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5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig | heise online


Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden.

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Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden.

Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat: Die damalige „Präsidentenkammer“, die bei der Bundesnetzagentur die Regeln für das Verfahren festlegt, habe nicht, wie europarechtlich vorgeschrieben, unabhängig genug von politischer Einflussnahme gehandelt.

Der heutige Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, begrüßte die Niederlage seiner Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag per Pressemitteilung: „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde.“ Das 5G-Frequenzverfahren werde „zügig neu aufgerollt“, kündigt die Behörde an. Damit sollten Planungssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Solange würden die Frequenzzuteilungen weitergelten, so die Darstellung der Bundesnetzagentur.

Wie es weitergeht, ist dabei nun erst einmal Sache der Bonner Behörde: Die muss prüfen, inwiefern sie eine veränderte Ausschreibung vornimmt – oder ob sie als inzwischen rechtlich unabhängigerer Regulierer zu dem Schluss kommt, dass die damaligen Regeln die geeignetsten waren.
Theoretisch käme auch eine vollständige Rückabwicklung infrage, allerdings sind die Einnahmen über den Bundeshaushalt zumindest teilweise längst in Schullaptops und -tablets ausgegeben worden.

„Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen wettbewerbsschützende Maßnahmen ergriffen werden”, fordert Rickmann von Platen, der Geschäftsführer von Freenet. Das Unternehmen, das selbst kein eigenes Netz betreibt und sich bei den Netzanbietern als Reseller Kapazitäten bucht und als sogenannter virtueller Netzbetreiber (MVNO) gegenüber Endkunden auftritt, hatte das Verfahren ursprünglich angestrengt, da sich die Firma durch die Vergabebedingungen benachteiligt sah. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht Änderungsbedarf – auch, weil sich der Markt seit 2019 weiterentwickelt habe, schildert Breko-Hauptstadtbüroleiter Sven Knapp: „Hybrid- und Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz haben im Telekommunikationsmarkt stark an Bedeutung gewonnen und sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb Deutschlands wird über Konsolidierungen unter den Mobilfunknetzbetreibern diskutiert.“

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Zuletzt hatte es immer wieder Spekulationen rund um eine mögliche Übernahme oder engere Kooperation mit dem auch nach Jahren weiter im Aufbau befindlichen 1&1-Mobilfunknetzes durch Telefonica gegeben. Würde einer der beiden Anbieter sein Netz aufgeben, würden die Preise für Frequenzblöcke absehbar deutlich sinken – der Markteintritt von 1&1 gehört zu den Gründen des relativ hohen Erlöses der 2019er-Frequenzauktion.


(akn)



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KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen


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KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.

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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.

Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.

„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.

Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.

„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.

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(axk)



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EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben


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Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.

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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.

Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.

Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.

Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.

Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.

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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.

Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.


(wpl)



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„Dungeons & Dragons: Battlemarked“ – Was taugt das Tabletop-Rollenspiel?


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Das ursprüngliche „Demeo“ erschien 2021 exklusiv für Virtual Reality und simulierte mit viel Charme rundenbasierte Tabletop-Rollenspielabende mit Freunden. Allein oder mit bis zu drei Gefährten stellt man eine Gruppe aus archetypischen Klassen zusammen, bewegt die Miniaturen taktisch über die Kacheln der Dungeons und setzt mithilfe von Karten Spezialfähigkeiten ein. Würfelwürfe entscheiden dabei, ob eine Aktion gelingt, fehlschlägt oder kritisch trifft.

„Demeo“ mauserte sich schnell zu einem der erfolgreichsten Multiplayer-Titel des Mediums und ist inzwischen auch als Bildschirmversion auf zahlreichen anderen Plattformen verfügbar, darunter PC und Mac, PlayStation 5 und iPad.

Nach der Veröffentlichung des letzten großen Content-Updates vor drei Jahren wurde es ruhig um den Titel. Was die Fans nicht wussten: Resolution Games konnte sich eine offizielle Dungeons-&-Dragons-Lizenz sichern und arbeitete im Geheimen an einem Nachfolger, der das Original in den Schatten stellen sollte.


Spielkarte, die den Grat der Welt zeigt.

Spielkarte, die den Grat der Welt zeigt.

Auf der Karte hüpft man von Schauplatz zu Schauplatz. Eine große, frei erkundbare Welt gibt es jedoch nicht.

(Bild: Resolution Games)

Das heute erscheinende „Battlemarked“ kombiniert das leicht zugängliche, rundenbasierte Tabletop-Rollenspielsystem von „Demeo“ mit den Schauplätzen und dem Lore der „Forgotten Realms“, der beliebtesten D&D-Kampagnenwelt.

Neue Spieler müssen weder mit „Demeo“ noch mit Dungeons & Dragons vertraut sein: Ein Tutorial erklärt die Spielmechanik, die fast komplett aus „Demeo“ übernommen wurde, während Gespräche mit NPCs schrittweise an die Geschichte, Völker und Konflikte der Rollenspielwelt heranführen.

