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Studie: Streaming-Boom flacht ab – YouTube stark


Die Streaminganbieter in Deutschland erreichen nur bei Menschen über 30 noch Zuwächse. „Erstmals ziehen die 30- bis 49-Jährigen bei der Streaming-Abo-Nutzung mit 68 Prozent an den Jüngeren (14-29 Jahre) mit 66 Prozent vorbei“, steht in der Bewegtbild-Studie „Screens in Motion 2025“ der Zeitschrift „TV Spielfilm“ aus dem Burda Verlag.

Aufgrund des höheren Bevölkerungsanteils stelle die mittlere Altersgruppe ohnehin die mit Abstand größte Masse der Streaming-Abo-Nutzer. Die Autoren der Studie sehen alles in allem erstmals eine „gewisse Sättigung“ auf Deutschlands Streamingmarkt.

Die Langzeitentwicklung der Sehdauern seit 2019 zeigt für jüngere Abonnenten sogar einen minimalen Rückgang der täglichen Streaming-Sehdauer auf hohem Niveau von 2 Minuten auf 1 Stunde 16 Minuten, wie in der Studie zu lesen ist. „In der mittleren Altersgruppe (30-49 Jahre) hat die Sehdauer Streaming im gleichen Zeitraum um 32 Minuten zugenommen, auf nun ebenfalls 1 Stunde 16 Minuten.“

Die über 50-Jährigen gucken den Ergebnissen zufolge aktuell nur 42 Minuten täglich Streamingangebote, das ist aber eine Zunahme um 25 Minuten. Größeres Neukunden-Potenzial ist demnach bei dem älteren Publikum zu vermuten.

Zwar seien Netflix und Amazon Prime Video nach wie vor die Platzhirsche. Auf Platz drei von den Nutzeranteilen her folge allerdings auf ähnlichem Niveau schon YouTube, also eine Video-Plattform. „Warum das so ist? Es hängt sicherlich mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zusammen“, sagte die Verantwortliche von „Screens in Motion“, Marion Sperlich, der Deutschen Presse-Agentur. Sie ist zugleich Head of Research Market Media Insights im Burda-Verlag.

„Hier besteht eine zunehmende Sensibilität bei den Streaming-Abonnenten“, erläuterte Sperlich. „Stehen Preis und Nutzung nicht mehr im Verhältnis, das heißt sind zum Beispiel nur noch wenige interessierende Formate verfügbar, wird ein Abo gekündigt und ein neues bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Abo-Hopping könnte man das nennen. Prime Video und Netflix scheinen folglich ihre Nutzer am besten mit ihren Inhalten bei Laune zu halten.“

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Die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen hätten am Streamingboom der vergangenen Jahre durchaus profitiert, sagt Sperlich. „Wir wissen, dass die lineare TV-Nutzung zurückgeht, aktuell um 45 Minuten Sehdauer pro Tag im Vergleich zu 2019. Die Mediatheken der Sender allerdings, die im Prinzip die gleichen Inhalte anbieten, werden stärker genutzt. Das heißt, das, was klassisches TV an Sehdauer oder auch Nutzeranteilen verliert, geht nicht allein auf die Streaming-Abo-Anbieter über, sondern auch auf die eigenen Mediatheken.“

Für „Screens in Motion 2025“ hat das Marktforschungsinstitut YouGov Anfang März rund 2.000 Menschen befragt. Die Studie gilt als repräsentativ für die Bevölkerung ab 14 Jahren mit Onlinezugang in Deutschland.


(emw)



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Temu, Shein und Co: Zollfreigrenze soll schon 2026 fallen


Die EU-Finanzminister haben beschlossen, die 150-Euro-Zollfreigrenze zwei Jahre früher aufzuheben als geplant. „Wir stellen sicher, dass Zölle ab dem ersten Euro bezahlt werden und schaffen so gleiche Voraussetzungen für europäische Anbieter und beschränken den Zufluss von Billiggütern“, erklärte die dänische Finanzministerin Stephanie Lose am Donnerstag in Brüssel.

