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Bundesgerichtshof: Scheidung von Parship muss nicht jederzeit möglich sein


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil vom 17. Juli (Az.: III ZR 388/23) wichtige Entscheidungen rund um Vertragsverlängerungen bei Parship getroffen. Der Beschluss enthält für Kunden des Online-Partnervermittlers positive und negative Entwicklungen. Die automatischen Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen, die die Dating-Plattform zeitweilig durchführte, sind demnach unwirksam. Verbraucherschützer konnten sich aber nicht mit ihrer Ansicht durchsetzen, dass es für Kunden jederzeit ein Kündigungsrecht bei solchen Flirt-Portalen geben sollte.

In dem nun höchstgerichtlich geklärten Fall hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Sammel- beziehungsweise eine Unterlassungsklage gegen Parship erhoben. Sie waren der Ansicht, dass der Betreiber Nutzer oft zu Unrecht nicht aus Knebelverträgen ließ und eine „Scheidung“ von ihm zu schwer falle.

Der unter anderem für Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Gerichtshofs hat nun klargestellt, dass bei Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln nicht rechtmäßig waren. Die Karlsruher Richter folgten hier der Argumentation der Verbraucherzentralen: Für die Mitglieder ist es demnach unzumutbar, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, wenn sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden wollen.

Verbraucher, deren Sechs-Monats-Verträge sich unwirksam verlängert haben, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Der genaue Umfang der Erstattung hängt davon ab, ob sie sich der einschlägigen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, was mehr als 1000 Nutzer taten. Wer daran teilgenommen hat, kann Beiträge ab 2018 zurückverlangen. Ansonsten geht es um die Beiträge ab 2022. Für Betroffene haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief online gestellt. Wichtig ist, dass Parship nur das Geld für den Verlängerungszeitraum erstatten muss, nicht die Kosten für die Erstlaufzeit des Vertrags.

Ein generelles fristloses Kündigungsrecht nach Paragraf 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das einen Dienstvertrag bei einem besonderen Vertrauensverhältnis betrifft, hat der BGH für Online-Partnervermittlungen wie Parship abgelehnt. Er sieht bei solchen Internetdiensten, die weitgehend automatisiert auf einem Datenbankabgleich basieren, keine so enge persönliche Beziehung zum Anbieter wie dies bei klassischen Dienstverträgen von Offline-Heiratsvermittlern der Fall wäre. Genau darauf hatte Parship auf Basis eines früheren BGH-Beschlusses abgestellt und gegenüber heise online darauf verwiesen, dass die entsprechenden Paragrafen vor über 120 Jahren ins BGB aufgenommen worden seien.

Bei Verträgen mit einer ursprünglichen Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten sieht der Senat keine unangemessene Benachteiligung durch die Verlängerungsklauseln nach der bis Februar 2022 geltenden Rechtslage. Diese Verträge sind somit von der Entscheidung nicht betroffen. Für Parship-Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, gelten andere Vertragsbedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung. Diese Kontrakte sehen in der Regel vor, dass sich die Mitgliedschaft nach der Erstlaufzeit monatlich kündigen lässt. 2021 hatte Parship nach Gesprächen mit EU-Verbraucherschutzbehörden versprochen, seine Kunden künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung aufzuklären.


(ur)



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Die Fluggesellschaft Qantas kürzt Chefboni nach Cyberangriff im Juli


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Als Folge eines Cyberangriffs im Juli hat die australische Fluggesellschaft Qantas einen Teil der diesjährigen Boni des CEOs und der leitenden Manager um 15 Prozent gekürzt. Das geht aus dem für dieses Geschäftsjahr veröffentlichten Jahresbericht hervor.

Im Falle der neuen Chefin Vanessa Hudson entspricht das einer Verringerung von 250.000 australischen Dollar, umgerechnet etwa 141.000 Euro. Hudson bekommt ein Basisgehalt von etwa 1,4 Millionen australischen Dollar (AUD) plus insgesamt 4,9 Millionen AUD an Boni. Weil die Verringerung nur für einen Teil der verschiedenen Boni gilt, fällt diese absolut nicht höher aus. Nach aktuellem Währungskurs entspricht ihr Jahresgehalt inklusive Boni umgerechnet gut 3,5 Millionen Euro. Die Boni der restlichen fünf leitenden Manager fallen um insgesamt 550.000 AUD (309.000 Euro). Zur Führungsriege gehören etwa Andre Glance, Chef der eigenständigen Tochter Qantas Loyalty, und Rob Marcolina, Finanzchefin der gesamten Gruppe.

Die Reduzierung begründet Qantas Gruppenvorsitzender John Mullen mit einem Cyberangriff, dem die Fluggesellschaft zum Opfer fiel. „Trotz der starken Leistung hat der Vorstand beschlossen, die Jahresboni um 15 Prozentpunkte zu kürzen, da sich der Cybervorfall auf unsere Kunden ausgewirkt hat. Dies spiegelt die gemeinsame Verantwortung wider und würdigt gleichzeitig die laufenden Bemühungen, Kunden zu unterstützen und zusätzliche Schutzmaßnahmen für Kunden zu ergreifen“, führte Mullen aus.

Bei dem angesprochenen Angriff verschafften sich Cyberkriminelle Anfang Juli 2025 Zugang zu Daten von Millionen Qantas-Kunden. Dabei seien aber weder Kreditkarteninformationen noch persönliche finanzielle Informationen oder Ausweis-Details verloren gegangen.


