Datenschutz & Sicherheit
Vorbereiten auf Einschlag: Microsoft warnt vor Secure-Boot-Zertifikat-Update
Microsofts erste Secure-Boot-Zertifikate laufen ab Juni 2026 ab. Damit Systeme mit Secure Boot startbar bleiben, müssen sie bis dahin aktualisierte Zertifikate erhalten. „Bereite dich auf das erste globale, großflächige Secure-Boot-Zertifikat-Update vor“, warnt Microsoft daher nun. Das betrifft nicht nur Windows-Systeme, sondern auch solche mit anderen Betriebssystemen wie Linux oder macOS.
In einem Blog-Beitrag erörtert Microsoft die Folgen des Zertifikatsablaufs und gibt Hinweise, wie Admins sich unter Windows behelfen können. Zusammenfassend eröffnet Microsoft: „Die Microsoft-Zertifikate, die in Secure Boot verwendet werden, sind die Vertrauensbasis für die Sicherheit des Betriebssystems, und alle laufen ab Juni 2026 aus. Um automatisch und rechtzeitig Updates für neue Zertifikate für unterstützte Windows-Systeme zu erhalten, müssen Sie Microsoft die Verwaltung Ihrer Windows-Updates überlassen, zu denen auch Secure Boot gehört.“ Für Microsoft ist daher auch eine enge Zusammenarbeit mit Original Equipment Manufacturers (OEMs) wichtig, die Secure-Boot-Firmware-Updates verteilen sollen.
Insbesondere Firmenkunden sollen sich vorbereiten
Wer noch keine Option zur Verteilung der aktualisierten Zertifikate gewählt hat, sollte damit nun damit anfangen, rät Microsoft. Secure Boot soll verhindern, dass Schadsoftware bereits früh im Bootvorgang von Rechnern startet. Es ist mit dem UEFI-Firmware-Signierprozess verknüpft. Secure Boot setzt dabei auf kryptografische Schlüssel, die als Certificate Authorities (CA) bekannt sind, um zu verifizieren, dass Firmware-Module aus vertrauenswürdigen Quellen stammen. Im Juni 2026 fangen die Secure-Boot-Zertifikate – die Bestandteil des Windows-Systems sind – nach 15 Jahren an, auszulaufen. Windows-Geräte benötigen daher neue Zertifikate, um weiter zu funktionieren und geschützt zu sein, erklärt Microsoft.
Betroffen sind physische und virtuelle Maschinen mit unterstützten Versionen von Windows 10, Windows 11 und Windows Server 2025, 2022, 2019, 2016, 2012 sowie 2012 R2, mithin alle Systeme, die seit 2012 veröffentlicht wurden, einschließlich der Long-Term-Servicing-Channels (LTSC). Neuere Copilot+-PCs, die seit 2025 herausgekommen sind, haben bereits neuere Zertifikate.
Zu den betroffenen Systemen gehört auch macOS – das liege jedoch außerhalb des Microsoft-Support-Bereichs. Für Dual-Boot-Systeme mit Linux und Windows soll das Windows-Betriebssystem die Zertifikate aktualisieren, auf die Linux angewiesen ist.
Microsoft listet auf, dass das Zertifikat „Microsoft Corporation KEK CA 2011“ im Juni 2026 ausläuft und durch „Microsoft Corporation KEK 2K CA 2023“ ersetzt wird; es dient zum Signieren von DB (Datenbank erlaubter Signaturen) und DBX (Datenbank verbotener Signaturen).
Zudem ist kommenden Juni „Microsoft Corporation UEFI CA 2011 (oder Dritthersteller-UEFI-CA)“ am Lebensende angelangt, wofür Microsoft dann „Microsoft Corporation UEFI CA 2023“ respektive „Microsoft Option ROM UEFI CA 2023“ zum Austausch bereithält. Das erste Zertifikat signiert Drittanbieter-Betriebssysteme und Hardware-Treiber-Bestandteile, das letzte Zertifikat hingegen Dritthersteller-Option-ROMs. Schließlich läuft im Oktober 2026 das Zertifikat „Microsoft Windows Production PCA 2011“ aus, was durch „Windows UEFI CA 2023“ ersetzt wird; es signiert den Windows-Bootloader sowie Boot-Komponenten.
