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Spotify Basic-Tarif: Günstiger als Premium, aber nur für Bestandskunden


Spotify hat zusammen mit der Preiserhöhung der Premium-Tarife ein neues Basis-Abomodell eingeführt, das es in den USA schon seit Mitte 2024 gibt. Es richtet sich nur an „ausgewählte Bestandskunden“ und kann nur einmalig gebucht werden.

Laut Spotify sind die Basic-Abos ausschließlich an Bestandskunden gerichtet, die auf bestimmte Funktionen verzichten können. Der Hauptunterschied zwischen „Basic“ und „Premium“ ist abgesehen vom geringeren Preis das Fehlen des erst vor einigen Monaten eingeführten Hörbuchangebots. So umfasst das neue Basic-Abo im Unterschied zu Premium keine monatliche Hörbuch-Wiedergabezeit, einzelne Hörbücher können jedoch gekauft werden. Das Premium-Angebot enthält seit April 2025 neben Musik und Podcasts zwölf Wiedergabestunden pro Monat für den Hörbuchkatalog mit über 350.000 Titeln.


Screenshot Spotify Basic Family

Screenshot Spotify Basic Family

Für den Tarif Basic Family verlangt Spotify 17,99 Euro.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Abseits der Hörbücher umfasst das Basic-Angebot die wichtigsten Premium-Funktionen wie werbefreies Musikhören, Downloads für die Offline-Nutzung, das Abspielen von Songs in beliebiger Reihenfolge und eine hohe Audioqualität. Auch das Musikhören im Ausland bleibt laut Spotify möglich.

Die Preise der neuen Basic-Tarife dürften Premium-Kunden vertraut vorkommen: Denn für Einzelpersonen verlangt Spotify 10,99 Euro im Monat und kostet damit genauso viel wie das Premium-Abo vor der aktuellen Preiserhöhung. Genauso sieht es bei den weiteren Optionen „Basic Duo“ und „Basic Family“ aus: für sie fallen 14,99 respektive 17,99 Euro an. Für Studentinnen und Studenten bietet Spotify keinen Basic-Tarif an – ihnen steht entweder das kostenlose, werbefinanzierte Angebot oder der vergünstigte Premium-Tarif in Höhe von 6,99 Euro zur Wahl.

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Zum Vergleich: für die Premium-Angebote mit Hörbuchoption verlangt Spotify seit dem 14. August mittlerweile 12,99 Euro (Individual), 17,99 Euro (Duo) und 21,99 Euro (Family). Premium-Kunden, die der Preiserhöhung zustimmen, müssen erst ab dem 15. November die höheren Preise entrichten.

Wie Spotify ausführt, ist das Basic-Angebot ausschließlich an Bestandskunden adressiert und steht zudem nicht allen Nutzern zur Verfügung. Nur berechtigten Nutzern wird das Angebot auf der Webseite nach dem Log-in angezeigt.

Zudem sollten Interessierte wissen, dass ihnen der Wechsel auf die Basic-Tarife nur einmalig zur Verfügung steht. Wenn sie das Basic-Abo kündigen, können sie es nicht erneut abonnieren. Für Kunden, die vom inkludierten Hörbuchangebot des Premium-Tarifs keinen bisher keinen Gebrauch gemacht haben, dürfte der Wechsel auf Basic eine sinnvolle Option sein, die Preiserhöhung zu umgehen – zumindest bis Spotify die Preisschraube erneut andreht.


(afl)



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BGH: Mobilfunker darf Kundendaten der Schufa geben


Deutsche Mobilfunkanbieter dürfen sogenannte Positivdaten über ihre Kunden an Bonitätsbewerter wie die Schufa weitergeben. Im Gegensatz zur Rechtsansicht der deutschen Datenschutzkonferenz ist die ausdrückliche Zustimmung der Kunden nicht erforderlich. Denn die Datenweitergabe erfolgt zum Zweck der Betrugsvorbeugung, was von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone angestrengten Verfahren entschieden. Auch parallele Verfahren gegen die Deutsche Telekom und Telefónica Germany sind mit gleichem Ergebnis erledigt.

