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Künstliche Intelligenz

Youtube-Videos heimlich mit KI verschlimmbessert


Youtube hat veröffentlichte Videos verfälscht, ohne das offenzulegen oder deren Urheber oder Uploader zu informieren. Seit Monaten hat die Google-Tochter fremde Videos mit generativer Künstlicher Intelligenz nachbearbeitet, was kleine, aber auffallende Veränderungen ausgelöst hat, wie merkwürdige Frisuren, falsche Hauttöne oder verzerrte Körperteile.

Darauf macht die British Broadcasting Corporation (BBC) aufmerksam. Erst nach dem Nutzer sich in Onlinepostings und Youtube-Videos beschwert hatten, gab Youtube-Sprachrohr Rene Ritchie die Manipulationen vergangene Woche zu: „Wir führen ein Experiment an ausgewählten Youtube-Kurzvideos durch“, sagte er in einem Onlinepost. Die KI soll demnach Unschärfen und Bildrauschen reduzieren, „vergleichbar mit dem, was ein modernes Smartphone bei Videoaufnahmen macht“.

Doch führt die KI bisweilen eigentümlich Regie. Und Uploader können sich Youtubes KI-Eingriffe in ihre Videos offenbar nicht verbitten.

Im Herbst 2023 hat Youtube die Einführung der Pflicht zu Offenlegung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte angekündigt. „Creator:innen müssen in Zukunft offenlegen, wenn sie manipulierte oder synthetische Inhalte erstellt haben, die realistisch wirken“, hieß es damals im Youtube-Blog. „Das schließt die Nutzung von KI-Tools ein.“

Allerdings könnten damit lediglich größere Manipulationen gemeint gewesen sein: „Das kann z.B. ein KI-generiertes Video sein, in dem ein Ereignis realistisch dargestellt wird, das aber nie stattgefunden hat. Oder Inhalte, die eine Person zeigen, die etwas sagt oder tut, das sie nicht tatsächlich gesagt oder getan hat.“ Die Verschlimmbesserung von Haarpracht oder Schminke ist ein kleineres Kaliber; für die dargestellte Person kann das dennoch peinlich oder sogar geschäftsschädigend sein, etwa wenn ein Urheber Wert auf Authentizität legt.

Andererseits sprach der Blogbeitrag ausdrücklich von „Nutzung von KI-Tools.“ Genau auslegen lässt sich die heute geltende Vorschrift nicht. Heise online hat die exakten Vorgaben im Dschungel der Youtube-Bedingungen für echt wirkende KI-Erzeugnisse nicht aufstöbern können.


(ds)



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Doppelkopf-Speicher: USB-Sticks mit Steckern für USB-C und USB-A im Test


Sie wiegen nur wenige Gramm und sind kleiner als ein Riegel Kinderschokolade – dadurch eignen sich USB-Sticks perfekt zum Mitnehmen und Austauschen von Daten über das „Turnschuh-Netzwerk“. Exemplare mit zwei verschiedenen USB-Steckern passen ohne Adapter sowohl an ältere als auch an neuere Macs und PCs. Sie funktionieren zudem am iPhone und iPad. Bis vor Kurzem waren sie allerdings weder in großen Kapazitäten noch mit hohen Geschwindigkeiten zu bekommen. Doch mittlerweile machen einige den wesentlich voluminöseren SSDs Konkurrenz, da sie genauso schnelle Chips, Caches und Controller besitzen.

  • USB-Sticks mit zwei Steckern sind klein und leicht.
  • Mit USB-C und USB-A eignen sie sich für verschiedenartige Geräte.
  • Im Test zeigten sich gravierende Geschwindigkeitsunterschiede.

Aber nicht jeder braucht die teuren Varianten der Sticks, wenn es zum Beispiel nur um günstigen Transportspeicher geht. Wir haben deshalb unabhängig von der Geschwindigkeit USB-Sticks mit Doppelkopf ab 32 GByte zum Test gebeten. Die Bandbreite bei der Performance reicht von halbem USB-2.0-Tempo (20 MByte/s) bis zur vollen USB-3.2-Geschwindigkeit (1000 MByte/s).

Hatten wir bei früheren Tests noch Kandidaten dabei, die durch ihre Breite die nächste Thunderbolt-Buchse beim MacBook Pro verdeckten, vertragen sich die aktuellen Kandidaten alle zumindest mit einem USB-C-Kabel als Nachbar. Zwei von den breiteren Teilnehmern (ab 15 Millimeter) passen aber nicht nebeneinander. Als vollgasfest, also mit dauerhaft hohen Schreibraten, erwiesen sich nicht alle Kandidaten. Das kann man am stockenden Balken des Transferfortschritts ablesen. Sie pausierten insbesondere beim Schreiben manchmal für eine Abkühlung. Einer blieb beim Test mit kleinen Datenblöcken sogar fast stehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Doppelkopf-Speicher: USB-Sticks mit Steckern für USB-C und USB-A im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Minds Mastering Machines 2026: Fachkonferenz zu ML und KI jenseits des Hypes


Am 22. und 23. April 2026 findet die Minds Mastering Machines in Karlsruhe statt. Bis zum 23. November 2025 suchen die Veranstalter iX und dpunkt.verlag Vorträge für die Fachkonferenz zu Machine Learning und KI.

