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BYD: Umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet, Pläne in Mexiko auf Eis


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der vergangenen Woche eröffnete der chinesische Elektroautohersteller BYD (Build Your Dreams) sein neues Werk in Brasilien. Das berichten brasilianische Medien. Es ist das erste Werk eines chinesischen Autoherstellers im Land und das erste von BYD auf dem amerikanischen Kontinent. In der Fabrik in Camaçari im nordöstlichen Bundesstaat Bahia, in der früher ein Ford-Werk untergebracht war, werden der SUV Song Plus, ein Plug-in-Hybrid, und das Elektroauto Dolphin Mini hergestellt werden.

Die Pläne für das BYD-Werk in Brasilien, das erste des Unternehmens außerhalb Asiens, in dem nur reine Elektroautos gebaut werden, waren Anfang 2024 bekannt geworden. Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva sprach damals von einer Investition von umgerechnet rund 564 Millionen Euro.

Ende Dezember vergangenen Jahres jedoch geriet das Projekt wegen Vorwürfen von Arbeitsverstößen bis zum Verdacht auf Menschenhandel in die Schlagzeilen. Der Skandal verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach ersten Untersuchungen sprachen die brasilianischen Behörden von „sklavenartigen Bedingungen“ für 163 chinesische Arbeiter. Später wurden weitere 57 Arbeiter in einer ähnlich prekären Situation gefunden. Ende Mai reichte die brasilianische Arbeitsstaatsanwaltschaft (MPT) dann Zivilklage gegen BYD wegen „internationalem Menschenhandel“ und „der Sklaverei vergleichbarer“ Arbeitsbedingungen beim Bau des BYD-Werkes ein und forderte die Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe.

Auch sonst verläuft nicht alles reibungslos. BYD hat angekündigt, in Bahia nicht nur Autos bauen zu wollen, sondern auch Batterien und grüne Wasserstoffzellen. Dazu sollen eine Fabrik für Elektrobusse und -lastwagen, ein Technologiezentrum und eine Hochschule zur Ausbildung von Fachkräften entstehen. Aber von den versprochenen 20.000 Arbeitsplätze wurden bislang nur rund 700 geschaffen. Auch werden die Fahrzeuge in Brasilien vorerst nur aus CKD-Bausätzen (Complete Knock Down) zusammengesetzt. Im Juli 2026 will BYD dann mit der vollen Produktion in Camaçari beginnen. Dann sollen dort jährlich 150.000 Fahrzeuge vom Band rollen.

Zugleich hat der chinesische Konzern seine Pläne für ein Werk in Mexiko auf Eis gelegt. Darüber berichtete unter anderem das mexikanische Wirtschaftsblatt El Financiero. Als Grund werden geopolitische Spannungen und Unsicherheiten aufgrund der Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump genannt. „Geopolitische Fragen haben einen großen Einfluss auf die Automobilbranche. Jeder überdenkt jetzt seine Strategien in anderen Ländern. Wir möchten abwarten, bis wir mehr Klarheit haben, bevor wir eine Entscheidung treffen“, sagte BYD-Topmanagerin Stella Li in einem Interview am Rande der Eröffnung der BYD-Fabrik in Brasilien.

BYD hatte drei Standorte in Mexiko für sein neues Werk, das 10.000 Menschen beschäftigen sollte, in Erwägung gezogen, bevor es laut einem Bericht der US-Nachrichtenagentur Bloomberg die aktive Suche im vergangenen Jahr einstellte, um die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in den USA abzuwarten. Überdies verzögerte das chinesische Handelsministerium die Genehmigung des Projekts aufgrund von Bedenken, dass die Technologie von BYD für die Vereinigten Staaten zugänglich sein könnte, berichtete die Financial Times im März. Die Situation wurde noch komplizierter, nachdem Trump umfassende Zölle für zahlreiche Länder angekündigte, einschließlich spezifischer Zölle auf die Einfuhr von Fahrzeugen.

Trotz dieser Herausforderungen hält BYD an seiner Absicht fest, seine Produktionskapazitäten in Nord- und Südamerika zu erweitern, hat aber, so Li, angesichts des unsicheren globalen Handelsumfelds keinen klaren Zeitplan, wann das Unternehmen eine endgültige Entscheidung treffen wird.


(akn)



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Uneinigkeit bei Digitalsteuer: Spahn offen, NRW-Finanzminister strikt dagegen


In der Diskussion um eine mögliche Digitalsteuer für große Internetkonzerne wie Amazon und Google herrscht innerhalb der CDU Uneinigkeit. Während Unionsfraktionschef Jens Spahn eine solche Abgabe nicht ausschließt, spricht sich der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk klar dagegen aus.

„Amazon und Co. machen hier viele Geschäfte, zahlen aber wenig Steuern. Das ist nicht fair.“ Ob eine Digitalsteuer eingeführt wird, ist jedoch noch offen. „Das Ergebnis hängt auch von den Verhandlungen mit den USA ab. Eine Eskalationsspirale nutzt niemandem – im Zweifel schadet sie vor allem Europa“, sagte Spahn im Interview mit dem Stern.