Folgen der ablaufenden Zertifikate
Die CAs stellen die Integrität der Bootsequenz sicher, erklärt Microsoft weiter. Wenn diese CAs ablaufen, erhalten die Systeme keine Sicherheitskorrekturen mehr für den Windows-Boot-Manager und die Secure-Boot-Komponenten. „Kompromittierte Sicherheit beim Startvorgang bedroht die gesamte Sicherheit von betroffenen Windows-Geräten, insbesondere durch Bootkit-Malware. Solche Malware ist von Antivirensoftware schwer oder gar nicht zu erkennen. Als Beispiel kann selbst heute noch der ungesicherte Bootprozess als Angriffsvektor für das Blacklotus-Bootkit (CVE-2023-24352) dienen“, führen die Entwickler aus.
„Jedes Windows-System mit aktiviertem Secure Boot nutzen dieselben drei Zertifikate zur Unterstützung von Drittanbieter-Hardware und dem Windows-Ökosystem“, schreibt Microsoft weiter. Sofern physische Geräte und VMs nicht vorbereitet werden, verlieren diese die Fähigkeit, Secure-Boot-Sicherheitsupdates zu installieren und Drittanbieter-Software zu vertrauen, die mit neuen Zertifikaten nach dem Juni 2026 signiert wurden sowie Sicherheitsupdates für den Windows-Boot-Manager ab dem Oktober 2026 zu erhalten. Um das zu verhindern, müssen IT-Verantwortliche das gesamte Windows-Ökosystem mit Zertifikaten aktualisieren, die auf das Jahr 2023 oder neuer datieren.
Update vor dem Update
Microsoft ist wichtig zu betonen, dass Betroffene zunächst nach der jüngsten Firmware ihres OEM-Anbieters – also vom Rechner- oder Mainboard-Hersteller – suchen und diese anwenden sollen, bevor sie neue Zertifikate auf ihren Windows-Systemen anwenden. Im sicheren Bootvorgang seien die Firmware-Updates der OEMs Voraussetzung für korrekt angewendete Windows-Secure-Boot-Updates. Microsoft unterstützt dafür lediglich Systeme, die noch im Support-Zyklus sind – nach Oktober 2025 sollen Windows-10-Nutzer daher über die Beschaffung von Extended Security Updates (ESU) nachdenken.
Einen genauen Zeitplan nennt Microsoft nicht, sondern erklärt, dass „wir die Aktualisierung der Secure-Boot-Zertifikate als Teil unserer jüngsten kumulativen Updates“ erwarten. Den geringsten Aufwand mache daher, Microsoft die Verwaltung der Windows-Updates einschließlich der Secure-Boot-Aktualisierungen zu überlassen. Im Blog-Beitrag erörtert Microsoft schließlich, wie Firmenkunden mit unterschiedlichen Lösungen für die Verwaltung von Windows-Updates vorgehen können.
Im vergangenen Jahr hatte Microsoft mit dem August-Update zahlreiche Bootloader mit einem DBX-Update gesperrt. Betroffen waren viele Linux-Distributionen, die daraufhin nicht mehr starteten. Es bleibt zu hoffen, dass mit einem Jahr Vorlauf nun ein ähnliches Szenario nicht erneut eintritt.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Microsoft wirft Antivirensoftware aus dem Windows-Kernel
Im vergangenen Jahr hatte CrowdStrike Millionen Windows-Systeme mit einem Update lahmgelegt. Langsam mahlen die Mühlen der Bürokratie – doch nun dringen die geplanten Änderungen zur künftigen Vermeidung solcher Vorfälle immer weiter auf die Geräte im Einsatz vor. Nun kündigt Microsoft einen weiteren Schritt an: Antivirensoftware darf nicht mehr in den Windows-Kernel langen.
Das kündigt Microsoft in einem Blog-Post zum aktuellen Stand der auf Microsoft-Hausmesse Ignite 2024 gegründeten „Windows Resiliency Initiative“ (WRI) an. Einer der neuen Mechanismen soll den Windows-Start auch dann ermöglichen, wenn Boot-Probleme auftreten. In den Windows-Vorschau-Versionen für Insider ist die Quick Machine Recovery (QMR), die in solchen Fällen die Windows Recovery Environment (Windows RE) startet, bereits seit April des Jahres im Test.
