Künstliche Intelligenz
Deutscher Pflegerat : „Digitalisierung muss erlebbar werden“
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch die Pflege hinkt noch hinter. Seit dem 1. Juli sind Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, allerdings ist noch viel Luft nach oben. Dabei sieht der Pflegerat in der Digitalisierung, etwa bei der Dokumentation, eine große Chance. Für Anwender darf es aber nicht so kompliziert sein.

Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR)
(Bild: Anja Dorny)
Helfen soll unter anderem ein heute vom Kabinett beschlossenes Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das Pflegekompetenzgesetz, – Digitalisierung ist dabei zentral. Pflegefachkräfte sollen künftig ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Im Gespräch mit heise online erläutert Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat, welche Rolle Software und Vernetzung spielen – und warum Digitalisierung in der Pflege mehr sein muss als reine Technologie. Als gelernte Pflegefachkraft ist er seit Jahren bemüht, die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. Zentral sieht er dabei das Thema Cybersicherheit und wer dabei die Verantwortung trägt, wie er im DPR-Podcast erklärt.
heise online: Das Thema Digitalisierung beruht teils auf Freiwilligkeit, teils auf Verpflichtung. Wie sieht das in der Pflege aus?
Meißner: Das ist unterschiedlich. Für Kliniken gelten andere Bedingungen als für die stationäre oder ambulante Langzeitpflege. Seit dem 1. Juli besteht eine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur – aber die Umsetzung hakt noch. Viele Softwarehersteller im ambulanten Bereich sind noch nicht so weit, und auch bei Ärzten läuft nicht alles rund. Ein Beispiel ist der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – der funktioniert nur, wenn die E-Mail nicht ins Leere geht. Nutzt der Arzt KIM nicht, kommt die E-Mail auch nicht an und umgekehrt. Dazu kommen die Kostenträger, die ebenfalls noch hinterherhinken – wir sind da teilweise noch im „17. Jahrhundert“. Digitalisierung muss erlebbar werden, sonst bleibt sie Theorie.
Der stationäre Bereich nutzt TI-Produkte wie die elektronische Patientenakte oder KIM weniger als Praxisärzte. Ist es in Kliniken wirklich besser als im ambulanten Bereich?
Nicht besser – nur anders. In Kliniken gibt es IT-Abteilungen, in ambulanten Pflegediensten ist vieles „Do it yourself“. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen haben oft keine eigene IT, es sei denn, sie gehören zu einem großen Träger. Diese Unterschiede prägen die Umsetzung.
Es gibt auch technische Probleme, etwa mit mobilen Kartenlesegeräten oder der Anbindung an die ePA. Ist das im Gesetz berücksichtigt?
Wir sind mitten in der Entwicklung. Früher hatten wir Konnektoren, heute geht der Trend zu Cloud-Lösungen. Der Gesetzgeber kommt mit den technischen Entwicklungen kaum hinterher. Die Finanzierung muss sich anpassen – Cloudlösungen sind flexibler als stationäre Geräte. Gleichzeitig ist die Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionskarten noch nicht flächendeckend möglich – da klemmt es. Ziel muss sein, Prozesse zu vereinfachen und realistische Übergangsregelungen zu finden.
Was fehlt aus Ihrer Sicht noch?
Viele Regelungen sind noch analog – etwa bei der häuslichen Krankenpflege, wo immer noch Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das ist überholt. Wir brauchen maschinenlesbare Formate und digitale Bestätigungen. Was die Personalbemessung betrifft: Die muss sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren – nicht an starren Quoten.
Wir fordern aber zum Beispiel auch klare Regelungen zur Cybersicherheit, gesicherte Finanzierung und eine digitale Fachsprache. Außerdem müssen wir klären, wer die Verantwortung trägt – gerade im Falle von Cyberangriffen. Aus unserer Sicht kann das nicht die Pflegeeinrichtung allein sein, sondern muss auch bei den Softwareanbietern liegen.
