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Nikons Firmware-Bugs und Tamrons kurzes APS-C-Zoom – Fotonews der Woche 27/2025


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Ausgerechnet Nikon. Nein, Sie haben sich nicht im Newsticker verklickt, vor fast zwei Jahren fing diese Kolumne schon einmal mit diesem Seufzer an. Damals gab es den zweiten Rückruf der Z8, weil die Ösen für den Kameragurt aus dem Gehäuse brechen konnten. Und davor einen, weil die Objektivverriegelung klemmen konnte. Wir hatten 2023 geschrieben, dass so etwas einfach nicht passieren darf, und man heute allenfalls mit Softwareproblemen rechnen müsse.


Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 04 2025 des Foto-Magazins c't Fotografie

Man könnte fast meinen, Nikon hätte das als Handlungsempfehlung aufgefasst, aber so war das selbstverständlich nicht gemeint. Denn nun hat es Z8, Z6 III und Z50 II mit einem Softwareproblem erwischt: Wenn ein anderes Objektiv als eines von Nikon auf diesen Kameras montiert ist, während ein Firmwareupdate für die Kamera gemacht wird, kann die Optik danach nicht mehr von der Kamera erkannt werden. Schon die Beschreibung liest sich so sperrig, dass auch bei mündlichem Erklären gegenüber Kollegen oft ein „Hähhh??“ die Antwort war. Was hat denn das Objektiv mit der Kamera-Firmware zu tun?

Eine ganze Menge. Moderne Optiken sind eigene Subsysteme, mit Prozessor, Speicher, und eben auch Software – und es scheint, als würde die nach dem Update der Kamera nicht mehr mit dem Body kommunizieren können. Veteranen unter den PC-Schraubern erinnern sich vielleicht: ein Windows-Update kommt, die Soundkarte wird nicht mehr erkannt. Das sind aber Zustände, die wir bei PCs schon seit rund 20 Jahren weitgehend überwunden haben. Was da bei Nikon genau klemmt, also der sogenannte „root cause“, hat das Unternehmen bisher nicht verraten.

Auffällig ist aber, dass es sich bei Z8, Z6 III und Z50 II um die Kameras handelt, welche zuletzt ein Firmwareupdate erhalten haben. Es scheint sich also um eine Art Folgefehler zu handeln, der eventuell im selben Software-Baukasten für alle Kameras mit dem Expeed-7-Prozessor steckt. Dieser wurde mit dem Flaggschiff Z9 eingeführt, für diese, und alle die beiden anderen Kameras damit (Zf und Z5 II) gibt es noch keine Warnhinweise. Das könnte daran liegen, dass es kürzlich keine Updates für diese Modelle gab. Nikons Workaround bisher: Kamera nur updaten, wenn ein Nikon-Objektiv oder zumindest ein FTZ-Adapter auf dem Body sitzt.

So mancher vermutet da in Foren schon einen Vendor-Lock-In, also das Aussperren von Fremdobjektiven. Gegen diese These spricht, dass auch Tamron vor dem Problem warnt. Dieses Unternehmen baut auch Objektive, die dann unter der Marke Nikon vertrieben werden. Die beiden Firmen betreiben also eine umfangreiche Zusammenarbeit, bei der sie unter anderem die Protokolle für die Software-Schnittstellen zwischen Kamera und Objektiv austauschen müssen. Sonst würden Dinge wie Autofokus gar nicht funktionieren, Reverse Engineering durch Tamron kann man hier ausschließen. Es scheint sich also schlicht um einen blöden Fehler, einen Bug, zu handeln, nicht um böswilliges Verhalten von Nikon.

