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Zuviel Google: Kritik an Altersverifikationssystem für Android


Die EU arbeitet an einer Plattform zur Altersverifikation unter anderem für iOS und Android. Die Umsetzung der European Digital Identity (EUID) für Android steht seit der Veröffentlichung des Quellcodes und der Dokumentation auf Github in der Kritik, da sie alternative Android-Varianten außen vor lässt und zu sehr auf Google-Dienste setzt.

Die erste Android-Version setzt bei der Altersverifikation auf Googles Play-Integrity-API. Diese Schnittstelle ist indes nur in von Google lizenzierten Systemen verfügbar. Zudem müssten genutzte Apps aus dem Play-Store heruntergeladen werden, für den ein Google-Konto erforderlich ist.

Zwar handelt es sich laut den Entwicklern um einen ersten Anlauf, der „ausschließlich zur Demonstration des Ablaufs“ entwickelt wurde. Allerdings machen schon jetzt einige Entwickler darauf aufmerksam, dass der Ansatz zum einen alternative Android-Versionen wie LineageOS oder GrapheneOS damit ausgegrenzt werden, zum anderen verstoße die derzeitige Lösung gegen die Auflagen der EU.

Wie Daniel Micay, Sicherheitsforscher und -Entwickler für GrapheneOS auf Github festhält, gebe es mit der Hardware-Attestation-API bereits ”eine viel stärkere Schnittstelle“ als die Play-Integrity-API. Diese ist auch von alternativen Android-Versionen nutzbar und es entfalle eine „unnötige Abhängigkeit von den Google Play-Diensten und den Play-Integrity-Services von Google”.

Laut Micay ist die Hardware-Attestierungs-API auf allen Geräten verfügbar, die mit Android 8 oder neuer auf den Markt gebracht wurden und noch Sicherheits-Patches erhalten. Der Entwickler hält die Hardware-API überdies für sicherer als die softwarebasierte Play-Integrity-API, die leichter umgangen werden könne.

Unterstützung hält Micay von der Entwicklerin der Karten-App Catima, Sylvia van Os: Sie stellt vor allem die Vertiefung der „Abhängigkeit von amerikanischen Tech-Giganten bei der Altersüberprüfung“ in Frage. In einem weiteren Thread halten Entwickler unter anderem den Google-Konto-Zwang für ein Open-Source-Projekt für inakzeptabel.

Die bisherige Entwicklungs-Lösung dürfte oder müsste im Grunde unweigerlich zugunsten alternativer Android-Versionen geändert werden. Denn ein elementarer Bestandteil der Auflagen für die Entwicklung ist der EU-Webseite zum Projekt zufolge die Interoperabilität: „Die Lösung gewährleistet eine nahtlose Integration über verschiedene Gerätebetriebssysteme, Brieftaschenanwendungen und Online-Dienste hinweg.“

Die Entwickler der Lösung haben zwar mittlerweile die Dokumentation angepasst und den Verweis auf die Play-Integrity-API entfernt. Stattdessen wird nun auf OWASP-MASVS-Konformität (Mobile Application Security Verification) verwiesen. Das genüge indes nicht; stattdessen fordern Entwickler, dass deutlich darauf hingewiesen werden müsse, dass für entsprechende Apps keine Play-Integrity-API genutzt werden dürfe.

Die Altersverifikation wird zunächst in den fünf Ländern Frankreich, Spanien, Italien, Dänemark und Griechenland getestet, so Reuters. Die fünf Länder können die Lösung an ihre Bedürfnisse anpassen und sie in eine nationale App integrieren.


(afl)



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Zu hohe App-Provisionen: Niederlande gibt Apple mehr Zeit für Änderungen


Niederländische Wettbewerbshüter haben Apple früh dazu gezwungen, umstrittene App-Store-Vorgaben zu ändern. Die für zu hoch erklärten Provisionen auf In-App-Käufe in Dating-Apps muss der iPhone-Konzern dort jetzt allerdings nicht unmittelbar senken – trotz einer bereits erfolgten gerichtlichen Anordnung.

Wegen der derzeit noch laufenden Gespräche zwischen Apple und der EU-Kommission, erhalte das Unternehmen mehr Zeit, um sein Gebührenmodell für Apps anzupassen, wie die Authority for Consumers and Markets (ACM) mitteilte. Die Regulierer wollen damit verhindern, dass es „mehrere parallele Konversationen über dasselbe Thema“ gibt.

Mit einer hohen Strafe und unter Androhung weiterer empfindlicher Zwangsgelder hat die EU-Kommission Apple bereits dazu gezwungen, das Gebührenmodell für den App Store erneut zu überarbeiten. Bis zum Jahresende plant der Konzern, einheitliche Regeln für die Provisionen aufzustellen, die App-Entwickler beim Verkauf digitaler Inhalte zahlen müssen. Der jüngste Vorschlag ist deutlich komplexer als die vorausgehenden Modelle und umfasst – neben anderen Gebühren – eine „Core Technology Commission“, die die viel diskutierte „Core Technology Fee“ ablöst. Letztlich müssen Apps damit voraussichtlich bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes mit digitalen Inhalten an Apple abtreten – statt bisher bis zu 30 Prozent.

