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Spotify Basic-Tarif: Günstiger als Premium, aber nur für Bestandskunden


Spotify hat zusammen mit der Preiserhöhung der Premium-Tarife ein neues Basis-Abomodell eingeführt, das es in den USA schon seit Mitte 2024 gibt. Es richtet sich nur an „ausgewählte Bestandskunden“ und kann nur einmalig gebucht werden.

Laut Spotify sind die Basic-Abos ausschließlich an Bestandskunden gerichtet, die auf bestimmte Funktionen verzichten können. Der Hauptunterschied zwischen „Basic“ und „Premium“ ist abgesehen vom geringeren Preis das Fehlen des erst vor einigen Monaten eingeführten Hörbuchangebots. So umfasst das neue Basic-Abo im Unterschied zu Premium keine monatliche Hörbuch-Wiedergabezeit, einzelne Hörbücher können jedoch gekauft werden. Das Premium-Angebot enthält seit April 2025 neben Musik und Podcasts zwölf Wiedergabestunden pro Monat für den Hörbuchkatalog mit über 350.000 Titeln.


Screenshot Spotify Basic Family

Screenshot Spotify Basic Family

Für den Tarif Basic Family verlangt Spotify 17,99 Euro.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Abseits der Hörbücher umfasst das Basic-Angebot die wichtigsten Premium-Funktionen wie werbefreies Musikhören, Downloads für die Offline-Nutzung, das Abspielen von Songs in beliebiger Reihenfolge und eine hohe Audioqualität. Auch das Musikhören im Ausland bleibt laut Spotify möglich.

Die Preise der neuen Basic-Tarife dürften Premium-Kunden vertraut vorkommen: Denn für Einzelpersonen verlangt Spotify 10,99 Euro im Monat und kostet damit genauso viel wie das Premium-Abo vor der aktuellen Preiserhöhung. Genauso sieht es bei den weiteren Optionen „Basic Duo“ und „Basic Family“ aus: für sie fallen 14,99 respektive 17,99 Euro an. Für Studentinnen und Studenten bietet Spotify keinen Basic-Tarif an – ihnen steht entweder das kostenlose, werbefinanzierte Angebot oder der vergünstigte Premium-Tarif in Höhe von 6,99 Euro zur Wahl.

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Zum Vergleich: für die Premium-Angebote mit Hörbuchoption verlangt Spotify seit dem 14. August mittlerweile 12,99 Euro (Individual), 17,99 Euro (Duo) und 21,99 Euro (Family). Premium-Kunden, die der Preiserhöhung zustimmen, müssen erst ab dem 15. November die höheren Preise entrichten.

Wie Spotify ausführt, ist das Basic-Angebot ausschließlich an Bestandskunden adressiert und steht zudem nicht allen Nutzern zur Verfügung. Nur berechtigten Nutzern wird das Angebot auf der Webseite nach dem Log-in angezeigt.

Zudem sollten Interessierte wissen, dass ihnen der Wechsel auf die Basic-Tarife nur einmalig zur Verfügung steht. Wenn sie das Basic-Abo kündigen, können sie es nicht erneut abonnieren. Für Kunden, die vom inkludierten Hörbuchangebot des Premium-Tarifs keinen bisher keinen Gebrauch gemacht haben, dürfte der Wechsel auf Basic eine sinnvolle Option sein, die Preiserhöhung zu umgehen – zumindest bis Spotify die Preisschraube erneut andreht.


(afl)



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Konsortium kauft Electronic Arts für 55 Milliarden US-Dollar


Der kriselnde US-Spielepublisher Electronic Arts wird gekauft und von der Börse genommen. Das teilte EA am Montagnachmittag gemeinsam mit dem Käuferkonsortium mit. Die Kosten liegen demnach bei 55 Milliarden US-Dollar.

Bei den Käufern handelt es sich um den saudi-arabischen Staatsfonds (Public Investment Fund, PIF) sowie Silver Lake und die Investmentfirma, Affinity Partners, die von Donald Trumps Schwiegersohn Jared Kushner gegründet wurde. Die Transaktion soll zu Beginn des Fiskaljahrs 2027 abgeschlossen werden, erklärten die Firmen. Die Summe von 55 Milliarden US-Dollar teilt sich auf in ein Eigenkapital-Investment von 36 Milliarden US-Dollar und einen Schuldenanteil von 20 Milliarden US-Dollar.