Was aber dort wieder einmal klemmt, ist die Kommunikation. Nach Berichten von Benutzern erschienen kommentarlos Warnhinweise auf den Downloadseiten für die Firmware-Updates der drei Kameras. Und sonst nichts. Keine technische Erklärung, kein Versprechen, ob und wann es korrigierte Firmware gibt, keine Entschuldigung. Wer so dürftig kommuniziert, muss sich nicht wundern, wenn andere, die im selben Boot sitzen, an diesem auch noch schaukeln. Tamron hat in seiner Mitteilung nämlich angedeutet, dass Firmwareupdates für seine Objektive – nicht die Kamera! – das Problem vielleicht lösen könnten. Die Verwirrung ist komplett.

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Und weil Nikon auch nicht gesagt hat, ob die Updates ganz ohne Objektiv klappen, etwa, wenn man nur einen FTZ-Adapter mit altem Glas verwendet, oder sonstige Hinweise gibt, wird das Vertrauen weiter beschädigt. Kein Update ist vorerst auch eine Option, aber dann muss man auf andere Fehlerbereinigungen und neue Funktionen verzichten. Natürlich berichten wir auch im Newsticker, nicht nur den wöchentlichen Fotonews, weiter über die Situation.

Erfreulicher ist die Situation bei den Standardzooms. In der letzten Woche gab es mit Sigmas 17-40mm F1.8 DC Art ein interessantes Modell für APS-C mit f/1.8. Und nun hat Tamron seine G2-Serie mit einem kurzen APS-C-Zoom komplettiert, dem 16-30mm 2.8 Di III VXD G2. Der Vergleich mit dem Sigma drängt sich auf, warum für dieses knapp 1000 Euro ausgeben, wenn das neue Tamron schon zur UVP von 959 Euro zu haben ist? Natürlich wegen der Lichtstärke. Und warum ist das Tamron dann trotz f/2.8 so teuer wie andere kurze Standardzooms? Weil es, anders als das Sigma, wetterfest ist.

Liebe zum Detail zeigt sich auch daran, dass der Filterdurchmesser beim Tamron 67 Millimeter beträgt, so wie bei den anderen beiden G2-Objektiven für APS-C. Zwei kleine Haken hat das sonst runde Angebot, weswegen es wohl auch günstiger als die Objektive der Kamerahersteller ist: Ein Stabilisator im Objektiv fehlt, und laut Sigma ist das 16-30mm erst ab Ende Juli 2025 verfügbar. Für die meisten Sommerurlaube kommt es also zu spät. Das Zoom erscheint zunächst für Sonys E-Mount und Ende August für Nikons Z-Mount. Es ist also ein weiterer Beleg für die Kooperation zwischen Tamron und Nikon.

Was man im Urlaub, oder auch bei beruflichen Reisen an Kameras mitnimmt, war immer schon sehr individuell. Die Einen nehmen einfach das, was sie sonst auch benutzen – also die große Systemkamera –, die anderen legen sich speziell für Reisen kleineres und leichteres Gerät zu. So ist das auch bei DPreview, deren Mitarbeiter sich in unserer Empfehlung für ein Long Read zum Wochenende in die Fototaschen schauen lassen. Da ist vom iPhone über Setups mit einer Action-Cam auf dem Blitzschuh einer Outdoor-Kamera alles dabei, ein allgemeiner Trend zeigt sich aber auch dort: der zu kleinen Systemkameras im Retro-Look. Die sind inzwischen so vielseitig, dass sie auch gute Reisebegleiter abgeben.

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(nie)



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Fritzbox, Fritz-Repeater und Fritzfon: Vier neue Fritz-Produkte erscheinen


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Die Fritzbox 5690, die beiden Fritz-Repeater 2700 und 1610 Outdoor sowie das Fritzfon M3 gelangen in den Handel. Im Falle der Fritzbox sollten Interessierte allerdings warten, bis der Preis unter die unverbindliche Preisempfehlung von 319 Euro fällt. Ansonsten ist die rundum bessere Fritzbox 5690 Pro günstiger erhältlich (ab 314,44 €), da sie ihre Preisempfehlung bereits unterschreitet.

