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Künstliche Intelligenz

Xiaomi 15T Pro im Test: Dieses Smartphone ist der Geheimtipp des Jahres


Das Xiaomi 15T Pro vereint Top-Kamera, starke Performance und lange Akkulaufzeit zum fairen Preis. Ist das der neue Underdog unter den Smartphones?

Wer sagt denn, dass man über 1000 Euro auf den Tisch legen muss, um ein schnelles, stilvolles Smartphone mit Top-Kamera und ordentlichem Zoom zu bekommen? Xiaomi zeigt mit seiner T‑Serie regelmäßig, dass es auch eine Nummer bodenständiger geht – ohne langweilig zu sein.

Das neue Xiaomi 15T Pro demonstriert eindrucksvoll, wie das klappt: Im Prinzip ist es eine clever abgestimmte Mischung aus dem Xiaomi 15 und dem Ultra-Modell, behält dabei aber einen eigenständigen Charakter. Der Star ist die Kamera mit fünffachem optischem Zoom und starken Ergebnissen – und das zu einem fairen Preis. Damit stiehlt das T‑Modell der großen Ultra‑Serie fast ein wenig die Show.

Auch sonst gibt es wenig zu meckern: Der Prozessor liefert reichlich Power, auch wenn dieses Mal kein Snapdragon verbaut ist, und der Akku hält beeindruckend lange durch. Warum das Xiaomi 15T Pro vielleicht die spannendste Oberklasse-Alternative des Jahres 2025 ist, klären wir im Detail im Testbericht.

Design

Beim Design geht Xiaomi beim 15T Pro seinen eigenen Weg. Mit dem Vorgänger oder den Schwestermodellen 15 und 15 Ultra hat es stilistisch nur wenig gemeinsam. Auffälligstes Merkmal ist das große Kameraelement, das in einem Rechteck mit stark abgerundeten Ecken sitzt. Es ragt deutlich hervor und beherbergt drei Linsen plus LED-Blitz.

Das Gehäuse wirkt hochwertig und ist mit seinem Metallrahmen und der griffigen Rückseite aus Glasfaserverbundstoff wie aus einem Guss gefertigt. Anders als bei vielen Top-Smartphones verzichtet Xiaomi hier also auf eine Glasrückseite. Die Oberfläche ist dabei erfreulich unempfindlich gegenüber Fingerabdrücken. Die Ecken sind deutlich abgerundet, das Format wirkt insgesamt wuchtig. Mit 162,7 × 77,9 × 8 mm übertrifft es in der Breite sogar das Ultra-Modell. Für die Einhandbedienung und kleine Hände ist es also weniger geeignet, liegt dank der sanften Form aber trotzdem gut in der Hand.

Die Verarbeitung ist erstklassig, klar auf Flaggschiff-Niveau. Xiaomi bietet drei Farben an: Schwarz, Grau und ein edles Dunkelbraun, das der Hersteller „Mocha Gold“ nennt. Dazu kommt IP68-Schutz gegen Staub und Wasser. Mit 210 g bleibt das Gewicht für diese Größe absolut im Rahmen. Das Xiaomi 15T Pro hat Stil – und eine ordentliche Portion Eleganz gleich dazu.

Display

Der Bildschirm des Xiaomi 15T Pro ist mit einer Diagonale von 6,83 Zoll riesig bei einem Seitenverhältnis von 19,5:9. Es zeigt eine messerscharfe Auflösung von 2772 × 1280 Pixeln und erreicht damit eine hohe Pixeldichte von 447 PPI. Das AMOLED-Panel liefert eine hervorragende Bildqualität. Mit einer Bildwiederholrate von bis zu 144 Hz wirkt das Bild beim Spielen und Scrollen besonders flüssig.

Gorilla Glass 7i schützt den Bildschirm und soll Stürze aus etwa einem Meter Höhe abfedern – wir haben es aber nicht übers Herz gebracht, das auszuprobieren. Die Anzeige leuchtet zudem äußerst hell und bleibt bei Sonnenlicht stets ablesbar. Laut Hersteller erreicht das Display bis zu 3200 Nits. Die Abtastrate von 480 Hz und die Touch-Abtastrate von 2560 Hz sind ebenfalls hoch. Eine hohe Abtastrate lässt Eingaben schneller erkennen, was die Bedienung flüssiger und direkter macht. Ein Always-On-Display steht ebenfalls zur Verfügung.

