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5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig | heise online
Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden.
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Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden.
Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat: Die damalige „Präsidentenkammer“, die bei der Bundesnetzagentur die Regeln für das Verfahren festlegt, habe nicht, wie europarechtlich vorgeschrieben, unabhängig genug von politischer Einflussnahme gehandelt.
BNetzA begrüßt eigene Niederlage
Der heutige Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, begrüßte die Niederlage seiner Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag per Pressemitteilung: „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde.“ Das 5G-Frequenzverfahren werde „zügig neu aufgerollt“, kündigt die Behörde an. Damit sollten Planungssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Solange würden die Frequenzzuteilungen weitergelten, so die Darstellung der Bundesnetzagentur.
Wie es weitergeht, ist dabei nun erst einmal Sache der Bonner Behörde: Die muss prüfen, inwiefern sie eine veränderte Ausschreibung vornimmt – oder ob sie als inzwischen rechtlich unabhängigerer Regulierer zu dem Schluss kommt, dass die damaligen Regeln die geeignetsten waren.
Theoretisch käme auch eine vollständige Rückabwicklung infrage, allerdings sind die Einnahmen über den Bundeshaushalt zumindest teilweise längst in Schullaptops und -tablets ausgegeben worden.
„Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen wettbewerbsschützende Maßnahmen ergriffen werden”, fordert Rickmann von Platen, der Geschäftsführer von Freenet. Das Unternehmen, das selbst kein eigenes Netz betreibt und sich bei den Netzanbietern als Reseller Kapazitäten bucht und als sogenannter virtueller Netzbetreiber (MVNO) gegenüber Endkunden auftritt, hatte das Verfahren ursprünglich angestrengt, da sich die Firma durch die Vergabebedingungen benachteiligt sah. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht Änderungsbedarf – auch, weil sich der Markt seit 2019 weiterentwickelt habe, schildert Breko-Hauptstadtbüroleiter Sven Knapp: „Hybrid- und Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz haben im Telekommunikationsmarkt stark an Bedeutung gewonnen und sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb Deutschlands wird über Konsolidierungen unter den Mobilfunknetzbetreibern diskutiert.“
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Mögliche Marktkonsolidierung könnte Bedarf verringern
Zuletzt hatte es immer wieder Spekulationen rund um eine mögliche Übernahme oder engere Kooperation mit dem auch nach Jahren weiter im Aufbau befindlichen 1&1-Mobilfunknetzes durch Telefonica gegeben. Würde einer der beiden Anbieter sein Netz aufgeben, würden die Preise für Frequenzblöcke absehbar deutlich sinken – der Markteintritt von 1&1 gehört zu den Gründen des relativ hohen Erlöses der 2019er-Frequenzauktion.
(akn)