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Bislang galt: geringwertige Warensendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro durften unverzollt die Grenzen passieren. Was zu einer Flut von solchen Kleinsendungen in die EU geführt hatte: insgesamt 4,6 Milliarden dieser Sendungen kamen 2024 in die EU. Einen beträchtlichen Anteil daran haben Händler, die über Onlineversandhandels-Plattformen ihre Waren in Europa feilbieten, 91 Prozent der Warensendungen kamen nach EU-Angaben aus China.

Durch diese massenhaften Einzelsendungen florierte zwar die Logistikbranche – doch für die Marktüberwachungsbehörden, die eigentlich beim Zoll ankommende Waren stichprobenhaft auf die Einhaltung von Vorschriften prüfen sollen, ist die Paketflut eine Denial-Of-Service-Attacke: Sie erstickten förmlich in Sendungen und können ihrem Kontrollauftrag kaum mehr nachkommen.

Und den Staatskassen entgingen auf diese Weise bislang massiv Einnahmen: 65 Prozent der Pakete, so Schätzungen der EU, seien unzutreffend deklariert. Wertvollere Produkte würden als geringwertige Güter angegeben, und so die eigentlich fällige Einfuhrumsatzsteuer umgangen. Pro Paket können das zwar wenige Euro sein – bei Milliarden an Sendungen kommt hier jedoch einiges zusammen.

Eigentlich sollte deshalb die Zollfreigrenze erst 2028 gestrichen werden: Dann will die EU ein neues, einheitliches und volldigitales Zollanmeldesystem einführen. Doch darauf wollten die Finanzminister nicht mehr warten und die bisherige Zollfreigrenze schon 2026 abschaffen – dafür soll nach der heutigen Einigung schnellstmöglich eine temporäre Lösung gefunden werden.

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Die für Digitales und die größten Marktplätze zuständige EU-Vizekommissionspräsidentin Henna Virkkunen erklärte auf Bluesky, sie sei mit der nun im Wirtschafts- und Finanzministerrat (Ecofin) getroffenen Einigung sehr zufrieden. Es handele sich um einen „wichtigen Schritt in Richtung eines fairen und nachhaltigen E-Commerce.“

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I am very pleased about the agreement reached at the ECOFIN Council today: The customs duty exemption for consignments below 150€ will be abolished in early 2026 – two years sooner than originally foreseen. An important step towards ensuring fair and sustainable e-commerce.

— Henna Virkkunen (@hennavirkkunen.bsky.social) 13. November 2025 um 17:03

Für Verbraucher in der EU bedeutet das vor allem zwei Dinge: Künftig könnten mehrere Bestellungen wieder häufiger in einem Paket oder aus EU-Lagern geliefert werden. Und der Fernostdirektimport könnte preislich künftig um einige Prozente weniger attraktiv sein.


(mho)



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Idealo-Verfahren: Richter sehen Schaden durch Google


Im Verfahren des Preisvergleichsdienstes Idealo gegen den US-Suchmaschinenriesen scheint eine Verurteilung Googles zu Schadenersatz wahrscheinlich. Doch nicht nur bei der angemessenen Höhe gibt es viele offene Fragen.

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Es ist ein am Ende vielleicht gar nicht mehr so komplizierter Prozess, der nun seit Jahren läuft. Als am Morgen die Parteien zur mündlichen Verhandlung im Auktionssaal des Amtsgerichts aufeinandertreffen, den das für Zivilstreitigkeiten zuständige Landgericht Berlin II aufgrund des großen Interesses an dem Verfahren nutzt, wissen beide Parteien nicht, was sie erwartet.

Der Fall des Preisvergleichsanbieters Idealo, der zum Axel-Springer-Universum gehört, hat viele Facetten. Idealo will 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Google habe seine eigenen Preisvergleichsdienste bevorzugt und andere Anbieter wie eben Idealo trotz marktbeherrschender Stellung rechtswidrig behindert. 2,7 Milliarden Euro seien der beantragte Mindestschaden, machen die Idealo-Vertreter am Morgen noch einmal klar. Google sieht keinerlei Schaden und auch kein schuldhaftes Fehlverhalten, so die Argumente der Anwälte

Der Vorsitzende der Richter im Landgericht, Michael Vogel, nimmt sich am Morgen Zeit, den zahlreichen Rechtsvertretern beider Parteien mit einigen Ausführungen Hinweise zu geben, was die Kammer am Landgericht erwägen würde.