Windows soll widerstandsfähiger werden
Die QMR soll „später im Sommer allgemein verfügbar“ werden, kündigt Microsoft dort an. Sie kommt für alle Windows-11-Geräte auf Stand 24H2 und soll auf Home-Geräten standardmäßig aktiv sein. IT-Admins behalten hingegen die volle Kontrolle darüber.
Das bedeutet jedoch auch weitreichende Änderungen für IT-Sicherheitssoftware in Windows. Eine weitere gegründete Initiative nennt Microsoft die „Microsoft Virus Initiative (MVI)“, in der die Redmonder zusammen mit Partnerunternehmen Möglichkeiten ausloten, die Windows-Plattform zu verbessern, um das Ziel der verbesserten Resilienz ohne Verluste bei der Sicherheit zu erreichen. Inzwischen sind die Teilnehmer nun beim „MVI 3.0-Programm“ angelangt, die bestimmte Aktionen seitens der Partnerunternehmen vorsehen.
Dazu gehört das Aufsetzen und Testen eines Vorfall-Reaktions-Prozesses und das Befolgen von sicheren Verteilpraktiken (Safe Deployment Practices, SDP) für Updates für Windows-Endgeräte. „Sicherheitsproduktupdates müssen schrittweise in Verteil-Ringen erfolgen und Überwachung einsetzen, um negative Einflüsse zu minimieren“, erklärt Microsoft. Das passe sich in die Microsoft-Plattformen ein – so geht etwa auch Microsoft Autopatch für Windows Updates vor. Das führe zu größerer Stabilität, schnellerer Wiederherstellung und reduzierten Risiken im Einsatz bei Enterprise-Kunden, die sich auf eine sichere und verlässliche Windows-Umgebung stützen.
Raus aus dem Kernel!
Im kommenden Monat will Microsoft eine Vorschau der Windows-Endpoint-Security-Plattform an einige MVI-Partner verteilen. Die ermöglicht es ihnen, ihre IT-Sicherheitslösungen so zu bauen, dass sie außerhalb des Windows-Kernels laufen. Software wie Antivirus und Endgeräteschutz befinden sich dann im User Mode, wie normale Apps auch. „Diese Änderung hilft IT-Security-Entwicklern, einen hohen Level an Verlässlichkeit sowie eine einfachere Wiederherstellung im Falle von unerwarteten Problemen auf Windows-Geräten zu liefern“, ist sich Microsoft sicher. Microsoft zitiert einige der Partnerunternehmen, die sich zufrieden mit der künftigen Lösung zeigen. Dazu gehören Bitdefender, CrowdStrike, ESET, SentinelOne, Trellix, Trend Micro und WithSecure.
Vor rund 20 Jahren hatte Microsoft in Windows Vista APIs eingebaut, die IT-Sicherheitssoftware den sichereren Zugriff auf den sonst streng geschützten 64-Bit-Kernel gegeben hat. Die ist damit nun wohl in Kürze Geschichte.
Einen weiteren Schritt im Rahmen der WRI macht Microsoft beim Bluescreen of Death. Das wurde dem Unternehmen wohl zu bunt. Künftig wird der Absturzfehlerbericht daher schwarz.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
EU-Kommission stellt Netzneutralität zur Debatte
Es ist ein kurzer, unscheinbarer Nebensatz in einer laufenden EU-Konsultation. Angeblich gebe es „mangelnde Rechtsklarheit der Vorschriften für das offene Internet in Bezug auf die regulatorische Behandlung innovativer Dienste“, schreibt die EU-Kommission etwas sperrig.
Einfacher ausgedrückt: Netzneutralität nervt und bremst Innovation aus – zumindest aus Perspektive ihrer Kritiker:innen. Gerade Netzbetreibern, die auf Kosten des offenen Internets Geschäfte machen wollen, ist sie ein Dorn im Auge. Wohl deshalb will die EU-Kommission das Prinzip auf den Prüfstand stellen.
