Künstliche Intelligenz
Zwölf KFZ-Ladeadapter mit USB-C und Power Delivery im Test
Autos enthalten zwar eine Menge Elektronik und oft mehr Prozessoren als der heimische Gerätepark, hinken aber vielen Trends hinterher. USB-Buchsen sind mittlerweile in vielen Fahrzeugen zu finden, doch eignen sie sich oft nur zum Anstecken eines USB-Sticks an das Entertainmentsystem oder laden Smartphones mit 5 Volt und maximal 2 Ampere. Das reicht zwar, um das Mobilgerät während einer Kurzstrecke am Leben zu erhalten, zum Vollladen braucht es aber höhere Spannungen, was mehr Watt Ladeleistung bringt.
USB-C-Ladebuchsen mit dem Schnellladestandard Power Delivery (PD) lassen sich in Form von Ladeadaptern für den Zigarettenanzünderanschluss günstig nachrüsten. Wir sind shoppen gegangen und haben für den Test zwölf Ladeadapter mit USB-C und PD eingekauft. Dazu gehörten namhafte Hersteller wie Anker, Hama und Iniu, aber auch No-Name-Ware. Der teuerste Adapter kostet 46 Euro, der günstigste gerade einmal 3,70 Euro.
Pilze und Spulen
Die meisten Adapter erinnern von der Form her an Pilze mit einem Fuß, der in die 12-Volt-Buchse des Fahrzeugs passt, und einem Kopf, auf dem zwei oder mehr USB-C- und USB-A-Buchsen auf zu ladende Mobilgeräte warten. Da alle Ladeadapter mindestens einen Spannungsumsetzer enthalten, kommen sie auch mit 24-Volt-Bordnetzen zurecht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Zwölf KFZ-Ladeadapter mit USB-C und Power Delivery im Test“.
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Künstliche Intelligenz
Top 5: Die beste elektrische Fliegenklatsche – Testsieger kostet 13 Euro
Elektrische Fliegenklatschen versprechen schnelle Hilfe gegen Mücken und Fliegen. Wir erklären Technik, Sicherheit und zeigen die besten Modelle im Test.
Im Sommer kann das Einschlafen schnell zur Geduldsprobe werden – und das nicht nur aufgrund der Hitze. Kaum liegt man im Bett, schwirrt die erste Mücke heran und umkreist surrend das Ohr. Oder man sitzt gemütlich am Nachmittag im Esszimmer, während eine Fliege nach der anderen den Kuchen umkreist. Elektrische Fliegenklatschen versprechen hier schnelle Abhilfe – ein kurzer Schwung, ein Knistern und die Plage ist vorbei. Doch wie funktionieren die surrenden Insektenjäger eigentlich? Und sind 4000 Volt wirklich ungefährlich?
Die Auswahl ist groß: vom simplen Batterie-Modell für 4 Euro bis zur Hightech-Klatsche mit Display für jenseits der 20 Euro. Unser Test zeigt: Teuer ist nicht automatisch besser. Wir haben verschiedene Modelle getestet und zeigen die fünf besten.
Doch beim Insektenjagen gibt es mehr zu beachten als nur die Technik. Welche Insekten darf man überhaupt töten? Wo gelten Einschränkungen? Und warum sollte man bei UV-Lockfunktionen vorsichtig sein? Wir zeigen neben passenden Geräten, worauf zu achten ist.
Welche ist die beste elektrische Fliegenklatsche?
Klarer Testsieger ist der Yissvic WD-948 für 13 Euro. Das Modell arbeitet mit kraftvollen 4000 Volt und zeigt sich im Dauereinsatz besonders zuverlässig. Die Verarbeitung ist hochwertig, die Handhabung durchdacht. Für preisbewusste Käufer empfiehlt sich der Gardigo Klatschigo (Bzzz) für gerade einmal 4 Euro. Unser Preis-Leistungs-Sieger bietet solide Technik zum unschlagbaren Preis und erfüllt alle wichtigen Anforderungen an eine elektrische Fliegenklatsche. Zur Stromversorgung benötigt er aber AA-Batterien.
Die beste Handhabung bietet die Gecko Man für 26 Euro mit ihrem um 90 Grad drehbaren Kopf. Diese Flexibilität macht sie zur idealen Wahl für schwer erreichbare Stellen, wie an der Decke, unter der Treppe oder unter dem Sofa.
