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Bahnticket nur digital: Pflichtangabe von E-Mail oder Handynummer rechtswidrig
Die Deutsche Bahn muss ihre Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, Sparpreis- oder Supersparpreis-Tickets davon abhängig zu machen, dass die Kunden eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer nennen (Az.: 6 UKI 14/24). Diese Angaben hatte die Bahn vom Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde dann an die entsprechende Adresse versendet.
Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Verbraucher hätten hier keine „echte oder freie Wahl“ gehabt, hat nun der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden. Das Ticket selbst diene lediglich dem Nachweis der Bezahlung des Beförderungsvertrags. Dafür könnten Privatpersonen nicht gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben.
Einfache Lösung am Schalter
Die Bahn hat nach eigenen Angaben den Prozess nach Kundenbeschwerden bereits vor dem Urteil geändert. Am Schalter können die Kunden nun auch ohne die Datenfreigabe einen Ausdruck ihrer Fahrkarte erhalten. Schon zuvor konnten die Karten am Schalter ausgedruckt werden, waren aber nur nach Angabe der Daten überhaupt erhältlich.
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Eine Unternehmenssprecherin erklärt dazu: „Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mail-Adresse haben, möchten wir diesen weiterhin die Möglichkeit geben, Sparpreis-Tickets zu buchen.“ Man empfehle aber weiterhin die Angabe einer Mail-Adresse, um die Kunden informieren zu können, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen. An Automaten sind die Sparpreise weiterhin nicht erhältlich.
Die VZBV-Vorständin Ramona Pop bezeichnet das Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz. Sie sagt: „Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf – das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.“
(afl)
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Gehackte Online-Accounts bei der Bundesagentur für Arbeit: Acht Tatverdächtige
Ende März dieses Jahres hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) unberechtigte Zugriffe auf rund 1000 Benutzerkonten ihres Online-Portals festgestellt. Ziel der Angreifer war es, sich durch das Ändern von Bankverbindungen Leistungen zu erschleichen.
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Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat nun gemeinsam mit dem Fachkommissariat „Ermittlungen Cybercrime“ (ECC) der Kriminalpolizei Nürnberg acht Tatverdächtige ermittelt. Zwei der Verdächtigen seien in Untersuchungshaft genommen worden, allerdings wegen mutmaßlichen Drogenhandels und nicht wegen des Hacks. Der entstandene finanzielle Schaden fiel verhältnismäßig gering aus.
Zugriff über kompromittierte Endgeräte
Laut einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom heutigen Montag stehen die Tatverdächtigen in dringendem Verdacht, „zwischen dem 30.01.2025 und dem 19.03.2025 versucht zu haben, sich widerrechtlich in über 20.000 Benutzerkonten bei der Bundesagentur für Arbeit einzuloggen“. In rund 1000 Fällen sei ihnen dies gelungen und in mehr als 150 Fällen sollen sie Kontoverbindungen geändert haben.
Schlimmstenfalls wären die Tatverdächtigen durch ihre Manipulationen demnach „in der Lage gewesen, sich monatlich einen fünfstelligen Betrag auszahlen zu lassen“. Das Eingreifen der BA habe den tatsächlichen Schaden allerdings auf knapp 1000 Euro begrenzt.
Zuerst aufgefallen seien die Vorgänge einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Nordrhein-Westfalen: Sie bemerkte Unstimmigkeiten auf dem Konto eines bereits verstorbenen Kunden. Die BA habe anschließend eine umfassende Überprüfung durchgeführt, die unberechtigten Logins bemerkt und Anzeige bei der ZCB in Bamberg gestellt. In der Konsequenz waren zahlreiche Online-Funktionen der BA wie Anträge auf Geldleistungen oder das Ändern von IBAN-Kontonummern Ende März vorübergehend nicht verfügbar.
