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Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der langjährige Rechtsstreit über die Geschäftspraktiken der weltweit führenden Buchungsplattform Booking.com hat eine erneute Wende genommen. Die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II entschied am Dienstag, dass der Amsterdamer Mutterkonzern und seine deutsche Tochtergesellschaft grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber den Betreibern von Unterkünften verpflichtet sind. Von dem Urteil profitieren insgesamt 1099 Kläger, die sich gegen die sogenannten Bestpreisklauseln des Portals zur Wehr gesetzt hatten (Az.: 61 O 60/24 Kart).

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Hintergrund des Verfahrens ist die über Jahre praktizierte Strategie des Portals, Hotels und Pensionen strenge Regeln für ihre eigene Preisgestaltung aufzuerlegen. Bis zum Sommer 2015 nutzte das Unternehmen „weite“ Bestpreisklauseln. Diese verlangten von den Unterkünften, auf Booking.com stets den absolut niedrigsten Preis anzubieten – unabhängig vom gewählten Vertriebskanal. Ab Juli 2015 folgten „enge“ Auflagen, die es den Hoteliers zumindest untersagten, auf der eigenen Webseite günstigere Preise anzubieten als auf dem Vermittlungsportal. Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis bereits Ende 2015 als kartellrechtswidrig untersagt, was der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2021 letztinstanzlich bestätigte.

Das Berliner Landgericht schloss sich laut einer Mitteilung nun dieser Rechtsauffassung an. Es stellte fest, dass beide Arten der Klauseln den Wettbewerb massiv beschränkten. Die Richter betonen, dass den Hoteliers durch die Preisbindung die Freiheit genommen wurde, ihre Betriebskostenersparnisse im Direktvertrieb an die Kunden weiterzugeben. Da im Eigenvertrieb keine Vermittlungsprovisionen von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent anfallen, hätten die Betreiber diesen Spielraum für günstigere Angebote nutzen können. Dies sei ihnen durch das Geschäftsgebaren von Booking.com effektiv untersagt worden. Auch die flexible Vermarktung von Last-Minute-Kapazitäten hätten die Auflagen erheblich erschwert.

Juristisch interessant ist die Entscheidung der Kammer zur Zulässigkeit der Feststellungsklage. Eigentlich müssen Kläger ihre Forderungen präzise beziffern, wenn dies möglich ist. Da die Hoteliers jedoch argumentierten, dass die jahrelange Marktmanipulation durch Booking.com zu einer verstärkten Konzentration und der Bildung eines Oligopols geführt habe sowie diese Effekte bis heute nachwirkten, hielten die Richter die Klage für zulässig. Ein abgeschlossener Sachverhalt liege bei der Marktentwicklung noch nicht vor, sodass eine genaue Schadensberechnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlangt werden könne.

Dennoch konnten die Kläger nicht in allen Punkten einen Sieg erringen. Das Gericht wies den Antrag ab, die Rückzahlung bereits geleisteter Buchungsprovisionen festzustellen. In diesem Punkt hielten die Richter die Klage für unzulässig, da es sich hierbei um abgeschlossene Vorgänge handele, die die Hoteliers direkt hätten beziffern und einklagen müssen. In 70 Fällen scheiterte die Klage zudem, weil eine ordnungsgemäße Vollmacht gefehlt habe. Bei 118 Klägern konnte die Kammer nicht nachvollziehen, dass sie von dem Kartellverstoß betroffen waren. In einem Fall war die Klage aus anderen Gründen unzulässig.

Der Richterspruch bedeutet noch nicht, dass unmittelbar Geld fließen wird. In dem jetzigen Verfahren ging es lediglich um die grundsätzliche Feststellung der Haftung. Die konkrete Höhe des Schadens und die Frage, ob die Klauseln im Einzelfall tatsächlich ursächlich für finanzielle Einbußen waren, müssen in künftigen Verfahren geklärt werden.

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Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Es ist damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. Booking.com hat nun einen Monat Zeit, Berufung beim Berliner Kammergericht einzulegen. Angesichts der hohen Streitwerte und der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Reisebranche gilt das Einlegen von Rechtsmitteln als wahrscheinlich.

Booking.com hob in einer ersten Reaktion hervor, dass das Urteil noch „keinerlei Feststellungen“ über potenzielle Schäden durch die früheren Klauseln getroffen habe. Das könne nur in komplexen, technischen Prozessen nach fachkundiger Analyse erfolgen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sprach dagegen von einem wegweisenden Beschluss des Landgerichts. Dieser verleihe auch einer parallelen Sammelklage, die mehr als 15.000 europäische Hotels vor wenigen Monaten beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben haben, zusätzlichen Rückenwind.


(mho)



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Whitepaper inkl. Selbsttest für IT-Leitungen kostenfrei verfügbar


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Die heise academy bietet derzeit ein kostenfreies Whitepaper inklusive interaktivem Selbsttest an.

