Connect with us

Künstliche Intelligenz

Transaktion von 80.000 Bitcoin sorgt für Spekulationen im Netz


Mehrere riesige Bitcoin-Transaktionen beschäftigen zurzeit die Krypto-Welt: Wie am Samstagmorgen bekannt wurde, wanderten insgesamt 80.000 Bitcoins aus acht Wallets an neue Adressen. Teilweise hatten die Bitcoins seit rund 14 Jahren in den alten Wallets gelegen. Damals bewegte sich der Kurs im Cent-Bereich, heute entspricht er rund acht Milliarden US-Dollar. Über den Besitzer und die Hintergründe der Transaktionen ist nichts Genaueres bekannt.

Arkham, eine Analyseplattform für Kryptowährungen, informierte am Freitagabend über die Bitcoin-Bewegungen. Demnach wanderten achtmal jeweils 10.000 Bitcoins mit einem Wert von je rund einer Milliarde US-Dollar in neue Wallets. Alle Transaktionen kamen vom selben Absender, über dessen Identität aber sonst nichts bekannt ist.

Die betroffenen Bitcoins selbst stammen aus der sogenannten Satoshi-Ära. Der Name bezieht sich auf den groben Zeitraum zwischen 2009 und 2011, der Anfangszeit des Bitcoin, als ihr Erfinder, lediglich bekannt unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto, noch selbst in der Kryptoszene aktiv war. Ein Teil der Tokens aus den Transaktionen war nach dem Mining – quasi der Herstellung – direkt in das Wallet gewandert, aus dem sie jetzt transferiert wurden. Damals waren Bitcoins noch zu Preisen im Cent-Bereich zu haben.

Das Wenige, was über die Hintergründe der Transaktionen bekannt ist, sorgt für umso mehr Spekulationen. Die neuen Wallets der transferierten Bitcoins nutzen ein modernes Adressformat. Darum glauben manche Beobachter, dass der betroffene Bitcoin-Großbesitzer deswegen beschlossen hat, sein Guthaben zu verschieben. Die Theorien reichen aber auch über Nakamoto als Besitzer der Bitcoins bis hin zu Cyberkriminellen, die sich Kontrolle über die Wallets verschafft haben.

Das wäre nicht der erste Milliardencoup dieser Art. Beim bisher größten Krypto-Diebstahl und Diebstahl überhaupt gelang es Angreifern, Kryptowährung im Wert von rund 1,4 Milliarden US-Dollar abzuschöpfen.


(nen)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

heise+ Update vom 4. Juli 2025: Lesetipps zum Wochenende


Liebe Leserinnen und Leser,

das folgende Problem kennt jeder, der nicht privatversichert ist. Man muss zum Facharzt und bekommt keinen Termin, sondern nur einen Hals. Viele Arztpraxen sind kaum bis gar nicht erreichbar, und wenn man es doch mal schafft, dauert es entweder viele Monate oder man wird als Neupatient direkt abgewiesen.

Meinem Kollegen Denny Gille war diese Situation ein Dorn im Auge – und er fand eine Lösung: Einen eigenen Doctolib-Terminscraper. Der findet kurzfristig frei werdende Termine und informiert direkt über die Buchungsmöglichkeit. Die Grundlage ist ein Python-Skript in Kombination mit einem Telegram-Chatbot – einfach und schnell einrichtbar unter Windows. Denken wir an dieser Stelle mal nicht darüber nach, dass wir alle hohe Krankenkassenbeiträge zahlen und trotzdem zu solchen Mitteln greifen müssen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 4. Juli 2025: Lesetipps zum Wochenende“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

#TGIQF: Das Quiz rund um Zurück in die Zukunft


Vor 40 Jahren kam der erste Teil der Zurück-in-die-Zukunft-Filmreihe in die US-Kinos. Der Film um die irrwitzigen Zeitreiseabenteuer mit Doc Brown (Christopher Lloyd) und Marty McFly (Michael J. Fox) erschien am 3. Juli 1985 in den USA und begeisterte auf den Tag genau drei Monate später auch bundesdeutsche Zuschauer.