Das Testfeld dieser Top 5 der besten elektrischen Fliegenklatschen setzt sich wie folgt zusammen:
Wie funktioniert eine elektrische Fliegenklatsche?
Elektrische Fliegenklatschen arbeiten mit Hochspannung zwischen 2000 und 4000 Volt. Ein integrierter Spannungswandler transformiert die niedrige Batterie- oder Akkuspannung (meist 3,7 bis 4,2 Volt) auf diese hohen Werte. Das Metallgitter besteht bei den meisten Modellen aus mehreren Schichten, die von Isolatoren aus Kunststoff voneinander getrennt sind. Das mittlere Gitter steht unter Spannung. Zwischen den Gittern besteht ein Abstand von wenigen Millimetern. Ausnahme etwa ist der Insekten Schröter, der auf dünne Metallstäbe mit abwechselnder Polarität setzt.
Trifft ein Insekt auf das stromführende Gitter, überbrückt es den Luftspalt zwischen den Schichten. Es entsteht ein Kurzschluss, der das Fliege oder Mücke durch den Stromfluss tötet. Die dabei entstehende Energie entlädt sich mit dem charakteristischen Knistern.
Das bietet Vorteile: nie wieder Flecken von geklatschten Mücken an der Wand. Nie wieder Mücken, die auf Nimmerwiedersehen davonfliegen. Nie wieder daneben hauen, denn mit einer elektrischen Klatsche erwischt man wegfliegende Insekten noch in der Luft. Auf an der Wand sitzende Insekten stülpt man einfach die elektrische Klatsche über, sodass diese beim Losfliegen in den stromführenden Bereich hineinfliegen.
Sind elektrische Fliegenklatschen für Menschen ungefährlich?
Die hohe Spannung klingt bedrohlich, ist aber nur die halbe Wahrheit. Entscheidend für die Gefährlichkeit ist die Stromstärke, gemessen in Ampere. Elektrische Fliegenklatschen arbeiten mit extrem niedrigem Strom im Milliampere-Bereich. Die verbauten Kondensatoren speichern nur minimale Energie von wenigen Millijoule. Zum Vergleich: Ab etwa 50 Milliampere wird Gleichstrom lebensgefährlich, Fliegenklatschen liefern nur einen Bruchteil davon.
Die sehr niedrige gespeicherte Energie und die begrenzte Stromstärke der Geräte sind so gewählt, dass bei Berührung durch einen Menschen ein unangenehmer Schlag oder ein leichtes Brennen entsteht, aber keine ernsthaften gesundheitlichen Schäden auftreten, vergleichbar mit einem Weidezaun. Bei empfindlichen Personen kann es jedoch zu Unwohlsein kommen. Eine Berührung fühlt sich unangenehm an und ist deutlich stärker als bei einem statischen Schlag, wie man ihn etwa vom Anfassen eines Türgriffs kennt.
Welche Insekten darf man bekämpfen und wo gelten Einschränkungen?
In Deutschland stehen alle wild lebenden Tiere unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Töten ohne vernünftigen Grund ist verboten. Bei Lästlingen wie Stubenfliegen, Stechmücken oder Fruchtfliegen in Wohnräumen liegt ein vernünftiger Grund vor. Auch Wespen darf man in der eigenen Wohnung bekämpfen, wenn sie zur Gefahr werden.
Besonders geschützt sind alle Wildbienenarten, Hummeln und Hornissen. Ihr Töten kann, je nach Bundesland, mit Bußgeldern von mehreren Tausend bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In Naturschutzgebieten gilt generell ein Tötungsverbot für alle Insekten. Im eigenen Garten sollte man bedenken: Schwebfliegen, Marienkäfer und viele andere Insekten sind Nützlinge.