Dabei gilt die gesetzlich verankerte Netzneutralität in der EU als großer Erfolg. Das betont nicht zuletzt die EU-Kommission immer wieder öffentlich. Europa sei „Vorreiter beim Schutz eines offenen Internets“, klopfte sich etwa die amtierende Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) im Jahr 2020 selbst auf die Schulter. Die Regeln seien „wichtig für Innovation und Fairplay“ und schützten sowohl Nutzer:innen als auch Online-Dienste, sagte von der Leyen. „Kein Betreiber kann bestimmten Verkehr blockieren, verlangsamen oder priorisieren“.
Branche lässt sich nicht in Karten schauen
Warum die EU-Kommission nun an den bewährten Regeln rütteln möchte, wird auf den ersten Blick nicht klar. Noch weniger erschließt sich, worin genau die behauptete Rechtsunsicherheit bestehen soll und welche Innovationen damit verhindert würden.
Für wenig Aufklärung sorgt die Telekommunikationsbranche. Mehrfache Presseanfragen an große deutsche Netzbetreiber blieben unbeantwortet. Einer bat um „Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern“. Andere Branchenquellen mussten notgedrungen spekulieren – aber eine verbindliche Antwort hatte niemand parat.
Freilich zeigt die Geschichte, wie Unternehmen regelmäßig an verschiedenen Stellen der Netzneutralität zu sägen versuchen. Zuletzt sind sie, womöglich nur vorerst, mit dem Konzept einer Datenmaut abgeblitzt. Die sollte den teuren Infrastrukturausbau mitfinanzieren helfen, so das Versprechen einiger weniger Netzbetreiber. Nun soll die Netzneutralität als angeblicher Innovationskiller herhalten. Das könnte letztlich zu einer digitalen Zweiklassen-Gesellschaft führen, warnen Fachleute.
Detailliertes Regelwerk
Eigentlich ist der Bereich penibel geregelt. Neben dem Gesetzestext selbst umreißen von europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) erstellte Leitlinien den Geltungsbereich der Regeln. Im Detail beschreiben sie, so technologieoffen wie möglich, in welchen Situationen etwa Datenverkehr gedrosselt oder umgekehrt priorisiert werden darf.
Zuletzt wurden die Leitlinien im Jahr 2022 überarbeitet, um neuere technische Entwicklungen sowie die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu reflektieren. Dieser hatte in einem Grundsatzurteil tatsächlich eine Rechtsunsicherheit beseitigt: Sogenannte Zero-Rating-Angebote, die den Zugriff auf bestimmte Partnerdienste vom monatlichen Transfervolumen ausnehmen, sind demnach nicht mit der EU-Verordnung vereinbar.
Außerdem werden die Vorschriften regelmäßig von der Kommission und Regulierungsbehörden überprüft. Bislang fielen die Urteile stets positiv aus. Demnach würde die Verordnung „den Endnutzer wirksam schützen und das Internet als Innovationsmotor fördern“, schrieb etwa die EU-Kommission in ihrer ersten Evaluation des Gesetzes. Selbst Netzbetreiber würden das Gesetz sehr schätzen, da es „rechtliche Sicherheit“ biete.
Verunsichernde Überholspuren
Dennoch gibt es einen Bereich, der für die angebliche Verunsicherung unter Netzbetreibern in Frage kommen könnte: sogenannte Spezialdienste. Damit lassen sich vor allem im Mobilfunk Produkte anbieten, die nicht in der „objektiv“ notwendigen Qualität über das offene Internet garantiert realisierbar sind, beispielsweise datenbasierte Telefonie über das Mobilfunknetz oder ruckelfreie Telemedizin.
Zur Netzneutralität stehen solche über 5G-Mobilfunk abgewickelten Überholspuren „in einem deutlichen Spannungsverhältnis“, wie es einmal Daniel Jacob von der Stiftung Wissenschaft und Politik ausdrückte. Doch unter Auflagen sind sie seit gut zehn Jahren erlaubt.
