Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren
KI-gestützte Tools wie Microsoft 365 Copilot bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Als IT-Fachleute stehen Sie vor der Herausforderung, diese Technologien sicher und effizient zu implementieren und zu verwalten.
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Vorbereitung, Lizenzierung, Integration und Konfiguration
In diesem Workshop Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren erhalten Sie eine Einführung in die grundlegenden Konzepte und die Architektur von Microsoft 365 Copilot und lernen die Anforderungen und die Lizenzierung sowie die Updatekanäle und Netzwerkanforderungen kennen. Darüber hinaus behandelt der Workshop die administrative Integration und Konfiguration von Microsoft 365 Copilot, einschließlich Einstellungen, Anbindung an Microsoft 365 Services, technische Vorbereitung von Exchange, OneDrive, SharePoint und Teams sowie das Zusammenspiel mit Entra ID. Neben allgemeinen administrativen Empfehlungen spielen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine zentrale Rolle.
Interaktiver Workshop mit Praxisübungen
Der Workshop bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Neben theoretischen Konzepten erhalten Sie praktische Übungen, um das Gelernte in realen Szenarien anzuwenden, Probleme zu lösen und Best Practices kennenzulernen.
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Juli 24.07.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr |
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September 15.09.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Aug. 2026 |
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November 17.11.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Okt. 2026 |
Von Erfahrungen aus der Praxis lernen
Sie profitieren von der Erfahrung Ihres Trainers Aaron Siller, der Unternehmen regelmäßig bei der Einführung und Absicherung moderner Microsoft-Cloud-Umgebungen begleitet.
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In der kleinen Workshopgruppe mit maximal 12 Teilnehmenden können Sie eigene Fragestellungen einbringen, sich mit anderen IT-Verantwortlichen austauschen und direktes Feedback vom Trainer erhalten. So nehmen Sie nicht nur neues Wissen, sondern auch konkrete Lösungen und Best Practices für Ihre eigene Microsoft-365-Umgebung mit.
Für wen ist dieser Workshop geeignet?
Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren und Microsoft-365-Verantwortliche, die Copilot in ihrem Unternehmen einführen, konfigurieren und sicher betreiben möchten.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Apple klagt gegen OpenAI wegen Abwerbung
Apple wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und zwei ehemaligen Mitarbeitern in einer Klage Diebstahl von Firmengeheimnissen vor. Einer der beiden ist Tang Tan, ein ehemaliger ranghoher Apple-Designer, der heute Hardware-Chef von OpenAI ist. In dieser Funktion spielt er eine zentrale Rolle bei der Arbeit an einem neuartigen Gerät, das die ChatGPT-Firma auf die Nutzung mit Künstlicher Intelligenz ausrichten will.
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OpenAI verpflichtete dafür auch Jony Ive, den langjährigen Design-Primus von Apple, der unter anderem maßgeblich die Form von iPhones und MacBooks prägte. Das dürfte der ChatGPT-Firma geholfen haben, attraktiver für andere Apple-Beschäftigte zu werden. Tang Tan war der ranghöchste Überläufer. Er arbeitete mehr als 20 Jahre bei Apple und verantwortete vor seinem Wechsel das Design des iPhones und der Apple Watch.
Apple vermutet Strategie von OpenAI
Der Klage zufolge kam Apple nach Ermittlungen zu dem Schluss, dass Tan vertrauliche Informationen des iPhone-Konzerns zum Nutzen von OpenAI missbraucht habe. Unter anderem habe er Apple-Mitarbeiter aufgefordert, zu Job-Interviews für Arbeitsplätze bei OpenAI Bauteile des Konzerns mitzubringen. Apple sieht das als Teil einer „Strategie“ von OpenAI, um an vertrauliche Informationen des Unternehmens zu kommen.
Der andere verklagte Ex-Mitarbeiter von Apple soll dem Konzern zufolge über einen mitgenommenen Computer bereits als OpenAI-Beschäftigter auf vertrauliche Daten seines früheren Arbeitgebers zugegriffen haben. Von OpenAI gab es zunächst keine Reaktion auf die Vorwürfe.
OpenAI ist auch Apples KI-Partner
Apple und OpenAI sind seit mehreren Jahren Partner bei der Nutzung künstlicher Intelligenz auf iPhones und anderen Geräten des Konzerns. Apple-Kunden können allgemeine Anfragen, die die hauseigene Sprachassistentin Siri nicht beantworten kann, an ChatGPT weiterreichen lassen. Medienberichten zufolge erwog OpenAI vor einigen Monaten eine Klage gegen Apple mit dem Vorwurf des Vertragsbruchs, weil diese Partnerschaft sich schlechter entwickelt habe als von der KI-Firma erwartet.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Kommentar: Das BSI darf nicht zum Zero-Day-Hoflieferanten des BND werden
Der in dieser Woche vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegte Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verpflichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig, ihm bekannte Zero-Day-Schwachstellen an den Bundesnachrichtendienst weiterzugeben. Und das noch bevor überhaupt ein Patch existiert. Was hier als nachrichtendienstliche Notwendigkeit verkauft wird, bedeutet in der Sache die Preisgabe einer über Jahre mühsam erarbeiteten Vertrauensbasis zwischen Staat und IT-Sicherheits-Community und markiert einen Bruch mit dem eigentlichen Auftrag der Behörde.
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(Bild: CII )
Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.
Wer den Referentenentwurf liest, erkennt schnell, dass es hier lange nicht mehr nur um einzelne Kompetenzverschiebungen geht, sondern um einen grundlegenden Kurswechsel in der digitalen nationalen Sicherheitspolitik. Auf rund 700 Seiten zeichnet sich eine zunehmend aktive Sicherheitsarchitektur ab, in der das Misstrauen im digitalen Raum vom Ausnahmefall zum Regelfall wird.