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Positivdaten informieren primär darüber, welches Unternehmen mit wem wie viele Verträge geschlossen hat. Sie sind von Negativdaten zu unterscheiden, die über Vertragsbrüche, insbesondere unbezahlte Rechnungen, Auskunft geben. Die Verbraucherzentrale NRW hielt es für rechtswidrig, dass Positivdaten von Kunden, die alles richtig und korrekt machen, ungefragt an die Schufa wandern. Unverbindliche Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, DSK) aus dem Jahr 2021 stützten diese Auslegung der DSGVO.

Die Gerichte haben an der Weitergabe der Positivdaten jedoch nichts auszusetzen. Nach Landgericht und Oberlandesgericht hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) für Vodafone entschieden (Az. VI ZR 431/24). „Die Übermittlung personenbezogener Positivdaten (hier: zum Identitätsabgleich erforderliche Stammdaten der Verbraucher sowie die Information, dass ein Vertragsverhältnis mit diesen begründet oder beendet wurde) seitens eines Mobilfunkdiensteanbieters an eine Wirtschaftsauskunftei kann gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO durch das Interesse an einer Betrugsprävention gerechtfertigt sein“, lautet der Tenor des BGH.

Die genannte DSGVO-Passage verlangt eine Abwägung der Interessen zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem. Daher gilt die BGH-Entscheidung auch nicht generell für alle Branchen oder Vertragsarten. Vodafone hat im Verfahren darlegen können, dass es Betrüger gibt, die binnen kürzester Zeit zahlreiche Mobilfunkverträge abschließen, um an die Smartphones zu gelangen; dann verschwinden diese „Kunden“.

Gegen diese Betrugsmasche hilft die Datenweitergabe an die Schufa tatsächlich, weil die Schufa die Daten von allen namhaften Anbietern sammelt und im Zuge des Datenschutzaustausches auch verrät, wie viele solche Verträge für den selben Kunden bereits registriert sind. Daher überwiegt das Interesse der Betroffenen an Geheimhaltung ihrer Vertragsabschlüsse nicht dem Interesse der Mobilfunker, sich vor teurem Betrug zu schützen. Zudem weist der BGH darauf hin, dass die Betrugsprävention auch im Interesse der Kunden sei: Mehr Betrug bedeutete höhere Preise.

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Gleichzeitig widerspricht der BGH der Rechtsansicht der DSK nicht grundsätzlich. So wie die DSK verlangt auch der BGH die Abwägung der Interessen. Die DSK habe allerdings „den besonderen Zweck der Betrugsprävention nicht (einbezogen), jedenfalls nicht ausdrücklich“.

Schon das Oberlandesgericht hat den Fall der Mobilfunker, die teure Hardware vorfinanzieren, von Energieversorgern unterschieden, die lediglich keine sparefrohen Kunden wollen, die häufig den Anbieter wechseln. In letzterem Fall gibt es kein hohes Schadensrisiko, das die Datenweitergabe rechtfertigt, bei den Handyfinanzierern aber schon. Das beeinflusst die Interessenabwägung maßgeblich. Das BGH-Erkenntnis öffnet also keinesfalls alle Datenschleusen Richtung Bontitätsbewertern.

Was die Schufa mit den Daten sonst macht, steht auf einem anderen Blatt. Damit hatte sich der BGH ausdrücklich nicht zu befassen. Im konkreten Verfahren ging es um den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf eine Unterlassungsverfügung gegen Vodafone, nicht um eine Prüfung der Gebarung der Schufa.