Eingebaute UV-Lampen in einigen Klatschen ziehen wahllos auch geschützte Nachtfalter oder andere nützliche Insekten an – hier ist Vorsicht geboten. Der große Vorteil elektrischer Fliegenklatschen gegenüber UV-Lichtfallen zeigt sich genau hier: Man kann gezielt gegen einzelne Plagegeister vorgehen. Wer eine lästige Mücke im Schlafzimmer jagt, gefährdet keine Nützlinge. Bei stationären UV-Fallen hingegen landen auch seltene Nachtfalter, harmlose Florfliegen oder andere schützenswerte Insekten im Hochspannungsgitter. Die manuelle Klatsche ermöglicht eine bewusste Entscheidung bei jedem einzelnen Insekt.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Spannung der mobilen Insektenvernichter bestimmt die Durchschlagskraft. Modelle unter 2500 Volt sind oft zu schwach für größere Insekten. Der Testsieger Yissvic WD-948 arbeitet mit 4000 Volt und zeigt sich im Test besonders effektiv. Die Gitterkonstruktion ist entscheidend: Mehrlagige Systeme mit engmaschigen Gittern treffen besser und schützen vor Berührungen.
Bei der Stromversorgung haben akkubetriebene Modelle Vorteile gegenüber batteriebetriebenen Geräten, auch wenn die Wahl von der eigenen Präferenz und dem Einsatzzweck abhängt. Wenn Akku, dann sollte man auf jeden Fall auf USB-C als Anschluss Wert legen. Die meisten modernen Geräte nutzen Lithium-Ionen-Akkus mit 3,7-Volt-Nennspannung. Diese sind bei sachgemäßer Verwendung sicher. Wichtig ist die Einhaltung der Herstellervorgaben beim Laden. Einige Modelle vertragen nur Standard-5V-Ladegeräte, keine Schnelllader. Der Grund: Die verbaute Ladeelektronik ist oft simpel gehalten, um Kosten zu sparen.
Aber: Akkus altern durch Ladezyklen und Temperatureinflüsse. Nach zwei bis drei Jahren lässt die Kapazität merklich nach. Zudem gilt, dass man bei aufgeblähten oder beschädigten Akkus das Gerät nicht mehr verwenden darf – dann herrscht Brandgefahr!
Ansonsten erhöhen Sicherheitsfunktionen wie zweistufige Aktivierung oder automatische Abschaltung den Schutz. Ein zusätzliches Schutzgitter bewahrt vor versehentlicher Berührung. Ebenfalls praktisch sind Klatschen mit zusätzlichen Teleskopstangen. Auch Konzepte, wie beim Modell von Gecko Man sind sinnvoll – es punktet mit drehbarem Kopf für flexible Handhabung und hilft damit, an besonders schwer erreichbare Stellen zu kommen. Je nach Einsatz sind Extras, wie die beigelegte Tragetasche beim Insekten Schröter sinnvoll.
Welche Alternativen gibt es zur elektrischen Fliegenklatsche?
UV-Lichtfallen arbeiten stationär mit Lockwirkung. Sie ziehen Insekten durch UV-Licht an und töten sie am Hochspannungsgitter. Der Nachteil: Sie unterscheiden nicht zwischen Schädlingen und Nützlingen. Besonders nachtaktive Insekten werden angelockt, darunter viele geschützte Arten. Für den Außenbereich sind sie in Deutschland verboten.
Mechanische Fallen wie Fliegenfänger-Streifen oder Fruchtfliegenfallen mit Lockstoff sind giftfrei und selektiv. Präventiv wirken Fliegengitter an Fenstern und Türen am besten. Natürliche Abwehrmittel wie ätherische Öle (Citronella, Eukalyptus) können Mücken fernhalten, die Wirkung ist aber begrenzt. CO2-Fallen imitieren menschlichen Atem und locken gezielt Stechmücken an. Alternative Methoden zur Mückenabwehr zeigt unser Ratgeber: Hilft gegen Mücken & Mückenstiche: Co2-Falle, elektrische Klatschen, Stichheiler.
Fazit
Elektrische Fliegenklatschen sind eine effektive Lösung gegen lästige Insekten im Haus. Die Technik funktioniert zuverlässig: Ist die Spannung mit 3000 bis 4000 Volt hoch, erwischen sie Mücken, Fliegen und andere Plagegeister sicher. Dabei bleiben sie für Menschen ungefährlich, da die Stromstärke minimal ist. Unser Test zeigt deutliche Qualitätsunterschiede zwischen den Modellen.
