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Künstliche Intelligenz

X greift nicht ein: Sexuelle Fake-Bilder echter Frauen kursieren weiter


Nach einem massiven Aufschrei über die Möglichkeit, mit dem Bildgenerator der Grok-KI öffentlich und direkt auf X sexuelle Deepfakes echter Menschen zu generieren, versprachen die Verantwortlichen, sich um das Problem zu kümmern – doch auch am Tag danach ist es weiterhin möglich (Stand: Samstag, 3. Januar 12 Uhr), entsprechende Bilder zu generieren. Ein entsprechender Fall wurde der Redaktion von heise online am Sonntag zugespielt.

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In dem Fall hatte ein X-Account Grok in einem Post aufgefordert, ein Foto einer Frau in ein Bikini-Bild umzuwandeln (da der Inhalt die Rechte der betroffenen Frau verletzt, wird die Quelle in diesem Fall nicht verlinkt). Auf X ist das möglich, indem man den offiziellen X-Account von Grok in einem Post mit dem entsprechenden Prompt und dem Originalbild markiert – ohne Einverständnis stellt das jedoch eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar, wird von diesen sehr wahrscheinlich als entwürdigend empfunden und ist zudem illegal.

Den Kommentaren zu dem besagten X-Post ist zu entnehmen, dass Nutzer den Fall bereits vor über 24 Stunden als Verstoß gegen EU-Recht gemeldet haben. Ob es wirklich geschehen ist, lässt sich jedoch nicht unabhängig überprüfen (dieser Artikel wird ggf. aktualisiert). Angesichts des Ausmaßes, das die sexuellen Deepfakes auf X angenommen haben, ist das Team für Content Moderation bei X vermutlich massiv überlastet.

Bereits am 2. Januar wurde über den Grok-Account auf X gepostet, dass es zu einem „Versagen der Sicherheitsvorkehrungen“ komme, was gegenwärtig behoben werde. Vorübergehende Maßnahmen, um das Problem einzudämmen – etwa die Deaktivierung des Bildgenerators auf X oder sogar komplett – ergriffen xAI, Elon Musks Betreiberfirma von Grok, und auch X aber offensichtlich nicht.

Auch die Verfasser der Grok-Stellungnahmen zu dem Skandal bleiben unklar. Seitens der Verantwortlichen von xAI gibt es dazu keinerlei Erklärung, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters tat das Unternehmen das Problem sogar als „Lüge der traditionellen Medien“ ab.

Auch Grok selbst leugnet in seinen Antworten, dass sich Bilder entsprechender Art mit der KI generieren lassen. Im vorliegenden Fall hatte Grok gegenüber der betroffenen Frau abgestritten, dass sich Bilder von realen Personen ohne deren Einverständnis erstellen lassen. Erst, nachdem Grok in einem späteren Prompt mit dem betreffenden Bild als Beispiel konfrontiert wurde, räumte der Chatbot sein Fehlverhalten ein – das Bild ist derweil weiterhin auf X verfügbar. Grok selbst verweist in seinen Antworten an das Team für Content Moderation, welches für die Löschung solcher Inhalte zuständig sei und ebenso für die Sperrung von Accounts, die Grok zur Erstellung solcher Bilder auffordern.

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Und selbst, wenn die Inhalte im Original von der Plattform verschwinden, kursieren die Screenshots oft weiter. Die Staatsanwaltschaft in Paris bestätigte gegenüber Politico, dass die Vorfälle in eine laufende Untersuchung gegen X einfließen. Diese umfasse bereits Antisemitismus und Holocaust-Leugnung durch Grok. Ein Nachspiel auf EU-Ebene steht noch aus. Bereits im Dezember verhängte die EU gegen X für Verstöße gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) eine Strafe von 120 Millionen Euro.


(nen)



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Google Chrome erhält drei nützliche Produktivitäts-Features


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English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Chrome wird hilfreicher beim Arbeiten mit drei neuen Features: Geteilte Tab-Ansicht, PDF-Vermerke und die Möglichkeit, PDFs direkt in Google Drive abzuspeichern.