Optendrenk, nordrhein-westfälischer Finanzminister und CDU-Politiker, warnte zuvor gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet an zu hohen Steuer- und Abgabenlasten. Bund und Länder haben deshalb Steuersenkungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Jetzt über die Einführung einer neuen Digitalsteuer nachzudenken, schafft Verunsicherungen und führt am Ende zu Mehrbelastungen für Wirtschaft und Konsumenten.“

Zudem warnte Optendrenk vor internationalen Folgen: „Digitalabgaben, die mutmaßlich vor allem US-Unternehmen treffen würden, könnten den Steuer- und Zollstreit mit den USA erneut entfachen. Nationale Alleingänge erhöhen das Risiko neuer Handelskonflikte.“ Erst vergangene Woche habe Kanada seine Digitalsteuerpläne zurückgezogen, nachdem im Rahmen der G7 eine Einigung erzielt worden sei, die milliardenschwere Strafmaßnahmen abwenden sollte. „Diesen Erfolg gilt es zu sichern, statt ihn durch neue Digitalsteuerdiskussionen zu gefährden. Wirtschaft und Investoren in Deutschland benötigen verlässliche und investitionsfördernde Rahmenbedingungen statt neuer Unsicherheiten“, so Optendrenk.

Kürzlich forderten auch Deutschlands Zeitschriftenverleger erneut, von großen US-Unternehmen eine solche Abgabe zu erheben, um hiesige Verlagshäuser zu entlasten. Das wäre „ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit in der digitalen Welt“, hatte jüngst noch der Vorstandsvorsitzende des Medienverbands der freien Presse (MVFP), Philipp Welte, gesagt. Laut Optendrenk dürfe aber die internationale Wirkung nicht übersehen werden, was den Steuer- und Zollstreit in den USA erneut entfachen könnte.

Unterstützung für die Idee einer Digitalabgabe kommt hingegen aus dem Kanzleramt: Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer (CDU) hatte Ende Mai von einem geplanten „Plattform-Soli“ gesprochen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage sei in Vorbereitung. „Es geht nicht nur um Google Ads. Es geht generell um Plattformbetreiber mit Milliardenumsätzen“, sagte Weimer. Ein Abgabesatz von zehn Prozent sei „moderat und legitim“. Gleichzeitig kündigte er Gespräche auf Spitzenebene mit den betroffenen Unternehmen an, um mögliche Alternativen auszuloten.


(mack)



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Dienstag: S-pushTAN-Verfahren unzureichend, Trump bremst BYD in Mexiko aus


Eine Sparkasse muss einem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei grob fahrlässig handelte, einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. Die Richter am Oberlandesgericht Dresden sahen ein Mitverschulden des Finanzinstituts rund um die Ausgestaltung des Log-ins in das Online-Banking mit der S-push-TAN-App. Der chinesische Elektroautobauer BYD hat sein umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet. Die Mexiko-Pläne des Unternehmens dagegen wurden von US-Präsident Donald Trump vorerst ausgebremst. Und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder kritisiert die Führerschein-Kosten und spricht sich gegen Tempolimit und Senioren-Fahrtests aus – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Ein Sparkassenkunde hat das Online-Banking seiner Bank mit dem S-pushTAN-Verfahren genutzt. Eine Phishing-E-Mail leitete ihn jedoch auf eine gefälschte Sparkassen-Website. Dort gab er seine Zugangsdaten ein. Anschließend erhielt er Telefonanrufe von einer angeblichen Sparkassenmitarbeiterin, die ihn unter einem Vorwand dazu brachte, „Aufträge“ in der S-pushTAN-App zu bestätigen. Diese Bewilligungen führten zu zwei Echtzeitüberweisungen in Höhe von fast 50.000 Euro auf ein ihm unbekanntes Konto. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden dem geprellten Kunden, obwohl er grob fahrlässig handelte, recht gegeben. Die Sparkasse muss einen Teil des entstandenen Schadens erstatten. OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung

Anfang vergangenen Jahres wurden die Pläne des chinesischen Autobauers BYD für ein Werk in Brasilien bekannt. Einige Monate später jedoch geriet das Projekt wegen Vorwürfen von Arbeitsverstößen bis zum Verdacht auf Menschenhandel in die Schlagzeilen. Der Skandal verzögerte den ursprünglichen Zeitplan. Nach ersten Untersuchungen sprachen die brasilianischen Behörden von „sklavenartigen Bedingungen“ für die mit dem Bau beschäftigten chinesischen Arbeiter. Ende Mai reichte die brasilianische Arbeitsstaatsanwaltschaft dann sogar Zivilklage gegen BYD ein und forderte die Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe. Jetzt wurde das Werk eröffnet. Der geplante Bau einer BYD-Fabrik in Mexiko wurde dagegen zunächst verschoben – nicht zuletzt wegen US-Präsident Donald Trump. BYD: Umstrittenes Werk in Brasilien eröffnet, Pläne in Mexiko auf Eis

