Künstliche Intelligenz
Digitale Zukunft des Bauens: TU Braunschweig setzt neue Maßstäbe
Ein großformatiger 3D-Drucker, eine automatisierte Betonmischanlage, mobile Roboter, Trackingsysteme und eine digitale Leitstelle: Die Technische Universität Braunschweig demonstriert mit der Digital Construction Site (DCS) die Zukunft des Bauens. Am 3. Juli 2025 eröffnete die Universität ihre neue Forschungsinfrastruktur am Campus Ost mit zahlreichen Gästen aus Wissenschaft, Politik und Bauwirtschaft. „Die Digital Construction Site steht exemplarisch für unseren Anspruch, Forschung mit gesellschaftlicher Relevanz sichtbar und für den Transfer wirksam zu machen. Als Universität mit starkem ingenieurwissenschaftlichem Profil leisten wir hier einen richtungsweisenden Beitrag zur nachhaltigen Transformation der Bauwirtschaft“, so die Präsidentin der TU Braunschweig, Angela Ittel.
Dr. Neven Josipovic, Chief Innovation Officer der Stadt Braunschweig, betonte in seiner Rede die Relevanz der DCS für die Stadt: „Bauen ist für Städte und Kommunen im Kontext einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung ein elementares Thema, das zunehmend durch digitale Technologien geprägt wird. Die Digital Construction Site ist vor dem Hintergrund ein wertvoller Impulsgeber für die Baupraxis und ein dynamischer Ort der Vernetzung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtverwaltung.“
Digitale Planung und Umsetzung
Wie der Informationsdienst Wissenschaft (IDW) berichtet, ist das sechs Meter hohe multifunktionale 3D-Druckportal eine Weltneuheit. Die TU Braunschweig und das 3D-Druck-Unternehmen COBOD entwickelten es gemeinsam. Eine automatisierte Betonmischanlage sowie mobile Roboter und Objekttrackingsysteme ergänzen die Ausstattung. Ein speziell gestaltetes „Digital Engineering Center“ mit Virtual und Augmented Reality bündelt und steuert dabei alle Prozessdaten.
Forschende sollen damit eine weltweit einzigartige Infrastruktur für die Bauforschung erhalten. Gemeinsam mit Partnern aus der Industrie sollen darüber durchgängige digitale Prozessketten von der Planung bis zur Fertigung entstehen, um ressourcenschonendes Bauen zu ermöglichen. Verzahnte digitale Abläufe verkürzen dabei die Bauzeit und digitale Trackingsysteme verbessern die Bauqualität, wobei der datenbasierte Austausch von Informationen Kommunikationsfehler reduziert, so die Hoffnung.
Professor Harald Kloft, Mitinitiator des Projekts, betonte: „Die Fabriken der Bauindustrie sind die Baustellen. Die Digitalisierung der Baufabrikation ist der Schlüssel für die Transformation des Bauens. Mit der Digital Construction Site wollen wir den Transfer zwischen Grundlagenforschung und industrieller Anwendung initiieren.“
Fünf Professoren der TU Braunschweig haben die Bauforschungsinfrastruktur Digital Construction Site ins Leben gerufen. Dazu gehören Professor Patrick Schwerdtner vom Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Professor Harald Kloft und Professor Norman Hack vom Institut für Tragwerksentwurf, Professor Dirk Lowke, früher am Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz und jetzt an der TU München, sowie Dr. Thorsten Leusmann vom Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz und Professor Markus Gerke vom Institut für Geodäsie und Photogrammetrie.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert das Projekt mit rund 3,8 Millionen Euro.
(usz)
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Online-Apotheke darf keine Gutscheine verteilen
Werbung darf den Verbrauch von Arzneimitteln nicht fördern, selbst dann, wenn es sich um rezeptfreie Arzneien handelt. Darauf weist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hin. Sein Urteil (Az. 6 U 347/24) untersagt einer niederländischen Versandhandelsapotheke die Auslobung von Gutscheinen gegenüber Kunden in Deutschland.
Ein Mitbewerber prozessiert gegen die Apotheke, weil sie in zwei unterschiedlichen Werbeaktionen jeweils Gutscheine in Höhe von zehn Euro ausgelobt hat: Zum einen hat sie die Gutscheine für jede Einlösung von e-Kassenrezepten ausgegeben. Die Verrechnung sollte zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung und bei einem verbleibenden Restbetrag mit nicht verschreibungspflichtigen Produkten erfolgen. Zum anderen hat sie die erste Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel über eine bestimmte Smartphone-Anwendung mit Gutscheinen belohnt, die dann in derselben App für eingelöst werden konnten.
Beide Werbepraktiken hat das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt) im November per einstweiliger Verfügung untersagt; das OLG hat das nun bestätigt. Laut Begründung verstoßen die Gutscheinaktionen gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG). Paragraph 7 HWG verbietet beim Verkauf von Arzneimitteln das Anbieten und Ankündigen von nicht nur geringwertigen Werbegaben. Ob die Produkte rezeptpflichtig sind oder nicht, ist dabei unerheblich. „Geringwertige Kleinigkeit“ setzt das Gericht der Publikumswerbung mit maximal einem Euro an. Das Verbot der Wertreklame greife auch, wenn sie nicht für ein bestimmtes Arzneimittel, sondern für eine große Zahl von Heilmitteln eingesetzt werde.
