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Datenschutz & Sicherheit

7-Zip 25.00 bessert Schwachstellen aus und beschleunigt Kompression


Das weit verbreitete Kompressionswerkzeug 7-Zip ist am Wochenende in Version 25.00 erschienen. Es beschleunigt einige Kompressionsalgorithmen – und schließt auch Sicherheitslücken.

In dem Entwicklungsverlauf auf der 7-Zip-Homepage fasst der Entwickler Igor Pavlov die Neuerungen knapp zusammen. 7-Zip kann unter Windows nun mehr als 64 CPU-Threads für die Kompression nach zip, 7z und xz nutzen. Auch der eingebaute Benchmark unterstützt nun mehr Threads. Sofern mehrere Prozessorgruppen in Windows auf Systemen mit mehr als 64 Prozessorkernen bereitstehen, verteilt 7-Zip die laufenden CPU-Threads auf die unterschiedlichen CPU-Gruppen.

Die Kompression nach bzip2 konnte Pavlov um 15 bis 40 Prozent beschleunigen. Die „deflate“-Kompression für zip respektive gz läuft immerhin noch 1 bis 3 Prozent flotter. Wie er Geschwindigkeitsgewinne erzielen konnte, erörtert der Programmierer jedoch nicht. Die Unterstützung für zip-, cpio- und fat-Archive hat er ebenfalls auf nicht genannte Art verbessert. Außerdem korrigiert die neue Fassung „einige Fehler und Schwachstellen“, wobei er keine der letzteren konkret benennt. Dennoch sollten 7-Zip-Nutzer deshalb das Update auf die aktuelle Fassung zügig vornehmen.

Da 7-Zip keinen integrierten Update-Mechanismus besitzt, müssen Nutzerinnen und Nutzer die Aktualisierung manuell herunterladen und installieren. Die Dateien dafür stehen auf der 7-Zip-Webseite direkt zum Download bereit.

Zuletzt wurden in 7-Zip öfter Schwachstellen bekannt, die das sogenannte „Mark of the Web“ (MotW) betreffen – Angreifer haben solche MotW-Sicherheitslücken in 7-Zip auch erfolgreich angegriffen. Durch den Mechanismus führt Windows Programme nicht einfach aus, die aus dem Internet heruntergeladen wurden, sondern zeigt zumindest eine Warnung davor an und fordert eine Bestätigung der Nutzer ein.


Microsoft Defender SmartScreen blockiert Ausführung des 7-Zip-Installers

Microsoft Defender SmartScreen blockiert Ausführung des 7-Zip-Installers

Mark-of-the-Web: Microsoft Defender SmartScreen blockiert die Ausführung des frisch heruntergeladenen 7-Zip-Installers.

(Bild: heise medien)

Den frisch heruntergeladenen 7-Zip-Installer blockiert Microsoft Defender SmartScreen derzeit sogar und startet ihn nicht. Das klappt erst, wenn Betroffene in den Datei-Eigenschaften das Mark-of-the-Web durch das Setzen des Hakens bei der Option „Zulassen“ neben „Sicherheit: Die Datei stammt von einem anderen Computer. Der Zugriff wurde aus Sicherheitsgründen eventuell blockiert.“ entfernen.


In den Dateieigenschaften lässt sich das Mark-of-the-Web entfernen.

In den Dateieigenschaften lässt sich das Mark-of-the-Web entfernen.

In den Dateieigenschaften lässt sich das Mark-of-the-Web entfernen.

(Bild: heise medien)

Danach lässt sich die Aktualisierung von 7-Zip durchführen.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Dobrindt kündigt Gesetzentwurf „in den nächsten Wochen“ an


Das aktuelle „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ (PDF) ist nun öffentlich. Teil der Pressekonferenz waren neben BKA-Präsident Holger Münch auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus.

Laut dem Bericht ging die Zahl der Betroffenen im Zusammenhang mit Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück.

Dobrindt und Münch nutzten die gestrige Pressekonferenz dazu, einmal mehr die rasche Einführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Die Verständigung auf einen Gesetzestext zwischen dem Justiz- und Innenministerium erfolge laut Dobrindt bereits „in den nächsten Wochen“.

Zahl der Betroffenen leicht rückläufig

Dem Bundeslagebild zufolge ist die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen 2024 im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die Zahl der registrierten Opfer beim Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs sank dagegen im gleichen Zeitraum um 2,2 Prozent. Beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren ging sie um 1,4 Prozent zurück.

Auch wenn damit ein Rückgang zu verzeichnen ist, liegen diese Zahlen über dem Schnitt der vergangenen fünf Jahre, betont das BKA.

Die Bundeslagebilder des BKA basieren auf einer Auswertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sie erfasst alle Fälle, die der Polizei bekannt sind und von ihr bearbeitet werden. Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst.

Aufgehelltes Dunkelfeld durch mehr Personal

Dass die Zahl der erfassten Straftaten insgesamt weiterhin hoch ausfällt, hängt laut BKA auch mit einem wachsenden Fahndungs- und Ermittlungsdruck zusammen. So sei „die Anzahl der Mitarbeitenden, die sich in den Polizeibehörden von Bund und Ländern mit Fällen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen befassen, in den vergangenen Jahren merklich erhöht worden“.

