Künstliche Intelligenz
Deutscher Pflegerat : „Digitalisierung muss erlebbar werden“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch die Pflege hinkt noch hinter. Seit dem 1. Juli sind Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, allerdings ist noch viel Luft nach oben. Dabei sieht der Pflegerat in der Digitalisierung, etwa bei der Dokumentation, eine große Chance. Für Anwender darf es aber nicht so kompliziert sein.
Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR)
(Bild: Anja Dorny)
Helfen soll unter anderem ein heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegekompetenzgesetz, – Digitalisierung ist dabei zentral. Pflegefachkräfte sollen künftig ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Im Gespräch mit heise online erläutert Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat, welche Rolle Software und Vernetzung spielen – und warum Digitalisierung in der Pflege mehr sein muss als reine Technologie. Als gelernte Pflegefachkraft ist er seit Jahren bemüht, die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. Zentral sieht er dabei das Thema Cybersicherheit und wer dabei die Verantwortung trägt, wie er im DPR-Podcast erklärt.
heise online: Das Thema Digitalisierung beruht teils auf Freiwilligkeit, teils auf Verpflichtung. Wie sieht das in der Pflege aus?
Meißner: Das ist unterschiedlich. Für Kliniken gelten andere Bedingungen als für die stationäre oder ambulante Langzeitpflege. Seit dem 1. Juli besteht eine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur – aber die Umsetzung hakt noch. Viele Softwarehersteller im ambulanten Bereich sind noch nicht so weit, und auch bei Ärzten läuft nicht alles rund. Ein Beispiel ist der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – der funktioniert nur, wenn die E-Mail nicht ins Leere geht. Nutzt der Arzt KIM nicht, kommt die E-Mail auch nicht an und umgekehrt. Dazu kommen die Kostenträger, die ebenfalls noch hinterherhinken – wir sind da teilweise noch im „17. Jahrhundert“. Digitalisierung muss erlebbar werden, sonst bleibt sie Theorie.
Der stationäre Bereich nutzt TI-Produkte wie die elektronische Patientenakte oder KIM weniger als Praxisärzte. Ist es in Kliniken wirklich besser als im ambulanten Bereich?
Nicht besser – nur anders. In Kliniken gibt es IT-Abteilungen, in ambulanten Pflegediensten ist vieles „Do it yourself“. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen haben oft keine eigene IT, es sei denn, sie gehören zu einem großen Träger. Diese Unterschiede prägen die Umsetzung.
Es gibt auch technische Probleme, etwa mit mobilen Kartenlesegeräten oder der Anbindung an die ePA. Ist das im Gesetz berücksichtigt?
Wir sind mitten in der Entwicklung. Früher hatten wir Konnektoren, heute geht der Trend zu Cloud-Lösungen. Der Gesetzgeber kommt mit den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Die Finanzierung muss sich anpassen – Cloudlösungen sind flexibler als stationäre Geräte. Gleichzeitig ist die Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionskarten noch nicht flächendeckend möglich – da klemmt es. Ziel muss sein, Prozesse zu vereinfachen und realistische Übergangsregelungen zu finden.
Was fehlt aus Ihrer Sicht noch?
Viele Regelungen sind noch analog – etwa bei der häuslichen Krankenpflege, wo immer noch Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist überholt. Wir brauchen maschinenlesbare Formate und digitale Bestätigungen. Was die Personalbemessung betrifft: Die muss sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren – nicht an starren Quoten.
Wir fordern aber zum Beispiel auch klare Regelungen zur Cybersicherheit, gesicherte Finanzierung und eine digitale Fachsprache. Außerdem müssen wir klären, wer die Verantwortung trägt – gerade im Falle von Cyberangriffen. Aus unserer Sicht kann das nicht die Pflegeeinrichtung allein sein, sondern muss auch bei den Softwareanbietern liegen.
In der Regel sind IT-Dienstleister im Gesundheitswesen aber Auftragsverarbeiter, bei Datenpannen trägt zum Beispiel der Arzt die Verantwortung.
