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Künstliche Intelligenz

X als organisierte Bande: Strafrechtliche Ermittlungen in Frankreich


Der Mikroblogging-Dienst X und einige seiner Funktionäre stehen in Frankreich offiziell unter strafrechtlichem Verdacht. Am 9. Juli hat die Pariser Staatsanwaltschaft der Gendarmerie Nationale aufgetragen, wegen zweier möglicher Tatbestände gegen juristische und natürliche Personen zu ermitteln:

  • Manipulation der Funktion eines Systems zu automatischer Datenverarbeitung durch eine organisierte Bande
  • Betrügerische Ausleitung von Daten aus einem solchen System durch eine organisierte Bande

Im Zentrum steht jener X-Algorithmus, der ausgewählte Postings vielen anderen Nutzern zeigt, andere Äußerungen aber in der Versenkung verschwinden lässt. Den Stein ins Rollen gebracht haben zu Jahresbeginn zwei Anzeigen, die X vorwerfen, sich durch Manipulation des eigenen Algorithmus in die inneren politischen Angelegenheiten Frankreichs eingemischt zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat sich der Tatverdacht inzwischen durch Überprüfungen, Erkenntnisse französischer Forscher sowie Beiträge verschiedener öffentlicher Einrichtungen so weit erhärtet, dass sie den Auftrag zu Ermittlungen an die Gendarmerie erteilt hat.

Diese möchte nun Einsicht in den Algorithmus sowie Echtzeit-Daten nehmen, damit Experten den Vorwürfen auf den Grund gehen können. Doch X kooperiert nicht. In einem Online-Posting stellt das Soziale Netzwerk die Vorwürfe in Abrede, sagt aber gleichzeitig, die genauen Vorwürfe nicht zu kennen.

Das Posting spart nicht mit Vorwürfen gegen die Ermittler, von der Verletzung von Strafverfahrensrecht und Datenschutz bis zur Beschränkung freier Rede. Zwei namentlich genannte Experten seien gegenüber X voreingenommen, was X als Ausweis politischer Motivation der Ermittlungen darstellt.

Einen besonderen Nerv hat die Einstufung als organisierte Bande (bande organisée) getroffen. „Diese Beschreibung, die in der Regel für Drogenkartelle und mafiöse Gruppen reserviert ist, ermöglicht der französischen Polizei nach französischem Recht auf erweiterte Ermittlungsbefugnisse zurückzugreifen“, darunter das Abhören von Geräten, ärgert sich X. Es gilt die Unschuldsvermutung. X ist eine Tochter des KI-Unternehmens xAI.


(ds)



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AWS-Ausfall machte vernetzte Matratzen unbrauchbar


Montagmorgen kam es in einem Amazon-Rechenzentrum im US-Staat Virginia zu einer Störung. Schuld waren Probleme mit dem Domain Name System (DNS). Die Auswirkungen der „erhöhten Fehlerraten und Latenzen bei den AWS Services in der US-EAST-1-Region“ waren weltweit zu spüren. Zahlreiche Internet-Dienste ließen sich zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Darunter auch Matratzen.

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Das belegen Beschwerden diverser Kunden der New Yorker Firma Eight Sleep. Sie verkauft unter der Bezeichnung „Pod“ vernetzte Matratzen, die irreführend als „smart“ bezeichnet werden. Diese Schlafunterlagen zeichnen sich durch ihren hohen Preis aus. In Deutschland geht es bei 2.849 Euro für die Matratze los, zuzüglich mindestens 17 Euro für das monatliche „Autopilot“-Abonnement, gerne nimmt Eight Sleep auch 33 Euro monatlich. Dafür erhält der Schläfer statistische Auswertungen, eingebaute Heizung und Kühlung, sowie einen Motor, der bestimmte Bereiche der Matratze verformen kann. Damit können Bettbenutzer im Bett beispielsweise besser sitzen.

Was im Preis bislang nicht inbegriffen ist, ist ein Offline-Modus der Matratze. Als das AWS-Rechenzentrum in Virginia ausfiel, betraf das auch die Matratzen-Server Eight Sleeps. Damit wurde die Steuerapplikation der Matratzen funktionslos. Wer seine Matratze aufgerichtet hatte, konnte sie und damit sich selbst nicht mehr flachlegen. Auch die Kühlung konnte nicht aktiviert werden, womit manchen Müden die Nacht zu heiß wurde.

Gleichermaßen blieb die etwaig aktivierte Matratzenheizung auf dem eingestellten Heizniveau stecken, was ebenfalls Beschwerdepostings in Sozialen Netzen zur Folge hatte. Warum die überhitzten Schlafwilligen ihrer Matratze nicht einfach den Stecker gezogen haben, erklären sie nicht.

Dafür erklärt der Chef der Firma Eight Sleep sein Bedauern und verspricht, rund um die Uhr an einem Offline-Modus arbeiten zu lassen. Die Matratzen-Innovation kennt kein Ende!


(ds)



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Meta Platforms kündigt 600 KI-Spezialisten


Meta Platforms streicht ungefähr 600 Arbeitsplätze in der KI-Abteilung. Dabei geht es aber offenbar weniger um Einsparungen, sondern mehr um Entschlackung. Wer bleibt, muss härter arbeiten. Seit etwa drei Jahren hat Meta für seine „Superintelligence Labs“ KI auf Teufel komm raus Personal eingestellt, in Summe laut Medienberichten rund 3.000 Menschen. Das Ergebnis ist nicht unbedingt effizient.