In der Regel sind IT-Dienstleister im Gesundheitswesen aber Auftragsverarbeiter, bei Datenpannen trägt zum Beispiel der Arzt die Verantwortung.
In Kliniken ist das anders geregelt als im ambulanten Bereich. Aber grundsätzlich gilt: Wer die Kompetenz hat, muss auch Verantwortung tragen. Softwareanbieter haben die nötige Expertise und sollten daher auch haften – zumindest in der jetzigen Übergangsphase. Wir fordern hier klare Regeln und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Welche Anwendungen halten Sie für besonders wichtig?
Schnittstellen, die alle Beteiligten im Behandlungsprozess miteinander vernetzen – also Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten. Jeder sollte sehen können, was der andere gemacht hat. Das kann über die ePA oder KIM geschehen. Ziel ist papierloses Arbeiten, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Abrechnungen.
Stichwort Telepflege – sehen Sie dort Potenzial?
Auf jeden Fall. Während der Corona-Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit digitalen Beratungen gemacht. Telekonsile, Videosprechstunden, digitale Wunddokumentation – all das hat Potenzial. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, aber digitale Ergänzungen können sinnvoll unterstützen.
Im Pflegekompetenzgesetz ist auch von Entbürokratisierung die Rede. Inwieweit sehen Sie denn, dass diese im Gesetz wirklich berücksichtigt wurde?
Entbürokratisierung ist ein Schlagwort, das wir seit 20 Jahren benutzen – aber viele haben nicht das Gefühl, dass sich wirklich etwas bewegt. Hier sehe ich große Hoffnung: Wenn zum Beispiel Pflegefachkräfte künftig direkt Hilfsmittel verordnen können, ohne dass der Patient noch einmal zum Arzt gehen muss, ist das ein echter Fortschritt. Wenn also Kompetenzen dort genutzt werden, wo sie vorhanden sind, spart das Zeit und Aufwand – das ist gelebte Entbürokratisierung.
Pflegefachkräfte können dann ja auch E-Rezepte für Hilfsmittel ausstellen.
Genau. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig auch eigenverantwortlich Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und bestimmte Hilfsmittel ausstellen. Das betrifft zum Beispiel Verbandsmaterial für chronische Wunden oder andere Materialien, deren Bedarf die Pflegekraft direkt beim Patienten feststellt. Sie muss dann nicht mehr den umständlichen Weg über die Arztpraxis gehen, sondern kann die Verordnung direkt selbst erstellen.
Außerdem wird der Zugriff auf das E-Rezept für Leistungserbringer wie Apotheken vereinfacht. Bisher brauchten sie neben der Institutionskarte, der SMC-B, auch immer den persönlichen Heilberufsausweis des Apothekers. Diese Hürde fällt für den reinen Lesezugriff weg, was die Abläufe deutlich beschleunigt.
Was bedeutet das für die Patientenversorgung?
Stellen Sie sich den Alltag einer Pflegekraft in der ambulanten Versorgung vor. Bisher musste sie für ein neues Rezept den Arzt anrufen, oft mehrfach, auf einen Rückruf warten und das Rezept irgendwie organisieren. Das könnte Tage dauern. Zukünftig stellt sie den Bedarf fest, erstellt am Tablet sofort ein E-Rezept, das direkt im System für die Apotheke oder den Hilfsmittellieferanten verfügbar ist. Die Versorgung des Patienten wird dadurch nicht nur um Tage beschleunigt, die Pflegekraft gewinnt auch wertvolle Zeit, die sie nicht mehr am Telefon, sondern direkt beim Menschen verbringen kann. Das ist gelebte Entbürokratisierung.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass jetzt jeder ambulante Pflegedienst digital voll ausgestattet sein muss, um diese neuen Möglichkeiten nutzen zu können?
