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Missing Link: Machtzentrale Palantir – eine Software lenkt Organisationen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Kaum ein Technologieunternehmen polarisiert so stark wie Palantir Technologies. Das 2003 gegründete US-Unternehmen hat sich vom geheimnisvollen Start-up mit CIA-Verbindungen zu einem börsennotierten Konzern entwickelt, der Regierungen und Großkonzerne weltweit beliefert. Palantir verspricht, aus den Daten moderner Organisationen verwertbare Erkenntnisse zu gewinnen. Während Befürworter die Software als revolutionäres Werkzeug für datenbasierte Entscheidungen preisen, warnen Kritiker vor Überwachung, Intransparenz und Vendor-Lock-in-Effekten. Doch was steckt technisch dahinter?

„Palantir ist keine Datenfirma, sondern eine Softwarefirma“ betont das US-Technologie-Unternehmen seit Jahren. Dabei will Palantir mit seiner Software die zentrale Infrastruktur zur Entscheidungsunterstützung für jede Organisation sein. Um das zu erreichen, müsse man „Ordnung ins Datenchaos“ bei den Kunden bringen und eine vernetzte Organisation schaffen. Das Geschäftsmodell von Palantir beruht auf Software-as-a-Service, zu den Lizenzkosten kommen Servicegebühren und Schulungskosten. Wer sich für Palantir entscheidet, macht sich abhängig und verlagert seine digitale Infrastruktur in ein proprietäres Ökosystem.

Der Einsatz von Palantir bedeutet nicht nur eine technische, sondern auch eine strukturelle Bindung der eigenen Organisation an das US-Unternehmen. Ein späterer Systemwechsel ist aufwendig. Zwar bietet Palantir zahlreiche Schnittstellen, um bestehende Systeme und Datenquellen zu integrieren, aber keine Möglichkeit das einmal aufgebaute System zu einem anderen Anbieter umzuziehen. Bestimmte Daten lassen sich exportieren, doch das eigentliche Kapital – die semantischen Strukturen, Logiken, Interaktionen – sind tief mit Palantirs System verknüpft und funktionieren nur dort. Im Zentrum der Architektur steht eine einheitliche Ontologie – ein formales Bedeutungsmodell, das festlegt, wie Daten der Organisation verstanden, verknüpft und operational nutzbar gemacht werden. Auf einem solchen System basierende datengetriebene Entscheidungen und Prozesse können die Arbeitsweise einer Organisation verändern.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Ob sich Palantir als bundesweite Interimslösung für die Polizei eignet und eingeführt werden soll, wie es der Bundesrat im März 2025 gefordert hat und sich einige Innenminister wünschen, erscheint fraglich. Inzwischen zeigt sich wachsender Widerstand gegen die US-Big-Data-Software für die Polizei und bei der Innenministerkonferenz (IMK) konnte keine Einigung für die bundesweite Einführung von Palantir erzielt werden. Stattdessen stellte die IMK in ihrem Beschluss vom 18. Juni 25 fest, „dass die Fähigkeit der automatisierten Datenanalyse als ein Schlüsselelement der künftigen digitalen Sicherheitsinfrastruktur hinsichtlich Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und ihrer Rechtskonformität keiner strukturellen Einflussmöglichkeit durch außereuropäische Staaten ausgesetzt sein darf“ und „vor diesem Hintergrund die Entwicklung einer digital souveränen Lösung anzustreben ist“.

Den Bundesländern steht es nach wie vor frei, (weiter) mit Palantir zusammenzuarbeiten. Baden-Württemberg plant bereits seit Längerem die Einführung einer Landes-VeRA und hat dafür nach Rücksprache mit Bayern 18,5 Millionen Euro an Haushaltsmittel für 2025/2026 veranschlagt. Auch Sachsen-Anhalt möchte Palantir einführen, berichtet der MDR.

Wie sich die Arbeitsweise mit Palantir ändert, zeigen die Erfahrungen bei der Landespolizei Hessen, die Palantir Gotham als „HessenData“ seit 2017 einsetzt. Jährlich werden mehrere Tausend Abfragen mit dem System durchgeführt, das von jedem Arbeitsplatz aus erreichbar ist. Als im Februar 2023 das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Datenanalyse bei der Polizei beanstandete, wurde dem Land Hessen eine Frist für die Gesetzesänderung eingeräumt, in der die Nutzung von HessenData unter Auflagen weiter erlaubt war. Hessen passte seine Rechtsgrundlage an, weshalb HessenData weiter in Betrieb ist. Das System sorge für mehr Effizienz und „eigentlich ist jede Nutzung im Alltag der Kollegen schon ein Riesenerfolg“, zitiert die SZ in einem aktuellen Beitrag eine Polizistin aus dem Innovation Hub 110, die für den Betrieb der Plattform verantwortlich ist. Palantir scheint fester Bestandteil der hessischen Ermittlungsarbeit zu sein und Hessen ist auch an einem Ausbau der Analysefähigkeiten mit KI interessiert. So nahmen Mitarbeiter des Innovation Hub 110 im Mai 2025 mit einer eigenen Live-Demo an einer AIP Expo von Palantir in München teil, wie sie auf LinkedIn mitteilten. Palantir veranstaltet solche AIP Expos als geschlossenes Networking-Event für Führungskräfte aus seinem Kundenstamm, um die Integration von KI in seine Produkte in der Praxis durch einzelne Kunden selbst vorführen zu lassen.