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Die erste Funktion nennt Google „Split View“. Sie ermöglicht, zwei Webseiten in einem gemeinsamen Tab nebeneinander anzuzeigen. Das soll das ständige Wechseln zwischen zwei Fenstern oder Tabs reduzieren und das Multitasking erleichtern.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Funktion zu nutzen: Entweder ziehen Sie einen Tab an den linken oder rechten Rand des Browserfensters und lassen ihn dort los, oder Sie klicken einen Link mit der rechten Maustaste an und wählen im Kontextmenü die entsprechende Split-View-Option. Mit einem Schieberegler in der Mitte lassen sich die Größen der beiden Ansichten anpassen. Über ein anpinnbares lcon in der Adressleiste stehen weitere Optionen zur Verfügung.

Chrome ist nicht der erste Browser mit geteilter Tab-Ansicht. Auch Microsoft Edge und Opera unterstützen diese Funktion bereits. Mit letzterem lassen sich bis zu vier Webseiten gleichzeitig in einem Tab darstellen. Auch Vivaldi hat erst kürzlich eine ähnliche Funktion eingeführt.

Mit der zweiten Funktion lassen sich PDFs direkt im Browser bearbeiten: Nutzer können über das entsprechende Icon Text hervorheben und mit der Maus Vermerke einfügen, ohne Umwege über ein anderes Programm zu gehen. Auch digitale Unterschriften lassen sich damit anfertigen.

Schließlich führt Google die Möglichkeit ein, PDFs direkt in Google Drive zu speichern, damit sie später nicht verloren gehen. Die Dateien werden im Ordner „Aus Chrome gespeichert“ abgelegt und sind damit auf anderen Geräten auffindbar.

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Chrome machte zuletzt durch Sicherheitsprobleme Schlagzeilen. So musste Google ein Notfall-Update veröffentlichen, um eine bereits aktiv ausgenutzte Schwachstelle zu schließen, über die Angreifer Schadcode ausführen konnten. Zudem entdeckten Forscher Hunderte teils populäre Erweiterungen, die den Browserverlauf an Hersteller übermittelten, sowie eine Kampagne mit gefälschten KI-Add-ons, die Daten von rund 260.000 Nutzern abgriffen.

Tipps, wie sich der Browser datenschutzfreundlicher konfigurieren und vor Tracking schützen lässt, finden Sie in unserem neuen Ratgeber.

Siehe auch:


(tobe)



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CLC 2026: Call for Proposals für Platform Engineering, DevEx und KI gestartet


Als Treffpunkt für IT-Profis, die Verantwortung für den gesamten Software-Lifecycle übernehmen, rückt die Fachkonferenz CLC die Themen Developer Experience und Platform Engineering sowie Agentic AI in den Mittelpunkt. Dabei geht es um Best Practices und Trends rund um sämtliche Aspekte der Software Delivery – von der Infrastruktur bis zur automatisierten Anwendungsbereitstellung. Die CLC findet am 11. und 12. November 2026 erneut im Congress Center Rosengarten in Mannheim statt. Neben den beiden Konferenztagen ist ein vorgelagerter Workshop-Tag geplant.

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Im Rahmen des Call for Proposals (CfP) suchen die Veranstalter iX und dpunkt.verlag Expertinnen und Experten, die ihre Vorschläge bis zum 21. April 2026 einreichen können. Da die Organisatoren ein möglichst ausgewogenes und barrierefreies Programm auch für alle internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer anstreben, ist nicht nur die Website in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar, auch die Agenda soll in diesem Jahr eine Mischung englisch- und deutschsprachiger Vorträge bieten.

Das Programmkomitee wünscht sich Einreichungen unter anderem zu Themen wie:

  • Platform Engineering: Internal Developer Platforms, Golden Paths, Platform as aProduct…
  • Developer Experience: Messbarkeit, Cognitive Load und Feedback Loops…
  • Agentic AI und Automatisierung: KI-Agenten und -Assistenten, Large Language Models, Cloud-Native-AI-Plattformen…
  • Software Delivery: CI/CD-Architekturen, GitOps, Release-Strategien…
  • Dev(Sec)Ops und Security: Shift Left, Policy as Code…
  • Container und Kubernetes: Betrieb, Skalierung, Kosten…
  • Observability und SRE: OpenTelemetry, Reliability Engineering, Incident Analysis…

Die CLC-Veranstalter suchen Vorträge von rund 45 Minuten inklusive Fragerunde sowie ganztägige Workshops mit sechs bis sieben Stunden Umfang. Die Abstracts sollten zwischen 400 und 700 Zeichen umfassen; ergänzende Materialien wie ausführlichere Beschreibungen oder Foliensätze sind willkommen. Gefragt sind nicht nur Einreichungen von professionellen Speakern.