Um diese neue Befugnis zu nutzen, also ein E-Rezept qualifiziert digital zu unterschreiben, benötigt die Pflegefachperson einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Pflegedienst eine entsprechende mobile, digitale Ausstattung. Das Gesetz schafft also einen starken Anreiz und die Notwendigkeit für die Digitalisierung im ambulanten Pflegebereich. Die Vereinfachungen einerseits gehen Hand in Hand mit der technologischen Weiterentwicklung andererseits.
Und wie stehen Sie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)? Bisher ist ja keine zugelassen.
Persönlich bin ich da skeptisch. Viele Anwendungen bringen wenig echten Nutzen, die Allgemeinheit muss aber die Kosten tragen. Wir sollten uns auf die Kernprozesse konzentrieren – wenn die digitalisiert sind, kann man über zusätzliche Anwendungen nachdenken. Momentan sehe ich da vor allem wirtschaftliche Interessen von Start-ups, aber wenig direkte Vorteile für die Versorgung.
Was wünschen Sie sich?
Mir geht alles zu langsam. Wir brauchen mehr Pragmatismus, gerade in Übergangsphasen. Wenn eine Unterschrift nicht notwendig ist, sollte man sie weglassen können – auch wenn sie noch in einer alten Verordnung steht. Datenschutz und Sicherheit sind wichtig, aber wir blockieren uns oft selbst. Der politische Wille ist da – jetzt müssen wir handeln.
Zum Abschluss: Wie könnte der Pflegeberuf attraktiver werden?
Er ist bereits attraktiv – aber es geht noch besser. Digitalisierung kann helfen, indem sie Zeit schafft: weniger Dokumentation, mehr Patientenzeit. Wenn wir Prozesse vereinfachen, KI sinnvoll nutzen und die technischen Möglichkeiten besser einsetzen, profitieren alle – Pflegekräfte, Patienten und das gesamte Gesundheitswesen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
FT: Deutsche Bank sucht Ausweg aus dem Risiko der KI-Finanzierung
Die Deutsche Bank hat umfangreich Kredite für den Bau von KI-Rechenzentren vergeben. Gerät nicht bloß ein einzelner Kreditnehmer, sondern die Branche insgesamt, in Zahlungsschwierigkeiten, könnte das die Bank hart treffen. Die Branche investiert derzeit hunderte Milliarden Euro in neue Rechenzentren, deren Computer bald technisch veraltet sein dürften. Zudem ist unklar, wer am Ende die Kosten tragen soll. Daher suchen Geldgeber nach Wegen, ihre finanziellen Risken zu reduzieren.
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Wie die Financial Times (FT) berichtet, erwägen Manager der Deutschen Bank auf fallende Aktienkurse von KI-Unternehmen zu wetten. Denn fallende Kurse könnten ein Indiz für finanzielle Schwierigkeiten der Branche sein. Kommt es dazu, könnte die Bank einen Teil der Kreditverluste durch die Spekulationsgewinne ausgleichen. Ein Mittel, auf fallende Kurse zu wetten, sind Leerverkäufe, was die Bankmanager laut FT konkret diskutiert haben.
Bei solchen Finanzgeschäften verkauft der Leerverkäufer Wertpapiere, die ihm nicht gehören, sondern die er sich lediglich von Dritten für eine bestimmte Zeit ausgeliehen hat. Bis zum Ablauf dieser Zeit muss er die Wertpapiere zurückkaufen, um sie dem Leihgeber zurückgeben zu können; ist der Aktienkurs in der Zwischenzeit gefallen, macht der Leerverkäufer Gewinn, weil er sie teurer verkauft als zurückgekauft hat. Im umgekehrten Fall macht er Verlust, der theoretisch unbeschränkt hoch sein kann. Solange die Aktienkurse von KI-Firmen tendenziell steigen, sind Leerverkäufe besonders riskant.