59 % der in der heise academy registrierten Fach- und Führungskräfte berichten über einen bestehenden Skill-Gap. 64 % erwarten zudem, dass der Skill Gap künftig noch größer wird. Das hat das Team der heise academy zum Anlass genommen, um in einem Whitepaper die Relevanz von IT-Weiterbildung aufzuzeigen.

Welche Kompetenzfelder stehen beim IT-Skill-Gap im Vordergrund?

Identifiziert wurden die Themen Softwareentwicklung, Netzwerke, Web-Technologien, Cloud-Technologien, Data Science, IT-Security und Künstliche Intelligenz / Machine Learning. Darüber hinaus werden Erwartungshaltungen von Mitarbeitenden beleuchtet. Und es gibt einen Überblick zu Anforderungen an effektive Weitebrildungsprogramme.

Dazu wird ein interaktiver Selbsttest angeboten, der direkt aufzeigt, wo Handlungsbedarf besteht.

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Der kostenfreie Whitepaper kann über die Landingpage der heise academy direkt angefordert werden:

Zum Whitepaper

IT-Professionals erleben den technologischen Wandel hautnah – und wissen genau, welche Skills sie benötigen. Aber wie baut man sie kontinuierlich auf? Dabei unterstützt das On-Demand-Angebot im heise academy Campus.

Die heise academy bietet moderne, digitale Weiterbildung, zugeschnitten auf die heutigen Bedürfnisse von IT-Professionals. Im Mittelpunkt steht die Interaktion zwischen Lernenden und IT-Expertinnen und Experten. Das bedeutet, IT-Weiterbildung flexibel in den Arbeitsalltag integrieren, immer auf dem neuesten Stand sein und Innovationspotential für das Unternehmen schaffen.

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Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


(cmho)



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Schülertablets in Niedersachsen: Mehr als nur eine Geräteausgabe geplant


Die SPD war in Niedersachsen mit dem Wahlversprechen angetreten, Schülerinnen und Schüler mit kostenlosen Leihtablets auszustatten. Bisher müssen Erziehungsberechtigte für Tablets aufkommen, die oft verpflichtend in der Sekundarstufe I eingeführt werden. Das Wahlversprechen von 2022 soll nun endlich in die Tat umgesetzt werden und wurde in dieser Woche im niedersächsischen Landtag durch einen Antrag der Regierungsfraktionen vorangebracht.

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Die Opposition kritisiert vor allem, dass das Finanzierungsproblem, das bisher die Umsetzung verhinderte, auch jetzt nicht nachhaltig gelöst wird und Schulen mehr Wahlfreiheit erhalten sollten – unter anderem, um statt Tablets auch Notebooks anschaffen zu können. Die Regierung will mit den Leihtablets einen Digitalisierungsschub auslösen, der tiefer wirken soll.

Dem Antrag von SPD und Grünen zufolge gehört der Umgang mit digitalen Medien längst zur Lebenswelt junger Menschen. Digitale Bildung sei daher unerlässlich, um Heranwachsende zu einem „kompetenten Einsatz digitaler Medien und einem kritisch-reflektierten Umgang mit den dort präsentierten Inhalten“ zu befähigen. Hierfür brauche es „verlässliche Rahmenbedingungen und gleiche Chancen“. Leihtablets sollen demnach für eine gleichberechtigte Bildungsteilhabe sorgen und zugleich Schule an sich modernisieren. Konkret fordert der Antrag, dass niedersächsische Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 erstmals ab dem Schuljahr 2026/2027 kostenfrei mit Tablets ausgestattet werden, und sowohl berufsbildende Schulen als auch Lehrkräfte ebenfalls eine solche Ausstattung erhalten. Damit Lehrkräfte überhaupt digitale Bildung und Medienkompetenz adäquat vermitteln können, sollen zudem umfassende Fortbildungsangebote entwickelt werden.

Die flächendeckende Bereitstellung von Leihtablets soll laut dem Antrag aber auch ein weiteres Problem mildern: die unterschiedliche digitale Ausstattung der Schulen in Niedersachsen und auch die Nutzung von digitalen Lern- und Lehrmitteln. Wie der Antrag darlegt, sei diese „sehr unterschiedlich“. Manche Schulen verfügten bereits über erprobte digitale Konzepte und flächendeckendes WLAN und Tablet-Klassen, während andere Schulen noch überwiegend analog arbeiten würden. Ziel sei es daher, „gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen“. Aus Überzeugung analog arbeitende Schulen werden dadurch – auch wenn der Antrag erklärt, dass jede Schule ihr eigenes Tempo gehen dürfe – zur Jagd des Digitalen getragen.