Einziger Nachteil: Das Display nutzt keine LTPO-Technologie. Diese Technik passt die Bildwiederholrate in 1-Hz-Schritten automatisch an, um Energie zu sparen. Das Xiaomi 15T Pro kann die Frequenz zwar auch anpassen, wechselt aber nur zwischen 144, 120 und 60 Hz. Am Ende ist das aber Jammern auf hohem Niveau.

Kamera

Der Star des Xiaomi 15T Pro ist die Kamera – vorrangig die Telelinse. Die Zusammenarbeit mit Leica zahlt sich erneut aus. Xiaomi verbaut ein Hauptobjektiv mit 50 Megapixeln (f/1.62) und optischer Bildstabilisierung (OIS), dazu eine Periskop-Telelinse mit ebenfalls 50 Megapixeln (f/3.0), OIS und fünffachem optischen Zoom. Ergänzt wird das Setup durch ein Ultraweitwinkelobjektiv mit 12 Megapixeln. Für Selfies gibt es eine Frontkamera mit 32 Megapixeln.

Bei Tageslicht liefert die Kamera ausgezeichnete Fotos mit hohem Detailgrad, großem Dynamikumfang und kräftigen Kontrasten. Auch bei wenig Licht entstehen richtig gute Aufnahmen mit geringem Bildrauschen, die fast an das Level des Xiaomi 15 Ultra heranreichen. Das Ultraweitwinkelobjektiv fällt bei Details und Dynamik leicht ab, bleibt aber farblich sehr nah an den übrigen Linsen.

Besonders stark ist die Telelinse mit fünffachem optischem Zoom. Selbst bei zehnfacher Vergrößerung entstehen detailreiche und verlustfreie Aufnahmen. Auch 30-fach gezoomte Bilder bleiben brauchbar. Der digitale Zoom reicht bis 100-fach, dann nimmt die Schärfe trotz KI-Unterstützung sichtbar ab – diese Stufe hat aber eher experimentellen Charakter. Kleine Schwäche: Für Zoomstufen unter dem Faktor fünf kommt nur die Hauptkamera zum Einsatz.

Nutzer können zwischen zwei Farbmodi wählen: Leica Vibrant („lebendig“) liefert kräftige Farben und starke Kontraste, während Leica Authentic („authentisch“) dezenter wirkt und eine etwas dunklere Stimmung erzeugt. Im Alltag überzeugt der lebendige Modus am meisten, auch wenn Farben oft etwas intensiv wirken. Der authentische Stil eignet sich dagegen gut für stimmungsvolle, leicht düstere Szenen.

Auch Selfies gelingen scharf und farblich ausgewogen, das Bokeh im Porträtmodus wirkt natürlich und sauber. Videos überzeugen ebenfalls mit hoher Schärfe und guter Stabilisierung. Möglich sind Aufnahmen in 4K mit bis zu 120 FPS oder sogar in 8K mit 30 FPS. Insgesamt bietet das Xiaomi 15T Pro eine hervorragende Kamera, die fast das Niveau des 15 Ultra erreicht und den Fokus klar auf die starke Telelinse legt.

Ausstattung

Statt eines Snapdragon-Chips wie in den Top-Modellen setzt Xiaomi beim 15T Pro auf den Mediatek Dimensity 9400+. Er ist zwar etwas schwächer als Qualcomms aktuelles Elite-Modell, bietet aber ebenfalls enorme Leistungsreserven. Im Alltag läuft das Smartphone sehr flüssig und reagiert ohne spürbare Verzögerungen.

Beim Benchmark PCMark Work erreichten wir starke 16.500 Punkte, und auch die Grafikleistung überzeugt mit 6000 Punkten im 3DMark Wild Life Extreme – damit eignet sich das Xiaomi 15T Pro auch zum Spielen grafisch aufwendiger Titel. Unter Volllast im Stresstest wird das Gerät allerdings recht warm. Aufgrund der Wärmedrosselung erreicht es lediglich eine Effizienz von rund 60 Prozent. Das Xiaomi 15 Ultra kommt hier auf über 70 Prozent.