(ds)



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Viele EU-Staaten wollen USA Zugriff auf biometrische Polizeidaten erlauben


Die Forderung der USA nach einem direkten und weitreichenden Zugriff auf biometrische Polizeidatenbanken der EU und ihrer Mitgliedstaaten, hat unter den EU-Ländern eine Debatte über die Modalitäten, die Rechtsbasis und den Datenschutz bei einer solchen Übereinkunft ausgelöst. Grundsätzlich lehnen die europäischen Regierungen die ihnen angetragene „Partnerschaft für verstärkten Grenzschutz“ nicht ab, wie aus einem von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch geleakten Papier des Ministerrats mit Positionen der EU-Staaten hervorgeht. Doch im Detail gibt es noch Bedenken.

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Im Kern verlangen US-Strafverfolgungsbehörden und das Department of Homeland Security (DHS), Zugang zu nationalen polizeilichen Einwanderungsdatenbanken. Sie wollen damit Personen identifizieren, die eine „Bedrohung für die US-Sicherheit“ darstellen könnten. Die als Enhanced Border Security Partnership (EBSP) titulierte Initiative zielt darauf ab, die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Reisenden mit Daten aus eigenen Datenbanken im Bereich Kriminalität und Terrorismus abzugleichen.

Die EU-Kommission präsentierte 2023 einen Vorschlag für einen Rahmenvertrag, der bilaterale Abkommen zwischen den US-Behörden und den EU-Ländern ermöglichen soll. Der größte Anreiz für diese, dem Verlangen nachzukommen, liegt in der Aufrechterhaltung ihrer Teilnahme am Visa Waiver Program (VWP). Dieses erlaubt ihren Bürgern das visafreie Reisen in die USA. Washington droht mit dem Entzug dieses Privilegs, sollte die EU die geforderten Zugriffsrechte verwehren. Da fast alle EU-Länder am VWP teilnehmen, besteht laut dem vertraulichen Ratsdokument der Wille, grundsätzlich zu einer Einigung zu kommen.

Umkämpft ist aber etwa die Reichweite des US-Zugriffs. Washington hat großes Interesse daran, nicht nur nationale Datenbanken abzufragen, sondern auch direkten Zugriff auf große zentrale EU-Informationssysteme wie das Visa-Informationssystem (VIS), das geteilte Biometrische Abgleichsystem (sBMS) und den gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) zu erhalten. Ein solcher direkter Zugang eines Drittstaates zu EU-Datenbanken wäre beispiellos und würde über den Rahmen des aktuellen Kommissionsvorschlags hinausgehende Abkommen erfordern. Österreich etwa signalisiert aber Offenheit, Wege zu prüfen.

Die Sorgen vieler Mitgliedstaaten konzentrieren sich auf den Schutz der sensiblen Daten und die Automatisierung der Prozesse. Länder wie die Niederlande, Österreich, Frankreich und Italien lehnen eine automatisierte Übermittlung von persönlichen Hintergrundinformationen und biometrischen Merkmalen im Falle eines Treffers ohne menschliche Überprüfung ab.

Die Niederlande fordern stattdessen einen Informationsaustausch auf der Basis von „Hit/No-Hit“-Anfragen, bei denen nach einem Treffer zusätzliche Informationen nur bei Zustimmung der zuständigen Behörden über geeignete Kanäle geteilt werden. Die Bundesregierung signalisiert zwar Offenheit für ein EU-Abkommen, will den US-Behörden darin aber klare Schranken auferlegen. Sie verwehrt den direkten Zugriff auf ausländische Datenbanken strikt und will eine Lösch-Regelung.

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Italien betont, es dürfe keinesfalls ein Direktzugriff erfolgen. Systematische oder routinemäßige Abfragen von Individuen ohne vorherigen Verdacht müssten ausgeschlossen sein. Demgegenüber steht Tschechien, das für eine möglichst weitreichende Vereinbarung – einschließlich automatisierter Entscheidungsfindung – wirbt.