Die Fritzbox 5690 (nicht Pro) ist für aktive und passive Glasfaseranschlüsse vom Typ AON (max. 1 Gbit/s) und GPON (max. 2,5 Gbit/s) gedacht. Zwei passende Module für den SFP-Schacht (Small Form-factor Pluggable) liegen bei, sodass Nutzer kein Provider-Modem verwenden müssen.

Auch die Fritzbox 5690 beherrscht Wi-Fi 7, allerdings ohne das 6-GHz-Band. Verglichen mit der günstigeren Fritzbox 5590 (ab 218 €) verdoppelt sich der Durchsatz dank der Kanalverbreiterung auf 160 MHz. Fritz nennt bis zu 5760 Mbit/s brutto im 5-GHz-Band mit vier MIMO-Streams. Im 2,4-GHz-Netz sind nur 688 Mbit/s mit zwei MIMO-Streams möglich.

Je zwei Ethernet-Anschlüsse übertragen 2,5 und ein Gigabit pro Sekunde. Ein 2,5-Gbit/s-Port fungiert auch als WAN-Anschluss, wenn man doch ein externes Modem betreiben möchte.

Ansonsten gibt es die üblichen Annehmlichkeiten wie USB (3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt, 5 Gbit/s), DECT-Telefonie und Smart-Home-Support.

Der Fritz-Repeater 2700 beherrscht Wi-Fi 7 in der gleichen Konfiguration wie die Fritzbox 5690: 5760 Mbit/s im 5-GHz-Band und 688 Mbit/s bei 2,4 GHz. Für Kabelverbindungen gibt es einen 2,5-Gbit/s-LAN-Anschluss. Fritz verlangt 149 Euro für den Repeater.



Fritz-Repeater 2700

(Bild: Fritz)

Beim Fritz-Repeater 1610 Outdoor ist die Eignung für den Garten namensgebend: Das Gehäuse mit IP54-Zertifizierung schützt gegen Regen und Staub, darf aber nicht komplett in Wasser versenkt werden.

Fritz verzichtet hier auf aktuelle Technik und begnügt sich mit Wi-Fi 6 und je zwei MIMO-Streams in den Bändern 5 sowie 2,4 GHz. Die maximalen Transferraten liegen bei 2400 beziehungsweise 600 Mbit/s. Die Stromversorgung erfolgt per Power over Ethernet (PoE+). Ein PoE-Netzteil liegt bei. Die Preisempfehlung beträgt 129 Euro.



Fritz-Repeater 1610 Outdoor

(Bild: Fritz)

Das Fritzfon M3 bekommt ein größeres Display mit 1,8 Zoll, bleibt aber bei einer monochromen Darstellung. Das Gehäuse und die Tastatur erinnern stärker an das C6 (mit Farbdisplay). Kostenpunkt: 55 Euro.

Die Produkte sollten in den nächsten Tagen bei Händlern auftauchen. Fritz selbst führt sie aktuell noch nicht im eigenen neu eröffneten Onlineshop.



Fritzfon M3

(Bild: Firtz)


(mma)



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Missing Link: High-Tech und Hunde – Ermittlungen gegen Streaming-Piraten


Streaming hat den klassischen Fernsehempfang überholt. Der Anteil der Menschen in Deutschland, die Videos über das Internet streamen, liegt laut Bitkom inzwischen bei 87 Prozent – und damit einen Prozentpunkt über den Fernsehguckern.

Die Kehrseite der Medaille: 5,9 Millionen Deutsche greifen dabei auf illegale lineare TV-Streams zu. Das ergab die Fernsehpirateriestudie des Privatfernseh- und -radioverbands VAUNET aus dem Jahr 2022. Seit 2018 hat sich die Zahl der Schwarzseher verdoppelt.