Die niederländische ACM hatte Apple schon weit vor dem Digital Markets Act dazu gezwungen, Dating-Apps die Integration externer Kaufmöglichkeiten zu erlauben – das war im App Store zuvor strikt untersagt. Apple veranschlagte allerdings auch für externe Käufe weiterhin eine hohe Provision und missbraucht damit ebenso seine Marktmacht, bestätigte das Bezirksgericht Rotterdam im Juni und ordnete eine unmittelbare Änderung des Gebührenmodells an.

Apple dürfe von Dating-Apps nicht länger eine hohe Provision verlangen, während die meisten anderen Apps gar keine Provision zahlen müssen, erläutert die ACM. Nur auf digitale Inhalte fällt bei Apple Provision an. Physische Waren und Dienstleistungen dürfen im Unterschied dazu direkt in Apps verkauft werden, ohne dass Apple daran eine Beteiligung einfordert.

Die ACM entschied nun jedoch, die Umsetzung der Anordnung nicht direkt einzufordern und deshalb vorerst auch kein Zwangsgeld zu verhängen. Apple bleibt damit Zeit, um sein Gebührenmodell im Austausch mit der EU-Kommission anzupassen. Das gebe auch der ACM Zeit, um zu prüfen, ob Apples kommendes Gebührenmodell keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position mehr darstellt.


(lbe)



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EU-Satelliteninternet: UK, Norwegen und Ukraine können sich IRIS2 anschließen


Die EU arbeitet an einem eigenen sicheren Satelliten-Kommunikationsnetzwerk namens IRIS2, das eine Alternative zu Elon Musks Starlink darstellen soll. Die geplante „Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten“ soll vor allem den staatlichen Bedarf der Mitgliedsstaaten für Breitbandinternet aus dem All im Sinne der angestrebten digitalen Souveränität gewährleisten. Andrius Kubilius, EU-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt, überraschte nun mit der Ansage, dass auch europäische Drittstaaten wie Norwegen, die Ukraine und Großbritannien dem Netzwerk beitreten könnten.

Er habe keine Einwände gegen einen solchen Zuwachs bei den IRIS2-Partnern, erklärte Kubilius gegenüber Euractiv. Der Litauer hob hervor, dass Großbritannien eine starke Raumfahrtgeschichte habe und die Ukraine als wichtiger Raumfahrtstandort während der Sowjetzeit großes Potenzial besitze. Das Land in Osteuropa ist derzeit stark auf Starlink angewiesen, um seine militärischen Operationen gegen die russischen Invasionstruppen durchzuführen. IRIS2 stecke allerdings noch in den Kinderschuhen und dürfte nicht vor 2030 im größeren Stil einsatzbereit sein. Im März bot sich daher der französisch-britische Betreiber Eutelsat als Ersatz für Starlink in der Ukraine an. Er würde dafür aber finanzielle und logistische Unterstützung benötigen.

Norwegen führt dem Bericht zufolge bereits Gespräche mit der EU über einen Beitritt zu IRIS2. Island, das wie das skandinavische Land Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, soll seine Sondierungen über eine Teilnahme an IRIS2 kürzlich sogar schon abgeschlossen haben. Die Ukraine und das Vereinigte Königreich haben bisher keine offiziellen Verhandlungen über einen Einstieg mit der Kommission aufgenommen.

Es gibt wachsende Bedenken, dass Starlink den Markt für Satellitenkommunikation beherrschen könnte. Hier sehen Beobachter eine Chance für IRIS2: Das Netzwerk soll voraussichtlich 10,6 Milliarden Euro kosten und aus rund 290 Satelliten bestehen. Aus der deutschen Industrie werden aber immer wieder Bedenken laut, dass Frankreich angesichts der Betreiberkonstellation bei IRIS2 zu dominant werden könnte. Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll daher schon frühzeitig einen Neustart der Initiative gefordert haben.

Die EU-Kommission legte jüngst einen Entwurf für ein Weltraumgesetz vor. Diese Initiative dürfte dazu führen, dass Unternehmen wie der Starlink-Betreiber SpaceX ihre Satellitendienste nicht mehr so einfach EU-Verbrauchern anbieten können. Sie müssten etwa einen rechtlichen Repräsentanten in einem Mitgliedsstaat benennen. Kubilius hat nach eigenen Angaben aber bisher keine negativen Reaktionen zu diesem Vorhaben zu Ohren bekommen, auch nicht von US-amerikanischer Seite.


(mack)



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„Antigravity“: Insta360 gründet Drohnenfirma | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Seit Jahren dominiert DJI weltweit den Markt der Kameradrohnen für den Privatgebrauch; selbst bekannte Firmen wie GoPro sind in der Vergangenheit gescheitert, dem chinesischen Unternehmen Paroli zu bieten. Zwar kommen immer mal wieder Konkurrenzmodelle aus China auch auf den deutschen Markt (wie die jüngst von c’t getestete Potensic Atom 2), beachtenswerte Marktanteile können sie DJI aber nicht abringen. Das könnte sich nun ändern: Am heutigen Montag wurde der Launch einer neuen Drohnenfirma namens „Antigravity“ offiziell bekannt gegeben. Das ist nicht zuletzt deshalb berichtenswert, weil hinter dem neuen Drohnenhersteller das bekannte Unternehmen Insta360 (und weitere, nicht näher genannte Firmen) steht, das seinerseits mit 360-Grad-Actioncams äußerst erfolgreich ist.