Um die dahinterliegende Systemarchitektur besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die zentralen Palantir-Produkte – insbesondere auf die modular aufgebauten Plattformen Foundry und Gotham. Sie bilden die technische Grundlage für Anwendungen wie HessenData , DAR (NRW) oder VeRA (Bayern), die sich mittels AIP (Artificial Intelligence Platform) leicht mit KI-Funktionalitäten ergänzen lassen könnten.

Die Hauptprodukte sind Palantir Foundry und Palantir Gotham, dazu kommen Palantir AIP und Palantir Apollo. Alle Produkte werden als „Plattformen“ beworben, wobei betont wird, dass sie keine Datenplattform, sondern eine modular aufgebaute Betriebsplattform sind, und als OS dienen sollen.

Foundry wird als „Ontologie-basierte Betriebssystem für das moderne Unternehmen“ beworben; während der Slogan „Deine Software ist das Waffensystem“ für Gotham als „Betriebssystem für die globale Entscheidungsfindung“ bei Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich wirbt.

Das Betriebssystem setzt sich in seiner Basis aus dem „Palantir Data Store“ als physische/technische Ebene der Speicherstruktur für Roh- und Transformationsdaten und der Ontologie als logischer Bedeutungsebene für die Daten zusammen. Der „Palantir Data Store“ ist Bestandteil von Foundry. In Foundry erfolgt die Datenintegration, -modellierung und -analyse.

Die Ontologie ist als zentrales Struktur- und Organisationsprinzip das Herzstück des Palantir-Systems, das zum semantischen Rückgrat der das System nutzenden Organisation wird.

Eine Ontologie ist ein formales Modell, das Konzepte, Entitäten und ihre Eigenschaften und Beziehungen zueinander einheitlich und strukturiert beschreibt.

So wird eine gemeinsame Bedeutungswelt in einem zentralen System geschaffen, in dem Daten quer über Systeme hinweg aus unterschiedlichsten Quellen und Formaten zusammenfließen, vereinheitlicht, kontextualisiert und analysierbar werden.

Über heterogene IT-Systemlandschaften einer Organisation und ihrer Daten hinweg wird mit der Ontologie eine gemeinsame Sprache als semantische Zwischenebene (Semantic Layer) geschaffen. Und diese Sprache kann auch in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen genutzt werden, wenn sie dieselbe Ontologie nutzen.

Mit Palantirs Ontologie wird ein digitaler Zwilling einer Organisation erstellt. Daten, Prozesse, Regeln und Nutzerinteraktionen werden in einem einheitlichen Modell strukturiert zentral zusammengeführt – dieses Wissen lässt sich maschinell verarbeiten, durchsuchen und logisch verknüpfen. Es lassen sich nicht nur Zusammenhänge verstehen und Rückschlüsse ziehen, sondern auch steuerbare Aktionen durchführen.

Diese Ontologie ist vollständig anpassbar und erweiterbar – sie bildet die Struktur, auf der alle Analysen, Datenflüsse und Benutzeroberflächen in Palantir-Produkten aufbauen. Über die Ontologie wird bestimmt, was sichtbar wird, was verknüpft wird, was als relevant gilt.



Im „Ontology Manager“ definiert man Entitäten – im Beispiel ein Passagierflugzeug – und weist ihnen Eigenschaften zu. Die Ontologie verknüpft diese mit (Echtzeit-)Daten, Prozessen, Regeln und führt sie in einem einheitlichen Modell strukturiert zentral zusammen.

(Bild: Screenshot/Palantir)

  • Object Types – definieren Entitäten wie zum Beispiel „Person“, „Sache“, „Ereignis“, „Vorfall“, „Produktionslinie“, „Konzept“
  • Properties – beschreiben Eigenschaften/Attribute dieser Entitäten, etwa „Name“, „Kennzeichen“, „Ort“, „Datum“, „Zeitstempel“
  • Shared Properties – beschreibt eine Eigenschaft, die auf mehreren Objekttypen verwendet wird, so lassen sich Eigenschaftsmetadaten zentral verwalten
  • Link Types – repräsentieren Beziehungen zwischen Entitäten, zum Beispiel „enthält“, „war bei“, „kennt“, „verwendet“, „wohnt“, „Fahrer“, „Mitfahrer“, „ist Mitglied bei“, „Zeuge“, „Beschuldigter“, „Tatverdächtiger“
  • Action Types – ermöglicht Änderungen an den Entitäten, ihren Eigenschaften und Beziehungen. Dabei können nach Durchführung der Aktion auch (automatisiert) weitere Aktionen folgen, die in den jeweiligen Aktions-Schemata hinterlegt sind.
  • Functions – ermöglichen die Interaktion mit den Entitäten in Form von Logiken, die ausgeführt werden
  • Object Views – Darstellung von Informationen und Arbeitsabläufen, die sich auf ein bestimmtes Objekt beziehen, es könnte etwa ein Steckbrief angezeigt werden oder eine detaillierte Darstellung aller mit einem Objekt zusammenhängenden Informationen
  • Rollen – die direkte Anwendung von Rollen auf jede Ontologie-Ressource, unabhängig von den Berechtigungen auf die ursprüngliche Datenquelle
  • Interfaces – abstraktes Schema für Schnittstellen ist ein Ontologietyp, der die Form eines Objekttyps und seine Funktionen beschreibt. Schnittstellen ermöglichen eine konsistente Modellierung und Interaktion mit Objekttypen, die eine gemeinsame Form haben.