Die Nachrichtendienste dürfen immer früher im Gefahrenvorfeld tätig werden, der grundrechtliche Kernbereichsschutz wird eingeschränkt und selbst unbeteiligte Dritte können zunehmend in digitale staatliche Aufklärungsmaßnahmen einbezogen werden. Dass ausgerechnet in diesem Entwurf auch eine Kooperationspflicht des BSI gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) verankert wird, fügt sich nahtlos in dieses neue Bild.
Sicherheitslücken „in Wert bringen“
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass inländische öffentliche Stellen dem BND Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln dürfen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erforderlichkeit zur nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung vorliegen. Für das BSI wird sogar ausdrücklich eine Verpflichtung statuiert. Wer sich ernsthaft mit Cybersicherheit befasst, traut seinen eigenen Augen kaum. Die Begründung des Entwurfs macht einige Hundert Seiten später nämlich deutlich, worum es dem BMI eigentlich geht. Gerade bei Zero-Day-Schwachstellen soll die Zeit zwischen interner Bearbeitung, Meldung an die Hersteller, Behebung des Softwarefehlers und finaler Installation eines Patches künftig genutzt werden, um solche Lücken für nachrichtendienstliche Zwecke auszunutzen – im Entwurf nur lapidar als „in Wert bringen“ bezeichnet.
Das führt die nationale Cybersicherheitsarchitektur Deutschlands in Zukunft ad absurdum. Denn das BSI ist eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag im ersten Paragrafen des BSI-Gesetzes „als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene“ definiert wird. Und die soll jetzt dazu verpflichtet werden, Informationen über Schwachstellen weiterzugeben, deren rasche Schließung eigentlich ihre Kernaufgabe wäre.
Der Preis des Schweigens
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Wenn das BMI nun glaubt, dieser fatale Konstruktionsfehler bliebe folgenlos, irrt es. Sicherheitsforschende und Betreiber kritischer Infrastrukturen und nicht zuletzt NIS2-Betroffene werden sich künftig zweimal überlegen, ob sie entdeckte Schwachstellen noch mit dem BSI teilen. Zumindest solange unklar bleibt, ob eine gemeldete Lücke möglichst zügig geschlossen oder vielmehr geteilt und für nachrichtendienstliche Operationen offengehalten wird. Genau jenes Vertrauen, das die Behörde in den vergangenen Jahren mühsam als neutrale Ansprechpartnerin der IT-Sicherheits-Community aufgebaut hat, steht damit auf dem Spiel – und mit ihm die Bereitschaft, überhaupt noch freiwillig zu kooperieren.
Mittel- und langfristig drohen dadurch mehr offene Flanken in der digitalen Infrastruktur, gerade in einer Zeit, in der ohnehin schon außenpolitische Spannungen und hybride Bedrohungen zunehmen. Der Gesetzgeber handelt sich so ein zusätzliches digitales Sicherheitsrisiko ein.
Kein Beleg für Sicherheitsgewinn
Bemerkenswert ist auch: Der Entwurf nimmt weitreichende Eingriffe vor, obwohl bislang nicht belegt ist, dass offensive Cyberfähigkeiten tatsächlich einen Sicherheitsgewinn erzeugen, der die entstehenden Risiken rechtfertigt. Stattdessen wird mit dem allgemeinen Verweis auf die Erforderlichkeit für die Auslandsaufklärung gearbeitet. Handfeste Evidenz darüber, wie oft solche Zero-Day-Informationen tatsächlich zu belastbaren Erkenntnissen führen, ob man überhaupt in der kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Schwachstelle und Ausrollen eines Patches sinnvoll tätig werden kann und wie viele zusätzliche Angriffsflächen durch die verzögerte Schließung entstehen – all das bleibt in der Begründung auffällig dünn.
Ein Gesetzentwurf, der derart tief in unsere nationale Cybersicherheitsarchitektur eingreift, sollte diese fachliche Abwägung nicht der politischen Debatte überlassen. Das muss von Anfang an mit belastbaren Zahlen und Nachweisen unterlegt werden.
Verpasste Chancen bei der Geheimdienstkontrolle
Die Reform wäre eine gute und überfällige Gelegenheit gewesen, um die rechtlich diffuse Stellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, kurz ZITiS, jenseits eines bloßen Errichtungsbeschlusses auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen. Doch stattdessen konzentriert man sich auf die falschen Baustellen. Gleichzeitig werden die nachrichtendienstlichen Kontrollmechanismen zunehmend aufgeweicht und in einer Weise zentralisiert, die kaum noch Transparenz über das Vorgehen zulässt.
Was lange währt, wird manchmal eben auch schlecht. Das trifft auf kaum ein Gesetzesvorhaben so sehr zu wie auf diesen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Wer das BSI zur Zulieferin einer offensiven Nachrichtendienstpraxis macht, beraubt die Behörde ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber der Sicherheits-Community und demoliert ihre Funktion als vertrauenswürdige Mittlerin zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber sollte diesen massiven Konstruktionsfehler unbedingt noch im weiteren parlamentarischen Verfahren korrigieren, bevor daraus ein dauerhafter Rückschritt für die Cybersicherheit und digitale Souveränität Deutschlands wird.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Warm versus monochrom: Die Bilder der Woche 28
In dieser Woche bestechen die ausgewählten c’t-Fotogalerie-Bilder durch zwei unterschiedliche Merkmale. Knapp die Hälfte der Motive wirkt durch ihre Schwarz-Weiß-Umsetzung oder blaue Farbelemente kühl und dynamisch. Die andere Hälfte strahlt eine intensive Wärme aus. Nur grüne Naturaufnahmen sucht man in der aktuellen Auswahl vergeblich.
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Lassen Sie sich von geschwungener Architektur, perfekt positionierten Körpern und warmen Naturelementen verzaubern. Der Sommer bietet die Gelegenheit, von saftig grünen Motiven zu Gelb- und Rottönen überzugehen und so den Lauf der Natur in die eigenen Bilder einfließen zu lassen.
Auf Spitze – Hellblau von fossy304

