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EU-Datenmaut: Gegenwind für geplantes Streitbeilegungsverfahren für Peering
Die diversen Initiativen der EU-Kommission und des Ministerrats zum Einführen einer Datenmaut gelten aufgrund großen Widerstands als gescheitert. Doch nun schickt sich die Brüsseler Regierungsinstitution an, eine solche Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau durch die Hintertür einzuführen über den geplanten Digital Networks Act (DNA). In Dokumenten für noch bis Freitag laufende Konsultationen zu dem Vorhaben bringt sie verpflichtende Streitbeilegungsverfahren rund um „Zusammenschaltungen“ auf Basis des Internetprotokolls (IP) – also insbesondere für den Datenaustausch zwischen Netzknoten via Peering – ins Spiel. Kritikern zufolge entspräche das einer Neuauflage von Netzwerkgebühren.
Die Kommission skizziert ihren Plan in Abschnitt 2 der Umfrage zum digitalen Binnenmarkt und zu einer ersten Positionierung für den DNA. Doch sollte es zu obligatorischen Schiedsverfahren kommen, könnte das Kind laut einem Bericht der Unternehmungsberatung Plum im Auftrag des IT-Lobbyverbands Computer & Communications Industry Association (CCIA) in den Brunnen fallen: Selbst eine kleine Anzahl von Streitigkeiten, die von den Regulierungsbehörden zugunsten großer Telekommunikationsunternehmen entschieden würden, dürfte Präzedenzfälle schaffen und eine Datenmaut in Europa zur Norm machen.
Provider wie die Deutsche Telekom rufen seit Langem nach einem möglichst obligatorischen Streitbeilegungsverfahren beim Peering. Doch sie könnten solche Mechanismen nutzen, um den Zugang der Endnutzer zu kontrollieren und Gebühren vom Rest des Internets zu verlangen, halten die Berater dagegen. Dabei gebe es keine Hinweise auf ein Marktversagen: Bei Millionen von Peering-Vereinbarungen sei es in einem Jahrzehnt nicht einmal zu einem Dutzend Streitigkeiten gekommen. Diese seien alle mit bestehenden Instrumenten gelöst worden.
„Netzbremse“-Kampagne gegen die Telekom
Die Schlussfolgerung ist laut der Analyse für den Verband, dem viele große US-Internetkonzerne angehören, klar: Es gebe keine wirtschaftliche oder technische Rechtfertigung für die im Raum stehenden Änderungen. Es handele sich lediglich um den Versuch, auf Kosten aller Internetnutzer und des gesamten Ökosystems neue Einnahmequellen für die großen Telcos zu erschließen.
Die normale Peering-Praxis ist, dass ein Netzbetreiber mehr Kapazität schafft, wenn Staus auf der Datenautobahn drohen. Meist fließt dabei kein Geld, denn die ausgebaute Verbindung ist im Interesse aller Beteiligten. Aber einige sehr große Betreiber weichen von diesem Prinzip aus monetären Gründen ab. Verbraucherschützer und Bürgerrechtler werfen so der Telekom bereits Foulspiel vor: Nur wer kostspielige spezielle Peering-Verträge mit dem Unternehmen abschließe, bekomme gute Konnektivität. Alle andere drossele die „Netzbremse“.
IP-Zusammenschaltungen ermöglichten „seit den Anfängen des Internets einen effizienten Datenaustausch“, heißt es dazu in dem Plum-Bericht. Dieser Ansatz habe sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, um die Netzwerkkosten für den Datenaustausch zwischen Nutzern und die Bereitstellung angeforderter Inhalte und Dienste zu minimieren und gleichzeitig die universelle Erreichbarkeit aller User zu gewährleisten. Dieses Ökosystem sei in Europa besonders lebendig, da es dort einige der größten Austauschknoten der Welt gebe. Alle Anzeichen deuteten auf einen gesunden und wettbewerbsfähigen IP-Interconnection-Markt hin, was auch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) bestätigt habe.
(olb)
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Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen
Werbung darf den Verbrauch von Arzneimitteln nicht fördern, selbst dann, wenn es sich um rezeptfreie Arzneien handelt. Darauf weist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hin. Sein Urteil (Az. 6 U 347/24) untersagt einer niederländischen Versandhandelsapotheke die Auslobung von Gutscheinen gegenüber Kunden in Deutschland.
Ein Mitbewerber prozessiert gegen die Apotheke, weil sie in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat: Zum einen hat sie die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten ausgegeben. Die Verrechnung sollte zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung und bei einem verbleibenden Restbetrag mit nicht verschreibungspflichtigen Produkten erfolgen. Zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App für eingelöst werden konnten.
Beide Werbepraktiken hat das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt) im November per einstweiliger Verfügung untersagt; das OLG hat das nun bestätigt. Laut Begründung verstoßen die Gutscheinaktionen gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG). Paragraph 7 HWG verbietet beim Verkauf von Arzneimitteln das Anbieten und Ankündigen von nicht nur geringwertigen Werbegaben. Ob die Produkte rezeptpflichtig sind oder nicht, ist dabei unerheblich. „Geringwertige Kleinigkeit“ setzt das Gericht der Publikumswerbung mit maximal einem Euro an. Das Verbot der Wertreklame greife auch, wenn sie nicht für ein bestimmtes Arzneimittel, sondern für eine große Zahl von Heilmitteln eingesetzt werde.