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Bürgerinitiative von „Stop Killing Games“ droht zu scheitern


Vor knapp einem Jahr war eine Initiative gestartet, die zunächst „Stop Destroying Videogames“ hieß, und sich inzwischen griffiger „Stop Killing Games“ nennt. Sie setzt sich dafür ein, dass Publisher Spiele nicht mehr einfach abschalten dürfen. Auslöser war der Fall des MMO-Rennspiels „The Crew“, dem Ubisoft am 1. April 2024 nach zehn Jahren den Stecker gezogen hatte. Da es als reines Onlinespiel ganz auf seine Server angewiesen ist, kann „The Crew“ seitdem nicht mehr gespielt werden.

Solche Praktiken will die Initiative am besten verbieten lassen, als Mindestmaßnahme sollen die Spielefirmen eine Art Ablaufdatum vor dem Kauf mitteilen. Besser noch: Vor einem Abschalten soll ein Titel in eine Form gebracht werden, durch den die Community ihn selbst erhalten kann. Im Falle eines reinen Online-Spiels wie „The Crew“ könnte das etwa eine Spielmöglichkeit im lokalen Netzwerk sein. Bei Titeln, die online wie offline funktionieren, soll wenigstens das Solospiel weiterhin möglich sein. Die Initiative verlangt ausdrücklich nicht, dass Publisher Spiele für immer mit Support versorgen sollen müssen, es geht nur darum, dass sie auch ohne deren Zutun noch nutzbar sind.

Kern der Aktion sind zwei förmliche Petitionen, eine auf Ebene der Europäischen Union, eine in Großbritannien. Beide hatten bis Anfang dieser Woche nicht annähernd die Mindestzahl an Unterschriften erreicht, die dafür nötig sind, dass sich die Parlamente mit dem Thema beschäftigen. Bei der EU sind das eine Million Stimmen, in Großbritannien 100.000. Der YouTuber Ross Scott, welcher das Projekt mit einigen Mitstreitern angestoßen hatte veröffentlichte daher ein alarmistisches Video mit dem Titel „The end of Stop Killing Games“ – das war jedoch mehr als letzter Versuch zu sehen, die nötigen Unterschriften noch zu bekommen. Dies sagte Scott sowohl in seinem Video, wie auch einem späteren Interview mit Gamers Nexus.

Das brachte einigen Erfolg: Einige andere große YouTube-Kanäle nahmen sich der Sache an, zum Teil erneut. Bei der Eingabe an die EU kann nachvollzogen werden, dass seitdem rund 200.000 Unterschriften hinzugekommen sind. Dennoch ist das Ziel noch nicht erreicht. Zum Zeitpunkt dieser Meldung steht die Zahl bei knapp 643.000 Mitzeichnern, in Großbritannien sind es knapp 46.000. Dort ist nur noch bis zum 14. Juli 2025 Zeit, bei der EU bis zum 31. Juli 2025. Für die EU-Petition gibt es auch eine Ausfüllhilfe.

Das Verschwinden von Spielen ist nicht nur bei reinen Online-Titeln ein Problem. Auch viele Klassiker, die keine Internetverbindung benötigen, sind nicht mehr zugänglich. Eine Untersuchung der Video Game History Foundation fand 2023 in den USA heraus, dass 87 Prozent aller vor 2010 veröffentlichten Titel nicht mehr neu gekauft werden konnten. 1500 Spiele wurden dabei betrachtet. Damit verschwinden Spiele schneller als Stummfilme.


(nie)



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Barrierefreier digitaler Raum per Gesetz: Das BFSG ist da


Am 28. Juni ist nach einer knapp vierjährigen Übergangsfrist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es wurde 2021 beschlossen und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht um. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder bis 100.000 Euro.

In anderen Teilen der Welt sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft. Das Ziel: digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Trotzdem sind laut aktueller Studien mehr als 90 Prozent der populärsten Webangebote nicht barrierefrei.

Gänzlich neu ist eine solche Pflicht auch hierzulande nicht. Um allen Menschen gleichermaßen Zugang zu Anwendungen, Webseiten und Fachverfahren des öffentlichen Sektors zu gewährleisten, gibt es in Deutschland mit der Barrierefreie Informationstechnik Grundverordnung (BITV) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bereits seit 2002 eine gesetzliche Verpflichtung, diese nach einem umfangreichen Kriterienkatalog barrierefrei zu gestalten. Deren Neuauflage, die BITV2, ist seit 2011 in Kraft, 2019 wurde sie aktualisiert, ohne dass sie eine neue Versionsnummer erhielt.

Aber für die Privatwirtschaft gab es eine derartige gesetzliche Vorgabe zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland bisher nicht. Das ändert sich jetzt. Mit Inkrafttreten des BFSG müssen eine ganze Reihe digitaler Dinge eine ganze Reihe Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Jedoch nur solche, die sich an Verbraucher richten. Der Business-to-Business-Bereich (B2B) ist nicht vom BFSG betroffen.

Während das BFSG den Gültigkeitsbereich und weitere Pflichten für Anbieter und Marktaufsichtsbehörden definiert, konkretisiert die zugehörige Rechtsverordnung (BFSG-V) die Anforderungen. Grundsätzlich ergeben sich diese aus der EU-Norm EN 301549 („Accessibility requirements for ICT products and services“), auf die BFSG und BFSG-V durch die Nennung harmonisierter Normen indirekt verweisen.

Der erste Paragraf des BFSG listet die „Produkte und Dienstleistungen“, die unter das Gesetz fallen. Genannt werden neben Geld-, Fahrkarten oder Check-in-Automaten und E-Book-Readern auch recht unkonkret „Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher einschließlich der für diese Hardwaresysteme bestimmten Betriebssysteme“ oder „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.