Synthetic Risk Transfer
Außerdem würden die Verantwortlichen der Deutschen Bank überlegen, eine Art Versicherungstransaktion für die aushaftenden Kredite auf den Markt zu bringen, hat die FT erfahren: sogenannte synthetic risk transfer (SRT). Dabei übernehmen Dritte einen Teil des Kreditrisikos. Sie kaufen die auf bestimmte Kredite bezogenen SRT-Papiere und geben damit dem Kreditgeber Geld. Als Gegenleistung erhalten sie vergleichsweise hohe Zinsen. Wird der zugrundeliegende Kredit korrekt bedient, erhält der SRT-Käufer auch den eingelegten Betrag zurück.
Wird der Kredit nicht korrekt bedient, bedient sich der Kreditgeber stattdessen an den SRT-Geldern und der SRT-Käufer macht Verlust. Deswegen bevorzugen SRT-Käufer diversifizierte Kreditbouquets; auch sie wollen nicht alles auf eine Karte setzen. Die Deutsche Bank müsste also entweder noch ganz andere Kredite dazupacken, oder höhere Zinsen bieten, um die SRT-Papiere an den Mann zu bringen.
Der Vorteil von SRTs im Vergleich zu klassischen Versicherungspolizzen liegt darin, dass die Bank sofort Geld erhält, nicht erst im Schadensfall. Dieses Geld ersetzt das für die aushaftenden Kredite gebundene Eigenkapital. Anders gesagt gibt es bei der Bank Geld frei, das sie als Sicherheit für die Vergabe neuer Kredite nutzen kann.
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Die Bank hat es gegenüber der FT abgelehnt, etwas zu deren Bericht zu sagen. Die Zeitschrift erinnert daran, dass der Vermögensverwalter DWS derzeit den Verkauf seines Mehrheitsanteils am Rechenzentrenbetreiber NorthC vorbereitet. Angepeilt werden mehr als zwei Milliarden Euro Erlös. DWS steht zu knapp achtzig Prozent im Eigentum der Deutschen Bank.
(ds)
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Google-KI triumphiert bei Hurrikan-Vorhersagen – US-Modell versagt
Kann Künstliche Intelligenz (KI) die bisherigen Wettermodelle in den Schatten stellen? Die diesjährige Hurrikan-Saison im Nordatlantik, die aktuell im November 2025 zuende geht, sollte es zeigen. Und das KI-Modell Google DeepMind hat abgeliefert: Laut einem Bericht von Ars Technica lieferte es die genauesten Vorhersagen aller getesteten Systeme. Das US-Technikblog beruft sich dabei auf Auswertungen des Forschers Brian McNoldy von der Universität Miami. Erstmals übertraf die KI systematisch die Prognosen menschlicher Experten.
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Besonders schlecht schnitt in diesem Jahr das US-Wettermodell GFS (Global Forecast System) ab. Bei der 5-Tage-Prognose lag die Abweichung des Sturmverlaufs bei rund 360 Seemeilen, während DeepMind mit 165 Seemeilen deutlich näher an der Realität lag.
Menschliche Prognosen übertroffen
Doch die Google-KI übertraf sogar die Prognosen der menschlichen Experten des National Hurricane Centers. Auch bei der Vorhersage der Sturmstärke brillierte die KI, obwohl zum Beispiel mit Hurrikan Melissa, der auf Jamaika schwere Verwüstungen anrichtete, Ereignisse dabei waren, die in den vergangenen Jahrzehnten so nicht aufgetreten waren.
Zum guten Abschneiden der Prognosen gesellen sich noch die weiteren Vorteile eines KI-Modells. Es benötigt keinen teuren Supercomputer und gilt damit als besonders effizient. Zugleich ist es bei Berechnungen deutlich schneller als traditionelle Modelle. Und neuronale Netzwerke können zudem aus Fehlern lernen und sich im laufenden Betrieb korrigieren. Die Ergebnisse sind umso erstaunlicher, da die Technologie noch sehr neu ist und weitere Fortschritte erwartet werden.