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Resolution Games

Die VR- und Bildschirmversion besitzen jeweils eine eigene Spieloberfläche, die der Unterschiedlichkeit der beiden Medien Rechnung trägt. Da „Battlemarked“ Crossplay unterstützt, können Spieler aller Plattformen gemeinsam spielen, mit oder ohne VR-Brille.

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Wir haben mit Meta Quest 3 die beiden Story-Kampagnen durchgespielt, die uns nach Neverwinter Wood und Icewind Dale führten.

„Battlemarked“ erfüllt einen der größten Wünsche der „Demeo“-Fans: Die Abenteuer spielen sich nicht mehr nur in isolierten Dungeons ab, sondern sind in Story-Kampagnen eingebettet. Die bestehen aus Haupt- und Nebenquests, die die Spieler an verschiedene Orte führen, wo sie diversen NPCs und Herausforderungen begegnen. Hiermit gewinnt „Demeo“ erstmals eine erzählerische Dimension. Dies und die deutlich vielfältigeren, hübsch designten Fantasy-Schauplätze tragen spürbar zur Atmosphäre bei.


Eine Neverwinter-Taverne mit Spielfiguren.

Eine Neverwinter-Taverne mit Spielfiguren.

Die Gefährten machen in einer Taverne Rast und unterhalten sich mit einem Story-NPC. Das Bild zeigt die Steam-Version.

(Bild: Resolution Games)

Die vier Dungeons des Spiels bilden die Höhepunkte der beiden Kampagnen und bestehen wie in „Demeo“ aus drei Stockwerken und einem Endgegner. Hat man sie gemeistert, kann man die Dungeons später mit Freunden direkt betreten, ohne die Story-Kampagne durchspielen zu müssen.

Spielmechanisch bleibt alles nah an „Demeo“. Was sich verändert hat, ist das Spielgefühl: „Battlemarked“ spielt sich deutlich actionreicher, mit schnelleren Abläufen und mehr Gegnern, was allerdings zulasten des taktischen Anspruchs geht. Während in „Demeo“ eine unbedachte Aktion schnell das Ende eines Abenteuers bedeuten konnte, zeigt sich der Nachfolger deutlich gnädiger. Solange nicht die gesamte Heldengruppe fällt, lassen sich Helden ohne Lebenspunkte beliebig oft wiederbeleben. Außerdem sorgt der schnelle Nachschub an Karten dafür, dass taktische Fehlentscheidungen weniger hart bestraft werden.



Eine typische Spielszene mit vier Helden.

(Bild: Resolution Games)

Die Absicht des Studios ist klar: „Battlemarked“ soll zugänglicher und temporeicher sein und damit ein breiteres Publikum erreichen. Eine Entscheidung, die unter „Demeo“-Veteranen wohl für Kontroversen sorgen wird. Für erfahrene Spieler gibt es immerhin die Möglichkeit, den Schwierigkeitsgrad der Dungeons anzuheben.

Gefallen hat uns die neue Möglichkeit, Helden zu erstellen und diese über einzelne Partien hinweg zu leveln. Durch gesammelte Erfahrungspunkte lassen sich ihre Fähigkeiten verbessern und neue freischalten, was mehr Raum für individuelle Spielstile bietet. Die Levelgrenze der Helden ist allerdings schnell erreicht, und das Spiel lässt weiterhin ein langfristig motivierendes Endgame vermissen. Zumindest an neuen Inhalten soll es in Zukunft nicht mangeln: Für 2026 und die Zeit danach sind DLCs mit neuen Kampagnen und Helden geplant.


Charaktererstellungsfenster mit Attributen.

Charaktererstellungsfenster mit Attributen.

Spieler können Helden erstellen und mit aufsteigendem Level deren Fähigkeiten verbessern.

(Bild: Resolution Games)

Das erste „Demeo“ konnte sein Potenzial nie ganz entfalten, da die Weiterentwicklung des Spiels zugunsten des Nachfolgers abgebrochen wurde. Die Hoffnung geht nun dahin, dass „Battlemarked“ gelingt, was „Demeo“ nicht vergönnt war: ein an Umfang und Tiefe stetig wachsendes Taktik-Rollenspiel zu begründen.

Die Zeichen stehen gut: „Battlemarked“ hat zum Start bereits mehr zu bieten als das erste „Demeo“ nach zwei Jahren. In vielerlei Hinsicht erweitert und verbessert es das Original spürbar. Die in unserem Test vereinzelt auftretenden Bugs und Balancing-Probleme dürfte Resolution Games zügig beheben.

Wer kann, sollte die VR-Version spielen: Sie vermittelt durch das Gefühl, mit Freunden um einen Tisch zu sitzen, eine deutlich stärkere soziale Präsenz. Auch lokaler Multiplayer in Mixed Reality wird unterstützt, sofern man mehrere Meta Quests nutzt. Dabei wird das Spielbrett für alle Spieler synchronisiert auf einen realen Tisch projiziert.

„Demeo x Dungeons & Dragons: Battlemarked“ ist ab sofort bei Steam (PC, Mac, PC-VR), im Playstation Store (PS5, PS VR2) und im Horizon Store (Meta Quest 2, 3, 3S) erhältlich. Der Preis beträgt 30 Euro.


(tobe)



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