Weil ein Beschluss der EU-Kommission von 2017, in dem ein die Google-Wettbewerber behinderndes Verhalten bei Preisvergleichsdiensten festgestellt wurde, als endgültig anzusehen ist – nachdem alle juristischen Einwände Googles bei den europäischen Gerichten erfolglos blieben – gebe es für das Gericht hier keine Spielräume. Das Gericht habe „nichts daran zu kritisieren oder davon abzuweichen“, erläutert Vogel. Erst für die danach liegende Zeit würden die Richter eine eigene Würdigung vornehmen. Zumindest an einem Punkt scheint die Linie deutlich: „Wenn Traffic entzogen worden ist, muss man annehmen, dass hier ein Schaden entstanden sein kann.“

Immer wieder gibt Vogel Hinweise an die Prozessbeteiligten, was das Gericht als Rechtsauffassung und -folge für plausibel erachtet. Vieles scheint während der mündlichen Verhandlung in Berlin dafürzusprechen, dass das Landgericht einen von Google beziehungsweise Alphabet zu verantwortenden Schaden bei Idealo sieht, aber eine Verhandlung ist noch lange kein Urteil.

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Die eigentliche Krux, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, besteht in zwei Dingen: Wie bemisst man den Schaden richtig, der Idealo und anderen entstanden ist? Was Schadensberechnung und Schadenshöhe betrifft, haben beide Seiten umfangreiche Gutachten für das „kontrafaktische Szenario“ vorgelegt, wie sich die Suchmaschine wohl entwickelt hätte, wenn Google sich nicht selbst bevorzugt hätte.

Die Kammer lässt offen, was das Gericht für plausibel hält, gibt hier aber auch der Klägerseite von Idealo einen Hinweis. So hegt das Gericht wohl Zweifel, dass aus jeder Produktsuche auch ein potenzieller Preisvergleichsnutzer zu berechnen sei, wenn Google nach dem Ende des erfolglosen Froogle-Produkts nicht angefangen hätte, den Preisvergleich in die Ergebnisseiten einzubauen. „Wenn man sich das jetzt wegdenkt, ob dann in jedem Fall der Nutzer tatsächlich bei einem Vergleichsdienst gelandet wäre: Vielleicht, vielleicht auch nicht“, sagt Michael Vogel.

Das Gericht wird sich darüber eigene Gedanken machen müssen, wenn die Parteien sich nicht doch noch vergleichen. Das aber schien zumindest während der Verhandlung unwahrscheinlich.

Strittig blieb neben der möglichen Schadenshöhe vor allem auch die Schadensdauer. Vor allem relevant: Wie ist der Zeitraum zu beurteilen, ab dem Google die Darstellung von Preisen über den Suchergebnissen infolge der Beanstandungen durch die EU-Kommission geändert hat? Dass die EU-Kommission die Änderungen nicht beanstandet habe, heiße nicht, dass keine wettbewerbswidrige Situation vorgelegen habe.

Googles Anwälte argumentierten vor Gericht unter anderem, dass die Firma die Bevorzugung eigener Dienste eingestellt habe. Idealo habe selbst auf die Möglichkeit verzichtet, am System der „Shopping Units“ genannten Boxen, die nach dem Einschreiten der Kommission an die Stelle der alten Preisvergleichsdarstellung getreten war. Das sei ein von Googles sonstigen Prozessen unabhängiger Vermarktungsplatz, auf den alle Preisvergleichsseiten seit Jahren bieten könnten. Und mehr sei europarechtlich auch nicht geboten, so die Anwälte des Konzerns.