Solange Spezialdienste nicht zu Lasten anderer Nutzer:innen gehen und das offene Internet einschränken, sollte es genug Spielraum für innovative Produkte geben – darunter etwa das mobile Spielepaket, das die Telekom Deutschland im Herbst vorgestellt hat. Dieses nutzt die in den aktuellen 5G-Mobilfunkstandard eingebauten „Network Slices“, um eine möglichst optimale, vom restlichen Internet getrennte Datenverbindung mit dem Spieledienst aufzubauen.
Beim Produktlaunch war von Verunsicherung des Netzbetreibers allerdings nicht viel zu spüren. Auf Anfrage teilte eine Unternehmenssprecherin damals mit, dass sich die Telekom „selbstverständlich an die rechtlichen Vorgaben“ halte. Das Produkt sei so ausgestaltet, dass die Bandbreite aller anderen Nutzer:innen einer Mobilfunkzelle dadurch nicht beeinflusst werde, so die Sprecherin. „Keinem wird etwas weggenommen.“
Ob hinter der PR-Kulisse nicht doch ein Stückchen Unsicherheit lauert, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen. Die Presseabteilung des Anbieters reagierte nicht auf aktuelle und wiederholte Anfragen zu dem Thema.
Wacklige Produkte
Ganz abwegig würde die Sorge, Geld in ein womöglich illegales Produkt investiert zu haben, indes nicht scheinen. Nicht zuletzt die Telekom hat da einschlägige Erfahrungen: So zählte ihr StreamOn-Produkt zu einem der Angebote, dem das EuGH-Grundsatzurteil zu Zero Rating den Stecker gezogen hatte – nachdem es bereits Jahre auf dem Markt war.
Zudem ist bis heute nicht restlos geklärt, ob das aktuelle 5G-Spielepaket der Telekom mit den EU-Regeln vereinbar ist. Unter anderem Verbraucherschützer:innen haben ihre Zweifel; sie fürchten ein Zwei-Klassen-Netz durch die Hintertür. Tatsächlich untersucht die Bundesnetzagentur seit Oktober, ob das Produkt mit den europäischen Netzneutralitätsregeln konform geht.
Eine Pflicht zur Vorab-Kontrolle gebe es hierbei nicht, betont ein Sprecher der Regulierungsbehörde gegenüber netzpolitik.org. Darauf seien die EU-Regeln nicht ausgelegt. Allein lasse man potenziell verunsicherte Netzbetreiber jedoch nicht: Vor der Veröffentlichung neuer Dienste oder Tarife biete man ihnen an, etwaige Unklarheiten gemeinsam zu besprechen. „Marktteilnehmern steht es frei, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.“ Mehr will die Behörde über das laufende Verfahren nicht preisgeben.
Digitalministerium hält Regeln für „klar und sachgerecht“
Auch das deutsche Digitalministerium (BMDS) vermutet, dass bezahlte Überholspuren hinter dem Nebensatz aus der EU-Konsultation stecken dürften. Die Passage „ist nach unserem Verständnis vor dem Hintergrund der Hinweise einiger Netzbetreiber zu sehen, die Vorgaben der EU-Verordnung, insbesondere zu Spezialdiensten, würden Innovationen erschweren, vor allem Innovationen auf Basis des 5G-Network Slicings“, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit.
Allerdings folgt gleich eine Einschränkung: Dem BMDS seien bisher keine Fälle bekannt, in denen aufgrund der EU-Vorgaben innovative Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Network Slicing untersagt wurden, so der Sprecher. „Wir halten die Vorgaben der EU-Verordnung und die diese erläuternden Leitlinien des GEREK auch grundsätzlich für klar und sachgerecht.“
Dennoch sollten die Sorgen der Netzbetreiber beachtet werden, sagt der BMDS-Sprecher. „Es sollte insbesondere geprüft werden, ob und wie die Rechtssicherheit jenseits gesetzlicher Vorgaben noch weiter verbessert werden kann, ohne die bestehenden Prinzipien der Netzneutralität anzurühren.“
Vorstoß in Richtung Konsolidierung
Ist das Grund zur Entwarnung? Vermutlich nicht, schließlich ist Deutschland nicht das einzige Land in der EU. Vor allem aber spielt sich die aktuelle EU-Konsultation vor dem Hintergrund des anstehenden Digital Networks Act (DNA) ab. Mit dem geplanten Gesetz will die EU-Kommission die Regeln im Telekommunikationsbereich weitflächig umbauen, ein Entwurf ist für Ende des Jahres angekündigt.