Die vorgeschlagene Datenweitergabe soll der Überprüfung dienen, ob die Einreise oder der Aufenthalt eines Reisenden ein Risiko für die „öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ darstellen könne. Litauen und Belgien fordern eine präzisere Definition dieser „zweideutigen“ Begriffe. Sie wollen sicherstellen, dass die Vereinbarung nur die Bekämpfung von Kriminalität oder terroristischen Straftaten betrifft.

Auch die Wahl der Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen ist ein Thema. Frankreich argumentiert, dass die Verhandlung eines EBSP-Rahmenabkommens keine ausschließliche EU-Kompetenz sei, da die Vorschläge auch Bereiche nationaler Zuständigkeiten berührten. Zusammen mit Irland drängt Paris daher auf eine engere Einbindung der Mitgliedstaaten in den Verhandlungsprozess. Irland, das nicht Teil des Schengen-Raums ist, befürchtet zudem, trotz seiner VWP-Teilnahme von den Gesprächen ausgeschlossen zu werden.

Schließlich sorgen die von den USA gesetzten engen Fristen für Unmut. Das Ansinnen, alle relevanten Abkommen bis Ende 2026 abzuschließen, erachten Estland und die Niederlande als unrealistisch. Letztere verweisen dabei auf die Komplexität der Materie, die notwendige Zustimmung des EU-Parlaments und die anschließende Aushandlung und Genehmigung der bilateralen Abkommen durch nationale Parlamente. Die Diskussionen im Rat über den weitreichenden biometrischen Datentransfer dauern noch an.


(mki)



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Top 10: Das beste Tablet im Test – Apple vor Samsung und Lenovo


Huawei Matepad 12 X (2025) im Test: Tolles Tablet mit mattem Display

Das Huawei Matepad 12 X (2025) bietet ein mattes und im Freien gut ablesbares Display. Eine Tastatur ist dabei, Google-Dienste gibt es nur über Umwege.

VORTEILE

  • mattes LCD reflektiert kaum
  • hauchdünnes und hochwertiges Gehäuse
  • praktische Tastatur

NACHTEILE

  • Google-Apps und Dienste nur über Umwege
  • Mittelklasse-Performance

Das Huawei Matepad 12 X (2025) bietet ein mattes und im Freien gut ablesbares Display. Eine Tastatur ist dabei, Google-Dienste gibt es nur über Umwege.

Mit der 2025er-Neuauflage des Matepad 12 X frischt Huawei sein gehobenes Mittelklasse-Tablet mit mattem Display auf. Serienmäßig liegt eine Tastatur bei, die auch als Schutzhülle dient. Unterstützt wird zudem der neue M-Pencil Pro, den Huawei zum Marktstart sogar kostenlos beilegt. Das Bundle kostet direkt beim Hersteller mit dem Rabatt-Code A89sd2umlhW nur 584 Euro statt 649 Euro (UVP).

Das Highlight des Geräts ist das Display – Huawei nennt es „Papermatte“. Dank seiner besonders matten Oberfläche wirkt es optisch fast wie ein Blatt Papier und reflektiert deutlich weniger als herkömmliche glänzende Bildschirme. Damit eignet sich das Tablet auch gut für den Einsatz im Freien oder in hellen Umgebungen.

Größtes Manko bleibt der Ausschluss der Google-Dienste aufgrund der US-Sanktionen gegen den chinesischen Hersteller. Es gibt jedoch inzwischen legale Umwege über alternative App-Stores und Sandbox-Lösungen, um weiterhin auf Google-Dienste zuzugreifen. Im Test zeigen wir, wie sich das Tablet schlägt – und wie gut die Nutzung von Google-Apps gelingt.

Design

Wie von Huawei gewohnt, überzeugen Design und Verarbeitung auf ganzer Linie. Optisch gleicht das neue Matepad 12 X dem Vorgänger von 2024, auch die Abmessungen sind nahezu identisch. Der Druckpunkt aller Tasten ist präzise und angenehm straff, die Materialwahl wirkt hochwertig.