Der erste Teil, bei dem Robert Zemeckis Regie führte, Robert Gale für das Drehbuch verantwortlich war und ein gewisser Steven Spielberg auch seine Finger im Spiel hatte, spielte bei rund 19 Millionen US-Dollar Produktionskosten weltweit über 381 Millionen US-Dollar ein.


#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

Es folgten zwei ebenfalls witzige und actionreiche Nachfolgefilme. Stets dabei: der DeLorean DMC 12 als coolste Zeitmaschine seit der Erfindung der Tardis. Ein großer Faktor für den Kult ist wohl auch die Entscheidung der Macher, dass die Geschichte nach dem dritten Teil auserzählt war und sie sich bis heute strickt weigern, weitere Filme zu drehen.

Doch wie sollte der Film denn ursprünglich heißen? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem 1.21-Gigawatt-Nerdquiz. Wie immer stellte zur dieswöchigen heiseshow die Moderatorin Anna Bicker drei Fragen des Quiz‘ vorab: Dabei hätte man die Stammbesatzung auch lassen können, welche Fragen überhaupt gestellt werden: Doc ‚Emmett‘ Volker Zota sowie Malte ‚Marty‘ Kirchner beantworteten die Fragen nicht nur souverän, sondern hatten sogar Nerdwissen parat.

Schnellrater können wie immer mehr Punkte abräumen. Mit schnellen Antworten können Sie in 15 Fragen satte 300 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

Tipp vom Chef: Nicht nur Dr. Volker Zota, sondern auch der Quizmaster empfiehlt zum Quiz den Song zu spielen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.


(mawi)





Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Vorsicht, Kunde! – Problematische Smart-Meter-Installation


Wer mehr über den eigenen Stromverbrauch erfahren möchte und diesen flexibel an die jeweils aktuellen Strompreise anpassen kann, braucht ein Smart Meter. Solche vernetzten Messstellen erfassen den Verbrauch im Viertelstundentakt und übermitteln die Daten zum Messstellenbetreiber, der sie an den örtlichen Netzbetreiber und der wiederum an den Stromanbieter weiterreicht.

Seit diesem Jahr haben Kunden Anspruch auf ein intelligentes Messsystem, theoretisch muss es auf Wunsch binnen vier Monaten eingebaut werden. In der Praxis scheitert das aber oft daran, dass die Messstellenbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Handwerksbetriebe nicht mit Installation, Einbindung ins Netzwerk und Anmeldung hinterherkommen. Die Installation klappt meist noch, denn die kann jeder Elektriker übernehmen, weiß c’t-Redakteur Urs Mansmann. Problematischer ist schon die Netzwerkanbindung, und bei der Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander geht am meisten schief, berichtet Mansmann.

Außerdem werden bei der Installation diejenigen Kunden bevorzugt behandelt, die einen vernetzten Stromzähler benötigen, also etwa Besitzer von Photovoltaikanlagen, die selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen und in einen dynamischen Stromtarif wechseln wollen.

Hat man mit dem Energieversorger einen Vertrag über einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, bietet dieser oft einen preislich interessanten Übergangstarif an. Hier sollte man darauf achten, dass der im Vertrag genannte Termin nicht an ein festes Ablaufdatum geknüpft ist, sondern bis zur Einrichtung des Smart Meters und der Umstellung auf den neuen Tarif läuft, rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Dauert der Wechsel länger und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Kunden Schadensersatz nach Paragraph 280 BGB einfordern. Da der Energieversorger seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, muss er die Mehrkosten erstatten. Die Bundesnetzagentur hält auf ihrer Webseite Vorlagen für Beschwerden bereit und bietet Schlichtung über die Schlichtungsstelle Energie an.