In ihrem Report aus dem Mai 2025 erklärt die britische Forschungsfirma Enders Analysis, die sich auf die Kreativwirtschaft, Rundfunk und digitale Verwertungsmodelle spezialisiert hat, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte „im industriellen Maßstab raubkopiert“ werden: Filme, Serien, TV-Shows und vor allem Sportereignisse werden illegal über das Internet gestreamt.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Diesem Treiben will die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Einhalt gebieten. Die ZCB hat seit Jahresbeginn in zwei Fällen umfangreiche Durchsuchungen vorgenommen und hierbei unter anderem zahlreiche Server beschlagnahmt. „Die Auswertung der sichergestellten Daten zieht sich erfahrungsgemäß immer etwas hin“, erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Goger, stellvertretender Leiter der ZCB, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt ist.

Die ZCB existiert seit 2015. Mit 30 Staatsanwälten und einem Team aus IT-Forensikern gehören die Bamberger mit den Zentralstellen in Frankfurt, Köln und Karlsruhe zu den vier großen Behörden, die in Deutschland Cybercrime bekämpfen. Zu ihren Tätigkeitsfeldern zählen Kinderpornografie, Cybercrime im engeren Sinne – also Hackerangriffe sowie zum Beispiel der illegale Onlinehandel mit Waffen oder Drogen – sowie Wirtschafts-Cybercrime. Letzteres teilt sich wiederum in drei Bereiche auf: betrügerische Online-Trading-Plattformen, Fake Shops und Urheberrechtsverletzungen, zu denen die Streaming-Piraterie sowie das Cardsharing gehört.

Goger bestätigt: Seit rund zwei Jahren nähme die Streaming-Piraterie wieder zu. Über die Gründe kann aber auch er nur spekulieren. Es kann an den steigenden Abo-Preisen und für Premium-Content wie Fußball liegen. Beim Sport verteilen sich die Rechte oft auf verschiedene Anbieter. Auch die zunehmende Verfügbarkeit hoher Bandbreiten könnte der Nutzung illegaler Streaming-Angebote Vorschub leisten.

Die ZCB arbeitet in einer High-Tech-Welt. „Es sind hochkomplexe technische Ermittlungen“, erklärt Oberstaatsanwalt Goger. Häufig erstrecken sich die Netzwerke der Streaming-Piraten über mehrere Länder, sodass die ZCB Rechtshilfe beantragen muss. Kaskaden- und Anonymisierungstechniken sowie der Zahlungsverkehr mittels Kryptowährungen erschweren die Arbeit der ZCB. „Wenn dann noch von den Tätern Mixing-Dienste eingeschaltet werden, sind die Kryptowährungs-Ermittlungen sehr herausfordernd“, gibt Goger Einblick in die Arbeit der ZCB.

Ermittlungsbehörden gehen erst dann in die sogenannte offene Phase, wenn sie sicher sind, dass sie möglichst vollständige Netzwerke überführen können. Dann durchsucht die Polizei Räumlichkeiten und stellt Hardware sicher – vom Server bis hin zum USB-Stick. Dem taktisch besten Zeitpunkt, ab dem Ermittlungen öffentlich gemacht werden, können durchaus Jahre der Arbeit bei der ZCB vorausgehen. „Bis zu einem Urteil kann dann noch einmal einige Zeit vergehen“, sagt Goger.

Dennoch verflucht Goger die technische Entwicklung nicht, obwohl immer günstigere Massenspeicher und NAS-Systeme den Aufbau und Betrieb illegaler Streaming-Netzwerke vereinfachen. Benutzerfreundliche VPN-Tools erleichtern auf Kundenseite die Nutzung von Piraterie-Angeboten.

„Viele Täter haben noch nicht verstanden, dass die Zeiten vorbei sind, in denen der Staat solchen Straftaten hilflos und überfordert gegenüberstand“, sagt Goger. „Auch die internationale Zusammenarbeit funktioniert wesentlich besser, als so mancher Täter glaubt.“

Sicherlich existieren immer noch Länder, in denen hiesige Ermittlungsbehörden vergeblich um Rechtshilfe ersuchen. Aber nicht jeder Server, der für illegale Aktivitäten genutzt wird, befindet sich auf einer abgelegenen Karibikinsel. Rechenzentren in Europa mit stabilen Verbindungen und hohen Verfügbarkeiten sind auch für Streaming-Piraten interessant. Ein Großteil der TOR-Server findet sich etwa in deutschen und niederländischen Rechenzentren.