Vor allem aber soll Antigravity nach eigenen Angaben das Konzept immersiver 360-Grad-Flüge bei Drohnen einführen und „sich diese Sparte vollständig zu eigen machen“. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass der Nutzer nicht mehr nur fest in die Richtung schauen kann, in die die Kamera am Gimbal zeigt, sondern einen Rundumblick erhält. Von den Insta360-Actioncams kennt man zudem die Möglichkeit, im fertigen Video nachträglich die Perspektive frei wählen zu können. Das könnte es vereinfachen, aus Drohnenaufnahmen eindrucksvolle Videos zu generieren – eventuell mithilfe von KI-Algorithmen, wie sie schon bei den 360-Grad-Aufnahmen am Boden zum Einsatz kommen.

Das Statement des Antigravity-Marketingchefs BC Nie klingt wie ein Kampfansatz an DJI: „Während sich die Konkurrenz nur mit technischen Spezifikationen misst, ziehen wir das Ganze von der anderen Seite auf, indem wir uns überlegt haben, was eine Drohne können sollte. Herausgekommen ist dabei etwas, das echte Emotionen weckt und jedem ermöglicht, Freiheit, Kreativität und Entdeckergeist auszuleben.“

Zwar enthält die aktuelle Pressemitteilung zum Antigravity-Start noch keine Ankündigung eines konkreten Modells, das Unternehmen spricht aber bereits von einem „bevorstehenden ersten Produkt“, das „nach Jahren der stillen Entwicklung“ im August vorgestellt werde. An anderer Stelle ist von der weltweit ersten 360-Grad-Drohne mit „einem Gewicht von unter 249 g und mit 8K Auflösung“ die Rede. Versprochen wird zudem, dass Nutzer keine Vorerfahrung bräuchten und sich die Drohne intuitiv steuern lassen werde.

Antigravity hat auf YouTube auch ein Video veröffentlicht, wie Aufnahmen mit der neuen Drohne aussehen könnten:

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Offizielles „Brand Manifesto Video“ von Antigravity

Antigravity gibt einen Ausblick darauf, wie mit ihrer kommenden Drohne gedrehte 360-Grad-Videos aussehen könnten.

Interessanterweise kommt die Ankündigung der Drohne genau zu dem Zeitpunkt, an dem DJI wiederum offenbar seine erste eigene 360-Grad-Actioncam ankündigt. Diese ist auf der Website von DJI zu sehen und soll nach eigenen Angaben am 31. Juli offiziell vorgestellt werden. Insta360 hatte Ende April das neuest Modell seiner 360-Grad-Reihe vorgestellt, die X5. Im c’t-Test fielen an dem Modell vor allem die größeren Sensoren (1/1,28-Zoll-Sensoren (12,5 mm Diagonale) statt 1/2-Zoll-Chips (8 mm Diagonale)) und die austauschbaren Linsen positiv auf. Hier wird man sehen müssen, was DJIs Premieremodell zu bieten hat.

Bislang nur spekulieren lässt sich darüber, warum Insta360 nicht einfach Drohnen direkt unter eigenen Namen herausbringt – immerhin steht das Unternehmen ja bereits für 360-Grad-Videoaufnahmen. Denkbar ist, dass im Hintergrund weitere Firmen beteiligt sind, die sich gegen diesen Weg ausgesprochen haben. Ebenso möglich wäre, dass Insta360 so bei einem Scheitern des Drohnenprojekts dafür sorgen will, dass ihr Name keinen Schaden davonträgt.

Die Neugründung könnte aber auch damit zu tun haben, dass Insta360 wie DJI in China beheimatet ist. Die US-Regierung hat in der jüngeren Vergangenheit gegenüber DJI regulatorische Maßnahmen mit der Begründung ergriffen, die von den Drohnen aufgezeichneten Flugdaten und -aufnahmen könnten von DJI an die chinesische Regierung weitergegeben und dann von Geheimdiensten ausgewertet werden. Mittlerweise werden die Verkaufsregale mit DJI-Drohnen in den USA immer leerer. Eine der neuesten Drohnen, die Mavic 4 Pro, bietet DJI auf dem US-Markt schon gar nicht mehr an.

Denkbar ist daher, dass Antigravity als nicht-chinesisches Unternehmen positioniert wird. Auf Nachfrage teilte die zuständige deutsche PR-Agentur mit, Antigravity sei ein international agierendes Unternehmen mit rechtlichen Einheiten in den USA, China, Singapur und weiteren Ländern. Zum Hauptsitz lägen aktuell aber noch keine weiteren Informationen vor.


(nij)



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