Die Kosten für den Einbau des Smart Meter sind gesetzlich geregelt: Er darf bei einem Stromverbrauch von unter 6000 kWh pro Jahr maximal 100 Euro kosten, sofern keine besonderen Gegebenheiten vorliegen. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten, die zwischen 30 und 50 Euro liegen. Höhere Installationskosten muss der Messstellenbetreiber sehr genau begründen. Das gilt aber nur, wenn man den grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt hat. Überlässt man den Einbau einem anderen Unternehmen, etwa dem Installateur der Photovoltaikanlage, sollte man den Kostenvoranschlag sehr genau daraufhin prüfen. Außerdem kommen oft weitere Kosten hinzu, etwa wenn ein neuer Zählerkasten eingebaut werden muss oder es an Ort und Stelle weder WLAN noch Ethernet gibt.



Ein Smartmeter aus digitalem Zähler und Gateway: Die viertelstündlich erfasste elektrische Energie wird an den Energieversorger übermittelt, die turnusmäßige manuelle Zählerablesung entfällt.

(Bild: Bundesnetzagentur)

Viele Vermieter haben derzeit kein Interesse am Einbau eines Smart Meters. Als Grund nannte etwa ein Drittel in einer Umfrage des Energiedienstleisters Techem zu hohe Kosten und fehlende Informationen. Knapp die Hälfte der befragten privaten Vermieter plant bislang keinen Einbau der intelligenten Zähler. Dabei lässt sich der Stromverbrauch im Haus mit den digitalen Messeinrichtungen viel einfacher auswerten und zuordnen. Da Smart Meter ein zentraler Baustein der Energiewende sind und unsere Netze bedarfsgerecht reagieren sollen, müssen die Leute wirtschaftlichen Anreiz haben, netzdienlich zu handeln, fordert Urs im c’t-Podcast.

Wenn jemand diese Steuer- und Regeleinheiten in großem Maße beeinflusst, beispielsweise alle gleichzeitig abschaltet, dann könnte das Stromnetz kollabieren.“ (Urs Mansmann)

Bedenken haben einige Anwender bezüglich der Datensicherheit. Denn schließlich lassen sich aus den erfassten Energiedaten einige sehr persönliche Dinge ableiten. Das ist auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowohl Geräte als auch Betreiber prüft und zertifiziert. Wer die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, beschreibt das Messstellenbetriebsgesetz in Paragraph 49 (MsbG). Zudem gilt es, die Smart Meter gegen Angriffe von außen abzusichern, denn andernfalls könnte das Stromnetz sogar kollabieren, falls viele Steuer- und Regeleinheiten gleichzeitig abgeschaltet würden.

In der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ klärt Moderatorin Ulrike Kuhlmann mit Urs und Niklas, welche gesetzliche Regelungen für Smart Meter gelten und wie das BSI die sichere Kommunikation der persönlichen Daten sicherstellen will.

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Martin B.: Octopus Energy vergeigt Smart-Meter-Installation

Das c’t Magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter heiseplus.de/podcast bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis. Haben Sie Lust, weitere heise-Podcasts zu hören? Sie finden sie auf der Podcast-Seite.

c’t erreichen Sie online und auf vielen Social-Media-Kanälen

c’t Magazin
c’t bei WhatsApp
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf X/Twitter
c’t auf Bluesky
► c’t auf Papier: überall wo es Zeitschriften gibt!


c't-Logo

c't-Logo

Alle 14 Tage präsentiert Ihnen Deutschlands größte IT-Redaktion aktuelle Tipps, kritische Berichte, aufwendige Tests und tiefgehende Reportagen zu IT-Sicherheit & Datenschutz, Hardware, Software- und App-Entwicklungen, Smart Home und vielem mehr. Unabhängiger Journalismus ist bei c’t das A und O.


(uk)





Source link

Weiterlesen

Beliebt