Es findet ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Ermittlungsbehörden und Streaming-Piraten statt. Die nutzen ihre Einnahmen vor allem dazu, ihre Technik stetig aufzurüsten, um unerkannt zu bleiben. Auf der anderen Seite rüsten die Behörden auf, um die Täter dingfest zu machen.

In jüngerer Vergangenheit mehren sich die Erfolge der Ermittlungsbehörden. „Sie zeigen deutlich, dass die Priorisierung von Piraterie-Fällen durch deutsche Strafverfolgungsbehörden immer mehr an Bedeutung gewinnt“, sagt eine Sprecherin des Pay-TV-Anbieters Sky gegenüber heise online.

Bei den Durchsuchungen von neun Objekten Anfang Juni 2025 in zwei bayerischen Landkreisen sowie in München und Hamburg kam das mobile Forensik-Labor „Paladin“ des Polizeipräsidiums Oberfranken zum Einsatz. Es handelt sich um das erste Fahrzeug seiner Art, ausgestattet mit einem nahezu kompletten Forensik-Labor, das in Deutschland zur Sicherung und Analyse von digitalen Daten vor Ort eingesetzt wird.

Idealerweise erwischt die Polizei die Streaming-Piraten vor dem offenen Rechner. Selten, aber immer häufiger werden Live-Sicherungen am laufenden Rechner gemacht, um beispielsweise über Speicherabbilder Token zu identifizieren, die für weitere Ermittlungen genutzt werden können. „In vielen Fällen arbeiten wir auch mit Datenträger-Spürhunden“, fügt Goger hinzu. Diese Hunde sind darauf trainiert, digitale Datenträger aller Art zu finden.

Da die Ermittlungsbehörden nie wissen, ob sie ein illegales Piraterie-Netzwerk vollständig identifiziert haben, spielt die Datensicherung vor Ort eine zentrale Rolle. „Es gibt immer ein Restrisiko, dass irgendwo noch jemand sitzt, der einen Killswitch ausführt“, sagt Goger. Gerade bei der Sicherstellung von Kryptowährungen ist Zeit ein wesentlicher Faktor, schließlich wissen die Beamten nicht, wer den Private Key zu der Wallet hält. „Wir wollen schließlich nicht zuschauen, wie die Coins auf der Blockchain munter weiter transferiert werden“, sagt Goger.

Die ZCB geht gegen die Betreiber illegaler Streaming-Netzwerke und Reseller vor. „Eventuell noch gegen größere Kunden, die zum Beispiel ihre Sportwetten-Studios mit illegalen Streaming-Angeboten versorgen“, ergänzt Goger. Aufatmen ist bei den Endnutzern illegaler Streaming-Angebote jedoch Fehl am Platze. „Diese Verfahren geben wir alle an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften ab“, erklärt Goger. „Man wird sicherlich nicht mit Kanone auf Spatzen schießen, aber alle müssen mit entsprechenden Ermittlungsverfahren rechnen.“

Den Nutzern droht auch von anderer Seite Ungemach. „Sky unterstützt das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich und stellt in vielen Fällen selbst Strafanträge gegen Nutzer illegaler Angebote“, erklärt die Sprecherin des Pay-TV-Anbieters. Sie weist darauf hin dass illegales Streaming kein opferloses Delikt ist. „Es ist über diverse Studien bekannt, dass die schädlichen Auswirkungen illegaler Streaming-Angebote auf die Kreativwirtschaft erheblich sind – vom Verlust von Arbeitsplätzen bis hin zu entgangenen Steuereinnahmen“, so die Sprecherin weiter.