Auf Spitze – Hellblau
(Bild: fossy304)
Eine Ballerina im hellblauen Kleid balanciert auf den Spitzen ihrer Schuhe. Ihr Rock schwingt in weiten Falten mit und friert die Bewegung im Bild ein. Große Fenster im Hintergrund fluten den Studioraum mit weichem Gegenlicht und lassen die Szene nahezu schwerelos erscheinen. Das zarte Blau des Kleides setzt den einzigen Farbakzent vor der hellen, beinahe weißen Kulisse und lenkt den Blick sofort auf die Tänzerin. Ein Moment voller Anmut, in dem Licht, Stoff und Körperspannung perfekt zusammenfinden.
Schattenspiel von Reinhard Evers

Schattenspiel
(Bild: Reinhard Evers)
Rot, so weit das Auge reicht: Ein Blick ins Innere einer von der Morgensonne durchfluteten Mohnblüte. Hinter einem Blütenblatt zeichnet sich eine kleine Silhouette ab, die schwer zu identifizieren ist – ist es ein Blatt oder ein Insekt? Die Makroperspektive verwandelt die Blätter und Staubgefäße in fast abstrakte Formen, während das Gegenlicht die feinen Adern zum Glühen bringt. Ein stiller Moment, groß erzählt.
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Tagesanbruch von bild0815