Der Testsieger Yissvic WD-948 überzeugt mit hoher Spannung, solider Verarbeitung und zuverlässiger Funktion. Wer sparen möchte, greift zum Preis-Leistungs-Sieger Gardigo Klatschigo (Bzzz) – hier stimmt das Verhältnis von Kosten und Leistung optimal. Besonders flexibel zeigt sich die Gecko Man mit ihrem drehbaren Kopf und Teleskopstab, ideal für schwer erreichbare Ecken oder Insekten, die an der Wohnungsdecke sitzen. Die Wocvryy XH-43 punktet mit cleverer Faltfunktion und großem Akku zum Schnäppchenpreis. Der Klassiker Insekten Schröter lässt bei der Verarbeitung Punkte liegen. Dafür punktet er mit Extras wie einer Tasche oder einer Gadget-Version im Online-Shop: Die Jäger-Variante hat ein Display mit integriertem Insekten-Counter.
Wichtig: Elektrische Fliegenklatschen sollten verantwortungsvoll eingesetzt werden. Nicht jedes Insekt ist ein Schädling – viele sind wichtige Bestäuber oder Nützlinge im Garten. Besonders Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge stehen unter Schutz. Die Klatsche sollte nur gegen echte Plagegeister zum Einsatz kommen. Auf UV-Lockfunktionen, die wahllos auch geschützte Arten anziehen, sollte verzichtet werden. So bleibt das Zuhause insektenfrei und gleichzeitig wird ein Beitrag zum Naturschutz geleistet.
Folgende Bestenlisten und Ratgeber rund um das Thema Garten sind außerdem empfehlenswert:
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Faltbare Smartphones – nützliche Technik oder teure Spielerei? | c’t uplink
Faltbare Smartphones sind gekommen um zu bleiben: Sie erweitern entweder mit einem Handgriff die nutzbare Bildschirmfläche auf die Größe eines kleinen Tablets oder verschwinden zusammengeklappt selbst in der kleinsten Hosentasche. Möglich machen das ihre biegsamen OLED-Displays. Für Modelle früherer Generationen musste man sehr tief in die Tasche greifen und sich mit so mancher Eigenart arrangieren.
Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
In dieser Ausgabe von c’t uplink werfen wir einen Blick auf die neueste Generation der faltbaren Smartphones und klären, ob sie nur etwas für Technikfreaks sind oder einen echten Mehrwert bieten. Zu den technischen Highlights der neuen Foldables zählt, dass sie mittlerweile genauso dünn sind wie herkömmliche Smartphones und mit technischen Leckerbissen wie alltagstauglichen Außendisplays und guten Kameras aufwarten. Wir beleuchten die Technik und Mechanik von Faltphones, sprechen über deren Preis und Haltbarkeit und klären, ob ihr Mehrwert den Aufpreis rechtfertigt und ob man weiterhin an anderer Stelle Abstriche in Kauf nehmen muss.
Zu Gast im Studio: Steffen Herget
Host: Stefan Porteck
Produktion: Ralf Taschke
► Die c’t-Artikel zum Thema (Paywall):
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(spo)
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Belgisches Gericht ordnet Sperre der Open Library des Internet Archive an
Das Handelsgericht in Brüssel hat eine umfassende Sperranordnung erlassen, die den Zugang zu sogenannten Schattenbibliotheken wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Ziel solcher Plattformen ist es, Forschungsergebnisse allgemein leichter zugänglich zu machen und wissenschaftliche Aufsätze hinter Bezahlschranken hervorzuholen. Auffällig ist, dass diese Verfügung auch die Open Library des Internet Archive einschließt. Dabei handelt es sich um ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien nach US-amerikanischen Recht.
Ungewöhnlich an der Anordnung von Mitte Juli, die das Portal Torrentfreak veröffentlicht hat, ist zudem: Bisher wurden bei solchen Sperren hauptsächlich Internetprovider zur Blockade von Webseiten verdonnert. Der neue Beschluss aus Belgien geht viel weiter. Er richtet sich nicht nur an Zugangsanbieter wie Telenet, Proximus, Mobile Vikings, Orange sowie Elon Musks Satellitendienst Starlink, sondern auch an viele weitere Unternehmen, die bei der Verbreitung von Webseiten eine Rolle spielen.
Dazu gehören Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter, Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) und Resolver wie Cloudflare, die für die Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen zuständig sind, Host-Provider wie Amazon Web Services, Hostinger und GoDaddy sowie Werbetreibende. Erfasst sind sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal, Cash App und Alipay. Die einbezogenen Firmen werden dazu verpflichtet, die betroffenen Websites aus den Suchergebnissen zu entfernen, das Hosting einzustellen und die Domainnamen zu deaktivieren.