Was damit gemeint ist, wird mit einem Blick auf Paragraf 2 klarer. Die Hardwaresysteme umfassen demnach Rechner, Smartphones und Tablets. „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ meint Onlineshops, schließt laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aber auch Webseiten und Apps mit Terminbuchungsfunktion ein, da auch diese dem Abschluss eines Verbrauchervertrags dient.

Die Fachstelle wurde 2016 zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts eingerichtet und soll Behörden, Verwaltungen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Fragen der Barrierefreiheit unterstützen. Sie stellt Leitlinien bereit, die der Wirtschaft als Wegweiser durch das BFSG dienen sollen. Demnach ist die Aufzählung der genannten Produkte und Dienstleistungen abschließend. Wer nichts davon anbietet, etwa Betreiber privater Webseiten oder Apps ohne gewerblichen Zweck, ist also nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Webangebote und -Apps von Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem können Unternehmen sich auf bestimmte Ausnahmetatbestände berufen. Möglich ist das, wenn Produkte oder Dienstleistungen durch die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen derart verändert werden müssten, dass man sie als eine neue Sache betrachten könnte. Auch wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige organisatorische oder finanzielle Belastung darstellt, kann ein Ausnahmetatbestand geltend gemacht werden.

Für bestimmte Produkte, etwa Selbstbedienungsterminals, gelten Übergangsfristen bis 2040. Für Geräte wie E-Book-Reader, Smartphones, Tablets, Rechner oder Smart TVs gilt jedoch, dass sie, sofern sie nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden, die jeweils relevanten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen. Diese betreffen nicht nur das Produkt selbst, sondern auch Anleitungen, Verpackungen oder die technische Dokumentation.

Auch für betroffene Webseiten und Apps gilt, dass sie zum Stichtag grundsätzlich barrierefrei sein müssen. Ausnahmen gelten für vor dem Stichtag veröffentlichte Dokumente oder Videos, Inhalte Dritter, die nicht der Kontrolle des Webseiten- oder App-Betreibers unterliegen, sowie Karten und Archive, die nach dem Stichtag nicht aktualisiert oder überarbeitet werden.

Die konkreten Anforderungen für das Web orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese geben nach den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit strukturierte Kriterien in den drei Konformitätsleveln A, AA, und AAA vor. Um dem BFSG zu genügen, müssen mindestens die Kriterien der Level A und AA erfüllt werden. Grundsätzlich soll erreicht werden, dass alle Inhalte von allen Nutzern wahrgenommen, verstanden und bedient werden können und auch mit Bedienhilfen, zum Beispiel einem Screenreader, zuverlässig funktionieren.

Dabei geht es um weit mehr, als nur Kontraste anzupassen oder ein paar Alternativ-Texte zu ergänzen. Betreiber, die sich bisher nicht darum gekümmert haben, sind reichlich spät dran. Auf heise.de finden sich nützliche Tipps, was in einem solchen Fall zu tun ist und was getan werden kann, um rechtlichen Konsequenzen entgegenzuwirken. Etwa schreibt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor, das sogenannte Accessibility-Statement. Es sollte von jeder Unterseite aus leicht auffindbar sein, daher bietet sich etwa ein Link auf der Startseite oder im Footer der Webseite oder App an. Die Inhalte sind größtenteils vorgeschrieben. Im Statement sollte erklärt werden, inwieweit die Webseite oder App die Vorgaben erfüllt, bestehende Barrieren benannt und Feedback- und Kontaktmöglichkeiten angeboten werden. Auch sollte ein Verweis auf die zuständige Schlichtungsstelle enthalten sein und das Datum der letzten Barrierefreiheitsprüfung unter Angabe der verwendeten Prüfmethoden genannt werden.

Man sollte solche Checks regelmäßig durchführen. Automatisierte Tools wie das WAVE Accessibility Evaluation Tool bieten erste Anhaltspunkte, die man aber durch manuelle Tests ergänzen sollte. Zu überprüfen ist beispielsweise, ob man auch ohne Maus auf der Webseite zurechtkommt, ob die Kontraste stimmen, ob es Alternativtexte für Bilder und Videos gibt, ob alle Inhalte klar strukturiert und die Elemente richtig ausgezeichnet sind und ob es Untertitel und Transkripte für Videos und Audiodateien gibt.

Wer die Vorgaben beherzigt, macht nicht nur bestehende Nutzer glücklich – auch die freuen sich schließlich über eine sinnvolle Benutzerführung –, sondern gewinnt vielleicht auch neue Nutzer und neue Kunden. Denn wie Accessibility-Advocate Clive Loseby in seinem TED-Talk „The Internet’s Accessibility Problem and how to fix it“ treffend sagte: „Behinderte Menschen haben Geld. Geld, das sie für Waren und Dienstleistungen ausgeben wollen. Und wenn sie das nicht bei Ihnen tun können, dann tun sie das eben woanders.“

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass etwa eine Milliarde Menschen weltweit eine Behinderung haben. Die Aktion Mensch geht davon aus, dass die Gruppe derer, die Barrieren im digitalen Raum erfahren, deutlich größer ist und nennt ganze 30 Prozent der Bevölkerung. Sie leben beispielsweise mit motorischen Einschränkungen, haben eine Sehschwäche – oder sie leben mit temporären Einschränkungen, etwa einem gebrochenen Daumen oder einem Neugeborenen auf dem Arm. Auch wer aktuell zu keiner dieser Gruppen gehört, wird vielleicht irgendwann dazugehören.