Im Rahmen der fremdfinanzierten Übernahme wird Electronic Arts privatisiert. Der US-Publisher hinter der Fußballreihe „EA FC“ (früher „FIFA“) soll weiterhin in Redwood City ansässig bleiben. Auch CEO Andrew Wilson bleibt im Amt, teilten die Firmen mit. Ob diese Jobgarantie auch für die Angestellten gilt, blieb zunächst offen. Erst vor wenigen Monaten hat EA ein „Black Panther“-Spiel eingestampft und Angestellte entlassen. Zuvor hatte EA bereits Angestellte von Codemasters gefeuert und Mitarbeiter von traditionsreichen Studios wie Bioware abgezogen, um an den finanziell erfolgreichen Sportsimulationen im eigenen Portfolio zu arbeiten.

Der Deal könnte hinter dem Kauf von Activision Blizzard durch Microsoft für 69 Milliarden US-Dollar zur zweitgrößten Übernahme in der Geschichte der Spielebranche werden. Er unterliegt aber noch der Freigabe von Aufsichtsbehörden und EA-Aktionären. Die dürften zufrieden sein: Nachdem bereits am Sonntag mehrere US-Wirtschaftszeitungen über den bevorstehenden Deal berichtet hatten, stieg der EA-Aktienkurs um über 15 Prozent.

Der saudi-arabische Investmentfonds PIF gehört mit einem Anteil von rund zehn Prozent bereits zu den größten Anteilseignern von Electronic Arts. Die 1982 gegründete US-Firma zählt zu den zehn umsatzstärksten Spielefirmen der Welt. Erfolgsgaranten sind vor allem Sportspiele wie „EA FC“ und „Madden“, die sich maßgeblich über den Verkauf von Lootboxen finanzieren. Zum Portfolio von EA gehören aber auch Spielereihen wie „Mass Effect“, „Battlefield“, „F1“ und „Die Sims“.


(dahe)



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Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen


Fotografieren mit einer Drohne ist mehr als ein technischer Trend – es erschließt faszinierende und bisher unzugängliche Perspektiven. Landschaften aus der Luft, beeindruckende Küstenlinien oder Stadtansichten aus ungewöhnlichen Winkeln: Drohnen haben die visuelle Sprache der Fotografie revolutioniert. Dank kompakter Modelle mit hochwertigen, stabilisierten Kameras und intuitiver Steuerung ist der Einstieg heute leichter als je zuvor.

Bevor jedoch die ersten Aufnahmen aus der Luft entstehen können, ist eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung gelten auch für Hobbypiloten klare Vorschriften:




Die österreichische Fotografin Sonja Jordan begeistern die Natur, das Reisen an die verschiedensten Orte dieser Welt und das damit verbundene Abenteuer. Ihre Bilder erscheinen in Magazinen und Kalendern.

Seit dem 1. Januar 2021 hat die Europäische Union mit ihrer neuen Drohnenverordnung (EU 2019/947 und EU 2019/945) einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Für uns als Luftbildschaffende bedeutet das: mehr Klarheit, aber auch neue Pflichten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Fritzboxen & Co.: Fritz eröffnet im Oktober eigenen Onlineshop


Wer eine Fritzbox oder andere Produkte von Fritz (früher AVM) kaufen möchte, kann das ab dem 1. Oktober 2025 auch direkt beim Hersteller machen. Fritz eröffnet da einen eigenen Onlineshop mit Direktvertrieb als Alternative zu unabhängigen Händlern. In Eigenschreibweise heißt er „FRITZ! Shop“.

In einer Mitteilung schreibt der Hersteller: „Der FRITZ! Shop ist Teil der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens, welche die Markenpräsenz im heimischen und europäischen Markt stärken und neue Wachstumschancen erschließen soll.“

Bisher sind Fritzboxen vor allem in Deutschland verbreitet. Seit der Übernahme durch einen Investor aus Luxemburg strebt Fritz die Internationalisierung in Europa an. Dazu wechselte der Hersteller bereits seinen Onlineauftritt von avm.de auf fritz.com – samt einhergehender Namensänderung der GmbH.

Zunächst beliefert Fritz die folgenden Länder: Deutschland, Österreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Polen und Spanien.

Fritz will all seine Produkte zum Verkauf anbieten, neben Fritzboxen also etwa Repeater und DECT-Telefone. In Deutschland könnte der Fritz-Shop vor allem dann eine Alternative darstellen, wenn Einzelhändler ein Produkt nicht auf Lager haben. Preisvorteile sind nicht zu erwarten, da sich Händler meistens an die unverbindlichen Preisempfehlungen halten oder diese unterbieten.

Fritz verspricht derweil auf Wunsch eine telefonische Kaufberatung sowie „einen schnellen Versand und umfangreichen Support“. In Support-Fällen ist Fritz beim Kauf über den eigenen Shop neben der Herstellergarantie auch für die gesetzliche Gewährleistung verantwortlich.


(mma)



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