Das Gehäuse ist erneut hauchdünn und leicht – bei 270 × 183 × 5,9 mm wiegt das Tablet rund 555 g. Selbst mit Tastatur und Schutzhülle bleibt es unter 900 g. Damit ist es handlich genug, um es bequem auf Dienstreisen oder in den Urlaub mitzunehmen. Zudem zeigt sich das Gehäuse erfreulich verwindungssteif und robust. Neben Weiß bietet Huawei das Tablet in einer neuen Farbe namens „Greenery“ an – einem minzigen Hellgrün.

Display

Die Displaygröße beträgt erneut 12 Zoll. Als Panel kommt ein LCD mit IPS-Technologie zum Einsatz. Insgesamt hat Huawei das Papermatte-Display überarbeitet, um die Ablesbarkeit zu verbessern. Laut Hersteller sollen Reflexionen rund 50 Prozent geringer ausfallen als beim Vorgänger.

Die Auflösung liegt bei 2800 × 1840 Pixeln im Seitenverhältnis 3:2 und liefert mit rund 280 ppi ein scharfes Bild, bei dem einzelne Pixel mit bloßem Auge nicht mehr zu erkennen sind. Die Bildwiederholrate erreicht bis zu 144 Hz in den Stufen 30, 60, 90, 120 und 144 Hz. Das sorgt für eine flüssige Darstellung beim Scrollen und Spielen.

Unsere Messungen zeigen eine maximale Helligkeit von knapp unter 900 Nits – das ermöglicht auch im Freien eine gute Ablesbarkeit, insbesondere in Kombination mit der matten Display-Oberfläche, die Reflexionen spürbar reduziert.

Ein kleiner Nachteil der Technologie: Farben wirken teilweise etwas pastellartig. Der Kontrast ist trotzdem ausgeprägt, auch wenn er nicht ganz an das OLED des Matepad Pro heranreicht. Insgesamt bietet das Display eine beeindruckende Darstellung – gerade für ein LCD. Der Farbstil tendiert leicht ins Kühle, ohne einen störenden Blaustich wie bei früheren Huawei-Modellen aufzuweisen.

Huawei Matepad 12 X (2025): Mattes LC-Display reflektiert kaum in der Sonne

Kamera

Als Hauptkamera kommt eine Linse mit 50 Megapixeln und LED-Blitz zum Einsatz – ungewöhnlich für ein Tablet. Die Frontkamera bietet dagegen typische, wenn auch eher magere 8 Megapixel. Ein Foto-Wunder ist das Matepad damit zwar nicht, was wir aber auch nicht erwartet hätten.

Bei Tageslicht liefert die Hauptkamera solide Ergebnisse, auch wenn Farbtreue und Dynamikumfang besser sein könnten. Für das Abfotografieren von Dokumenten ist die Qualität jedoch vollkommen ausreichend. Videos lassen sich mit beiden Linsen jeweils nur in Full-HD mit 30 FPS aufnehmen.

Ausstattung

Mit dem Kirin T92 kommt im Vergleich zum Vorjahresmodell ein neues SoC zum Einsatz, wie auch beim Matepad Pro 12.2 (2025). Dieser bietet allerdings weiterhin nur Mittelklasse-Leistung. Für normale Alltagsaufgaben wie Surfen, Notizen erstellen oder Zeichnen genügt die Performance vollkommen – bei grafikintensiven Spielen oder komplexeren Anwendungen stößt sie jedoch an ihre Grenzen.

Das zeigen auch die Benchmarks: 10.500 Punkte im PCMark, 4500 Punkte im 3DMark Wild Life und 1300 Punkte im Wild Life Extreme sind keine Rekordwerte, für Casual Games aber ausreichend.

Das Tablet bietet 12 GB Arbeitsspeicher und 256 GB internen Speicher, der sich nicht erweitern lässt. Bei der Funktechnik stehen Wi-Fi 7 sowie Bluetooth 5.2 zur Verfügung. Im WLAN werden allerdings nur die Bänder 2,4 GHz und 5 GHz unterstützt – das 6-GHz-Band fehlt.

