjahres-Geschäftsbericht die Auswirkungen der präsidialen Zollpolitik. So ging der Gewinn im zweiten Quartal spürbar zurück, übertraf dabei aber die noch niedrigeren Markterwartungen. Dabei half GM auch das Geschäft in China, wo der Konzern das zweite Quartal in Folge Gewinn erwirtschaftete. Das Management bestätigte heute seine Jahresziele. Für das gesamte Jahr rechnet GM weiterhin mit einer Belastung von vier bis fünf Milliarden US-Dollar durch die vom US-Präsidenten verhängten Zölle.
Für die GM-Aktie ging es kurz nach Börsenbeginn in New York um rund sieben Prozent abwärts. Der Kursrutsch machte die Gewinne aus den vergangenen Wochen zunichte, und das Papier wurde wieder zu ähnlichen Kursen gehandelt wie noch zum Jahreswechsel. Der Konzern hofft, mindestens 30 Prozent der Zölle durch Anpassungen in der Produktion und Kostensenkungen auszugleichen. Dennoch müssen sich Kunden in Nordamerika laut GM auf Preiserhöhungen um 0,5 bis 1 Prozent einstellen. Das Unternehmen hatte im Juni angekündigt, einen Teil der Produktion von Mexiko in die USA zu verlagern.
Gewinn in China, Abschreibung auf E-Autos
GM verkaufte im zweiten Quartal 974.000 Fahrzeuge und damit fast 25.000 weniger als Analysten erwartet hatten. Diese waren dafür aber teurer als gedacht – der Umsatz ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwar leicht zurück auf gut 47 Milliarden Dollar (40,3 Mrd. Euro), lag damit aber über den Erwartungen. Dabei half auch das Geschäft in China, wo der Konzern das zweite Quartal in Folge Gewinn erwirtschaftete. Zudem senkte GM die Fixkosten um 800 Millionen Dollar. Eine Abschreibung auf Elektroauto-Bestände brachte dagegen eine Belastung von 600 Millionen Dollar.
Wegen der Zölle auf im US-Ausland hergestellte Autos und Fahrzeugteile verdiente GM im Tagesgeschäft (bereinigtes Ebit) allerdings lediglich rund drei Milliarden Dollar und damit über 30 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der auf die Aktionäre entfallene Gewinn brach sogar noch stärker ein auf knapp 1,9 Milliarden Dollar.
Mehr über die Marke Cadillac
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Urteil: Regierung darf ihre Facebook-Fanseite betreiben
Das Bundespresseamt darf für die Bundesregierung eine Facebook-Seite betreiben und muss dabei nicht selbst dafür Sorge tragen, dass Besucher der Seite der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden und damit den Klagen von Meta und dem Bundespresseamt stattgegeben (Az. 13 K 1419/23).
In dem Verfahren ging es um eine Grundsatzfrage des Datenschutzrechts: Inwieweit sind Betreiber einer Facebook-Fanpage mit dafür verantwortlich, eine informierte Einwilligung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten sicherzustellen? Im Februar 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dem Bundespresseamt (BPA) den Betrieb der Fanpage untersagt, auch um diese Grundsatzfragen endlich gerichtlich klären zu lassen.
Ist die Bundesregierung verantwortlich?
Kelber vertrat die Ansicht, dass BPA sei als Betreiber der Seite verantwortlich und müsse nachweisen können, dass Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Weil es das nicht könne, erfolge der Betrieb der Facebook-Seite ohne Rechtsgrundlage und müsse eingestellt werden.
Das BPA hingegen sieht die Verantwortung für die Datenverarbeitung alleine bei Facebook und betrieb die Facebook-Seite weiter. Das Amt, das die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung organisiert, hatte gegen das Verbot schließlich Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatten die Richter beim Verwaltungsgericht Köln noch etwas Diskussionbedarf. Doch nun steht fest: Die Bundesregierung hat das Gerichtsverfahren gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte in erster Instanz gewonnen und darf die Facebook-Fanpage der Bundesregierung weiterbetreiben. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
In der jetzt ergangenen Entscheidung folgen die Richter der Sichtweise der Bundesregierung, dass der Betrieb der Fanpage alleine noch keine Verantwortlichkeit für beim Aufruf gesetzte Cookies auslösen würde, wenn der Cookie-Banner des Betreibers datenschutzrechtlich unzureichend sei.
Keine separate Einwilligung nötig
Meta und das Bundespresseamt seien nicht dazu verpflichtet, eine separate Einwilligung – etwa mit einem zweiten Cookie-Banner – einzuholen, so das Gericht in seiner Mitteilung. Sie seien auch nicht gemeinsam für die beanstandeten Datenverarbeitungen verantwortlich, sondern ausschließlich der Betreiberkonzern. Den Text der Entscheidung selbst hat das Gericht noch nicht veröffentlicht, dies soll laut einer Sprecherin in den kommenden Tagen erfolgen.
Bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird das Urteil derzeit analysiert. „Wir begrüßen die zügige Entscheidung des VG Köln und die Zulassung der Berufung“, erklärte ein Sprecher der BfDI. „Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, sagte die aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider.
Regierungssprecher Stefan Kornelius, in dieser Funktion als Staatssekretär auch Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, sieht die Haltung der Regierung und seines Amtsvorgängers durch das Urteil aus Köln bestätigt. Die Bundesregierung müsse der Mediennutzung der Menschen entsprechend Informationsangebote unterbreiten können. Als Einverständnis mit möglicherweise rechtswidrigen Betreiberpraktiken will Kornelius eine Präsenz der Bundesregierung in Form einer Facebook-Fanpage nicht verstanden wissen. „Auf Sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären“, so der von Friedrich Merz im Mai ernannte Regierungssprecher. „Im Gegenteil: Wir setzen uns als Bundespresseamt für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.“
Update
22.07.2025,
18:25
Uhr
Stellungnahme des Regierungssprechers ergänzt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Vorstellung Opel Mokka GSE: Kleines E-SUV mit reichlich Kraft
Die zurückliegende Modellpflege des Opel Mokka fiel erstaunlich sparsam aus. Also müssen andere Anreize her, um das kleine SUV weiter im Gespräch zu halten. Die Plattform-Strategie des Vielmarken-Verbundes Stellantis macht ein Upgrade vergleichsweise einfach. Der Opel Mokka GSE bekommt den Antriebsstrang des Alfa Romeo Elettrica.
Flache Flanke
Äußerlich müssen es ein paar Umformungen vorn und hinten, gelbe Bremssättel sowie Planken an den Seiten mit großem GSE-Schriftzug richten, das Sport- von den normalen Modellen abzugrenzen. Prägend ist eine Rad-Reifen-Kombination, deren Flankenhöhe fast auf ein absolutes Minimalmaß heruntergefahren wurde. Michelin-Pneus im Format 225/40 R20 montiert Opel rundherum. Im Innenraum bekommt der Mokka GSE Sportsitze und etwas Alcantara, dazu ein Display mit erweiterten Darstellungsoptionen.
225/40 R20 – viel Flankenhöhe verbleibt hier nicht mehr.
(Bild: Opel)
Der Antrieb leistet 206 kW und bietet 345 Nm Drehmoment. Trotz eines Leergewichts von rund 1,6 Tonnen soll das E-SUV in 5,9 Sekunden aus dem Stand 100 km/h erreichen. Schluss ist erst bei 200 km/h. Da auf dieser Plattform kein Allradantrieb vorgesehen ist, wird die gesamte Leistung allein über die Vorderräder übertragen. Viele Hersteller versuchen, mit Bremseingriffen der Lage Herr zu werden – Stellantis leistet sich ein Torsen-Sperrdifferenzial.
Dreiphasenlader serienmäßig?
Unverändert bleibt die Energieversorgung. Die Batterie hat 54 kWh brutto, von denen sich 51 kWh nutzen lassen. Die maximale Ladeleistung liegt bei 100 kW. An Wechselstrom sind bis zu 11 kW möglich. Während diese Zeilen entstehen, stammt die aktuelle Preisliste vom 23. Oktober 2024, der GSE ist also noch nicht enthalten. Vielleicht nutzt Opel die Gelegenheit, ein dreiphasiges Ladegerät mit 11 kW endlich serienmäßig unterzubringen. Wer nicht 700 Euro Aufpreis akzeptiert, lädt an Wechselstrom einphasig mit maximal 7,4 kW.
Sportsitze, etwas Alcantara und weitere Optionen für die Darstellung auf dem Display grenzen den GSE von den anderen Mokka-Modellen ab.
(Bild: Opel)
Das ist schon eine tapfere Ansage, zumal der Mokka Electric mit einem Basispreis von 36.740 Euro ohnehin vergleichsweise teuer ist. Sollte Opel bei dieser selbstbewussten Kalkulation bleiben, werden wohl, ähnlich wie beim Alfa Romeo, an die 50.000 Euro fällig. Bei diesem Kurs für ein 4,15 Meter kurzes E-SUV kann sich der Interessent zumindest sicher sein, ein recht exklusives Modell zu bekommen.
Noch nennt Opel keine Preise für den Mokka GSE. Mit knapp 50.000 Euro darf gerechnet werden.
(Bild: Opel)
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(mfz)
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Juli 22, 2025 at 5:35 am
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