Die zusätzlichen Kapazitäten hätten dazu beigetragen, die polizeiliche Arbeit zu intensivieren und das sogenannte Dunkelfeld etwa im familiären Umfeld aufzuhellen. „Der weiterhin starke Fokus der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich kann daher mit ein Grund für die nach wie vor hohen Fallzahlen sein“, schreibt das BKA. Laut Bundeskriminalamt bestand in knapp 57 Prozent der Fälle zwischen der betroffenen Person und den jeweiligen Tatverdächtigen nachweislich eine Vorbeziehung.

Hinzu kommt, dass 14- bis 17-Jährige bei sogenannten jugend­pornografischen Inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen ausmachen. In diesen Fällen dürfte es sich vornehmlich um selbsterstellte Aufnahmen handeln, die sich Minderjährige untereinander zuschicken. „Straffällige Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der ‚Selbst­filmenden‘ zuzurechnen“, schreibt das BKA und ergänzt: „Solche Motive können Teil einer normalen jugendlichen Entwicklung sein.“

Forderung nach Vorratsdatenspeicherung

Ungeachtet dessen forderte Dobrindt gestern erneut, die Speicherung für IP-Adressen einzuführen – „als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen“.

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Bereits in ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, eine Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsdaten einzuführen. Demnach sollen Internetanbieter für einen Zeitraum von drei Monaten protokollieren, welche IP-Adresse und Portnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt einzelnen Kund:innen zugewiesen war. Die Kombination aus IP-Adresse und Portnummer ermöglicht es, Internetzugriffe individuellen Anschlussnutzer:innen zuzuordnen, auch wenn mehrere Kund:innen über sogenannte „Shared IPs“ (geteilte IP-Adressen) eine gemeinsame öffentliche Adresse nutzen.

Die allgemeine und wahllose Speicherung von Verkehrsdaten ist juristisch hoch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie erstmals im Jahr 2010 für verfassungswidrig; hohe europäische Gerichte haben ihr enge Grenzen gesetzt. Auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 hält im Grundsatz an der Position fest, dass eine allgemeine, anlasslose Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig ist.

Lagebild stützt Forderung nach Massenüberwachung nicht

Die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes rechtfertigen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht. So gibt es beim „sexuellen Missbrauch zum Nachteil von Kindern“ in mehr als drei Viertel aller Fälle einen Tatverdächtigen. Bei anderen Deliktfeldern liegt die Zahl sogar weit über 80 Prozent. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Aufklärungsquote aller Straftaten in Deutschland liegt laut PKS bei etwa 58 Prozent.

Auf Nachfrage zeigte sich der Bundesinnenminister gestern optimistisch, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorratsdatenspeicherung bald umgesetzt werde. Federführend für das Thema ist hier das Bundesjustizministerium, die Gespräche zwischen Innen- und Justizministerium verliefen „sehr positiv“, so Dobrindt.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußert sich derweil zurückhaltender als ihr Kabinettskollege. Laut Medienberichten ist sie zuversichtlich, „dass wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode Wichtiges erreichen können“.



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Black Hat USA: Konferenz thematisiert KI-Herausforderungen und Schwachstellen


Anfang August 2025 wurde das Mandala Bay Hotel in Las Vegas zum Treffpunkt der internationalen Security-Community. Im Rahmen der alljährlich stattfindenden Black-Hat-Konferenz kamen rund 20.000 Teilnehmer zusammen, um aktuelle Schwachstellen, spannende Security-Innovationen und künftige Cyberbedrohungen zu diskutieren. Unser Artikel stellt einige der diesjährigen Highlights vor und unternimmt zusätzlich einen Abstecher zu den auf der DEF CON verliehenen Pwnie Awards.

Malware und die Motivation ihrer Programmierer haben sich sehr gewandelt. Seien in den Anfängen vor allem Teenager am Werk gewesen, die einfach Spaß haben wollten, rückten ab etwa 2003 finanzielle Absichten in den Fokus, schilderte der finnische Computersicherheitsexperte Mikko Hypponen zum Auftakt der 28. Black Hat USA. Heute werde die Schadcode-Landschaft von Kriminellen dominiert, die ihre lukrativen Geschäfte immer rücksichtsloser abwickelten und sich laufend weiter professionalisierten.

Um das zu unterstreichen, zeigte Hypponen in seiner Keynote eine Art Werbespot der Ransomware-as-a-Service-Gang Global – mit durchdachtem Corporate Design und Einblicken in das schicke Nutzerinterface des Erpresserwerkzeugs. Ein spezielles Feature des Rundum-Sorglos-Erpresserpakets: ein KI-Assistent, der die Lösegeldverhandlungen übernimmt, damit Angreifer sich besser auf neue Opfer konzentrieren können.



Rückblick auf eine Welt überschaubarer Bedrohungen: Rund 150 Computerviren – einen Virus pro Diskette – sammelte und analysierte der IT-Security-Experte Mikko Hypponen zu Beginn seiner Karriere.