Entscheidend ist, dass die Vortragenden Erfahrungen aus realen Projekten teilen, aus denen andere lernen können. Erwünscht sind vor allem Praxisberichte mit klaren Learnings, Entscheidungen und Trade-offs – auch wenn nicht alles perfekt gelaufen ist. Architektur- und Betriebsentscheidungen mit technischer Tiefe sollten im Vordergrund stehen.

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Ausdrücklich nicht erwünscht sind Marketing- oder Produkt-Pitches, reine Tool-Demos ohne Kontext sowie Grundlagen-Tutorials ohne Praxisbezug. Angesprochen fühlen sollen sich unter anderem Platform Engineers, Softwareentwicklerinnen und -entwickler, DevOps- und SRE-Engineers, Cloud- und Infrastructure Engineers sowie Tech Leads und Engineering Manager. Auch Open-Source-Maintainer und -Contributors sind eingeladen, Vorschläge einzureichen.


Eindrücke von der Konferenz CLC 2025

Eindrücke von der Konferenz CLC 2025

Die Auswahl der Beiträge erfolgt inhaltlich und, falls möglich, über ein anonymisiertes Review-Verfahren durch das Programmkomitee. Die Veröffentlichung des vollständigen Konferenzprogramms ist für Ende Mai 2026 geplant.

Wer über den Fortgang der Konferenz informiert bleiben möchte, kann sich auf der CLC-Website für den Newsletter registrieren oder den Veranstaltern auf LinkedIn folgen – der Hashtag lautet #CLC_Conf.


(map)



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Sammelklage gegen Telekommunikationsanbieter 1N Telecom


Nach Tausenden Beschwerden über den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Das Bonner Bundesamt für Justiz veröffentlichte eine entsprechende Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Verbandsklageregister, die Klage ist am Oberlandesgericht Hamm anhängig (Aktenzeichen I-13 VKl 3/25).

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Nun haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich in das Register einzutragen und bei der Klage kostenlos mitzumachen. Möglicherweise können sie knapp 420 Euro zurückbekommen.

Diesen Geldbetrag hatte 1N Telecom in den vergangenen Jahren von neuen Kunden gefordert, aus Sicht der Verbraucherschützer zu Unrecht. Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 beschwerten sich deutschlandweit rund 15.000 Menschen bei den Verbraucherzentralen über die Firma, viele von ihnen waren Senioren. Nicht immer ging es bei diesen Beschwerden um die 420 Euro, sondern auch um andere Anliegen bezüglich 1N Telecom.

Verbraucherinnen und Verbraucher hatten von der Düsseldorfer Firma ein Angebot eines 24-Monats-Vertrags für das Festnetz-Telefon und DSL-Internet zugeschickt bekommen, ein Teil von ihnen nahm es an. Von denen wiederum merkten nach Darstellung des vzbv viele erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.

Manch einer von den Verbrauchern verhinderte daraufhin die Portierung seiner Telefonnummer, woraufhin 1N Telecom den noch frischen Vertrag kündigte und 419,88 Euro gewissermaßen als eine Art Schadenersatz forderte. Das zahlten viele Verbraucher. Eingeholt wurde das Geld über eine andere, mit 1N Telecom verbundene Firma, gegen die sich die Klage ebenfalls richtet.

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1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein Firmensprecher mit.

Es ist nicht das erste Mal, dass 1N Telecom wegen seines damaligen Vorgehens juristischen Gegenwind bekommt. 2023 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken durfte.

Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern es um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe, entschied das Gericht im Sommer 2023.

Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals für unzulässig (38 O 182/23). Die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher, die diesen Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen.


(afl)



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