Die VAUNET-Fernsehpirateriestudie beziffert den wirtschaftlichen Schaden in Deutschland durch illegale Streams linearer TV-Sender auf rund 1,1 Milliarden Euro. Nimmt man vor- und nachgelagerte Märkte wie die TV-Produktion, die TK/IT-Industrie, Gastronomie oder Werbewirtschaft hinzu, erhöht sich die Schadensumme auf 1,8 Milliarden Euro.

Um den Schaden zu minimieren, stehen Rechteinhaber und Rechteverwerter wie Sky im Austausch mit den Strafverfolgungsbehörden. Wenn die Fälle bei der ZCB landen, haben Pay-TV- und Streaming-Anbieter bzw. Rechteinhaber wie etwa die großen Hollywood-Studios oder die Deutsche Fußball Liga (DFL) bereits einiges an Vorleistung erbracht.

Sky analysiert systematisch illegale Angebote im Netz, von klassischem IPTV bis hin zu Social-Media-Plattformen, Foren und kommerziellen Streaming-Portalen. Die gewonnenen Informationen über kriminelle Vorgehensweisen leitet der Pay-TV-Anbieter an die Strafverfolgungsbehörden weiter und steht ihnen mit technischer und rechtlicher Expertise zur Verfügung.

Eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den Anbietern und den Strafverfolgungsbehörden existiert jedoch nicht. „Schließlich sind wir nicht dazu da, private Rechte durchzusetzen, und müssen uns auch wettbewerbsneutral verhalten“, erklärt Goger.

Auch wenn hochgerüstete Zentralstellen wie die ZCB erfolgreich gegen Cybercrime vorgehen, gibt es für Oberstaatsanwalt Goger Punkte, die seine Arbeit erleichtern würden. Der Mangel an IPv4-Adressen führt dazu, dass solche Adressen dynamisch oder mittels Network Address Translation mehrfach vergeben werden – Letzteres vor allem im Mobilfunk. „Es gibt keine technischen Notwendigkeiten, diese Techniken auch für IPv6 zu verwenden“, kritisiert Goger, dass es beispielsweise auch dynamische IPv6-Adresse gibt.

Für die emotional aufgeladene Debatte um die Datenvorratsspeicherung wünscht sich Goger eine Versachlichung. Er ist vorsichtig optimistisch, dass es eine Lösung geben könnte, die alle Seiten zufrieden stellt, zumal die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Reform des Cyberstrafrechts angekündigt hat.

„Dass wir IP-Adressen meist schon nach wenigen Tagen keinem Anschlussinhaber mehr zuordnen können, ist ein echtes Problem bei der Cybercrime-Bekämpfung“, sagt Goger. Das habe auch nichts mit einer drohenden Totalüberwachung durch den Staat zu tun. „Ich lege mich ja nicht online im gesamten Internet auf die Lauer und warte, bis Ihre IP-Adresse vorbeikommt.“


(vbr)



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Deutsches Ja zu Chatkontrolle? CCC & Co. warnen vor Grundrechtsgefährdung


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Der Chaos Computer Club (CCC), der netzpolitische Verein D64 und weitere zivilgesellschaftliche Akteure aus dem Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ warnen eindringlich vor dem drohenden Beschluss des seit Jahren umkämpften Entwurfs der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Die Initiative steht am 14. Oktober auf der Agenda des EU-Ministerrats unter der aktuellen dänischen Präsidentschaft. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, das Nein aus Ampel-Zeiten zu bekräftigen und damit eine „Katastrophe“ für die digitale Sicherheit und die Grundrechte von rund 500 Millionen EU-Bürgern abzuwenden.

Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Abstimmung und der schwerwiegenden Konsequenzen kritisieren die NGOs das Schweigen der Bundesregierung. Weder das Innen-, noch das Justiz- oder das Digitalministerium äußerten sich bisher zur finalen deutschen Position. Die Organisationen mahnen, dass die Exekutive mit einer Zustimmung in Brüssel zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag brechen würde. Schwarz-Rot versprach darin, die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz weiter zu garantieren.