In Kliniken ist das anders geregelt als im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich gilt: Wer die Kompetenz hat, muss auch Verantwortung tragen. Softwareanbieter haben die nötige Expertise und sollten daher auch haften – zumindest in der jetzigen Übergangsphase. Wir fordern hier klare Regeln und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Welche Anwendungen halten Sie für besonders wichtig?
Schnittstellen, die alle Beteiligten im Behandlungsprozess miteinander vernetzen – also Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten. Jeder sollte sehen können, was der andere gemacht hat. Das kann über die ePA oder KIM geschehen. Ziel ist papierloses Arbeiten, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Abrechnungen.
Stichwort Telepflege – sehen Sie dort Potenzial?
Auf jeden Fall. Während der Corona-Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit digitalen Beratungen gemacht. Telekonsile, Videosprechstunden, digitale Wunddokumentation – all das hat Potenzial. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, aber digitale Ergänzungen können sinnvoll unterstützen.
Im Pflegekompetenzgesetz ist auch von Entbürokratisierung die Rede. Inwieweit sehen Sie denn, dass diese im Gesetz wirklich berücksichtigt wurde?
Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, das wir seit 20 Jahren benutzen – aber viele haben nicht das Gefühl, dass sich wirklich etwas bewegt. Hier sehe ich große Hoffnung: Wenn zum Beispiel Pflegefachkräfte künftig direkt Hilfsmittel verordnen können, ohne dass der Patient noch einmal zum Arzt gehen muss, ist das ein echter Fortschritt. Wenn also Kompetenzen dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, spart das Zeit und Aufwand – das ist gelebte Entbürokratisierung.
Pflegefachkräfte können dann ja auch E-Rezepte für Hilfsmittel ausstellen.
Genau. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig auch eigenverantwortlich Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und bestimmte Hilfsmittel ausstellen. Das betrifft zum Beispiel Verbandsmaterial für chronische Wunden oder andere Materialien, deren Bedarf die Pflegekraft direkt beim Patienten feststellt. Sie muss dann nicht mehr den umständlichen Weg über die Arztpraxis gehen, sondern kann die Verordnung direkt selbst erstellen.
Außerdem wird der Zugriff auf das E-Rezept für Leistungserbringer wie Apotheken vereinfacht. Bisher brauchten sie neben der Institutionskarte, der SMC-B, auch immer den persönlichen Heilberufsausweis des Apothekers. Diese Hürde fällt für den reinen Lesezugriff weg, was die Abläufe deutlich beschleunigt.
Was bedeutet das für die Patientenversorgung?
Stellen Sie sich den Alltag einer Pflegekraft in der ambulanten Versorgung vor. Bisher musste sie für ein neues Rezept den Arzt anrufen, oft mehrfach, auf einen Rückruf warten und das Rezept irgendwie organisieren. Das könnte Tage dauern. Zukünftig stellt sie den Bedarf fest, erstellt am Tablet sofort ein E-Rezept, das direkt im System für die Apotheke oder den Hilfsmittellieferanten verfügbar ist. Die Versorgung des Patienten wird dadurch nicht nur um Tage beschleunigt, die Pflegekraft gewinnt auch wertvolle Zeit, die sie nicht mehr am Telefon, sondern direkt beim Menschen verbringen kann. Das ist gelebte Entbürokratisierung.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jetzt jeder ambulante Pflegedienst digital voll ausgestattet sein muss, um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können?
Um diese neue Befugnis zu nutzen, also ein E-Rezept qualifiziert digital zu unterschreiben, benötigt die Pflegefachperson einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Pflegedienst eine entsprechende mobile, digitale Ausstattung. Das Gesetz schafft also einen starken Anreiz und die Notwendigkeit für die Digitalisierung im ambulanten Pflegebereich. Die Vereinfachungen einerseits gehen Hand in Hand mit der technologischen Weiterentwicklung andererseits.
Und wie stehen Sie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)? Bisher ist ja keine zugelassen.