Zum schnellen Koppeln von Stift und Tastatur nutzt Huawei die proprietäre Nearlink-Technik, die im Test zuverlässig und verzögerungsfrei funktionierte. Einen Fingerabdrucksensor gibt es hingegen nicht.

Die vier Lautsprecher des Tablets liefern einen überraschend guten Klang. Der Sound ist klar und voluminös, Stimmen werden sauber wiedergegeben und selbst die Bässe kommen trotz des flachen Gehäuses ordentlich zur Geltung. Für den Medienkonsum – ob beim Streamen von Videos, Musikhören oder Spielen – ist die Klangqualität mehr als ausreichend und hebt sich deutlich von vielen anderen Tablets in dieser Preisklasse ab.

Huawei bietet das Smart Magnetic Keyboard mit integriertem Ständer an. Es gehört zum Lieferumfang, dient gleichzeitig als Schutzhülle und haftet per Magnet am Tablet. Im Alltag lässt es sich schnell an- oder abnehmen – sehr praktisch. Mit einer Dicke von rund 7 mm und einem Gewicht von knapp 300 g bleibt das Zubehör angenehm handlich.

In unserem Test lag beim weißen Modell eine US-Tastatur bei, das grüne Modell ist hingegen mit deutschem QWERTZ-Layout erhältlich. Die Verarbeitungsqualität ist erstklassig, und das Schreibgefühl überzeugt – für eine Tablet-Tastatur wirklich gut. Zwar muss man sich anfangs etwas an die Tastenanordnung und -größe gewöhnen, zum Verfassen von E-Mails oder kürzeren Texten ist das Smart Magnetic Keyboard aber mehr als ausreichend.

Gut gefallen hat uns auch der M-Pencil Pro. Er ist 160 mm lang, 9 mm dick und liegt dank seiner ausgewogenen Balance angenehm in der Hand. Offiziell ist der Stift optional, Huawei legt ihn zum Verkaufsstart allerdings ohne Aufpreis bei. Der M-Pencil haftet magnetisch an der rechten oberen Seite des Tablets, wo er auch innerhalb von 30 Minuten voll aufgeladen wird. Auf dem neuen Display schreibt er spürbar flüssiger und mit weniger Widerstand als beim Vorgängermodell.

Drückt man den M-Pencil vorn mit zwei Fingern zusammen, öffnet sich ein Schnellstartmenü. Wird dagegen auf die Rückseite des Stifts gedrückt, startet das Tablet direkt die Notizen-App. Im Lieferumfang liegen drei austauschbare Spitzen bei, die jeweils für unterschiedliche Einsatzzwecke – etwa zum Schreiben oder Zeichnen – optimiert sind.

Software

Das Matepad 12 X läuft mit Harmony OS 4.3, Huaweis eigenem Betriebssystem. Die Oberfläche erinnert optisch an iOS, lässt sich aber für Android-Nutzer leicht anpassen – inklusive klassischem App-Drawer. Die Bedienung ist flüssig, Eingaben werden schnell umgesetzt. Praktisch ist primär das Multitasking: Mehrere Apps können nebeneinander geöffnet und in der Größe flexibel angepasst werden.

Ab Werk sind diverse Anwendungen vorinstalliert, darunter WPS Office als Alternative zu Microsoft Office, M-Pen-Zone und Gopaint für Stylus-Nutzer sowie Petal Maps und Petal Search als Ersatz für Google-Dienste. Besonders Gopaint überzeugt als Zeichentool und ist eine gelungene Alternative zu Photoshop. Ergänzt wird das Paket durch Huawei Health, Kids Corner und das Game Center.

Ein Nachteil bleibt das Fehlen der Google-Dienste. Über die App Gallery lassen sich mithilfe der quelloffenen Stores Aurora Store und Gbox dennoch viele Android-Apps installieren. Das erfordert etwas Einarbeitung, etwa beim Erteilen von Berechtigungen oder der Speicherfreigabe, läuft danach aber weitgehend reibungslos – auch bei Apps wie Youtube oder Gmail.