Zusätzlich gibt es am 29. Oktober 2025 eine Online-Konferenz zum Einsatz von LLMs im Unternehmen.

Im Mittelpunkt der Minds Mastering Machines stehen weniger die KI-Hype-Themen, sondern Machine Learning in der Praxis. KI im Unternehmen bedeutet nach wie vor zum Großteil das Training Neuronaler Netze und den Einsatz klassischer ML-Methoden.

Vorträge zu aktuellen KI-Themen wie GenAI, LLMs, A2A oder MCP werden ebenfalls behandelt und dabei auf ihren praktischen Nutzen bewertet.

Die Konferenz wendet sich mit ihrem technischen Schwerpunkt an Fachleute, die ML-Projekte in die technische Realität umsetzen, darunter Data Scientists, Data Engineers, Softwareentwickler und Softwarearchitektinnen. Am Vortag der Konferenz sind am 21. April ganztägige Workshops geplant.

Im Call for Proposals suchen die Veranstalter bis zum 28. November Vorträge mit einer Länge von 40 Minuten und ganztägige Workshops unter anderem zu folgenden Themen:

  • Deep Learning
  • GenAI in der Praxis
  • Validierung von ML-Anwendungen
  • LLMs und multimodale Modelle
  • Agentic AI, MCP und A2A
  • Data Engineering: Vom Training zur Produktion
  • Datenschutz, Ethik und Recht

Besonders gerne gesehen sind Erfahrungsberichte. Das Programm wird Mitte Dezember veröffentlicht. Wer über den Verlauf der Konferenz informiert werden möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.

Bis zur Veröffentlichung des Programms sind die Tickets zum besonders günstigen Blind-Bird-Tarif von 999 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.) verfügbar.

Bereits am 29. Oktober 2025 zeigt der Online-Deep-Dive LLMs im Unternehmen, wie man das passende Sprachmodell auswählt, die Infrastruktur aufbaut und die Sicherheit im Griff behält. Außerdem gibt der Thementag einen Ausblick auf Liquid Foundation Models als nächste Generation von LLMs.

Das Programm der von iX und dpunkt.verlag ausgerichteten Online-Konferenz bietet Vorträge zu folgenden Themen:

  • Grundlagen zu LLMs
  • Geeignete Sprachmodelle und Infrastruktur auswählen
  • KI-gestützte Kalkulation: Preise aus bestehenden Projekten übertragen
  • Jailbreaking LLMs: Angriffe auf Regeleinstellungen und Promptfilter
  • Datenextraktion via LLM: Möglichkeiten und Herausforderungen
  • Aufbau einer KI-Infrastruktur für Unternehmen
  • Liquid Foundation Models – die nächste Generation der LLMs

Tickets für den Thementag sind für 329 Euro erhältlich. Der zusätzliche Online-Workshop „Große Sprachmodelle feintunen“ am 30. Oktober 2025 kostet 579 Euro.


(rme)



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Künstliche Intelligenz

50 Jahre Barbarastollen: Das geheime Archiv der Bundesrepublik


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wo einst nach Silber geschürft wurde, stehen heute in einem alten Bergwerkstollen unauffällige Behälter mit Millionen von abgelichteten Dokumenten: der zentrale Bergungsort (ZBO) der Bundesrepublik Deutschland. Das einmalige Archiv wird 50 Jahre alt.

Rund 400 Meter tief ragt der Barbarastollen in den Schauinsland-Berg nahe des Örtchens Oberried bei Freiburg. Im Stollen, genauer gesagt in den parallel zu ihm verlaufenden Nebenstollen, befindet sich der ZBO. Hier stehen mehr als 1600 luftdichte, knapp 80 Zentimeter hohe Edelstahlbehälter in rund 50 Meter langen, zweigeschossigen Regalen.

Darin befinden sich Mikrofilme, insgesamt 1,3 Milliarden Ablichtungen — darunter viele einzigartige historische Dokumente wie der Vertrag zum Westfälischen Frieden von 1648, die Krönungsurkunde Ottos des Großen aus dem Jahr 936 oder die Bannandrohung von Papst Leo X. gegen einen gewissen Martin Luther, datiert vom 15. Juni 1520.