(kst)



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Schlanker Mini-PC für Office ist sparsam & leise: Acemagic V1 ab 160 € im Test


Kompakt, günstig, gut: Der Acemagic V1 ist vergleichbaren Mini-PCs bei der Leistung voraus, noch dazu leise und schon ab 160 Euro erhältlich. Wir haben ihn getestet.

Der Acemagic V1 ist ein weiterer, sehr guter Mini-PC in der Budget-Preisklasse – die besser ist als ihr Ruf. Das jedenfalls haben wir schon in zahlreichen Tests festgestellt – und auch der V1 setzt dies mit einem vergleichsweise starken Hardwareaufgebot fort: Intel N97 oder N150, 16 GB Arbeitsspeicher (RAM) sowie eine 256 GB oder 512 GB große M.2-SSD. Diese Spezifikationen lassen auf einen sparsamen, dennoch performanten Mini-PC für das Office sowie als Home-Assistant-Server (Test) hoffen. Wir haben das System auf die Probe gestellt und zeigen, wie sich der Acemagic V1 im Test schlägt.

Das Testgerät haben wir vom Hersteller zur Verfügung gestellt bekommen.

Update: Am 29. Juni 2025 haben wir den ursprünglichen Testbericht (Testzeitpunkt: 29. März 2025) um die zusätzlich verfügbare Ausstattungsvariante mit einem Intel N150 und ihre Unterschiede zur N97-Version erweitert.

Ausstattung: Welche Hardware bietet der Acemagic V1?

Beim Acemagic V1 kommt nicht wie sonst bei günstigen Mini-PCs unter 200 Euro üblich der Klassiker Intel N100 zum Einsatz, sondern der Intel N97 der gleichen Produktreihe. Obwohl die Zahl in der Nomenklatur niedriger, also vermeintlich schwächer ist, handelt es sich um das stärkere Modell – was auch die Benchmarks zeigen, doch dazu später. Der Intel N97 bietet wie der N100 nur vier Kerne ohne Hyperthreading, also auch nur vier statt acht Threads. Der maximale Takt liegt bei 3,6 GHz, was 200 MHz höher als beim N100 ist. Ebenso im Vergleich höher ist die thermische Verlustleistung (TDP) mit 12 statt 6 Watt. Die Lithographie des Chips ist Intel 7 (10 nm), es handelt sich um ein Alder-Lake-N-Modell von Q1 2023. Die integrierte Grafik ist eine Intel UHD Graphics, die bis zu 32 EUs (Execution Units) bietet, wovon im N97 allerdings nur 24 aktiv sind – die im Unterschied zum N100 aber mit 1200 MHz statt maximal 750 MHz takten.

Ein Nachteil der Alder-Lake-N-Chips ist die deutlich kastrierte Speicheranbindung, beim RAM ist so lediglich ein Speicherkanal verfügbar. Egal, ob man nun also zwei RAM-Sticks einfügt oder nur einen, es bleibt immer beim Single-Channel-Betrieb. Entsprechend wenig Auswirkungen hat, dass Acemagic ab Werk auf nur ein 16 GB großes SODIMM-RAM-Modul setzt und auch nur einen Slot bietet. Angebunden ist das Modul nach dem DDR4-Standard mit 2666 MT/s. Die M.2-SATA-SSD im Formfaktor M.2-2280 nutzt zwar selbst einen B+M-Key, der also mit beiden Bauweisen (B-Key sowie M-Key) kompatibel ist. Zum Einsatz kommt das aus mehreren Mini-PCs von Acemagic bereits bekannte Modell RS512GSSD310 von Rayson. Diese arbeitet ausweislich unseres Durchlaufs mit dem Speicherbenchmark Crystaldiskmark mit soliden Schreibwerten von 507 MB/s und Leseraten von 546 MB/s – gut, zumindest für eine SATA-SSD.

Der M.2-Slot des Mini-PCs setzt hingegen auf den M-Key, was man an der Orientierung der Kerbe (Plastikbegrenzung im M.2-Slot) sieht. Die positive Nachricht: Im Unterschied zum B-Key mit nach links gesetzter Kerbe ist der M-Key der schnellere und kann mit bis zu vier PCIe-Lanes arbeiten. Allerdings wird das bei einem N97-System schon knapp, denn der Chip verfügt nur über magere neun PCIe-Lanes nach dem 3.0-Standard. Maximal kann man 2 TB einsetzen.

Anschlussseitig ist der Acemagic V1 überschaubar aufgestellt. Vier USB-A-Buchsen, davon zwei leider nur mit USB-2.0 sowie HDMI 2.0 und Displayport 1.4., was dem üblichen, aber nicht dem modernsten Stand entspricht. USB-C für Display- und Datenübertragung fehlt gänzlich, was schwach ist angesichts dessen, dass wir schon 30 Euro günstigere Mini-PCs mit diesem Port getestet haben. Hinzu kommt eine einzelne Gigabit-LAN-Buchse, für den Einsatz als Firewall-Lösung oder derartige Anwendungsfälle braucht es also einen Adapter.

Bei den drahtlosen Schnittstellen bietet Acemagic mit Wifi 5 und Bluetooth 4.2 massiv veraltete Standards auf, was wir auch im Preisfeld unter 200 Euro monieren müssen. Längst sind bessere, reichweitenstärkere Technologien verfügbar, was es schwer nachvollziehbar macht, den Vorgänger vom Vorvorgänger einzusetzen. Bei der Netzwerkkarte handelt es sich um das Modell 8821 CE von Realtek.