Dass über die Leihtablets der gesamte Digitalisierungsfortschritt niedersächsischer Schulen angekurbelt werden soll, kann aber auch insofern überraschen, als eigentlich schon der Digitalpakt Schule hierfür gesorgt haben sollte, der nun mit dem Digitalpakt 2.0 seine Fortsetzung findet. Dass hier weiterhin ein großer Bedarf besteht, erklärte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) allerdings auch zur endgültigen Einigung von Bund und Ländern des Digitalpakt 2.0. parallel zur Landtagsdebatte: „Ich freue mich, dass nach langen und intensiven Verhandlungen endlich der Digitalpakt 2.0 abgeschlossen werden kann. Damit sorgen wir für einen weiteren Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur und kommen dabei voran, digitale Instrumente dafür zu nutzen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich lernen können. […] Nur wenn wir Schulen fit für das digitale Zeitalter machen, können sie unsere Schülerinnen und Schüler gut auf die digitale Welt von morgen vorbereiten. Dafür ist es zentral, die Schulträger beim WLAN-Ausbau, der Netzwerkinfrastruktur und der Ausstattung der Klassenräume weiter zu unterstützen.“

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Ein Streitthema im Plenum war die Konzentration des Antrags auf Tablets. Für die Schulen werden diese zwar weiterhin primär vorgesehen, sie könnten sich laut der SPD-Abgeordneten Kirsikka Lansmann aber auch für Laptops entscheiden: „Wir schreiben den Schulen nichts vor, sondern geben ihnen die Freiheit, pädagogisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen.“ Der AfD-Abgeordnete Harm Rykena lobte das. Er kommentierte: „Mit Tablets kann man wirklich schlecht arbeiten. Diese Geräte verführen zu einem reinen Medienkonsum“.

Oppositionsführer Sebastian Lechner (CDU) kritisierte, dass die geplanten Ausgaben eine „Riesenhypothek“ für Niedersachsen seien. Bis 2031 sind rund 800 Millionen Euro für das Leihtablet-Programm vorgesehen. Die CDU sprach sich hingegen dafür aus, nur die Hälfte des Geldes als Digitalbudget zur freien Verfügung an die Schulen zu geben und das übrige Geld für die Stärkung der Schulsozialarbeit einzusetzen.

In Bayern hält man derweil an Zuschüssen für mobile Endgeräte als „freiwillige Leistung des Staates“ fest, um Eltern bei den Kosten zu entlasten. Für Grund- und Förderschulen sollen auch weiterhin Leihgeräte angeschafft werden und Schulen Leihgeräte-Pools unterhalten können. Das erklärten Finanzminister Albert Füracker (CSU) und Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler). In den kommenden beiden Jahren könnten 296 Millionen Euro für die Digitalisierung der Schulen abgerufen werden – für die digitale Infrastruktur, die Gerätebeschaffung und die Wartung. Kosten für Lehrkräfte-Geräte würden vollständig vom Land getragen. Außerdem soll ab 2027 ein dauerhaft eingerichteter Vier-Säulen-Zuschuss dafür sorgen, dass längerfristig planbar in die digitale Infrastruktur der bayrischen Schulen investiert werden kann. Pro Jahr sollen rund 207 Millionen Euro im Landeshaushalt für diesen Zuschuss vorgesehen werden. Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 des Bundes sollen ihn ergänzen.


(kbe)



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Jetzt patchen! Angreifer schieben Schadcode auf WatchGuard Firebox


Aufgrund von zurzeit laufenden Attacken sollten Admins ihre Firebox-Firewalls von WatchGuard auf den aktuellen Stand bringen. Angreifer führen Schadcode aus.

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In einer Warnmeldung führen die Entwickler aus, dass von der „kritischen“ Sicherheitslücke (CVE-2025-14733) in Fireware OS folgende Konfigurationen betroffen sind: Mobile User VPN mit IKEv2 und Branch Office VPN mit IKEv2, wenn es mit einem dynamischen Gateway-Peer konfiguriert ist.

Ist das gegeben, sind Attacken aus der Ferne und ohne Authentifizierung möglich. Setzen Angreifer erfolgreich an der Lücke an, kommt es zu Speicherfehlern (Out-of-bounds) und es gelangt Schadcode auf Systeme.

In welchem Umfang und wie genau solche Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Unklar ist auch, was Angreifer konkret anstellen. Aufgrund der kritischen Einstufung ist aber davon auszugehen, dass Angreifer Geräte nach der Ausführung von Schadcode vollständig kompromittieren.

Damit Admins bereits attackierte Instanzen erkennen können, listet WatchGuard diverse Parameter (Indicator of Compromise, IoC) wie IP-Adressen in der Warnmeldung auf. Es gibt aber auch bestimmte Hinweise in Logdateien. Außerdem kommt es nach erfolgreichen Angriffen zu Fehlern bei VPN-Verbindungen.

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Um Firewalls und Netzwerke zu schützen, müssen Admins zügig Fireware OS 12.3.1_Update4 (B728352), 12.5.15, 12.11.6 oder 2025.1.4 installieren. Für den Versionsstrang 11.x ist der Support ausgelaufen und es gibt keine Sicherheitspatches mehr. An dieser Stelle ist ein Upgrade nötig.

Können Admins die abgesicherten Ausgaben nicht direkt installieren, müssen sie Geräte temporär über einen Workaround absichern.


(des)



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