Künstliche Intelligenz
Googles URL-Shortener goo.gl wird ab Ende August nur noch 404-Fehler zeigen
Schon 2024 hatte Google gewarnt, dass der eigene URL-Shortener abgeschaltet wird und zuvor angelegte Kurz-URLs mit goo.gl nicht mehr funktionieren werden. Der Datenkonzern hatte den Nutzern allerdings eine Frist von einem Jahr eingeräumt, die entsprechend abgekürzten Internetadressen zu ändern. Nun wird es in Kürze so weit sein. Ab 25. August 2025 werden alle Links im Format “ nicht mehr ausgehen und eine 404-Fehlermeldung produzieren.
Die Abschaltung von goo.gl begründete Google damit, dass es genug andere Anbieter für solche Dienste gebe – einige „neue beliebte URL Shortening-Services“. Außerdem habe sich die Art und Weise geändert, wie Menschen Inhalte im Internet finden. Wer nach Alternativen sucht, könnte fündig werden in unseren Tipps und Tricks: URL kürzen – so geht’s.
Erst Umstellung, jetzt Schlussstrich
Google hatte den eigenen URL-Shortener bereits 2009 eingeführt und 2018 durch den aktuellen Dienst ersetzt, wodurch der URL-Shortener goo.gl abgeschaltet wurde und keine neuen Kurz-URLs mehr erstellt werden konnten. Hintergrund war die Übernahme von Firebase und eine Migration des angebotenen Dienstes zu Firebase Dynamic Links. Damals hieß es noch, dass alle bestehenden Kurz-URLs auch weiterhin erreichbar bleiben werden. Das änderte sich 2024, als Google ankündigte, den URL-Shortener komplett einzustellen.
Bis zur endgültigen Abschaltung bekam goo.gl immerhin noch ein Jahr Gnadenfrist, sodass Anwender diese Kurz-URLs durch die Originaladressen oder alternative Kurz-URLs ersetzen konnten. Allerdings wurde bereits seit August 2024 ein Hinweis eingeblendet, dass der Link im kommenden Jahr nicht mehr funktionieren wird. Die „Zwischenseite“ wurde zunächst für einen bestimmten Prozentsatz der bestehenden Links angezeigt. Erst nach dieser Hinweisseite konnte man auf die eigentlich gewünschte Zieladresse navigieren.
Gnadenfrist mit Warnhinweis endet
Google warnte aber, dass die Interstitial-Seite, also die zwischengeschaltete Seite, den Fluss der eigentlichen Seite behindern kann – etwa bei Nutzung von 302-Weiterleitungen. Das sind in der Regel vorübergehende Weiterleitungen. Außerdem hieß es: „Wenn Sie soziale Metadaten in Ihre Zielseite eingebettet haben, wird die interstitielle Seite wahrscheinlich dazu führen, dass diese nicht mehr dort angezeigt werden, wo der ursprüngliche Link angezeigt wird.“ Deshalb wurde eine möglichst baldige Umstellung empfohlen.
Jetzt ist die Zeit fast um, denn nach dem 25. August 2025 werden Klicks auf noch bestehende Kurz-URLs mit goo.gl nur noch zu einer 404-Fehlermeldung führen. Damit trägt Google mit goo.gl einen weiteren Dienst endgültig zu Grabe – auf den Friedhof der Google-Produkte.
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(fds)
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(ilk)
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Zuviel Google: Kritik an Altersverifikationssystem für Android
Die EU arbeitet an einer Plattform zur Altersverifikation unter anderem für iOS und Android. Die Umsetzung der European Digital Identity (EUID) für Android steht seit der Veröffentlichung des Quellcodes und der Dokumentation auf Github in der Kritik, da sie alternative Android-Varianten außen vor lässt und zu sehr auf Google-Dienste setzt.
Altersverifikation nur für Android-Geräte mit Google-Diensten
Die erste Android-Version setzt bei der Altersverifikation auf Googles Play-Integrity-API. Diese Schnittstelle ist indes nur in von Google lizenzierten Systemen verfügbar. Zudem müssten genutzte Apps aus dem Play-Store heruntergeladen werden, für den ein Google-Konto erforderlich ist.
Zwar handelt es sich laut den Entwicklern um einen ersten Anlauf, der „ausschließlich zur Demonstration des Ablaufs“ entwickelt wurde. Allerdings machen schon jetzt einige Entwickler darauf aufmerksam, dass der Ansatz zum einen alternative Android-Versionen wie LineageOS oder GrapheneOS damit ausgegrenzt werden, zum anderen verstoße die derzeitige Lösung gegen die Auflagen der EU.