(Bild: Screenshot/blackhat.com)

Hypponen sieht künstliche Intelligenz als Herausforderung und Chance zugleich – sowohl für Angreifer als auch für IT-Verteidiger. Während erstere jedoch (wenigstens im Schadcode-Bereich) gerade erst mit der Nutzung begönnen, seien KI-gestützte Sicherheitskonzepte bereits fester Bestandteil des Repertoires letzterer.

Wie man große KI-Sprachmodelle (Large Language Models, LLM) effizient zur Schwachstellensuche einsetzen kann, erläuterte Brendan Dolan-Gavitt, Sicherheitsforscher von XBOW. Um Fehlalarme zu vermeiden, etwa weil ein LLM eine nicht wirklich vorhandene Sicherheitslücke halluziniert hat, nutzt Dolan-Gavitts Team spezielle, nicht KI-basierte Validierungsmechanismen. Die bestehen aus eindeutigen UUID-Strings (Universally Unique Identifier), die die Forscher etwa in Programmcode oder auch in SQL-Tabellen von Datenbanken platzieren – in Bereichen, die für Angreifer unzugänglich sein sollten.

Mit der KI spielt XBOW dann eine Art Capture-the-Flag-Spiel: Ist sie in der Lage, den String einzusammeln, ist sie definitiv durch eine Sicherheitslücke geschlüpft. Auf Basis dieser Strategie will das Team beim Testen tausender Webanwendungen auf der Plattform Docker Hub insgesamt 174 echte Schwachstellen gefunden und gemeldet haben; 22 CVE-Nummern (Common Vulnerabilities and Exposures) wurden bereits zugewiesen. Überdies existiere noch ein Rückstau von rund 650 weiteren Lücken, deren Meldung oft an fehlenden Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme scheiterte.



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Anonymisierendes Linux: Aktualisierte Software in Tails 6.19 und 7.0rc2


Die Macher von Tails haben zwei neue Versionen im Köcher: Tails 6.19 und Tails 7.0rc2. Die 6.19er-Fassung aktualisiert im Wesentlichen zentrale Bestandteile. Der 7er-Release-Kandidat bringt kleine Verbesserungen – und ein schwankendes Release-Datum.


Irrelevante Fehlermeldung

Irrelevante Fehlermeldung

In Tails 6.19 sollen irrelevante Fehlermeldungen nicht mehr angezeigt werden.

(Bild: Tails)

Die Release-Ankündigung zu Tails 6.19 nennt die Aktualisierung unter anderem der zentralen Anonymisierungskomponenten. Der Tor-Browser kommt in Version 14.5.6 mit, der Tor Client hingegen in Fassung 0.4.8.17. Der Mail-Client Thunderbird ist auf Stand 128.13.0 dabei. Eine Fehlerkorrektur haben die Entwickler zudem vorgenommen. Bei der Konfiguration von Bridges in der Tor-Connection haben sie eine irrelevante Fehlermeldung entfernt, die lediglich Verwirrung stiftet.

Tails 6.19 steht als Image für USB-Sticks zum Herunterladen bereit, außerdem stellen die Maintainer ein ISO-Abbild für DVDs oder VMs zur Verfügung.

Der neue Tails-7-Zweig hat erst vor einigen Tagen das Licht der Welt erblickt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört etwa der Wechsel der Basis auf Debian 13 mit dem Codenamen „Trixie“. Außerdem kommt als Desktop-Umgebung Gnome 48 zum Einsatz. Einige alte Tools mussten neuen weichen, wobei die Entwickler jedoch auch Dinge kaputt gemacht haben – etwa das „Root Terminal“ lässt sich nicht mehr aufrufen. Interessierte müssen sich bislang temporär mit Workarounds behelfen, indem sie sich etwa mittels des Befehls sudo -i in der das Terminal ersetzenden Console Adminrechte besorgen.


Fehlermeldung bei zuwenig RAM

Fehlermeldung bei zuwenig RAM

Wenn zu wenig RAM in der Maschine steckt, liefert Tails 7.0rc2 eine Fehlermeldung.

(Bild: Tails)

Der jetzt verfügbare zweite Release-Kandidat hat kleine Verbesserungen gegenüber der ersten Fassung aufzuweisen. Wenn etwa nicht die mindestens benötigten 3 GByte RAM in einer Maschine stecken, zeigt Tails 7 eine Benachrichtigung an. Das „Root Terminal“ haben die Programmierer in „Root Console“ umbenannt – das sollte den manuellen Workaround unnötig machen. Das „Places“-Menü haben sie ganz rausgeworfen. Im Release-Kandidat ist der Linux-Kernel ein paar Builds weiter als in rc1 und nun auf Stand 6.12.41 dabei. Das Release-Datum für Tails 7.0 sollte ursprünglich der 16. Oktober 2025 sein. Jetzt bringen die Tails-Macher auch den 18. September als mögliche Option ins Gespräch. Offenbar enthalten die Release-Kandidaten weniger Fehler als erwartet.


(dmk)



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