„Der Barbarastollen ist das kulturelle Langzeitgedächtnis unserer Nation“, sagt Ralph Tiesler, Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das BBK ist vor allem für die Warn-App NINA bekannt und ruft sich immer dann im wahrsten Sinne des Wortes ins Gedächtnis der Bevölkerung, wenn bundesweit Probealarme durchgeführt werden.

„Wir sehen leider, dass in Kriegen und bewaffneten Konflikten die Zerstörung von Kulturgut gezielt geschieht, um die angegriffenen Nationen ihrer Identität zu berauben und sie damit zu demoralisieren“, erklärt Tiesler die Hintergründe für das Mikrofilm-Archiv im Barbarastollen.

Um diese Zerstörung zu vermeiden, gibt es die Haager Konvention, zu der sich über 130 Länder, darunter auch Russland, bekennen. Sie verpflichten sich damit zur „Sicherung und Respektierung“ von „beweglichem oder unbeweglichem Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist“.

Zur Konvention gehört auch, in Friedenszeiten bedeutsame Kulturgüter gegen absehbare Folgen eines bewaffneten Konflikts abzusichern. Da das BBK in Deutschland für die Umsetzung der Haager Konvention verantwortlich ist, fällt ihr auch die Obhut über den Barbarastollen zu.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Der Stollen ist in ganz Deutschland der einzige Ort, der unter dem Sonderschutzstatus der Haager Konvention steht. Das verdeutlichen drei blau-weiße Rauten am Eingang zum Stollen. Neben dem Barbarastollen verfügen in Europa nur noch der Vatikan und das Rijksmuseum in Amsterdam über das dreifache Schutzkennzeichen der Haager Konvention.

Der Sonderstatus des Barbarastollens bringt es mit sich, dass er auf allen militärischen Karten eingezeichnet ist, denn über ihn herrscht striktes Flugverbot. Auch die Bundeswehr darf nicht in seine Nähe. Auf den Behältern im ZBO ist die einfache blau-weiße Raute angebracht, die man deutschlandweit auch an verschiedenen historischen Bauten, archäologischen Stätten, Museen oder Archiven findet.

Die Haager Konvention war die Reaktion auf die Schrecken der Weltkriege, vor allem der großen Vernichtung von Kulturgütern durch die Nationalsozialisten. Die Bundesrepublik Deutschland trat 1967 der Konvention bei, sicherte aber bereits seit 1961 wichtige Dokumente auf Film.

Im Rahmen dieser Bundessicherungsverfilmung begann 1975 die Archivierung im Barbarastollen. Die Arbeiten in den Jahren zuvor vor Ort wurden im Geheimen durchgeführt. Zwar bekamen die Oberrieder mit, dass im Berg etwas vor sich ging, aber weder sie noch die kommunale Politik oder die Medien wurden damals informiert.

Ab 1978 stand der ZBO im UNESCO-Register der schutzwürdigen Kulturgüter, aber selbst dann wurde er in der Bundesrepublik noch nicht offiziell kommuniziert. Erst in den frühen 1990er-Jahren gab die Regierung den Standort offiziell bekannt – nachdem mehrere Zeitungen darüber berichteten.

Der Barbarastollen eignet sich aus mehreren Gründen für den ZBO. Zum einen müssen laut Haager Konvention derlei Archive unterirdisch angelegt werden. Zum anderen gilt der Schauinsland-Berg wegen seines harten Gesteins aus Gneis und Granit als erdbeben- und atombombensicher. Außerdem bietet der Stollen ein konstantes, feucht-kaltes Klima, im Sommer wie im Winter.

In den Behältern selbst herrscht eine konstante Temperatur von 10 Grad Celsius und eine relative Luftfeuchte von 35 Prozent. Auf diese Weise können die Mikrofilme 500 Jahre lang gelagert werden, ohne dass sie Informationen verlieren. Eine längere und günstigere Archivierung bietet kein anderes Medium.

Außerdem ist das Auslesen der Informationen ziemlich einfach: Dafür braucht es auch in 500 Jahren nur Licht und eine Lupe. Dagegen fällt es heute schon schwer, an die Informationen einer 40 Jahre alten Diskette zu kommen, zu schnell wandeln sich digitale Speicher- und Abspielgeräte. Ganz abgesehen davon, dass man von außen erkennen sollte, dass es sich um einen Informationsträger handelt. Beim Mikrofilm reicht dafür ein Blick aus. Können junge Menschen heute etwas mit einer Diskette anfangen?

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Zur Langzeitsicherung der Kulturgüter wird laut BBK ein weltweit einzigartiges Verfahren angewendet. An 15 Orten in Deutschland werden die ausgewählten Dokumente abgefilmt. Eine Spezialfirma übernimmt dann in einem patentierten Verfahren die Einlagerung in die Behälter. Im Jahr 2016 kam die milliardste Aufnahme hinzu: eine Ablichtung der ersten Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland von 1949. So wuchs der ZBO zum inzwischen größten Langzeitarchiv Europas an.