Es ginge und müsste auch ohne Google
Wie Daniel Micay, Sicherheitsforscher und -Entwickler für GrapheneOS auf Github festhält, gebe es mit der Hardware-Attestation-API bereits ”eine viel stärkere Schnittstelle“ als die Play-Integrity-API. Diese ist auch von alternativen Android-Versionen nutzbar und es entfalle eine „unnötige Abhängigkeit von den Google Play-Diensten und den Play-Integrity-Services von Google”.
Laut Micay ist die Hardware-Attestierungs-API auf allen Geräten verfügbar, die mit Android 8 oder neuer auf den Markt gebracht wurden und noch Sicherheits-Patches erhalten. Der Entwickler hält die Hardware-API überdies für sicherer als die softwarebasierte Play-Integrity-API, die leichter umgangen werden könne.
Unterstützung hält Micay von der Entwicklerin der Karten-App Catima, Sylvia van Os: Sie stellt vor allem die Vertiefung der „Abhängigkeit von amerikanischen Tech-Giganten bei der Altersüberprüfung“ in Frage. In einem weiteren Thread halten Entwickler unter anderem den Google-Konto-Zwang für ein Open-Source-Projekt für inakzeptabel.
Die bisherige Entwicklungs-Lösung dürfte oder müsste im Grunde unweigerlich zugunsten alternativer Android-Versionen geändert werden. Denn ein elementarer Bestandteil der Auflagen für die Entwicklung ist der EU-Webseite zum Projekt zufolge die Interoperabilität: „Die Lösung gewährleistet eine nahtlose Integration über verschiedene Gerätebetriebssysteme, Brieftaschenanwendungen und Online-Dienste hinweg.“
Die Entwickler der Lösung haben zwar mittlerweile die Dokumentation angepasst und den Verweis auf die Play-Integrity-API entfernt. Stattdessen wird nun auf OWASP-MASVS-Konformität (Mobile Application Security Verification) verwiesen. Das genüge indes nicht; stattdessen fordern Entwickler, dass deutlich darauf hingewiesen werden müsse, dass für entsprechende Apps keine Play-Integrity-API genutzt werden dürfe.
Die Altersverifikation wird zunächst in den fünf Ländern Frankreich, Spanien, Italien, Dänemark und Griechenland getestet, so Reuters. Die fünf Länder können die Lösung an ihre Bedürfnisse anpassen und sie in eine nationale App integrieren.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Falt-Smartphones Samsung Galaxy Z Fold7 und Flip7 im Test
Foldables bleiben in Europa ein Liebling der Nische, in Asien sind sie weit stärker verbreitet. Auf dem deutschen Markt ist Samsung unangefochtener Marktführer, und das schien zuletzt die Innovationskraft ein wenig gebremst zu haben. Mit dem Galaxy Z Fold7 und dem Galaxy Z Flip7 lässt Samsung nun aber sowohl bei den Äußerlichkeiten als auch den inneren Werten kaum einen Stein auf dem anderen und bringt echte Weiterentwicklung statt eines sanften Facelifts.
Diese Strategie geht allerdings teils mit höheren Preisen einher. Das Galaxy Z Fold7 ist teurer als der Vorgänger, die Preise beginnen bei 2099 Euro und reichen bis 2519 Euro. Das Galaxy Z Flip7 reißt ein 1199 bis 1319 Euro großes Loch in den Geldbeutel. Zum Start gewährt Samsung als Aktion für beide Foldables den doppelten Speicher, man bekommt also die nächstteurere Variante zum Preis der günstigsten. Das neu zur Familie gestoßene Galaxy Z Flip7 FE, im Kern ein neu aufgelegtes Flip6, hat uns zum Test noch nicht erreicht. Es kostet ab 999 Euro.
Vor allem das Fold7 ist viel dünner und leichter als seine Vorgänger. Samsung hat es 4,2 Millimeter platt gemacht, der Vorgänger maß aufgeklappt noch 5,6 Millimeter. Viel dünner geht es nicht mehr – der USB-C-Anschluss wäre sonst zu dick. Mit dem neuen Scharnier rücken die beiden Gehäusehälften im geschlossenen Zustand näher zusammen, so misst das Smartphone noch 8,9 Millimeter. In diesen Zahlenspielen ist allerdings der Kamerabuckel nicht enthalten, und der ist mit rund 5,7 Millimetern ziemlich hoch. Er lässt das Smartphone auf dem Tisch mächtig wackeln, egal ob offen oder geschlossen. Trotzdem ist das Galaxy Z Fold7 beeindruckend flach geworden – und leicht: Es wiegt nur noch 215 statt zuvor 239 Gramm. Damit ist das große Foldable sogar leichter als das herkömmlich konstruierte Galaxy S25 Ultra.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Falt-Smartphones Samsung Galaxy Z Fold7 und Flip7 im Test“.
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