Hauptverfahren möglich
Der Volltext des Urteils und seiner Begründung liegt noch nicht vor. Laut Mitteilung des OLG kann die Entscheidung vom Mai nicht angefochten werden; doch darf die belangte Apotheke versuchen, die zuständigen Gerichte im Hauptverfahren von einer anderen Rechtsauffassung zu überzeugen. Ob das niederländische Unternehmen angesichts der deutlichen Aussagen von LG und OLG diesen Rechtsweg beschreitet, bleibt abzuwarten.
Die einschlägigen Bestimmungen sind in der EU übrigens nicht überall gleich. Beispielsweise verbietet Österreich jegliches Hinwirken gegenüber Laien darauf, rezeptpflichtige Arzneimittel im Fernabsatz zu beziehen. Dafür sind die gesetzlichen Regeln für rezeptfreie Arzneimittel weniger streng. Hinzu treten zwar einschränkende Bestimmungen der österreichischen Apothekerkammer, deren Handhabe sicher aber nur auf Mitglieder erstreckt.
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(ds)
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Verkehrsminister Schnieder kritisiert Führerschein-Kosten | heise autos
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hält die Kosten für den Führerschein in Deutschland für zu hoch. „Ein Führerschein, der 4000 Euro oder mehr kostet, ist zu teuer“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Daher müssen wir Maßnahmen identifizieren, die kostendämpfend wirken können. Dazu kann mehr Transparenz bei den Fahrschulen gehören.“ Schnieder betonte aber auch: „Wir werden und wollen keine Vorschriften zur Höhe der Kosten je Stunde erlassen.“
„Ohne Alkohol ans Steuer“
Die Grenze für Alkohol am Steuer will der Minister nicht auf 0,0 Promille herabsetzen. „Ich empfehle natürlich, sich ganz ohne Alkohol ans Steuer zu setzen“, sagte Schnieder in dem Interview. Er halte aber das derzeitige 0,5-Promille-Limit für „ausreichend und zielführend“.
„Bei vielen gesellschaftlichen Anlässen stößt man aus Höflichkeit mit an und nimmt einen Schluck – ohne dass man damit gleich den Straßenverkehr gefährdet“, meinte Schnieder. Eine andere Droge hält der Minister für problematischer: „Bei Cannabis bin ich sehr kritisch. Die Wirkung im Verkehr halte ich für relativ unberechenbar. Das müssen wir uns in dieser Wahlperiode genau anschauen.“
Ein Tempolimit hält Schnieder nicht für nötig. „Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt nicht einmal 115 Stundenkilometer“, sagte er den Zeitungen. Es gebe bereits vielfach Geschwindigkeitsbegrenzungen, hinzukämen Baustellen und Staus. „Man kann in Deutschland nur auf wenigen Strecken wirklich schnell fahren. Daher halte ich ein generelles Tempolimit auf Autobahnen für überflüssig.“
Keine Fahrtests für Senioren
Ebenso skeptisch sieht der Minister, der in seiner Heimat – der Eifel – privat ein Elektroauto fährt, verpflichtende Fahrtests für ältere Autofahrer: „Von Senioren geht im Straßenverkehr kein besonderes Risiko aus. Wenn wir die Altersgruppen vergleichen, haben wir eher ein Problem mit den ganz jungen.“
Das Statistische Bundesamt hatte für 2023 festgestellt, dass ältere Menschen gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung zwar seltener in Verkehrsunfälle verstrickt waren als jüngere – zum Beispiel auch, weil sie nicht mehr zur Arbeit fahren. Wenn Senioren am Steuer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen sie laut Statistik jedoch häufiger die Hauptschuld daran als jüngere Fahrer – vor allem, wenn sie älter als 75 Jahre waren.
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(fpi)
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Umzug von Pocket für Apple-User: So retten Sie Ihre Linksammlung
Pocket zählte lange zu den beliebtesten Angeboten, um Internet-Artikel offline zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt ablenkungsfrei zu lesen. 2007 als Browser-Erweiterung „Read It Later“ gestartet, fand Pocket mit den iOS- und Mac-Apps schnell Anklang bei Apple-Usern.
Im Mai 2025 verkündete Betreiber Mozilla, dass der Dienst zum 8. Juli 2025 eingestellt wird – also schon am morgigen Dienstag. Kevin Rose, Mitgründer des Lesezeichen-Dienstes Digg, kündigte zwar ein Rettungsangebot an, doch eine Zusage Mozillas gab es bis Redaktionsschluss nicht.
Wir stellen einige vergleichbare Dienste, Apps und alternative Ansätze vor, mit denen Sie auch weiterhin interessante Artikel sammeln und später in Ruhe lesen können – und erklären, wie Sie mit Ihren gesammelten (Pocket-)Daten problemlos dorthin umziehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Umzug von Pocket für Apple-User: So retten Sie Ihre Linksammlung“.
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