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X100-Killer, Billig-Elmarit und die Altersfrage – Fotonews der Woche 24/2025
Clickbait können wir auch, machen wir aber nur exemplarisch. So ist auch die Überschrift dieser Kolumne nur beispielhaft zu verstehen – selbst, wenn einige in der neuen X-E5 von Fujifilm schon einen „Killer“ für die notorisch knappe X100VI sehen wollen. Das ist natürlich Unsinn, wie stets bei Clickbait, denn: Beide Kameras kommen vom selben Hersteller und, gemessen an den UVPs, liegen die X-E5 samt Kit-Objektiv und die X100VI preislich mit rund 1800 Euro eng beisammen.
System oder Kompakt ist keine Frage mehr
Der große Unterschied: die schon über mehrere Generationen sehr begehrte X100 ist eine Kompaktkamera mit festem Objektiv, und die X-E5 eine Systemkamera, bei der sich die Optik wechseln lässt. Die Gemeinsamkeiten, und das ist das Körnchen Wahrheit von provokanten Aussagen: Die neue X-E hat nun wie die X100IV 40 Megapixel auf einem APS-C-Sensor und ist ähnlich edel gestaltet wie die Kompakte. Auch neue Funktionen für bestimmte Bild-Looks und ein Bedienhebel auf der Front machen sie, wie die X100-Serie, noch besser für die Street-Fotografie und alles andere geeignet, wo es auf Unauffälligkeit ankommt.
Dass die Nähe zwischen den beiden Kameras auch ihrem Hersteller bewusst ist, zeigt die Preisgestaltung. Für den Body stieg von der X-E4 mit einer Preisempfehlung bei Marktstart von 900 Euro auf nun 1550 Euro, und samt dem neuen Kit-Objektiv Fujinon XF23mm F2.8 R WR sind 1800 Euro gefordert. Somit ist die X-E5 eben eine Alternative – und kein Ersatz – für die X100VI. Wer schon in Fujis APS-C-System unterwegs ist, greift wohl eher zur neuen X-E, und wer allein eine Kompaktkamera will, wird weiterhin mit der X100VI liebäugeln.
Leicas Standardzoom mit Sigma-Genen
Auch nur ein bisschen wahr ist, dass das neue Vario Elmarit-SL 1:2.8/28-70 ASPH von Leica „billig“ wäre. Denn für ein Standardzoom, dem gegenüber vergleichbaren Modellen am kurzen Ende auch noch vier Millimeter Brennweite fehlen, ist eine UVP von 1950 Euro schon viel Geld. Was natürlich bei Leica relativ zu sehen ist, denn deren schon länger erhältliches Vario-Elmarit-SL 1:2.8/24-70 ASPH kostet 2850 Euro. Man spart sich also unter Verzicht auf ein bisschen Weitwinkel 900 Euro.
Und auch das ist sehr, sehr relativ zu sehen, denn: Die technischen Daten des neuen Elmarit ähneln stark dem vor vier Jahren vorgestellten Sigma Contemporary 28-70mm 2.8 DG (ab 843,98 €), das für Sonys E-Mount und den L-Mount verfügbar ist. Das ist für unter 900 Euro verfügbar, und nun kommt das Aber: Es ist nicht ganz dicht. Also, nicht gegen Staub und Spritzwasser geschützt, Leicas Variante schon. Und die hat im Gegensatz zum Sigma auch ein Metall- kein Plastikgehäuse. Man bezahlt also für rund 1000 Euro Aufpreis nicht nur den Namen Leica, sondern bekommt tatsächlich einen Mehrwert. Und überraschend ist das Leica-Sigma auch nicht, denn Sigma ist seit 2018 Teil der L-Alliance. Wie praktisch, dass wir das Objektiv für den E-Mount schon getestet haben.