Persönlich bin ich da skeptisch. Viele Anwendungen bringen wenig echten Nutzen, die Allgemeinheit muss aber die Kosten tragen. Wir sollten uns auf die Kernprozesse konzentrieren – wenn die digitalisiert sind, kann man über zusätzliche Anwendungen nachdenken. Momentan sehe ich da vor allem wirtschaftliche Interessen von Start-ups, aber wenig direkte Vorteile für die Versorgung.
Was wünschen Sie sich?
Mir geht alles zu langsam. Wir brauchen mehr Pragmatismus, gerade in Übergangsphasen. Wenn eine Unterschrift nicht notwendig ist, sollte man sie weglassen können – auch wenn sie noch in einer alten Verordnung steht. Datenschutz und Sicherheit sind wichtig, aber wir blockieren uns oft selbst. Der politische Wille ist da – jetzt müssen wir handeln.
Zum Abschluss: Wie könnte der Pflegeberuf attraktiver werden?
Er ist bereits attraktiv – aber es geht noch besser. Digitalisierung kann helfen, indem sie Zeit schafft: weniger Dokumentation, mehr Patientenzeit. Wenn wir Prozesse vereinfachen, KI sinnvoll nutzen und die technischen Möglichkeiten besser einsetzen, profitieren alle – Pflegekräfte, Patienten und das gesamte Gesundheitswesen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Instagram bringt Funktion zum Standort-Teilen und mehr
Instagram veröffentlicht verschiedene Funktionen, darunter auch eine Möglichkeit zur Standortfreigabe. Zunächst werden die Funktionen in den USA eingeführt, wann sie nach Deutschland kommen, ist unklar. Die Standortfreigabe ist standardmäßig ausgeschaltet und kann aktiviert werden.
Ein Live-Echtzeit-Tracking wird es laut Instagram allerdings nicht geben. Stattdessen gibt es eine Standortfreigabe, die beim Öffnen oder Rückkehren in die App den zuletzt aktiven Standort aktualisiert. Ähnliche Funktionen zur Standortfreigabe gibt es bereits bei anderen Plattformen wie Snapchat mit Snap Map. Dort können Nutzer ihren Standort in Echtzeit mit Freunden teilen und sehen, wo sich Freunde gerade befinden, was nicht unkritisch gesehen wird.
Geteilt werden kann der Standort mit Freunden, „Close Friends“, einzelne ausgewählte Personen. Für bestimmte Orte oder Personen kann die Standortfreigabe gezielt deaktiviert werden. Eltern können die Standortfreigabe von Teenagern kontrollieren und werden benachrichtigt, wenn ihr Kind den Standort teilt. Zusätzlich ermöglicht die Map das Entdecken von Inhalten an spannenden Orten, beispielsweise Reels oder Stories von Freunden bei Konzerten oder lokalen Hotspots.
„Friends“-Tab in Reels
Im neuen Friends-Tab in Reels sehen Nutzer, welche Inhalte ihre Freunde geliked, erstellt, repostet oder kommentiert haben. So sollen sich Nutzer etwa leichter über gemeinsame Lieblingsvideos austauschen können. Dieser Tab ist über einen eigenen Bereich am oberen Rand von Reels zugänglich. Dabei ist es auch möglich, eigene Aktivitäten zu verbergen oder bestimmte Personen stummzuschalten. Die Funktion wird jetzt weltweit veröffentlicht.
Außerdem sollen Nutzer öffentliche Reels und Beiträge besser teilen und mit einer Notiz versehen können. Alle Reposts werden in einem separaten Tab im eigenen Profil gesammelt, was es ermöglicht, seine geteilten Lieblingsinhalte zentral und dauerhaft sichtbar zu machen. Wann die Funktion nach Deutschland kommt, ist noch nicht bekannt.
(mack)
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Trump kündigt Zoll von 100 % auf importierte Chips an – mit Ausnahmen
Donald Trump hat mit Zöllen von 100 Prozent auf Chip-Importe in die USA gedroht – und gleich einen Weg aufgezeigt, wie man sie umgehen kann. Unternehmen müssten sich für Investitionen in den Vereinigten Staaten entscheiden, um davon ausgenommen zu werden, wie der US-Präsident bei einem Auftritt mit Apple-Chef Tim Cook sagte.