Der Arbeitsspeicher ist mit 12 GB RAM großzügig bemessen, dazu kommen 256 GB, 512 GB oder sogar 1 TB Speicher nach schnellem UFS-4.1-Standard. Bei den kabellosen Schnittstellen ist das Gerät auf neuestem Stand: 5G, Wi-Fi 7, Bluetooth 6.0, NFC und der typische Infrarot-Port von Xiaomi sind vorhanden. Auf UWB verzichtet Xiaomi allerdings.

Einen großen Schwachpunkt gibt es aber: Der USB-C-Anschluss unterstützt nur USB 2.0 – bei diesem Preis wäre USB 3.2 angemessen gewesen, da kabelgebundene Datenübertragungen so recht langsam ausfallen. Das ist schon frech für den Preis.

Die Ortung über GPS, Glonass, Beidou, Galileo, QZSS und Navic arbeitet sehr präzise. Im Test erreichten wir eine Genauigkeit von rund zwei Metern. Das Smartphone kann zwei physische SIM-Karten aufnehmen und zusätzlich bis zu zwei eSIMs unterstützen. Die Telefonqualität überzeugt, und auch das 5G im E-Netz wurde vollständig ausgereizt.

Eine Besonderheit bringt das Xiaomi 15T Pro mit: die Offline-Walkie-Talkie-Funktion „Xiaomi Astral Communication“. Sie ermöglicht Kommunikation ohne Mobilfunknetz über eine optimierte Bluetooth-Direktverbindung mit einer Reichweite von knapp 2 km zwischen zwei kompatiblen Geräten – praktisch etwa beim Wandern oder in Gebieten mit schlechtem Empfang. Aktuell unterstützen nur das Xiaomi 15T und 15T Pro die Funktion, weitere Modelle sollen folgen.

Die Stereo-Lautsprecher klingen klar und bleiben auch bei hoher Lautstärke verzerrungsfrei. Der Bass ist etwas zurückhaltend, was in dieser Klasse normal ist. Über die Dolby-Atmos-Software lässt sich der Klang leicht anpassen. Der Fingerabdruckscanner unter dem Display arbeitet zuverlässig und schnell.

Software

Das Xiaomi 15T Pro läuft mit Android 15 und der Bedienoberfläche Hyper OS 2. Der Sicherheits-Patch stammt zum Testzeitpunkt aus August, was noch in Ordnung ist. Ein Update auf Hyper OS 3 auf Basis von Android 16 soll bald folgen.

Xiaomi hat zudem seine Update-Politik verbessert: Das 15T Pro soll insgesamt fünf große Android-Upgrades und sechs Jahre Sicherheits-Updates erhalten. Das ist zwar nicht ganz auf dem Niveau von Samsung oder Google, geht aber in die richtige Richtung und dürfte für die meisten Nutzer ausreichen.

Hyper OS wirkt im Vergleich zu früheren Versionen deutlich aufgeräumter und übersichtlicher. Künstliche Intelligenz spielt hier eine geringere Rolle als bei der Konkurrenz – Xiaomi setzt hier vorwiegend auf Google Gemini.

Akku

Der Akku bietet eine stattliche Kapazität von 5500 mAh. Das ergibt in Kombination mit dem effizienten Prozessor eine lange Akkulaufzeit. Im PCMark Battery Test erreichte das Xiaomi 15T Pro einen guten Wert von 15,5 Stunden – damit liegt es fast auf Augenhöhe mit vielen anderen Top-Smartphones, auch wenn einige Geräte noch länger durchhalten. Regelt man das Display fest auf 60 Hz, hält das Smartphone gut drei Stunden länger durch.

Einen vollen Tag übersteht das Smartphone problemlos, bei sparsamer Nutzung sogar zwei. Es lässt sich mit bis zu 90 W schnell laden und ist in etwa einer halben Stunde vollständig aufgeladen – vorausgesetzt, man besitzt ein entsprechendes Ladegerät, denn ein Netzteil liegt nicht bei. Kabelloses Laden ist ebenfalls möglich. Das passende Ladegerät Xiaomi 90W Hypercharge Combo kostet rund 25 Euro.