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„Indem wir die Größe unserer Mannschaft reduzieren, werden weniger Gespräche notwendig sein, um Entscheidungen zu treffen“, zitiert die New York Times aus einem internen Rundschreiben Meta Platforms‘ vom Mittwoch. „Jede Person wird mehr Last tragen, mehr Zuständigkeit und mehr Einfluss haben.“ Die vom Stellenabbau Betroffenen sind noch am Mittwoch verständigt worden. Laut dem Rundschreiben wird der Datenkonzern versuchen, ihnen andere Stellen im Unternehmen anzubieten.

Metas Superintelligence Labs haben vier Bereiche. In dreien wird Mitarbeitern gekündigt: bei der KI-Forschung (FAIR), bei der KI-Infrastruktur und bei der Produktentwicklung. Nicht betroffen von dem Stellenabbau ist laut dem Rundschreiben jene Sparte, die sich tatsächlich mit Superintelligence befasst und zudem Metas Große Sprachmodelle (LLMs) managt. Letztere treiben Chatbots bei Facebook, Messenger, Whatsapp, Instagram und Threads.

Der Einschnitt bei der KI-Belegschaft soll nicht als Rückzug oder Zurechtstutzung der teuren KI-Bemühungen Metas verstanden werden, haben Manager durchblicken lassen. Vielmehr soll Bürokratie abgebaut und so die KI-Weiterentwicklung beschleunigt werden.

Meta fürchtet, im Wettstreit mit anderen Datenkonzernen ins Hintertreffen zu gelangen. Dazu passt, dass Meta fremde Chatbots, darunter ChatGPT, aus Whatsapp verbannen wird. Diese Maßnahme soll im kommenden Jahr umgesetzt werden. Im Juni hat Meta 14,3 Milliarden Dollar für eine Minderheitsbeteiligung am Start-up Scale AI gezahlt.


(ds)



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Urteile: Auch Aldi Nord und Edeka müssen Elektroschrott gratis zurücknehmen


Auf die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Elektro-Altgeräten pochen neue Gerichtsentscheidungen in Deutschland. Das festigt die Auslegung der Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). So bestätigen zwei aktuelle Urteile von Landgerichten, dass Elektrogeräte verkaufende Einzelhändler ab einer gewissen Ladengröße ausgediente Elektrokleingeräte wieder annehmen müssen. Und das gebührenfrei.

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Konkret richtet sich eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Verden gegen Aldi Nord (Az. 9 O 25/25). Das Landgericht Würzburg wiederum hat einen Edeka-Verbrauchermarkt zur Rücknahme verdonnert (Az. 2 HK O 1330/25). Der Text der Entscheidungen ist bislang nicht veröffentlicht worden. In beiden Fällen ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Händler vorgegangen. Testbesucher hatten Verstöße gegen die seit über drei Jahren geltende Rücknahmepflicht festgestellt.

Mit dem ElektroG werden Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern dazu verpflichtet, elektronische Apparate wie Rasierer, Mobiltelefone oder Powerbanks kostenlos zurückzunehmen, wenn sie elektronische Geräte feilbieten. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern hängt das Rückgaberecht nicht davon ab, ob die Kunden ein neues Gerät kaufen.

Die aktuelle Rechtsprechung steht im Einklang mit früheren Entscheidungen, die die Reichweite des ElektroG und die Pflichten von Großvertreibern untermauern. Ein prominentes Beispiel dafür ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. März, das die Rücknahmepflicht von Großhändlern – im konkreten Fall von Lidl – bestätigt. Diese Urteile verdeutlichen, dass die einschlägige Vorgabe auch für Lebensmittel- und Drogeriemärkte gilt und nicht auf reine Elektronikfachgeschäfte beschränkt ist. Verweise von Lidl auf das weniger weitgehende EU-Recht oder die potenzielle Verfassungswidrigkeit der Norm ließen die Hammer Richter nicht gelten.

Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, betont, dass die fortlaufenden Klagen die unzureichende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Handel aufzeigen würden. Sie sei ein wesentlicher Grund dafür, dass Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote für Elektroaltgeräte von 65 Prozent weit verfehle und lediglich auf 29,5 Prozent komme.

Metz fordert die Händler, insbesondere Supermärkte und Drogerien, auf, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Schließlich generierten sie durch den Verkauf von Elektrogeräten auch Einnahmen. Die DUH appelliert an die Unternehmen, die Rücknahme offensiv zu bewerben und feuersichere Sammelbehälter bereitzustellen.

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Da die Behörden der Länder die Rücknahmepflicht nach Ansicht der DUH unzureichend kontrollieren, plant die Organisation weitere Testbesuche und gegebenenfalls Klagen. Die fachgerechte Sammlung und das Recycling von Elektroaltgeräten seien essenziell, um Ressourcen zu schonen, die Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern und Brandrisiken der Akkus zu minimieren. Mit Probeläufen in 21 Supermärkten und Drogerien hat die DUH jüngst aufgedeckt, dass in knapp der Hälfte der Filialen kein Elektroschrott abgegeben werden konnte.


(ds)



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