Die eigentliche Verhandlung dauerte, nachdem im Vorhinein bereits umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht wurden, nur wenige Stunden. Und doch dürften alle Parteien nun klarer sehen, was die Richter als klärungsbedürftig sehen und was nicht. Wie weiter verfahren wird und wann somit vielleicht auch mit einem Urteil in dem Milliardenverfahren zu rechnen ist, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht Berlin II wohl noch im Laufe des Tages verhalten.

Tatsächlich dürfte der Fall fast schon unabhängig davon, was die Kammer um den vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin II für Recht befindet, mindestens eine weitere Instanz beschäftigen. Sich mit einem Richterspruch abzufinden, dafür geht es für beide Parteien um viel zu viel Geld. Für Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag geht es um nahezu alles. Google habe, sagt er nach der Verhandlung, geradezu perfide versucht, alle anderen Preisvergleichsanbieter in seine Infrastruktur zu zwingen. „Sind wir bescheuert und schicken unser Inventar zu unserem größten Konkurrenten?“, fragt er. „Wie evil geht es denn?“, fragt von Sonntag auf dem Gerichtsflur. Und einen weiteren Trumpf hat er noch: Das 2019 begonnene und jahrelang ausgesetzte Verfahren gegen Google ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Digital Markets Act begrenzt – weitere Ansprüche seien mit diesem überarbeiteten Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen.

Immerhin: Eine Zwangsversteigerung, wie sie im Saal in der Littenstraße sonst regelmäßig stattfindet, droht dem US-Unternehmen selbst dann nicht, wenn das Gericht über Idealos Mindestschadensberechnung hinausgehen würde. Alphabet setzte 2024 weltweit 350 Milliarden US-Dollar um.


(mack)



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Matthew McConaughey und Michael Caine lizenzieren ihre Stimme für KI-Unternehmen


Matthew McConaughey wird den von ihm herausgegebenen Newsletter „Lyrics of Livin'“ künftig auf Spanisch vorlesen. Doch der US-Schauspieler spricht gar kein Spanisch. Die Stimme wird von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert.

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Dafür arbeitet McConaughey mit dem KI-Audio-Unternehmen ElevenLabs zusammen. Es wird eine künstlich generierte Version von McConaugheys Stimme erstellen, die dann die spanische Version Lyrics of Livin‘ vorträgt. Auf diese Weise könne er ein noch größeres Publikum erreichen, begründete der Schauspieler den Schritt. Er ist schon seit einigen Jahren finanziell an ElevenLabs beteiligt.

Das Unternehmen bietet über sein kommerzielles Angebot, den Iconic Marketplace, die KI-generierten Stimmen an. Kunden können die Stimmen dann für eigene KI-generierte Anwendungen lizenzieren.

Neben McConaughey arbeiten auch weitere Prominente mit ElevenLabs. Dazu gehören etwa die Schauspielerin Liza Minelli, der Musiker Art Garfunkel oder der Schauspieler Michael Caine.

Daneben lässt ElevenLabs auch Verstorbene wieder aufleben. So gehören zum Portfolio etwa die Stimmen des Schauspielers John Wayne, der Flugpionierin Amelia Earhart, des Informatikers Alan Turing oder des Wissenschaftlers J. Robert Oppenheimer.

Das Verhältnis von Hollywood zu KI ist gespalten. Der Schauspieler Morgan Freeman etwa hat gegen eine unerlaubte Nutzung seiner Stimme geklagt. Auch der KI-generierte Charakter Tilly Norwood ist umstritten.

Caine hingegen betont den positiven Aspekt: „Seit Jahren leihe ich meine Stimme Geschichten, die Menschen bewegen – Geschichten über Mut, Witz und den menschlichen Geist, sagte der Brite. „Es geht nicht darum, Stimmen zu ersetzen, es geht darum, sie zu verstärken und Türen für neue Geschichtenerzähler überall zu öffnen. Ich habe mein ganzes Leben lang Geschichten erzählt. ElevenLabs wird der nächsten Generation helfen, ihre Geschichten zu erzählen.“

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(wpl)



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