Trump nannte die Ausnahme eine „gute Nachricht für Unternehmen wie Apple“. Cook kündigte kurz davor an, die Investitionen in den USA um 100 Milliarden Dollar zu erhöhen. Mit dem Geld soll in den kommenden vier Jahren vor allem die Produktion von Bauteilen ausgebaut werden. Apple hatte im Februar bereits US-Investitionen von 500 Milliarden Dollar verkündet.
Halbleiter-Zölle ohne Ausnahmen für große Anbieter dürften quer durch die Bank die Preise für Elektronik in den USA erhöhen – denn die weitaus meisten Chips werden in Asien produziert. Vor allem die Hightech-Chipsysteme für das iPhone und andere Smartphones kommen fast ausschließlich aus Taiwan vom Auftragsfertiger TSMC. Dieser kündigte aber bereits Investitionen von 165 Milliarden Dollar in US-Fabriken für einige Halbleiter an.
Branchenbeobachter sahen in Trumps Ankündigung unter dem Strich eine gute Nachricht für viele große Anbieter, die sich dank Investitionszusagen Hoffnungen machen können, nicht betroffen zu sein. Trump hatte bereits seit längerer Zeit Chip-Zölle in Aussicht gestellt – und es wurde auch nicht ausgeschlossen, dass sie einfach alle Halbleiter treffen, die nicht in den USA produziert werden.
Zolldrohung statt Subventionen
In den USA und Europa versucht man schon seit Jahren, mehr Chip-Produktion wieder in den Westen zu holen. Der vorherige US-Präsident Joe Biden – und im Nachgang auch die EU-Kommission – setzten dafür auf milliardenschwere Subventionen. Trump bezeichnet das als Geldverschwendung und sieht Zölle als den besseren Weg.
Der Bau einer Chipfabrik verschlingt Milliarden Dollar und dauert Jahre. Die Abwanderung der Industrie nach Asien wurde mit jahrzehntelangen Subventionen der dortigen Regierungen befeuert.
Glasscheibe mit Gold-Ständer für Trump
Apple kündigte an, dass der Konzern in den kommenden Jahren 20.000 Mitarbeiter in den USA neu einstellen werde, vor allem in Forschung und Entwicklung. Die Investitionen sollen auch bisherigen US-Zulieferern wie dem Glaskonzern Corning zugutekommen. So sollen künftig alle iPhones und Apple-Uhren weltweit mit Glas aus den USA bestückt werden. Aus der Corning-Fabrik im Bundesstaat Kentucky kam schon das Spezialglas für das erste iPhone 2007.
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@cnn Apple CEO Tim Cook gifted President Donald Trump a plaque made of glass manufactured in Corning’s Harrodsburg, Kentucky, which he announced would be the cover glass on all iPhones and Apple Watches soon.
Cook brachte dem US-Präsidenten auch ein Souvenir mit: Eine runde Scheibe Corning-Glas mit Apple-Logo und einer Inschrift. Der Ständer dafür komme aus dem Bundesstaat Utah – „und es ist 24-Karat-Gold“, sagte der Apple-Chef. Trump hat ein Faible für Gold und ließ auch Wände im Oval Office im Weißen Haus mit Gold-Deko verzieren.
Trump lässt bei der US-Produktion von iPhones locker
Cook gelang es derweil ganz offensichtlich, Trump davon zu überzeugen, dass das iPhone vorerst nicht in den USA gefertigt wird. Aktuell wird die Mehrheit der in den USA verkauften iPhones aus Indien geliefert – und Trump forderte stattdessen eine US-Produktion. Nun zeigte er sich einsichtig: Apple lasse viele Bauteile in den USA herstellen – und die Produktionslinien befänden sich woanders. Und schon auf Basis von Cooks Investitionszusagen verkündete Trump: „Apple kommt nach Amerika zurück.“
Branchenexperten betonen, dass dies aus vielen Gründen kaum möglich sei. Denn der Großteil der Lieferketten der Elektronik-Industrie verlagerte sich über Jahrzehnte nach Asien. Cook betonte schon vor Jahren zudem, dass man in den USA – anders als in Ländern wie China – nicht genügend Fachkräfte finden würde. Ein Analyst schätzte, dass ein in den USA produziertes iPhone rund 3.500 Dollar kosten müsste.