Andere Ausstattungsvariante: Intel N150

Den Acemagic V1 gibt es neben dem N97 auch noch in einer Ausführung mit einem Intel N150 – einer CPU der Twin-Lake-Familie im 10-nm-Verfahren aus Januar 2025. Sie arbeitet mit vier Gracemont-Effizienz-Kernen, die mit bis zu 3,6 GHz takten. Die thermische Verlustleistung liegt hingegen wieder bei 6 Watt, was die CPU der Effizienz unterstellt. Als iGPU kommt gleichermaßen die Intel UHD Graphics 24 EUs zum Einsatz, diese taktet allerdings nur mit 1000 MHz statt 1200 MHz.

Als Hauptspeicher verwendet die N150-Version eine 512 GB große M.2-SATA-SSD, die ausweislich Crystaldiskmark mit 561 MB/s liest und mit 485 MB/s schreibt – für SATA-Verhältnisse recht flott, aber langsamer als die SSD der N97-Ausführung. Beim RAM gibt es wieder ein einzelnes 16 GB großes SODIMM-Modul, das mit 2666 MT/s arbeitet. Anschlussseitig sind beide Varianten gleich aufgestellt.

Die Netzwerkkarte hat sich gegenüber dem N97-Modell ebenfalls geändert, hier kommt nun das Modell A8852BE zum Einsatz, das aber nach wie vor aus dem Hause Realtek stammt. Das ist eine sehr begrüßenswerte Veränderung, denn damit beherrscht der Acemagic V1 N150 nun Wifi 6 statt Wifi 5. Dabei handelt es sich zwar mit Abstand nicht um den aktuellsten Standard, jedoch sind die Verbesserungen gegenüber Wifi 5 deutlich zu vernehmen.

Performance: Wie schnell ist der Acemagic V1?

Wie angesprochen ist der Intel N97 im Acemagic V1 über dem verbreiteten Intel N100 anzuordnen, anders, als es die Nomenklatur vermuten ließe. Das zeigt sich auch in unseren Durchläufen mit synthetischen Benchmarks, wie dem Office-Benchmark PCmark 10, wo der Mini-PC im Durchschnitt 3384 Punkte erreicht, mit Spitzen nach oben bei 3495 Punkten und nach unten bei 3331 Punkten. Das ist für ein Budget-System unter 200 Euro ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Gerade in diesem Preis-/Leistungsfeld machen 200 Punkte mehr oder weniger einen spürbaren Unterschied.

In diesem Preisbereich sollte man gleichwohl die Leistungsfähigkeit auch nicht überschätzen, insbesondere bei der Grafikeinheit. Das zeigt auch unser Test mit 3Dmark Time Spy, der ein Ergebnis von 494 Punkten für das gesamte System ausgibt. Während die CPU bei soliden 2116 Punkten landet, kommt die Grafik Iris Xe auf 436 Punkte. Immerhin sagen wir, denn gegenüber den Systemen mit Intel N100 ist das deutlich besser – ihre niedriger taktende Iris Xe schafft es nur auf 320 bis 335 Punkte. Insgesamt ist der Leistungsunterschied zum N100 evident, dennoch kann das System selbst mit fünf Jahre alten Ryzen-5-Chips nicht mithalten.

Ähnliche Ergebnisse bringen auch die anderen Benchmarks zutage, sei es Cinebench mit 176 Punkten im Multi-Core und 76 Punkten im Single-Core oder der Open-Platform-Benchmark Geekbench. Diesen kann man aufgrund seiner breiten Plattformkompatibilität auch zum Vergleich mit Raspberry-Pi-Systemen nutzen. Hier erreicht der Acemagic V1 1231 Punkte im Single-Core-Durchgang und 2866 Punkte im Multi-Core – was beides mehr als doppelt so hohe Ergebnisse, wie beim Raspberry Pi 5 sind. Die GPU kommt in dessen Open-GL-Benchmark abschließend auf 4947 Punkte.

Benchmark System CPU Single-Core Multi-Core GPU
PCmark 10 3384 / / / /
3Dmark Time Spy 494 2116 / / 436
Cinebench R24 / / 76 176 /
Geekbench 6 / / 1231 2866 4947

Was die Spieleleistung anbelangt, wagen wir eine Runde Anno 1800. Generell aber verzichten wir in dieser Preisklasse auf Spieletests, da die integrierten Grafiken viel zu schwach sind. In Anno 1800 müssen wir bei Full-HD das FSR (AMD Fidelity FX Super Resolution) aktivieren sowie die Einstellungen auf „niedrig“ setzen, um annähernd spielbare Frameraten von 17 bis 21 FPS zu bekommen. Für einen N97 und einen Preis unter 200 Euro ist das respektabel wie unerwartet, aber von Spielspaß kann man hier nicht mehr sprechen. Die schöne, detailverliebte Grafik von Anno geht so überdies nahezu vollständig verloren im Pixelbrei.

Andere Ausstattungsvariante: Intel N150

Wie erwartet ordnet sich das N150-Modell des V1 hinter dem N97 ein und schneidet minimal schwächer ab. Statt fast 3400 Punkten bei PCmark 10 gibt es im Schnitt 3193 Punkte, was für den N150 ein solider, wenn auch kein Spitzenwert ist. Das Ergebnis bewegt sich damit im Bereich der abermals schwächeren N100-CPUs, erfüllt also die Erwartungen nicht gänzlich. Bei 3Dmark Time Spy fährt das System 456 Punkte ein bei 400 GPU- und 2315 CPU-Punkten. Erstaunlich: Insbesondere die CPU liegt damit über dem Resultat des N97, die Grafikeinheit wiederum wie erwartet darunter.