Zum Festakt am vergangenen Donnerstag wurde eine Dokumentation der Brauchtümer im rheinischen Karneval und der alemannischen Fastnacht, die seit 2015 zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe zählen, ins Archiv aufgenommen. „Im Barbarastollen wird bewahrt, was die Identität unseres Landes ausmacht – über Generationen hinweg“, sagt BBK-Chef Tiesler.

Dazu gehören neben den Eigenarten närrischen Treibens auch die Baupläne des Kölner Doms oder die Ergebnisse der Fußballweltmeisterschaften – vor allem aber etliche auf Mikrofilm gebannte Verwaltungsvorgänge aus deutschen Amtshäusern. Wird im Barbarastollen also weniger die deutsche Kultur als vielmehr die Geschichte deutscher Bürokratie für die Nachwelt aufbewahrt?

Was in den Stollen kommt, entscheiden die Chefarchivare der Bundesländer – was nicht ganz einfach ist. Die Auswahl, was für die Nachwelt bewahrt werden soll, ist ein Grundproblem jeder Archivierung. In den Richtlinien zum Schutz des Kulturguts ist etwa die Rede von einem „repräsentativen Querschnitt in zeitlicher, regionaler und sachlicher Hinsicht“. Das lässt dem Archivar Interpretationsspielraum.

Um die Auswahl zu erleichtern, wurden drei Dringlichkeitsstufen eingeführt. Sobald alle Dokumente der Stufe 1 am ZBO archiviert sind, können sich die Archivare um Dokumente der Dringlichkeitsstufe 2 und dann um die der Stufe 3 kümmern. Das Problem: Zur Stufe 1 gehören auch Dokumente, die auf die Zeit nach 1800 datieren. Logischerweise steigt deren Zahl permanent an, sodass die Archivare gar nicht hinterherkommen, um überhaupt alle Dokumente der Stufe 1 zu archivieren.

Die grundsätzliche Diskussion darüber, ob sich der Aufwand rund um den Barbarastollen überhaupt lohnt, ist jedenfalls seit 2009 verstummt – seit dem spektakulärem Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Unzählige Dokumente fielen dem Schlamm einer U-Bahn-Baustelle zum Opfer. Im Barbarastollen lagerten seinerzeit rund zehn Millionen Aufnahmen aus dem Kölner Stadtarchiv, die zumindest auf diese Weise bewahrt werden konnten. Trotzdem musste kein einziger Behälter geöffnet werden, denn inzwischen werden Dokumente zunehmend auch digital archiviert.



Kann eine Lebensdauer von etwa 500 Jahren erreichen: Mikrofilme wie dieser lagern millionenfach im Barbarastollen – als Archiv für die Nachwelt.

(Bild: BBK)

In Zeiten der dezentralen, digitalen Datenspeicherung kommt daher die Frage auf, ob eine zentrale Archivierung wie im Barbarastollen noch zeitgemäß ist. Immerhin ist die Speicherdichte eines Mikrofilms nicht allzu hoch. Bereits jetzt lagern im Schauinsland-Berg Mikrofilme mit einer Gesamtlänge von über 32.000 Kilometern. Auch wenn die Filme 500 Jahre lang gelagert werden können, reicht der Platz im Stollen überhaupt aus?

Wäre also ein digitales Backup nicht günstiger? Brächte es nicht zusätzlich mehr Sicherheit? Schließlich steigt auch die Zahl der Dokumente, die nur digital existieren. Wie soll man die auf Mikrofilm bannen? Und vor allem warum? Wäre das technisch gesehen nicht eine Rolle rückwärts?

Zu guter Letzt schicken sich auch die Bundesländer an, die digitale Archivierung voranzutreiben – etwa über das Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Schaffung digitaler Verwaltungsleistungen. So zählt etwa Nordrhein-Westfalen zu diesen Verwaltungsleistungen auch die Bereitstellung von Archivgut.

Über ein digitales Backup des ZBO wäre es zudem prinzipiell möglich, die Dokumente weltweit öffentlich zugänglich zu machen, um etwa die historische Forschung zu fördern. Dabei müssten natürlich gesetzliche Vorgaben wie Persönlichkeitsrechte oder Verjährungsfristen beachtet werden – ganz zu schweigen vom Aufwand, die Mikrofilme, deren Quellen nur analog vorliegen, zu digitalisieren und einen einheitlichen Onlinezugriff zu ermöglichen.

Aber vielleicht möchte ja auch der eine oder andere geneigte Fußballfan gerne einmal im „Online-ZBO“ nachschauen, wer 1954 im Endspiel der Fußballweltmeisterschaft neben Helmut Rahn stürmte.


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