Mitte Mai bestätigte die Bundesregierung den Cyberangriff auf Anfrage der AfD-Fraktion. Sie führte aus, dass die Zugangsdaten mittels kompromittierter privater Endgeräte und nicht etwa über Systeme der BA abgegriffen worden seien. Überdies teilte die Regierung mit, dass seit dem 29. April 2025 alle Online-Accounts verpflichtend einen zweiten Faktor für die Anmeldung im Portal der Agentur nutzen müssen. Die Nürnberger Behörde hatte zuvor eine Mehr-Faktor-Authentifizierung lediglich empfohlen.
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Hausdurchsuchungen und Festnahmen
Die acht ermittelten Verdächtigen sind laut Generalstaatsanwaltschaft zwischen 36 und 61 Jahre alt. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen in zehn Objekten in mehreren Bundesländern am 8. Oktober 2025 seien neben Datenträgern auch Waffen und Betäubungsmittel sowie mehrere tausend Euro Bargeld sichergestellt worden. Die Ermittler sollen bereits bei der ersten Sichtung der Beweismittel eindeutige Hinweise gefunden haben, „die die Beschuldigten mit dem Cyberangriff auf die Bundesagentur für Arbeit in Verbindung bringen“.
Der Vorwurf gegen die Tatverdächtigen lautet unter anderem gewerbsmäßiger Computerbetrug, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Laut Generalstaatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen weiter an.
(ovw)
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Clips-App für Video: Apple stellt sie offenbar ein
Apple beerdigt seine 2017 erstmals erschienene App Clips. Mit dem Tool war es möglich, auf iPhone und iPad kurze Videoclips aufzunehmen, mit Overlays und Animationen zu versehen sowie mit Filtern zu bearbeiten und mit einfachen Mitteln zu kürzen. Über die Jahre gab es immer wieder Verbesserungen, etwa durch die Integration von Memojis und Animojs sowie die Verwendung des LIDAR-Scanners aktueller iPhones für Augmented-Reality-Aufnahmen. Die App griff damit den Trend zu Kurzvideos wie jenen auf TikTok auf, noch bevor sich diese durchgesetzt hatten.
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Neunutzer sind draußen
Zuletzt hat Apple Clips jedoch schon seit Jahren nicht mehr mit neuen Funktionen aktualisiert, nur immer mal wieder Fehlerbehebungen eingebaut. Dies gipfelte darin, dass Apple die Anwendung mittlerweile offiziell aus dem App Store gestrichen hat. Zwar gibt es auf der deutschen Website noch Hinweise auf die App, Apples US-Seite leitet jedoch auf ein Benutzerhandbuch weiter, mit dem man künftig nichts mehr anfangen können wird.
In einem englischsprachigen Supportdokument wird die Einstellung dann auch konkret kommuniziert: Als Datum der Löschung der App aus dem App Store nennt Apple hier den vergangenen Freitag (10. Oktober). Clips wurde für iOS 26 und iPadOS 26 nicht mehr konkret angepasst, soll aber zunächst lauffähig bleiben. Da Apple die App schnell auf allen iPhones vorinstalliert hatte, haben viele User also weiterhin Zugriff. Ein erneuter Download im App Store ist zudem möglich, wenn man die Anwendung zuvor einmal installiert hatte.
Tipps zum Export – App-Empfehlungen
In dem Supportdokument schreibt Apple weiter, wie Nutzer vorgehen sollen, um ihre Videos zu exportieren. So kann man sie mit und ohne Effekte in die Mediathek von iPhone oder iPad oder in andere Apps sowie als Dateien exportieren, dabei auch das Bildseitenverhältnis bestimmen. Projekte lassen sich allerdings nicht exportieren.
Apple empfiehlt, eine Weiterverarbeitung anschließend mit iMovie oder anderen konkurrierenden Tools wie InShot VN Video Editor oder GoPro Quik vorzunehmen. Apple hat noch keine Angaben dazu gemacht, wann Clips gar nicht mehr – also auch nicht mehr für bestehende Nutzer – unterstützt wird. Dies dürfte spätestens der Fall sein, wenn Inkompatibilitäten mit iOS 26 und iPadOS 26 auftreten. Denn Updates wird es nicht mehr geben.
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(bsc)
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