Dieses Bild setzt sich zumindest im Multi-Core auch bei Cinebench 2024 fort, wo die CPU 184 Punkte erreicht. Im Single-Core-Test liegt der Score mit 58 Punkten hingegen signifikant hinter dem des N97. Abschließend kommt die CPU im Cross-Platform-Benchmark Geekbench 6 im Single-Core-Durchlauf auf 1207 Punkte sowie 2817 Punkte im Multi-Core. Dieses Ergebnis liegt wiederum hinter dem N97. Alles in allem performt die CPU hier nicht auf dem erwarteten Niveau und bleibt eher auf dem Level mit einem gut optimierten Intel-N100-System.

Nicht zu empfehlen ist die ebenfalls von uns getestete 8-GB-Version mit N150, da diese Konfiguration in unserem Test geringere Benchmark-Ergebnisse erzielt. So landet der PC in dieser Ausstattung etwa im PCmark 10 bei unter 3000 Punkten, bei 3Dmark Time Spy sind es etwa nur 436 Punkte. Insbesondere der Leistung der Grafik setzt hier die geringere RAM-Größe klar zu.

Bei der Ausstattungsvariante mit N150 sparen wir uns das Testen von Spielen, da die integrierte Grafik wie beschrieben noch niedriger taktet – und wenn selbst Anno 1800 schon beim stärkeren N97 quasi unspielbar ist, wird es hier nicht besser werden.

Lüfter: Wie laut ist der Acemagic V1 und wie hoch ist die Leistungsaufnahme?

Die Lüfter des Acemagic V1 sind angenehm zurückhaltend, was aber bei der geringen Leistung des Rechners auch zu erwarten ist. Wir messen am Gehäuse unter voller Auslastung mittels Aida64-Stresstest etwa 35 dB(A), mit einem Meter Abstand sind es nur noch 21 dB(A). Im Alltag ist das System – wie im Titel bereits angekündigt – unhörbar.

Wir setzen den Acemagic V1 im Test für mehrere Stunden unter Volllast mit dem angesprochenen Stresstest von Aida64. Die Systemstabilität ist gut, der Verbrauch steigt auf maximal 16 Watt und Aida64 meldet kein Thermal Throtteling, also eine wärmebedingte Taktreduzierung. Meist liegt der Takt bei 2,9 GHz im normalen Desktop-Betrieb mit wenigen Anwendungen. Hier verbraucht das System 9 bis 12 Watt, unter Last sind es etwa 26 Watt. Die Wärmeentwicklung hält sich unter Last mit maximal 74 Grad bei der CPU in Grenzen. Außen am Gehäuse messen wir nie mehr als 63 Grad.

Acemagic V1 N150 – Wärmebildkamera

Acemagic V1 N150 – Wärmebildkamera TechStage.de

Andere Ausstattungsvariante: Intel N150

Das Hauptargument für die Ausstattungsvariante mit Intel N150 ist und bleibt die höhere Effizienz. Das sieht man allein daran, dass der Idle-Verbrauch mit 6 Watt geringer ist als beim N97. Unter Last bezieht das System 20 Watt mit kurzen Peaks bei 22 Watt, liegt also ebenfalls unter dem N97. Die Taktrate des N150 liegt üblicherweise zwischen 3,0 und 3,2 GHz, im Idle schaltet er auch gelegentlich auf 1,2 GHz herunter. Unter Volllast stabilisiert sie sich auf 2,9 GHz. Die Lüfterlautstärke ist nahezu identisch mit dem N97-Modell, lediglich ein gleichmäßiges Rauschen ist unter Last zu vernehmen.

Software: Mit welchen Betriebssystemen arbeitet der Acemagic V1?

Der Acemagic V1 kommt mit Windows 11 Pro, der Virentest mit Windows Defender findet keine Auffälligkeiten. Auch Linux, wie unser auf Ubuntu basierendes Tuxedo OS, läuft auf dem System. In unserem Versuch wurden auch WLAN, Ethernet, Bluetooth und alle USB-Geräte erkannt, die Ton-Wiedergabe funktionierte ebenso.

Beim Weg ins BIOS legt Acemagic Nutzern leider Steine in den Weg. Klassische Tasten, wie F8, Delete oder F10 zur Laufwerkauswahl funktionieren nicht – wir haben alle F-Tasten durchprobiert. Um das American-Megatrends-BIOS abzurufen, muss man hingegen über die Windows-Wiederherstellungsoptionen gehen, die man bei Windows in den Einstellungen unter Windows-Update>Wiederherstellung>Erweiterte Wiederherstellung abrufen kann. Nach einem Neustart kommt man in die Wiederherstellungs-Übersicht und kann von angeschlossenen Laufwerken booten oder das UEFI öffnen. Beim V1 N150 gab es hingegen Probleme, dieses Menü abzurufen – das System blieb beim Logo des AMI-BIOS stehen und mehr passierte nicht.

Bauform: Wie ist die Verarbeitung des Acemagic V1?