Apple ließ ursprünglich iPhones und andere Geräte in riesigen Fabrikstädten in China bauen. Nach Lieferengpässen durch chinesische Lockdown-Maßnahmen in der Corona-Pandemie wurde in den vergangenen Jahren auch die Produktion in Indien und Vietnam ausgebaut. In den USA verkaufte Apple-Geräte wie iPads und Mac-Computer kommen aktuell aus Vietnam.
Zweifel am großen Wurf
„Ich bin sehr skeptisch“, sagte Analyst Patrick Moorhead im US-Sender CNBC auf die Frage, ob Apple nun einen bedeutenden Teil der Wertschöpfungskette in die USA verlagern wird. Der langjährige Branchenanalyst und heutige Investor Gene Munster sah in der Ankündigung einen Deal: „Trump bekommt die Schlagzeile, und Cook bekommt die Zölle erlassen.“
(afl)
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“Liquid Silicone”: Apple plant angeblich neue iPhone-Hüllen
Apple plant angeblich eine Sortimentserweiterung der eigenen Schutzhüllen für das iPhone. Zusammen mit der Vorstellung der iPhone-17- und iPhone-17-Pro-Modelle werde das Unternehmen eine neue Produktlinie namens “Liquid Silicone” enthüllen, berichtet der chinesische Leaker “Majin Bu”. Das wellige Design soll offenbar eine Anspielung auf das neue Softwareaussehen namens “Liquid Glass” sein. Bus Vorhersagen sind allerdings mit großer Vorsicht zu genießen: Einige Male hatte er recht, bei anderen Gelegenheiten lag er aber auch gründlich daneben.
Was für eine Erweiterung der Schutzhüllenauswahl spricht, ist die ungeplante Verkleinerung des Sortiments, die Apple aufgrund der anhaltenden Kritik an den Finewoven-Hüllen vornehmen musste. Das Feingewebe, das Apples Lederhüllen ablöste, traf nicht den Geschmack der Kundschaft. Es galt als schlecht haltbar und teuer. Nach dem klammheimlichen Wegfall im Jahr 2024 verblieben nur noch die Silikon-Hüllen im Angebot. Schon damals kam die Frage auf, ob Apple das Sortiment künftig wieder erweitern wird.
Keine neuen Experimente
Die “Liquid Silicone”-Hüllen, von denen Bu angebliche Muster in Bildern zeigte, gehen beim verwendeten Stoff keine neuen Experimente ein. Stattdessen unterscheiden sie sich von den glatten Hüllen durch einen auffälligen Welleneffekt auf der Rückseite im Bereich der MagSafe-Ladefläche. Überdies weisen sie eine Aussparung auf, die für die Befestigung einer Handschlaufe genutzt werden könnte. So etwas hat Apple bereits beim Ladecase der AirPods Pro 2 im Angebot.
Experten sehen das angebliche Leak mit großer Skepsis: Verarbeitungsqualität und Klobigkeit der gezeigten Hüllen entsprächen nicht Apples Designstandards, monieren sie. Allenfalls könnte es sich um Prototypen handeln. Zuletzt hatte Bu mit der korrekten Vorhersage einer Mac-ähnlichen Menüleiste in iPadOS 26 von sich reden gemacht. Zuvor waren allerdings etliche Vorhersagen von ihm falsch.
Die Vorstellung des iPhone 17 wird aktuell für den 9. September erwartet. Dann dürfte sich auch während der Präsentation oder spätestens danach im Online Store von Apple herausstellen, ob es neue Hüllen gibt – und wenn ja, wie diese aussehen.
(mki)
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