(Bild: bild0815)
Zwischen Gräsern spannt sich ein Spinnennetz, das vom Morgentau benetzt ist und von der aufgehenden Sonne beleuchtet wird. Im Hintergrund steht ein einzelner Baum als Solitär im Nebel, der der Weide Tiefe verleiht. Das Gegenlicht zeichnet die Halme als feine Silhouetten nach und lässt jeden Tautropfen im Netz glitzern. Warme Gelb- und Orangetöne treffen auf die kühle Nebelbank – ein perfekt eingefangener Moment zum Tagesanbruch. Der Fotograf schreibt zu seinem Bild: „Gerade im Sommer ist der ‚Tagesanbruch‘ oft sehr wunderbar, so ohne Hitze, mit noch viel Zeit vom Tag übrig. Der Nebel dämpft bis zum Durchbruch der Sonne das Zeitgefühl und macht kurioserweise durch das Verbergen der Ränder die Welt grenzenlos. Wenn dann noch die Tautropfen im Spinnennetz den Herbst ahnen lassen, ist es eine fast perfekte Illusion der Welt ohne Raum und Zeit.“
Verdeckte Wahrheit von Ivan im Abstrakten

Verdeckte Wahrheit
(Bild: Ivan im Abstrakten)
Eine weiße Blüte verdeckt ein Auge, das andere bleibt geschlossen. So entsteht ein Porträt, das sofort neugierig macht. Die Schwarz-Weiß-Darstellung reduziert das Bild auf Form, Licht und Ausdruck. Der dunkle Hintergrund lässt Gesicht und Blume klar hervortreten. Die ruhige Haltung und die harmonische Komposition verleihen der Szene eine stille Spannung. Das Motiv spielt mit den Begriffen Auge, Blume und Wahrheit und stellt eine einfache Frage: Was sehen wir wirklich?
Dancing von christof (1)

Dancing
(Bild: christof (1))
Vor einem feinmaschigen Gitter begegnen sich zwei Schmetterlinge. Das strenge Raster bestimmt die gesamte Fläche und erzeugt einen grafischen Rhythmus. Kräftige horizontale und vertikale Streben gliedern den Bildraum und bilden einen klaren Gegenpol zu den organischen Formen der Insekten. Die gelb-schwarzen Flügel bilden den stärksten Farbkontrast und übernehmen das visuelle Gewicht der Aufnahme. Durch die Anordnung der Tiere wirkt der Moment wie eine Choreografie, und es entsteht ein spannender Dialog zwischen geometrischer Ordnung und lebendiger Bewegung.
DNA von Karsten Gieselmann

DNA
(Bild: Karsten Gieselmann)
Architektur oder Biologie? Diese Treppe in Hamburg kann sich offenbar nicht entscheiden. Aus der Vogelperspektive wickelt sie sich wie eine Doppelhelix nach unten und zieht den Blick unweigerlich in die Mitte. Kühles Grau, glatte Flächen, klare Kanten – und plötzlich fühlt sich das Treppenhaus an wie ein Blick durchs Mikroskop. Wer hier hinuntergeht, läuft gewissermaßen durch den Bauplan der Moderne.
Taglilienblüte von Wolfgang Görgen

Taglilienblüte
(Bild: Wolfgang Görgen)
Manche Blumen brauchen keine große Bühne – sie bringen ihr eigenes Scheinwerferlicht mit. Die Taglilie leuchtet in sattem Gelb und tiefem Rot aus dem dunklen Hintergrund hervor und zieht sofort alle Blicke auf sich. Daneben wartet eine Knospe geduldig auf ihren Auftritt. Das Spiel aus Licht und Schatten macht die Szene fast dramatisch. Ein kurzer Blütenmoment, der lange im Gedächtnis bleibt.
(vat)
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