Der aktuelle Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft enthält alle umstrittenen Maßnahmen, die bisher auf EU-Ebene gescheitert waren. Im Kern geht es weiterhin um das Scannen von Kommunikationsinhalten wie Bildern, Filmen und verlinkten Webseiten nach bekannten und sogar unbekannten Darstellungen von Kindesmissbrauch.

Um die weit verbreitete Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Messengern wie Signal, Threema oder WhatsApp zu umgehen, bauen auch die Dänen auf Client-Side-Scanning. Der CCC betont, das sei lediglich ein beschönigender Begriff für die direkte Überwachung auf dem Endgerät und könne niemals minimalinvasiv sein, da die Maßnahme gegen den Willen der Nutzer gerichtet sei.

Die Konsequenz: Es müssten absichtliche Sicherheitslücken alias Hintertüren in Protokollen oder Geräten platziert werden. „Sollte ein solches Gesetz zur Chatkontrolle auf den Weg gebracht werden, bezahlen wir nicht nur mit dem Verlust unserer Privatsphäre. Wir öffnen auch Tür und Tor für Angriffe auf sichere Kommunikationsinfrastruktur“, schlägt CCC-Sprecherin Elina Eickstädt Alarm. Eine vertrauliche Kommunikation – ein entscheidender Baustein der IT-Sicherheit in der digitalisierten Welt – würde faktisch unmöglich gemacht.

D64 sieht in der Echtzeit-Durchsuchung privater Kommunikation einen beispiellosen Eingriff in die Grundrechte. Co-Vorsitzende Svea Windwehr stellt klar: „Es existiert keine Version der Chatkontrolle, die nicht die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation zerstört.“

Die Kontrollmöglichkeiten würden systematische „Chilling Effects“ auslösen – eine Atmosphäre der Selbstzensur. Die freie Meinungsäußerung, die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern und der Quellenschutz für Journalisten wären massiv gefährdet. D64 befürchtet ferner, dass eine derartige Überwachungsinfrastruktur von autokratischen Staaten zur Unterdrückung von Opposition und Kritik missbraucht werden könnte.

Beide Organisationen argumentieren, dass die Chatkontrolle auch aus Sicht des Kinderschutzes kontraproduktiv sei. Die benötigten KI-Systeme seien fehleranfällig und würden Millionen Falschmeldungen produzieren, was Ermittlungsbehörden extrem belaste und die tatsächlichen Fälle im Datenmüll untergehen lasse. Auch Strafverfolgungsbehörden und Kindesschutzorganisationen kritisieren diesen Ansatz. D64 fordert stattdessen, Prävention und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus zu rücken und nicht auf vermeintlich technische Lösungen zu setzen.

Der Appell an die Regierung ist klar: Angesichts der breiten Allianz gegen die Chatkontrolle auch aus der Wissenschaft und der laufenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsse Deutschland seine Position halten. Ein deutsches Veto könnte andere EU-Staaten ermutigen, ebenfalls gegen den Vorschlag zu stimmen, und ein Signal für die Unverhandelbarkeit von Grundrechten zu setzen. „Chatkontrolle stoppen“ hat im Web eine „Anleitung“ veröffentlicht, wie Bürger die relevanten Ministerien, die Fraktionen und Bundestagsabgeordneten erreichen.

Die Dachorganisation European Digital Rights (EDRi) erinnert daran, dass die Chatkontrolle nicht nur einen Cybersicherheits-Albtraum darstellen würde, von dem sogar Geheimdienste abrieten. Der verhandelte Entwurf mache es auch wahrscheinlich, „dass alle digitalen Kommunikationsdienste eine Altersüberprüfung der Nutzer erfordern würden“. Doch sämtliche verfügbaren Systeme zur Altersverifikation stellten nachweislich „eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung, Autonomie und Privatsphäre“ dar.


(nen)



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