Online Marketing & SEO
Google führt neue KI-Kennzeichnung für Ads ein
Google zeigt Usern in der Suche, auf YouTube und in Discover mit einer neuen Infotafel, ob und wie Ads mit generativer KI erstellt wurden.
In diesem Jahr soll Google erstmals von Meta übertroffen werden, wenn es um die digitalen Werbeeinnahmen geht. Das heißt aber nicht, dass die Alphabet-Tochter an schwächelnden Werbeumsätzen leidet. 77,3 Milliarden US-Dollar hat Google allein im ersten Quartal 2026 mit Werbung umgesetzt. Die Werbeformate für die Suche werden zusehends optimiert, gerade im Kontext von KI-Ergebnissen. Im AI Mode gibt es beispielsweise Highlighted Answers und Conversational Discovery Ads. Dazu kommt ein neues Shopping-Werbeformat im AI Mode. Doch auch in der klassischen Google-Ergebnisliste testet Google immer wieder neue Zusätze für Ads, zuletzt etwa die Labels „Strongest match“ und „Strong match“ oder Visit site Buttons als CTR Booster.
Jetzt ergänzt das Unternehmen für die Suche sowie für Discover und YouTube eine konkrete Kennzeichnung der Anzeigen, die den Usern aufzeigt, wann generative KI zur Ad-Erstellung eingesetzt wurde. Das soll für mehr Transparenz im Werbekosmos sorgen. Einen kleinen Haken hat die Kennzeichnung jedoch, da manche KI-Info verborgen bleiben könnte.
Google testet große Visit site Buttons für Ads in der Suche

Neuer Abschnitt „Wie diese Werbung erstellt wurde“ bietet KI-Kennzeichnung bei Google Ads – womöglich aber nicht bei allen
Google möchte die Transparenz für die Werbeanzeigen immer weiter optimieren. 2022 führte Google ein Update für das Mein Anzeigen-Center ein. Dort können User Informationen zu Ads finden. Angegeben wird zum Beispiel, warum dir eine Anzeige ausgespielt wird, basierend auf Targeting-Kriterien. Du kannst auch basale Informationen über die Werbetreibenden einsehen und in den Einstellungen deine Präferenzen anpassen und etwa personalisierte Werbung ein- und ausstellen.

In diesem Center, das du bei Ads über das Dreipunktemenü aufrufen kannst, integriert Google nun eine neue KI-Kennzeichnung. Sie wird weltweit für Google Search und Discover sowie YouTube und in Form einer Infotafel mit dem Namen „Wie diese Werbung erstellt wurde“ eingeführt. Die Kennzeichnung zeigt den Usern an, ob für die Erstellung einer Werbeanzeige generative KI verwendet wurde. Dabei zeigt die Information relativ vage an, dass die Ad Elemente enthält, die mit generativer KI erstellt oder editiert worden sind. Es kann sich um Personen, Orte, Dinge, Events oder zum Beispiel Texte handeln.
Google gibt an, dass je nach lokalen Anforderungen, etwa im Rahmen der Kennzeichnungspflicht im Rahmen des AI Acts in der EU, auch unmittelbar bei der Ansicht einer Anzeige KI-Kennzeichnungen zu sehen sein können. Diese können automatisch integriert werden oder von den Advertisern eingestellt werden.
Was ist echt, was ist KI?
EU legt neue Leitlinien vor