Der Aurora Store ist eine alternative App-Quelle, die direkten Zugriff auf Anwendungen aus dem Google Play Store ermöglicht – ohne die Google Mobile Services. Als quelloffener, inoffizieller Client erlaubt er anonyme Downloads zum Schutz der Privatsphäre, kann aber auch mit einem Google-Konto verknüpft werden, um gekaufte Apps zu nutzen. Häufig kommt er zusammen mit Micro G zum Einsatz, einer Open-Source-Implementierung der Google-Dienste für bessere App-Kompatibilität.

Gbox wiederum fungiert als Sandbox-Umgebung, die fehlende Google-Dienste emuliert. Sie ermöglicht die Nutzung von Play Store und Google-Apps in einer separaten Umgebung, ohne sie direkt in Harmony OS zu integrieren. Dadurch können Nutzer viele Google-Dienste wie auf einem herkömmlichen Android-Gerät verwenden – einfach, sicher und mit hoher App-Kompatibilität.

Das Tablet verfügt über eine Widevine-L1-Zertifizierung, die die technische Voraussetzung für HD-Streaming ist. In der Praxis hängt die Wiedergabequalität bei Diensten wie Netflix oder Disney+ jedoch von der Installationsmethode der App ab. Nur wenn die Netflix-App über die Gbox-Umgebung installiert wird, funktioniert das Streaming in Full-HD. Die direkt über den Aurora Store bezogene Version der App beschränkt die Auflösung hingegen auf SD. Ein ähnliches Verhalten zeigte sich im Test bei Disney+.

Akku

Der Akku hat eine Kapazität von 10.100 mAh und sorgt für eine starke Laufzeit. Im Battery Test von PCMark erreichten wir bei einer Helligkeit von 200 Nits einen Wert von rund 13 Stunden – ein starkes Ergebnis im Tablet-Vergleich. Auch bei der Nonstop-Videowiedergabe sind sogar 14 bis 15 Stunden möglich.

Dank des mitgelieferten 66-Watt-Netzteils ist der Akku zudem schnell wieder gefüllt: Eine vollständige Ladung dauert rund 90 Minuten.

Preis

Das Matepad 12 X hat mit Tastatur eine UVP von 649 Euro. Wer direkt bei Huawei kauft, bekommt das Tablet sowie den neuen M Pencil Pro sowie eine Maus und drei Jahre Garantie kostenlos dazu. Mit dem Rabatt-Code A89sd2umlhW sinkt der Preis zudem auf 584 Euro. Das weiße Modell ist aktuell vergriffen oder nur mit englischer Tastatur erhältlich. Mit deutscher Tastatur gibt es das Tablet jedoch in Grün.

Fazit

Das Matepad 12 X (2025) zeigt sich als hochwertiges Mittelklasse-Tablet für produktive Nutzer und Kreative. Das matte „Papermatte“-Display ist das klare Highlight: Es spiegelt kaum, bleibt auch im Freien gut ablesbar und bietet mit 144 Hz eine flüssige Darstellung. Dazu überzeugen der ausdauernde Akku mit bis zu 15 Stunden Laufzeit und die kräftigen Lautsprecher.

Mitgeliefert werden Tastatur und M‑Pencil Pro – beide gut verarbeitet und im Alltag echte Mehrwerte. Der Stylus reagiert präzise, und das Smart Magnetic Keyboard eignet sich bestens für kurze Schreibarbeiten.

Der Kirin T92 liefert solide Mittelklasse-Leistung, reicht für Alltags- und Kreativaufgaben locker aus, stößt bei anspruchsvollen Spielen aber an Grenzen. Einschränkend bleibt das Fehlen nativer Google-Dienste, auch wenn Aurora Store und Gbox praktikable Umwege bieten.



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