Gleich mehrere, teils umfassende EU-Gesetze könnten dann im DNA zusammengeführt werden, wie die Kommission in Aussicht stellt: Der sogenannte TK-Kodex, der erst vor wenigen Jahren vier EU-Richtlinien in eine einzige gegossen hatte und der die Grundlage für die Regulierung der EU-Telekommunikationsmärkte bildet; die GEREK-Verordnung, welche die Kompetenzen des EU-Gremiums absteckt; das Programm für die Funkfrequenzpolitik; sowie die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet, die darüber hinaus auch noch Roaminggebühren regelt.
Ein ganz schönes Knäuel, das der DNA entwirren soll. In einem Begleitschreiben zur Konsultation fasst die EU-Kommission ihre Zukunftsvision so zusammen: „Von entscheidender Bedeutung sind ein moderner und einfacher Rechtsrahmen, der Anreize für den Übergang von herkömmlichen Netzen zu Glasfaser-, 5G- und Cloud-Infrastrukturen schafft, sowie ein Größenzuwachs durch die Bereitstellung von Diensten und einen grenzüberschreitenden Betrieb.“

Zeichen stehen auf Deregulierung
Den Boden für den geplanten Umbau haben mehrere Berichte aus den Vorjahren aufbereitet, mit einer gemeinsamen Stoßrichtung: Neben einem Weißbuch von Ex-Kommissar Thierry Breton drängen auch im Auftrag der EU erstellte Papiere von Ex-EZB-Chef Mario Draghi und des italienischen Ex-Premiers Enrico Letta auf Deregulierung, Liberalisierung und generell mehr Markt.
Damit soll nicht nur der Ausbau moderner Infrastruktur, vor allem von Glasfaser und 5G-Mobilfunk, schneller gelingen. Es soll auch die Wettbewerbsfähigkeit großer europäischer Unternehmen stärken, die sich dann besser auf dem Weltmarkt behaupten könnten, so die Hoffnung.
Dass dabei eine Reihe bisheriger Säulen europäischer Regulierungspolitik fallen könnte, hatte schon viele EU-Länder in Alarmbereitschaft versetzt. Zur Debatte stellt die Kommission unter anderem die Vorabregulierung marktdominanter Anbieter, insbesondere von Ex-Monopolisten wie Telekom Deutschland oder Orange, vormals France Télécom. Diese Unternehmen sollen zudem einfacher wachsen und grenzüberschreitend operieren können.
Netzneutralität als Verhandlungsmasse
Darüber steht die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die der Kommission offenkundig ein Herzensanliegen ist. Mit entschlackten Berichtspflichten etwa, die ebenfalls auf ihrer Wunschliste stehen, wird es nicht getan sein. Dabei droht die Gefahr, dass die Netzneutralität zur Verhandlungsmasse gerät.
„Die Telko-Industrie versucht hier, mit dem Narrativ der Innovationsbremse die Open-Internet-Verordnung anzugreifen und die Kommission zu umfassender Deregulierung zu bewegen“, sagt Nikola Schiefke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Aus Verbrauchersicht sei zu befürchten, dass in diesem Zuge auch das Netzneutralitätsgebot zur Debatte steht.
Dabei müsse das Prinzip der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung „unbedingt aufrechterhalten werden, um eine digitale Zweiklassen-Gesellschaft zu verhindern“, sagt Schiefke. „Offener Wettbewerb ist und bleibt der stärkste Motor für technologische Weiterentwicklung und Innovation“, so die Verbraucherschützerin.
Die von der Kommission behauptete Rechtsunsicherheit kann auch Schiefke mit Blick auf die verschiedenen Evaluierungsstudien nicht nachvollziehen. „Zudem genügt der aktuell verfolgte fallbasierte Ansatz, da bisher nur wenige Spezialdienste eingeführt wurden“, sagt Schiefke. Für eine ausreichende Klarheit der Vorgaben spreche auch die begrenzte Anzahl an streitigen Verfahren über ihre Auslegung. „Gäbe es tatsächlich erhebliche Unsicherheiten, käme es vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen“, sagt Schiefke.