Googles neue KI-Kennzeichnung für Ads folgt Bemühungen wie der Offenlegung synthetischer oder digital veränderter Inhalte in Wahlwerbung und der Integration unsichtbarer Signale wie Wasserzeichen via SynthID bei Outputs der Google-eigenen generativen KI-Tools.
Bei der Nutzung Google-eigener KI-Tools zur Erstellung von Ads wird künftig in jedem Fall der Hinweis zur KI-Kreation bei der Ad ergänzt. Google setzt ihn dann automatisch ein. Doch wenn Advertiser Ads auf Google, YouTube oder in Discover ausspielen, die mit Diensten oder auf Plattformen Dritter erstellt wurden und Gen AI-Elemente enthalten, kann es zu Kennzeichnungsleerstellen kommen. Zwar gibt Google für diesen Fall den Advertisern eine Option zur Angabe der KI-Bearbeitung an die Hand. Diese müssten die Werbetreibenden aber nicht zwingend wahrnehmen und könnten zumindest potentiell KI-Bearbeitungen oder -Kreationen verschleiern.
Insgesamt dürften Entwicklungen wie Googles „Wie diese Werbung erstellt wurde“, der AI Act der EU und Co. für mehr Transparenz bei der Begegnung mit KI-Inhalten sorgen.
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Gemeinsame Kollektion: BVG und Uniqlo machen Berliner Nahverkehr tragbar
So sehen zwei der T-Shirt-Designs aus, die die BVG und Uniqlo gemeinsam gelauncht haben
Eines der bekanntesten Verkehrsunternehmen Deutschlands und eine der aktuell beliebtesten globalen Fashionmarken haben sich zusammengetan: Die BVG und Uniqlo machen aus Berliner U-Bahnschildern, Liniennetz & Co eine tragbare Kollektion – und zeigen, wie stark Alltagsdesign zur Markenidentität werden kann.
Von der U-Bahn auf die Straße: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das japanische Modeunternehmen Uniqlo haben eine gemeinsam entwickelte Mo
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Meta droht Milliardenstrafe wegen Suchtgefahr
Konkret geht es um Mechanismen wie endloses Scrollen, automatisch startende Videos, personalisierte Empfehlungen sowie Push-Benachrichtigungen. Aus Sicht der EU sorgen diese Elemente dafür, dass Nutzer:innen deutlich länger auf den Plattformen bleiben, als sie ursprünglich beabsichtigt hatten. Gerade junge Menschen seien dadurch einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Social Media übermäßig oder sogar zwanghaft zu nutzen.
Die Kommission sieht darin nicht nur ein Problem für das digitale Wohlbefinden, sondern auch für die körperliche und psychische Gesundheit von Minderjährigen. Nach ihrer Einschätzung müssten große Online-Plattformen deutlich mehr unternehmen, um solche Risiken zu erkennen und wirksam einzudämmen. Genau dazu verpflichtet sie der Digital Services Act.
EU hält Jugendschutz bei Meta für unzureichend
Sollte sich der Vorwurf im weiteren Verfahren bestätigen, könnten Konsequenzen folgen. Für Facebook und Instagram drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – und zwar für jede Plattform einzeln. Bevor eine endgültige Entscheidung fällt, erhält Meta jedoch zunächst Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
Meta selbst weist die Kritik jedoch zurück. Der Konzern betont, dass der Schutz von Jugendlichen ein zentrales Anliegen sei, und verweist auf bereits eingeführte Sicherheitsfunktionen. Dazu gehören unter anderem standardmäßig aktivierte Zeit-Limits sowie verschiedene Jugendschutz- und Elternkontrollen.
Urteil mit Signalwirkung:
Junge Klägerin gewinnt Prozess gegen Meta und YouTube
Genau diese Maßnahmen hält die EU allerdings für nicht ausreichend. Nach Einschätzung der Kommission lassen sich Zeitbeschränkungen zu einfach umgehen und führen deshalb kaum zu einer spürbaren Verringerung der Bildschirmzeit. Auch die Kindersicherungsfunktionen stünden in der Kritik, weil Eltern dafür teilweise umfangreiche technische Kenntnisse benötigten und die Einstellungen vergleichsweise kompliziert seien.
Auch aus dem Europäischen Parlament kommen deutliche Worte. Mehrere Abgeordnete fordern, dass die Kommission nicht bei einer bloßen Ankündigung bleiben, sondern bei einem bestätigten Verstoß rasch Sanktionen verhängen sollte. Ihrer Ansicht nach seien die bisherigen Schutzmaßnahmen des Konzerns nicht geeignet, Kinder und Jugendliche wirksam vor den Risiken exzessiver Social-Media-Nutzung zu schützen. Teilweise wird Meta sogar vorgeworfen, problematische Designentscheidungen bewusst in Kauf zu nehmen, weil eine möglichst lange Nutzungsdauer eng mit dem Geschäftsmodell der Plattformen verknüpft sei. Auch die EU-Digitalpolitikerin Alexandra Geese fordert die EU-Kommission auf:
Jetzt müssen schnelle Strafen folgen, bis die suchtfördernden Mechanismen abgestellt werden. Meta und Facebook nutzen gezielt unsere Schwächen aus, um ihren immensen Profit zu optimieren – auf Kosten unserer Kinder.
Der aktuelle Fall reiht sich zudem in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen ein, mit denen Meta weltweit konfrontiert ist. Auch in den USA geriet der Konzern zuletzt mehrfach unter Druck. Dort kamen Geschwor:innengerichte in verschiedenen Verfahren zu dem Schluss, dass Meta nicht ausreichend zum Schutz junger Nutzer:innen beigetragen habe. Darüber hinaus laufen zahlreiche weitere Klagen gegen große Social-Media-Unternehmen, in denen es ebenfalls um mögliche gesundheitliche Folgen einer intensiven Nutzung durch Kinder und Jugendliche geht.
Jugendschutz soll weiter verschärft werden
Mit ihrem Vorgehen macht die EU deutlich, dass sie den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum weiter verschärfen will. Nach Angaben der Kommission erfüllen bislang die wenigsten großen Plattformen die europäischen Anforderungen vollständig. Zwar wird Meta zugutegehalten, bereits erste Schutzmaßnahmen eingeführt zu haben, aus Sicht der Behörde reichen diese jedoch nicht aus. Ob daraus tatsächlich ein Verstoß gegen den Digital Services Act und damit eine milliardenschwere Strafe wird, entscheidet sich jedoch erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens.
EU ermittelt gegen Meta:
Kinder trotz Verbot auf Instagram aktiv

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