Die Themen Alkohol am Steuer und Tempolimit sind immer für Kontroversen gut. Nun hat sich Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in einem Interview gegen eine Senkung der Promillegrenze ausgesprochen. Cannabis hält der CDU-Politiker für problematischer. Zudem spricht sich der Minister gegen ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen aus; auch verpflichtende Fahrtests für Senioren brauche es nicht, so Schnieder. Aber eine Sorge hat er dann doch. Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten 4892107

Seit Jahren fordern die EU-Kommission und der EU-Ministerrat, dass insbesondere Big-Tech-Plattformen für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur zahlen sollen. Diverse Initiativen der Brüsseler Institutionen zur Einführung einer Datenmaut gelten jedoch aufgrund großen Widerstands als gescheitert. Jetzt schickt sich die EU-Kommission aber an, eine solche Big-Tech-Kostenbeteiligung am Netzausbau durch die Hintertür einzuführen – und zwar über den geplanten Digital Networks Act (DNA). Statt einer offenen Kostenbeteiligung am Netzausbau schwebt der Kommission die Einführung eines Schiedsverfahrens für „IP-Zusammenschaltungen“ vor. Doch dagegen regt sich Widerspruch. EU-Datenmaut: Gegenwind für geplantes Streitbeilegungsverfahren für Peering

Weil eine Apotheke in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat, prozessierte ein Mitbewerber. Die Internetapotheke gab die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten aus; zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung ebenfalls mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App eingelöst werden konnten. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Entscheidung einer vorherigen Instanz bestätigt und beide Werbepraktiken für unzulässig erklärt. Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen

Auch noch wichtig:

  • Künftig gibt es in LibreOffice einen Import und Export von Markdown-Dateien. Jedoch ist unklar, wann – die Arbeit an der Funktion hat gerade erst begonnen. LibreOffice erhält Markdown-Support
  • Die kanadische Provinz Britisch-Kolumbien erhöht die Subventionen für Gehälter zur Produktion interaktiver digitaler Medien, darunter Computerspiele, virtuelle Realitäten, Simulatoren und Unterrichtssoftware, von 17,5 auf 25 Prozent. Die Förderung ist zudem nicht mehr befristet, sondern soll dauerhaft gelten.


(akn)



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Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen


Werbung darf den Verbrauch von Arzneimitteln nicht fördern, selbst dann, wenn es sich um rezeptfreie Arzneien handelt. Darauf weist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hin. Sein Urteil (Az. 6 U 347/24) untersagt einer niederländischen Versandhandelsapotheke die Auslobung von Gutscheinen gegenüber Kunden in Deutschland.

Ein Mitbewerber prozessiert gegen die Apotheke, weil sie in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat: Zum einen hat sie die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten ausgegeben. Die Verrechnung sollte zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung und bei einem verbleibenden Restbetrag mit nicht verschreibungspflichtigen Produkten erfolgen. Zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App für eingelöst werden konnten.

Beide Werbepraktiken hat das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt) im November per einstweiliger Verfügung untersagt; das OLG hat das nun bestätigt. Laut Begründung verstoßen die Gutscheinaktionen gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG). Paragraph 7 HWG verbietet beim Verkauf von Arzneimitteln das Anbieten und Ankündigen von nicht nur geringwertigen Werbegaben. Ob die Produkte rezeptpflichtig sind oder nicht, ist dabei unerheblich. „Geringwertige Kleinigkeit“ setzt das Gericht der Publikumswerbung mit maximal einem Euro an. Das Verbot der Wertreklame greife auch, wenn sie nicht für ein bestimmtes Arzneimittel, sondern für eine große Zahl von Heilmitteln eingesetzt werde.

Der Volltext des Urteils und seiner Begründung liegt noch nicht vor. Laut Mitteilung des OLG kann die Entscheidung vom Mai nicht angefochten werden; doch darf die belangte Apotheke versuchen, die zuständigen Gerichte im Hauptverfahren von einer anderen Rechtsauffassung zu überzeugen. Ob das niederländische Unternehmen angesichts der deutlichen Aussagen von LG und OLG diesen Rechtsweg beschreitet, bleibt abzuwarten.

Die einschlägigen Bestimmungen sind in der EU übrigens nicht überall gleich. Beispielsweise verbietet Österreich jegliches Hinwirken gegenüber Laien darauf, rezeptpflichtige Arzneimittel im Fernabsatz zu beziehen. Dafür sind die gesetzlichen Regeln für rezeptfreie Arzneimittel weniger streng. Hinzu treten zwar einschränkende Bestimmungen der österreichischen Apothekerkammer, deren Handhabe sicher aber nur auf Mitglieder erstreckt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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(ds)



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