Hauptverfahren möglich
Der Volltext des Urteils und seiner Begründung liegt noch nicht vor. Laut Mitteilung des OLG kann die Entscheidung vom Mai nicht angefochten werden; doch darf die belangte Apotheke versuchen, die zuständigen Gerichte im Hauptverfahren von einer anderen Rechtsauffassung zu überzeugen. Ob das niederländische Unternehmen angesichts der deutlichen Aussagen von LG und OLG diesen Rechtsweg beschreitet, bleibt abzuwarten.
Die einschlägigen Bestimmungen sind in der EU übrigens nicht überall gleich. Beispielsweise verbietet Österreich jegliches Hinwirken gegenüber Laien darauf, rezeptpflichtige Arzneimittel im Fernabsatz zu beziehen. Dafür sind die gesetzlichen Regeln für rezeptfreie Arzneimittel weniger streng. Hinzu treten zwar einschränkende Bestimmungen der österreichischen Apothekerkammer, deren Handhabe sicher aber nur auf Mitglieder erstreckt.
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(ds)
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Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten | heise autos
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hält die Kosten für den Führerschein in Deutschland für zu hoch. „Ein Führerschein, der 4000 Euro oder mehr kostet, ist zu teuer“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Daher müssen wir Maßnahmen identifizieren, die kostendämpfend wirken können. Dazu kann mehr Transparenz bei den Fahrschulen gehören.“ Schnieder betonte aber auch: „Wir werden und wollen keine Vorschriften zur Höhe der Kosten je Stunde erlassen.“
„Ohne Alkohol ans Steuer“
Die Grenze für Alkohol am Steuer will der Minister nicht auf 0,0 Promille herabsetzen. „Ich empfehle natürlich, sich ganz ohne Alkohol ans Steuer zu setzen“, sagte Schnieder in dem Interview. Er halte aber das derzeitige 0,5-Promille-Limit für „ausreichend und zielführend“.
„Bei vielen gesellschaftlichen Anlässen stößt man aus Höflichkeit mit an und nimmt einen Schluck – ohne dass man damit gleich den Straßenverkehr gefährdet“, meinte Schnieder. Eine andere Droge hält der Minister für problematischer: „Bei Cannabis bin ich sehr kritisch. Die Wirkung im Verkehr halte ich für relativ unberechenbar. Das müssen wir uns in dieser Wahlperiode genau anschauen.“
Ein Tempolimit hält Schnieder nicht für nötig. „Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt nicht einmal 115 Stundenkilometer“, sagte er den Zeitungen. Es gebe bereits vielfach Geschwindigkeitsbegrenzungen, hinzukämen Baustellen und Staus. „Man kann in Deutschland nur auf wenigen Strecken wirklich schnell fahren. Daher halte ich ein generelles Tempolimit auf Autobahnen für überflüssig.“
Keine Fahrtests für Senioren
Ebenso skeptisch sieht der Minister, der in seiner Heimat – der Eifel – privat ein Elektroauto fährt, verpflichtende Fahrtests für ältere Autofahrer: „Von Senioren geht im Straßenverkehr kein besonderes Risiko aus. Wenn wir die Altersgruppen vergleichen, haben wir eher ein Problem mit den ganz jungen.“
Das Statistische Bundesamt hatte für 2023 festgestellt, dass ältere Menschen gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung zwar seltener in Verkehrsunfälle verstrickt waren als jüngere – zum Beispiel auch, weil sie nicht mehr zur Arbeit fahren. Wenn Senioren am Steuer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen sie laut Statistik jedoch häufiger die Hauptschuld daran als jüngere Fahrer – vor allem, wenn sie älter als 75 Jahre waren.
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(fpi)
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Umzug von Pocket für Apple-User: So retten Sie Ihre Linksammlung
Pocket zählte lange zu den beliebtesten Angeboten, um Internet-Artikel offline zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt ablenkungsfrei zu lesen. 2007 als Browser-Erweiterung „Read It Later“ gestartet, fand Pocket mit den iOS- und Mac-Apps schnell Anklang bei Apple-Usern.
Im Mai 2025 verkündete Betreiber Mozilla, dass der Dienst zum 8. Juli 2025 eingestellt wird – also schon am morgigen Dienstag. Kevin Rose, Mitgründer des Lesezeichen-Dienstes Digg, kündigte zwar ein Rettungsangebot an, doch eine Zusage Mozillas gab es bis Redaktionsschluss nicht.
Wir stellen einige vergleichbare Dienste, Apps und alternative Ansätze vor, mit denen Sie auch weiterhin interessante Artikel sammeln und später in Ruhe lesen können – und erklären, wie Sie mit Ihren gesammelten (Pocket-)Daten problemlos dorthin umziehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Umzug von Pocket für Apple-User: So retten Sie Ihre Linksammlung“.
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