Endstation EU-Kommission
Was aber sagt nun die EU-Kommission darüber, die muss es ja schließlich wissen? Nicht viel, zumindest nicht öffentlich. Auf Anfrage verweist eine Kommissionssprecherin lediglich auf den letzten Evaluationsbericht aus dem Jahr 2023.
Tatsächlich finden sich darin abstrakte Verweise auf die Sorgen bestimmter Marktakteure: „Viele größere Anbieter von Internetzugangsdiensten“, schreibt die Kommission – und meint damit wohl die europäischen Ex-Monopolisten –, seien der Ansicht, „dass die derzeitigen Vorschriften und das derzeitige Konzept keine ausreichende Sicherheit böten, um sie in die Lage zu versetzen, Dienste auf der Grundlage von Network-Slicing einzuführen oder Spezialdienste zu definieren.“
Damals ließ die Kommission noch offen, ob es sich wirklich um ein Problem handelt oder nicht. Dagegen spricht etwa die im gleichen Bericht diskutierte Empfehlung von Regulierungsbehörden, es beim fallbezogenen Ansatz zu belassen. Offen blieb damals zudem, ob gegebenenfalls ein tieferer gesetzlicher Eingriff oder ein simples Update der GEREK-Leitlinien angemessen wäre.
Doch welche Innovationen die Netzneutralität angeblich verhindert, kann oder will die Kommission bis heute nicht beantworten. Selbst in besagtem Evaluationsbericht nicht: „Bislang haben weder das GEREK noch die Kommission Kenntnis von konkreten Beispielen, bei denen die Umsetzung der 5G-Technologie durch die Verordnung behindert wird.“
Datenschutz & Sicherheit
Phishing-Welle: Betrüger geben sich als Paypal aus
Kriminelle geben sich derzeit wiederholt am Telefon als PayPal aus und behaupten, auf Ihrem Konto stehe eine hohe Überweisung bevor. Meist wird eine hohe Summe genannt. Am anderen Ende spricht eine Computerstimme. Oft wird von einer unterdrückten Nummer angerufen, in jüngsten Fällen waren aber auch Telefonnummern erkennbar.
Die Computerstimme fordert dazu auf, eine Taste zu drücken, um die angebliche Zahlung zu stoppen. Wer das tut, wird mit einer echten Person verbunden, die versucht, an persönliche Daten wie Bankinformationen oder E-Mail-Adressen zu gelangen – oder sogar Geldtransfers auszulösen. Die Methoden, die die Betrüger anwenden, variieren. Die Kriminellen versuchen es oft nicht nur auf einem Weg, daher sollten Nutzer bei ungewöhnlichen Anrufen oder Nachrichten aufmerksam sein.
Doch PayPal und andere Unternehmen kontaktieren Kunden auf diese Weise nicht. Solche Anrufe sind immer ein Betrugsversuch. Daher sollten Sie am besten auflegen und keine Daten preisgeben. Sie können Ihr Konto direkt in der offiziellen App oder auf der Webseite prüfen. Bei Unklarheiten können Sie den Kundenservice über den offiziellen Kanal kontaktieren. Erst Anfang des Jahres und im Mai traten derartige Fälle vermehrt auf.
Phishing: Versuche bei Kunden von Netflix, DHL und Co.
Die Verbraucherzentrale warnte im Juni vor Phishing-Versuchen, die gezielt Kundinnen und Kunden von Banken, Online-Diensten und Versandunternehmen ansprechen. Die Betrüger versuchen, an persönliche Daten und Zugangsdaten zu gelangen. Bei DHL wird beispielsweise behauptet, eine Lieferung könne wegen einer fehlerhaften Adresse nicht zugestellt werden. Deutsche-Bahn-Kunden hingegen ködern Betrüger mit Rückerstattungen. Phisher versuchen außerdem, an die Daten von Netflix und ING zu gelangen. Auch Apo-Bank-Kunden müssen vorsichtig sein.
(mack)
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