Fair-Use-Doktrin greift nicht
Die Open Library leiht Bücher nach dem Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ aus – ähnlich wie eine traditionelle Bibliothek. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt der Betreiber eigene digitale Kopien der Bücher, anstatt Lizenzen zu kaufen. Verlage und Autoren halten dagegen, dass das Digitalisieren und Verleihen geschützter Inhalte ohne ihre Genehmigung illegal ist. Sie beziehen sich dabei auf einen aufsehenerregenden US-Rechtsstreit, den das Internet Archive verloren hat.
Der Betreiber argumentierte hier, dass sein „kontrolliertes digitales Leihprogramm“ eine rechtmäßige Nutzung auf Basis der „Fair Use“-Doktrin der USA darstelle. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen und musste schon zwischenzeitlich aufgrund der Copyright-Klage großer Verlage rund 500.000 Bücher aus seinem Sortiment nehmen.
Die Rechteinhaber beschreiben die Open Library in dem belgischen Rechtsstreit als ein öffentliches Portal, auf der registrierte Nutzer einfach auf ihre Bücher zugreifen und sie herunterladen können. Dazu gehören etwa 1542 Werke des Verlags Dupuis und über 5000 Bände von Casterman. Den Herausgebern zufolge sind die Betreiber der Online-Bibliothek nicht leicht zu identifizieren, obwohl das Internet Archive und dessen Macher wie der Internetpionier Brewster Kahle weithin bekannt sind. Es fehlen angeblich gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf der Webseite. Die Rechteinhaber werten das als Hinweis darauf, dass die Plattform illegal betrieben wird.
Das Internet Archive wurde nicht gehört
Das Brüsseler Gericht schloss sich nun der Ansicht der Antragsteller und der US-Kollegen an und machte eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ aus. Die Sperranordnung erließen die belgischen Richter, ohne Vertreter des Internet Archive anzuhören: Die Verfügung erging „ex parte“, also ohne Information und Einbezug der zweiten Partei.
Momentan ist die Open Library anscheinend auch aus Belgien noch erreichbar und nicht aktiv gesperrt. Ein Vertreter des Internet Archive erklärte gegenüber Torrentfreak, dass ihm keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der vier Schattenbibliotheken sind bereits auf der offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde aufgeführt, die Webadresse der Open Library aber noch nicht. Angesichts der weitreichenden Anordnung ist damit zu rechnen, dass einige der eingeschlossenen Internetvermittler Rechtsmittel dagegen einlegen werden.
DNS-Resolver zunehmend im Visier
Traditionelle Maßnahmen für DNS-Sperren verpflichten lokale Internetanbieter dazu, den Zugriff ihrer Kunden auf rechtswidrige Seiten zu erschweren. Solche Mittel sind weltweit verbreitet, gelten aber als leicht zu umgehen. In jüngster Zeit richten sich die Sperranträge daher verstärkt auch gegen andere Vermittler wie DNS-Resolver. Entsprechende, heftig umstrittene Erlasse sind etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien bekannt. Der in Zürich ansässige DNS-Dienst Quad9 etwa sah sich 2023 gezwungen, eine globale Sperre gegen das Portal Canna.to und eine Zweitdomain einzurichten. Grund: Das Landgericht Hamburg drohte dem DNS-Resolver im Streit über die Zugangsermöglichung zu den Download-Seiten mit urheberrechtlich geschützten Songs von Sony Music ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Das Oberlandesgericht Dresden stufte Quad9 wenig später aber nicht als Täter ein.
Seit einigen Monaten ergehen einschlägige Anordnungen gegen Zugangsanbieter und DNS-Resolver auch in Belgien. Dies löste erheblichen Widerstand aus. So stellte etwa Cisco seinen OpenDNS-Dienst in dem Land ein. Schattenbibliotheken sind auch hierzulande Rechteverwertern ein Dorn im Auge: Vodafone, Telekom, 1&1 sowie Telefónica erschweren den Zugang ihrer Kunden zu Sci-Hub seit 2024 mit DNS-Sperren. Den Maßnahmen zugrunde liegt eine Empfehlung der privaten Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sich jüngst neu ausrichtete.
(nen)
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