Nikon kündigt Firmware 3.0 für Z8 an
In seiner Konsequenz überraschend ist dagegen, wie viel Mühe sich Nikon mit seinen kostenlosen Firmwareupdates gibt. Diesmal hat man die Z8 auf Version 3.0 gebracht und gleich einen Sack voll neuer Funktionen eingebaut. Wohl am bemerkenswertesten ist, was die Kamera mit Pixel-Shift nun alles kann. Unter anderem lassen sich Belichtungsreihen und Fokusreihen kombinieren. Das Ziel: 180-Megapixel-Bilder ohne großen Schärfenverlauf. Daneben gibt es zahlreiche neue Funktionen wie das Umschalten der JPEG-Qualität, wenn schnelle Serienaufnahmen ausgewählt werden, eine Sucheransicht mit Offenblende, unabhängig von der gewählten Blende – also heller – und so weiter und so fort.
In einem Nikon-Video zu Firmware 3.0 wird auch gezeigt, wie sich die neue Fokusbegrenzung schnell einschalten lässt: AE-F-Knopf für die minimale Distanz, Auslöser für die maximale, fertig. Das hat sich offensichtlich jemand ausgedacht, der das auch in hektischen Situationen intuitiv nutzen will. Dazu ein Beispiel aus der Konzertfotografie, wo ich mir genau das schon immer gewünscht habe. Die Motiverkennung arbeitet da durch viel Bewegung auf der Bühne und ständig wechselndes Licht nämlich nicht immer zuverlässig. Zudem haben immer mehr große Bands LED-Wände mit Videos als Bühnenhintergrund, und das kann dann spontan dazu führen, dass auch der Kontrastautofokus auf das Video, nicht den Musiker scharf stellt. Sehen oder vorahnen kann man das nicht, weil man ja durch den Sucher die Akteure im Blick behält.
Meine Lösung wäre: Fokus auf Sänger – meistens ganz vorn – und Schlagzeuger – fast immer ganz hinten – begrenzen, und die blöde Vidiwall funkt nie mehr dazwischen. Aber das ist bisher nur Theorie, und muss erst einmal ausprobiert werden, denn: Nikon hat die Firmware 3.0 bisher nur angekündigt. „Coming soon“ steht auf der eigens eingerichteten Webseite, kein Termin. Auf der Downloadseite ist weiterhin nur die bisherige Version 2.10 zu finden. Das ist ein ziemlich durchsichtiges Manöver, denn aktuell läuft, wie jedes Jahr, die Sommeraktion von Nikon mit Rabatten beim Kauf von Kameras und Objektiven. Da will man offenbar noch schnell ein paar neue Funktionen versprechen, die dann den letzten Schubs zum Kauf einer neuen Kamera bedeuten sollen.
Wie Hollywood-Stars in der Öffentlichkeit altern – oder auch nicht
Provokant ist auch die Frage, welche der Fotograf Shane Balkowitsch in unserer Empfehlung für einen Long Read zum Wochenende aufwirft: Warum darf Pamela Anderson nicht altern? Balkowitsch macht seine Erklärungsversuche nicht an der offensichtlichen Erklärung fest, dass Anderson schlicht das Sexsymbol der 1990er Jahre ist, und immer wieder auf ihre Rolle in der Serie „Baywatch“ reduziert wird, sondern wagt einen weiteren Blick. Unter anderem ist zu erfahren, dass die Schauspielerin sich außerhalb ihrer Arbeit nicht mehr mit Make-up zeigt, weil ihre Visagistin 2019 verstorben ist. Und auch der Vergleich mit männlichen Schauspielern, denen man ein Altern in der Öffentlichkeit zugesteht, kommt nicht zu kurz.
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(nie)
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Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt
Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.
Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.
Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.
Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.
Schrems: „Privatsphäre darf keinen Preis haben“
Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.
Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.
Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.
(dahe)
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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online
Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.
„SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.
„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen
Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.
Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.
13, 14, 15, 16 – wer bietet höher?
Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.
Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.
(ds)
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