Preis

Die UVP des Xiaomi 15T Pro liegt bei 800 Euro für die Version mit 256 GB, bei 900 Euro für 512 GB und bei 1000 Euro für 1 TB Speicher. Das ist ziemlich hoch, womit das Gerät den Preisrahmen der Mittelklasse eigentlich sprengt. Aber schon kurz nach dem Marktstart sind die Preise spürbar gefallen.

Aktuell kostet die Variante mit 512 GB knapp unter 600 Euro, das Modell mit 256 GB ist zum gleichen Preis erhältlich. Die Version mit 1 TB liegt derzeit bei etwa 686 Euro. Im Hinblick auf die Black Week könnte sich der Preis bald in Richtung 500 Euro bewegen.

Fazit

Das Xiaomi 15T Pro zeigt eindrucksvoll, wie gut ein Smartphone für rund 600 Euro sein kann. Die Kamera überzeugt auf ganzer Linie, besonders die starke Telelinse hat uns begeistert. Auch die Leistung ist hoch, wenn auch nicht ganz auf Flaggschiff-Niveau eines Snapdragon 8 Elite. Für den Alltag bietet das Gerät jedoch reichlich Reserven für viele Jahre. Das edle Design gefällt und verleiht dem 15T Pro einen eigenständigen Charakter. Xiaomi bietet jetzt sechs Jahre Sicherheits-Updates und fünf große Android-Upgrades, was ein klarer Fortschritt ist.

Schwächen gibt es nur wenige: LTPO wäre schön gewesen für eine noch längere Akkulaufzeit. Ärgerlich ist der veraltete USB‑2.0‑Standard des Anschlusses, obwohl die restliche Ausstattung auf Top-Niveau liegt. Bei Nachtaufnahmen erreicht die Kamera nicht ganz das Niveau von Top-Modellen wie dem Xiaomi 15 Ultra oder dem Google Pixel 10 Pro – dennoch liefert sie hervorragende Ergebnisse.

Wer ein leistungsstarkes Smartphone mit Fokus auf Fotografie sucht und sich nicht an der Größe stört, bekommt mit dem Xiaomi 15T Pro ein rundum gelungenes Paket. Man muss also nicht zum Flaggschiff für über 1000 Euro greifen, um starke Fotos und hohe Qualität zu bekommen.



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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten


Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.

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Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.

Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.

Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.

Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.

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Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.


(vbr)



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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen


Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.

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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.

Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.

Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.

Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.

Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.

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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.

Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.

Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.

Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.

Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.


(wpl)



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Autonomer ID. Buzz wird Robotaxi in Oslo


Oslo bekommt einen Dienst mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Diese stammen von der Volkswagen-Tochter Moia.

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Den Dienst wird die Verkehrsgesellschaft Ruter zusammen mit Holo anbieten, einem auf den Betrieb autonomer Fahrzeuge spezialisierten Unternehmen. Er soll im kommenden Frühjahr starten, wie Ruter mitteilte. Holo wird demnach seine Erfahrungen aus dem Betrieb autonomer Mobilitätsdienste in den nordischen Ländern einbringen.

Als Fahrzeug kommt der ID. Buzz AD zum Einsatz, dem Robotaxi auf der Basis des elektrischen VW-Bus. Diese sollen zunächst in Groruddalen unterwegs sein, einem Vorort der norwegischen Hauptstadt. Dort sollen die Fahrzeuge zunächst auch unter anspruchsvollen Wetterbedingungen wie Schnee erprobt werden. Ruter will bis zu 30.000 autonome Ride-Sharing-Fahrzeuge in das öffentliche Verkehrsnetz Oslos integrieren. Das soll Staus und Emissionen reduzieren.

Für Moia sei „das Projekt ein weiterer Schritt bei Ausbau und Kommerzialisierung autonomer Mobilität in Europa“, teilte das Unternehmen mit. Bisher bietet die VW-Tochter selbst Ride-Sharing-Dienste an, bis vor kurzem in Hannover sowie in Hamburg, in Hamburg und Berlin künftig auch autonomes Ridesharing.

Im nächsten Schritt will Moia auch ein „Gesamtpaket“ aus autonomen Fahrzeugen, Software und Betriebsdienstleistungen anbieten, „das Verkehrsbetreibern ermöglicht, autonome Mobilität zu implementieren.“ Moia plant, bis 2027 eine Typgenehmigung für den ID. Buzz AD in der Europäischen Union zu erhalten.

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(wpl)



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