Schlechtes Abschneiden von GFS rätselhaft
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Warum indessen das US-Model GFS so schlecht abschnitt, ist noch unklar. Denkbar ist, dass die Kürzungen bei Personal und Ausstattung durch die neue US-Regierung im Zuge der DOGE-Kampagne Datenlücken gerissen hat. Aber auch eine gescheiterte Modernisierung des Modellkerns kommt als Erklärung infrage.
Experten erwarten, dass Meteorologen künftig stark auf KI-Modelle setzen werden. Die traditionellen physikbasierten Modelle würden damit an Bedeutung verlieren. Insgesamt gab es in dieser Atlantiksaison 13 benannte Stürme.
(mki)
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Copyright vs KI: Londoner Gericht hilft Bildagentur Getty Images nicht
Nicht zuständig erachtet sich der High Court of Justice for England and Wales bezüglich des Kernvorwurfs der Bildagentur Getty Images gegen die Londoner KI-Firma Stability AI. Getty wirft Stability AI, Millionen copyright-geschützter Fotos aus der Getty-Datenbank zum Trainieren der Stable Diffusion Modelle verwendet zu haben. Doch hat Stability AI seine Modelle nicht in England oder Wales trainiert. Daher erklärte sich Richterin Joanna Smith für unzuständig; der Fall könne allenfalls dort verhandelt werden, wo das Training tatsächlich stattgefunden hat.
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Den weiteren Vorwurf, das nach England importierte, fertig trainierte KI-Modell selbst sei eine rechtverletzende Kopie der Trainingsbilder, hat die Richterin zwar inhaltlich behandelt, aber nicht anerkannt: Obwohl sich die Modellgewichte (Model Weights) während des Trainings durch geschützte Werken verändern, speichert das Modell selbst keine Kopien der Fotos. Damit erfolge durch die Speicherung des berechneten Modells keine rechtsverletzende Vervielfältigung der Originalbilder.
Stability AI hat im Verfahren darauf verwiesen, dass ein Trainingsdatensatz bis zu 220 Terabyte umfasste, während die fertigen Modellgewichte nur 3,44 Gigabyte groß seien. Das KI-System hat laut Urteil Muster gelernt, aber keine Bilder gespeichert.
Erfolg für Getty bei Markenrechtsverletzung
Lediglich bei Teilen der erhobenen Vorwürfe der Markenrechtsverletzung gibt das Gericht Getty Images recht. Stable Diffusion Version 1.x hat nämlich wiederholt Bilder generiert, in denen Logos der Getty-Tochter iStock aufscheinen, obwohl iStock nichts damit zu tun hat. Zudem haben Stable Diffusion Version 1.x und Version 2.1 Bilder generiert, in denen Logos zu sehen sind, die Getty-Logos stark ähneln.
Das Gericht sieht beides als Markenrechtsverletzung und weist Stability AIs Argument zurück, die Verantwortung dafür liege allein bei den Nutzern des Modells. Beide Parteien können Rechtsmittel gegen das Urteil vom Dienstag ergreifen. Das Verfahren heißt Getty Images et al v Stability AI und trägt das Az. IL-2023-000007.
Parallelprozess in den USA
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Trotz des Teilerfolgs Getty Images‘ fielen die Aktien des Unternehmens nach dem Urteil um neun Prozent. Stability AI zeigt sich erfreut über die Entscheidung.
Getty möchte Erkenntnisse aus diesem Streit in einer ähnlichen Klage in den USA gegen die britische Firma verwenden. Der Fall unterstreicht generell die juristischen und finanziellen Herausforderungen, mit denen KI-Entwickler und Rechteinhaber konfrontiert sind. Das hat bereits eine frühere Klage gegen Anthropic und dessen Modell Claude gezeigt. Zu KI-generierten Inhalten sind viele juristische Fragen offen.
(ds)
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