(mma)



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Roboter als Bestäuber: Forscher gestalten Blüten für Maschinen um


Schreitet das Insektensterben weiter voran, könnte das fatale Folgen haben. In Deutschland sind laut WWF über 84 Prozent der Nutzpflanzenarten von Insekten abhängig. Als Plan B bringen Forschende immer mal wieder Roboter ins Spiel. Sie könnten, so die Idee, in Zukunft das Bestäuben übernehmen. Manche sind so klein wie Bienen und können fliegen. Andere, die am Boden mitarbeiten, haben einen Arm aus Stahl und erreichen Menschengröße.

Womöglich reicht es allerdings nicht, nur weiter an den Maschinen zu feilen. Denn oft liegt die sogenannte Narbe – das weibliche Fortpflanzungsorgan der Pflanzen, auf die ein Samen treffen muss – recht versteckt im Inneren der Blüten. Die Pflanzen an die Technik anzupassen, ist daher das Ziel von Forschenden der Chinesischen Akademie der Wissenschaften in Peking. Bei Tomaten und Soja sei dies schon gelungen, berichteten sie kürzlich im Fachblatt Cell.

„Wir haben die Blüten für Maschinen umgestaltet“, sagt Cao Xu, einer der Autoren. Mit dem Verfahren, das sie GEAIR (Genome Editing with Artificial-Intelligence-based Robots) tauften, wollen sie vor allem ein „lange bestehendes Problem der Hybridzüchtung“ lösen. Bei Hybridzüchtungen werden zwei genetisch möglichst unterschiedliche Elternlinien gekreuzt. Das liefert eine Pflanzengeneration, die besonders robust ist und höhere Erträge liefert.

„Menschenhände können diese Blumen bestäuben, aber zu einem hohen Preis“, erklärte Xu. Die manuelle Bestäubung von Tomaten beispielsweise verschlinge über 25 Prozent der Kosten. Zudem seien nicht nur die versteckten weiblichen Fortpflanzungsorgane ein Problem, sondern auch die männlichen, die zu einer Selbstbestäubung führen können.

Um die Pflanze robotergerecht umzugestalten, griffen die Forschenden aus China zur Genschere CRISPR-Cas9, ein präzises Gen-Editierungswerkzeug. Damit bearbeiteten sie unter anderem die sogenannten B-Klasse-MADS-Box-Gene von Tomaten, die die Blütenentwicklung regulieren.

Als Ergebnis erhielten sie Pflanzen, die sowohl männlich-steril waren, als auch hervorstehende Narben – das ist der oberste Teil des Fruchtstempels – hatten, wodurch sie für Roboter leicht zugänglich sind. Auch mit Soja gelang die genetische Blütenumgestaltung. Der einarmige GEAIR-Bestäubungsroboter identifiziere reife Blüten und lege Pollen genauso treffsicher ab wie ein Mensch, heißt es in der Studie.

Ein Argument gegen mehr Naturschutz sind die neuen Technologien natürlich nicht, allein schon weil sie nur unter kontrollierten Bedingungen funktionieren können. Cao sieht dennoch großes Potenzial: „Wir gestalten Nutzpflanzen neu, um KI und Robotik zu erschließen, und diese Technologien steigern unsere Fähigkeit, bessere Nutzpflanzen schneller zu züchten.“

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(anh)



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AM5-Einstieg: Neue günstigste Ryzen-9000-CPU erscheint bald


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AMDs AM5-Plattform erhält bald Zuwachs: In China listet die Firma schon das neue Einstiegsmodell Ryzen 5 9500F. Einer Präsentation zufolge soll die weltweite Vorstellung am 18. September folgen. Entsprechende Folien zeigt die chinesische Webseite Benchlife, die schon häufig korrekte Vorabinformationen veröffentlichte.

Der Ryzen 5 9500F beerbt den Ryzen 5 7500F (ab 125,91 €) und dürfte AMDs Prozessorangebot im Preisbereich von 150 Euro erweitern, vielleicht auch darunter.

Der Ryzen 5 9500F hat wie der bereits erhältliche Ryzen 5 9600 (ab 201,59 €) sechs Zen-5-Kerne mit Simultaneous Multithreading (SMT), also 12 Threads. AMD verringert die maximale CPU-Taktfrequenz leicht um 200 MHz. Der maximale Boost-Takt liegt jetzt bei glatten 5,0 GHz. Wegen der besseren Verfügbarkeit ist der noch schnellere Ryzen 5 9600X (ab 192,98 €) derzeit allerdings etwas günstiger als die normale 9600-Variante – das X-Modell kommt auf bis zu 5,4 GHz. In Spielen kann sich das Minus von 400 MHz beziehungsweise gut sieben Prozent etwas auf die Bildrate auswirken.

Gravierender könnte für manche Nutzer die fehlende GPU sein – alle PCs mit F-Modell benötigen zwingend eine eigenständige Grafikkarte für die Bildausgabe. Damit eignet sich der Ryzen 5 9500F nicht für Spieler, die ein Backup für die Bildausgabe wollen, oder für Büro-PCs.

Wie schon im Falle des Ryzen 5 7500F scheint China wieder eine Extrawurst zu bekommen. Hierzulande soll es anders als in Fernost keine einzeln erhältliche Boxed-Version des Ryzen 5 9500F mit Herstellergarantie geben.

AMD sieht den Prozessor hier offenbar primär für Komplett-PCs vor. Deutsche Einzelhändler bekommen das Modell erneut ausschließlich als Tray-Version: Kunden erhalten keine offizielle AMD-Verpackung und bekommen ausschließlich über die Gewährleistung Support vom Händler.

Intels günstigster aktueller Desktop-Prozessor ist der Core Ultra 5 225F aus der Generation Arrow Lake. Neben sechs Performance-Kernen hat das Modell vier Effizienzkerne. Im Gegenzug beherrschen aktuelle Intel-CPUs kein Hyper-Threading mehr.


(mma)



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