Die Bauform des Acemagic V1 erinnert uns sehr an den Acemagic K1, den wir erst kurz vor diesem Test getestet haben. Dennoch gibt es Unterschiede, denn das Gehäuse des K1 ist größer, noch matter und hat – ausstattungsbedingt – mehr Lüfteröffnungen sowie eine andere Anschluss-Aufteilung auf der Vorderseite, wo noch ein USB-C-Port Platz finden musste. Der fehlt dem V1. Das Gehäuse erinnert uns von Material und Farbe außerdem an den T8 Plus, wobei der V1 wie ein plattgedrückter T8 Plus aussieht – flacher und dafür breiter. Im Gegensatz zu dessen 80 × 80 × 47 mm misst der V1 eben 100 × 100 × 33 mm, der Eindruck täuscht also nicht. Die Verarbeitungsqualität geht in Ordnung, das Silber lackierte Kunststoffgehäuse fasst sich allerdings etwas billig an. Das Gesamtgewicht des Mini-PCs liegt bei schlanken 266 g.

Ähnlich ärgerlich wie beim Acemagic K1 ist die Reparierbarkeit des Acemagic V1. Das liegt an den tief im Gehäuse sitzenden Schrauben, die sich wiederum wie bei vielen Mini-PCs unter aufgeklebten Gummifüßen befinden. Die Schrauben erreicht man daher nur mit einem extra langen, dünnen Bit mit Kreuzschlitz. Wir konnten uns hier mit unserem elektrischen Präzisionsschraubendreher (Bestenliste) helfen, der einen solchen Bit mitbringt. Doch es geht noch weiter: Denn nach dem Lösen der Schrauben muss man wieder den gesamten PC, also die Hauptplatine mitsamt Anschlüssen, herausnehmen. Das ist deshalb kompliziert, da WLAN-Antennen im Gehäusedeckel angeklebt sind, die man bei diesem Vorgang durchaus abreißen kann. Hier ist folglich Fingerspitzengefühl gefragt. Die SSD und das RAM-Modul sind nach beschriebenem Prozedere gut erreichbar, doch der Weg dorthin ist mühsam.

Von Acemagic sowie den anderen Marken unter dem Dach der Mini-PC-Union sind wir schon die zahlreichen Sticker auf den Gehäusen gewohnt. Nicht anders sieht es beim V1 N97 aus, wo neben dem klassischen Intel-CPU-Aufkleber auch wieder Hinweise zur schnelleren Einrichtung ohne Internet angebracht sind. Auch hat der Hersteller den LAN-Port mit ebendiesem Hinweis überklebt, um die Botschaft unmissverständlich herüberzubringen. Der V1 mit N150 spart hingegen bei den Stickern, wo neben dem Intel-Sticker nur noch ein weiterer über dem LAN-Port angebracht ist. Das ist für Acemagic geradezu unüblich.

Preis: Was kostet der Acemagic V1?

Der Acemagic V1 ist aktuell in der Basisausstattung mit 16 GB RAM und 256 GB SSD-Speicher für 160 Euro (Rabatt-Coupon anwählen). Unser Testmodell kommt mit 16/512 GB und kostet nach Anklicken des 5-Prozent-Coupons aktuell 180 Euro, wobei es neben Silber auch eine schwarze Variante gibt.

Weiterhin bietet Acemagic den V1 auch noch mit dem sparsameren Intel N150 an, der Preis liegt bei 189 Euro.

Der von uns angegebene Preis ist abhängig von der Verfügbarkeit und gilt zum Zeitpunkt des Produkttests oder der letzten Aktualisierung der Bestenliste, respektive des Einzeltests. Gleiches gilt für die Rabattcodes und Amazon-Anklick-Coupons. Da sich diese Coupons kurzfristig ändern oder auslaufen können, können die Preise zu einem späteren Zeitpunkt abweichen.

Fazit

Der Acemagic V1 ist ein neuer, überraschend starker Mini-PC im Budget-Segment. Die verwendete Hardware um den N97 ist zwar schon knapp 2 Jahre alt, aber im Bereich der günstigen Mini-PCs weiterhin populär. Dabei ist die CPU entgegen der Nomenklatur der stärkere Chip gegenüber dem N100, was sich auch in unseren Benchmarks zeigt. Die Kernkompetenz der Chips der Alder-Lake-N-Serie bleibt dennoch erhalten: Das System arbeitet sparsam und leise. Außerdem kann man solche Hardware in ein selbst für Mini-PCs kompaktes Gehäuse packen. Der aktuelle Preis von 160 Euro für die Basisausstattung tut sein Übriges.

Dennoch erfährt die Ausstattung bei Ports und Funknetzwerken Tadel. Wifi 5, Bluetooth 4.2 und kein USB-C – das ist trotz des geringen Preises nicht nachvollziehbar, da die Konkurrenz hier zu teils noch günstigeren Preisen mehr aufbietet. Ebenso kritisieren wir die Reparierbarkeit des Systems, die Acemagic durch besonders tief versenkte Schrauben unnötig erschwert hat. Der Einsatz einer SATA-M.2-SSD statt einer NVMe ist hingegen vertretbar, immerhin lässt der Hersteller dank M-Key-Slot die Möglichkeit, später auf NVMe (PCIe 3.0) umzusteigen. Die Ausstattungsvariante mit dem N150 ist derweil ideal, wenn man etwas effizienter unterwegs sein möchte – und Wifi 6 statt Wifi 5 nutzen möchte. Hierbei raten wir, wie auch ganz grundsätzlich dringend zu 16 GB RAM, da die von uns ebenfalls getestete 8-GB-Version im Benchmark abermals schlechter abschneidet.

Alles in allem aber ein sehr guter Mini-PC, von dem man, wenn nur wegen seines guten Preises, hören wird, nicht aber wegen der Lüfter. Im Test gibt es abzüglich unserer größeren Kritikpunkte vier Sterne.



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