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Zu hohe App-Provisionen: Niederlande gibt Apple mehr Zeit für Änderungen
Niederländische Wettbewerbshüter haben Apple früh dazu gezwungen, umstrittene App-Store-Vorgaben zu ändern. Die für zu hoch erklärten Provisionen auf In-App-Käufe in Dating-Apps muss der iPhone-Konzern dort jetzt allerdings nicht unmittelbar senken – trotz einer bereits erfolgten gerichtlichen Anordnung.
Wegen der derzeit noch laufenden Gespräche zwischen Apple und der EU-Kommission, erhalte das Unternehmen mehr Zeit, um sein Gebührenmodell für Apps anzupassen, wie die Authority for Consumers and Markets (ACM) mitteilte. Die Regulierer wollen damit verhindern, dass es „mehrere parallele Konversationen über dasselbe Thema“ gibt.
Streit um Apples Provision auf In-App-Käufe
Mit einer hohen Strafe und unter Androhung weiterer empfindlicher Zwangsgelder hat die EU-Kommission Apple bereits dazu gezwungen, das Gebührenmodell für den App Store erneut zu überarbeiten. Bis zum Jahresende plant der Konzern, einheitliche Regeln für die Provisionen aufzustellen, die App-Entwickler beim Verkauf digitaler Inhalte zahlen müssen. Der jüngste Vorschlag ist deutlich komplexer als die vorausgehenden Modelle und umfasst – neben anderen Gebühren – eine „Core Technology Commission“, die die viel diskutierte „Core Technology Fee“ ablöst. Letztlich müssen Apps damit voraussichtlich bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes mit digitalen Inhalten an Apple abtreten – statt bisher bis zu 30 Prozent.
Die niederländische ACM hatte Apple schon weit vor dem Digital Markets Act dazu gezwungen, Dating-Apps die Integration externer Kaufmöglichkeiten zu erlauben – das war im App Store zuvor strikt untersagt. Apple veranschlagte allerdings auch für externe Käufe weiterhin eine hohe Provision und missbraucht damit ebenso seine Marktmacht, bestätigte das Bezirksgericht Rotterdam im Juni und ordnete eine unmittelbare Änderung des Gebührenmodells an.
Apple dürfe von Dating-Apps nicht länger eine hohe Provision verlangen, während die meisten anderen Apps gar keine Provision zahlen müssen, erläutert die ACM. Nur auf digitale Inhalte fällt bei Apple Provision an. Physische Waren und Dienstleistungen dürfen im Unterschied dazu direkt in Apps verkauft werden, ohne dass Apple daran eine Beteiligung einfordert.
Apple erhält etwas mehr Zeit
Die ACM entschied nun jedoch, die Umsetzung der Anordnung nicht direkt einzufordern und deshalb vorerst auch kein Zwangsgeld zu verhängen. Apple bleibt damit Zeit, um sein Gebührenmodell im Austausch mit der EU-Kommission anzupassen. Das gebe auch der ACM Zeit, um zu prüfen, ob Apples kommendes Gebührenmodell keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position mehr darstellt.
(lbe)