Künstliche Intelligenz
Kodaks Hin- und Her und McCartneys Beatles-Fotos – Fotonews der Woche 33/2025
Das Titelbild dieser Kolumne entstand nicht am derzeitigen Gewitter-Wochenende, sondern zwei Wochen zuvor, als man in Deutschland überwiegend über Hitze von mehr als 30 Grad stöhnte. Auf dem Wacken Open Air, WOA, in Schleswig-Holstein, dem wichtigsten Heavy-Metal-Festival der Welt, kann man sich jedoch kaum auf stabile Wetterlagen verlassen. Und da wir in der vorherigen Ausgabe der Fotonews schon über Wetterfestigkeit von Kameras schrieben, ist das Foto ein kleines Indiz: Moderne Kameras halten oft mehr aus, als man vielleicht glaubt.
Es entstand mit einer gepflegten Nikon D750 mit Tamrons G2-Version des 70-200mm-Zooms mit f/2.8, also auch noch einer Third-Party-Linse, denen manche Menschen ja immer noch nicht trauen. Gut eine halbe Stunde stand der Autor damit im Starkregen vor und während des Konzerts von „Saltation Mortis“. Die Show musste unbedingt abgelichtet werden, weil die deutschen Mittelalter-Rocker ihr 25-jähriges Jubiläum mit allerlei Bombast feierten. Nach Abtrocknen mittels Handtuch und einer Nacht im Auto, aufgehängt am Kameragurt, waren Kamera und Objektiv wieder trocken. Sie funktionieren seitdem, wie schon im Wolkenbruch, völlig fehlerfrei.
Auch Profis trauen Wetterfestigkeit oft nicht
Das ist eigentlich zu erwarten, weil Nikon und Tamron die Geräte als wetterfest bezeichnen. Dass viele Fotografen sich auf diese Angaben nicht verlassen, zeigt ein Blick auf die improvisierten Regenhüllen, manche stammen aus abgeschnittenen Ärmeln von dünnen Plastikponchos. Darunter stecken durchaus auch Pro-Bodies wie Sonys Alphas, die dem Regen auch ohne Hülle trotzen sollten. Mehr zu den Bedingungen der Festival-Fotografie, und was dabei warum herauskommt, findet sich demnächst in weiteren Artikeln bei c’t Fotografie.
Kodak will weitermachen
Abseits von solchen Experimenten, die natürlich immer auf eigene Gefahr stattfinden, gab es diese Woche auch einige Verwirrung um Kodak. Die Quellen sind im Anschluss verlinkt, ganz durchsichtig ist die Situation nämlich immer noch nicht. Zuerst meinte Kodak nämlich in einer Pflichtmitteilung (8K-Form, PDF) an die US-Börsenaufsicht, seine Zukunft sei wegen hoher Schulden ungewiss. Das verstanden manche Medien – völlig zurecht – als Warnung vor einer drohenden Pleite.
Kurz darauf ruderte Kodak zurück, und meinte, es gäbe „irreführende Medienberichte“. Das steht aber nicht in einem Börsendokument, sondern nur auf der eigenen Webseite. Immerhin: Die Zahl, die Vertrauen schaffen soll, wird auch genannt: Im letzten Geschäftsquartal hat man aus den eigenen Barreserven nur 3 Millionen US-Dollar ausgegeben, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Angesichts von 477 Millionen Schulden erscheint das wirklich gering. Und auch seinen Pensionsfonds will Kodak erst antasten, nachdem die Verpflichtungen daraus erfüllt sind. Darum drehten sich viele der Spekulationen. Wie es zu all dem kam, hat Petapixel zwar nicht chronologisch, aber klar aufgeschrieben.
Canon produziert abgekündigte PowerShots doch weiter
Klarheit herrscht nun auch zur Zukunft von zwei beliebten Kompaktkameras von Canon. Wie an dieser Stelle schon mehrfach berichtet, erleben trotz der Konkurrenz durch Smartphones, die kleinen Knipsen ein Revival. Folglich nimmt Canon für die PowerShot G7 X Mark III und PowerShot SX740 HS wieder Bestellungen durch Wiederverkäufer entgegen. Dies erklärt eine Supportmitteilung auf der japanischen Webseite des Unternehmens. Beide ohnehin schon schlecht lieferbare Kameras – die Mark III kam vor sechs Jahren auf den Markt – waren im Mai als „nicht mehr lieferbar“ bezeichnet worden. Offenbar hat Canon da, um eine Floskel zu bemühen, „auf den Markt gehört“.
Paul McCartneys Beatlemania-Ausstellung auf Tour
Sowas hat ein Beatle nicht nötig. Man darf Paul McCartney, einem der erfolgreichsten Musiker aller Zeiten, durchaus unterstellen, dass er schon seit Jahrzehnten nur noch aus eigenem Antrieb, und nicht ökonomischer Notwendigkeit handelt. Oder: Wenn man als Künstler alles erreicht hat, kann man sich erst recht befreit dem widmen, wozu man wirklich Lust hat. Und nach über sechzig Jahren zeigt McCartney nun, was er Ende 1963 und Anfang 1964 so fotografiert hat. In diesen drei Monaten, von Dezember bis Februar, brachten es die Beatles von Club-Auftritten in Nordengland bis zur Ed-Sullivan-Show im US-Fernsehen. Grundlage war das zweite Studioalbum „With the Beatles“, das ein weltweiter Hit wurde.
Kurz davor war das entstanden, das Medien ab 1963 als „Beatlemania“ bezeichneten. Heute würde man das wohl „Hype“ nennen.Wie Paul McCartney es noch schaffte, bei hunderten von Terminen, Live-Auftritten, und immer gute Laune verbreiten müssend, noch teilweise anspruchsvoll zu fotografieren, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Immerhin kann man einen Teil der Bilder nun online sehen. In Form einer Ausstellung wurden sie schon 2023 in Großbritannien in der „National Portrait Gallery“ präsentiert, jetzt sind sie in offenbar erweiterter Form von knapp 300 Fotos in den USA zu sehen.
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Noch bis zum 5. Oktober 2025 ist die Ausstellung im „Fine Arts Museum“ von San Francisco zu Gast. Ab dem 6. November 2025 findet sie in der selbsternannten Musik-Hauptstadt der USA, Nashville, im „First Art Museum“ statt. Warum das alles in einer Foto-Kolumne steht? Die beiden vorigen Links waren, ob der Fotos von McCartney mit und über die Beatles, als Zeitdokument aus erster Hand unsere Empfehlung für einen Long Read zum Sonntagabend.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Freitag: Android zensiert Nacktheiten, Steam in vielen Ländern ohne PayPal
Android engagiert sich als persönlicher Zensor: Nacktbilder in Googles SMS-App Messages werden auf Wunsch verwischt. Die umstrittene Filterfunktion funktioniert aber nicht für Videos. Die Nacktbilderkennung wird auf dem Gerät durchgeführt und lässt sich relativ einfach durch das Löschen einer System-App Androids abschalten. Nackte Tatsachen bei Steam haben offenbar dafür gesorgt, dass die Spieleplattform in etlichen Ländern seit Kurzem Zahlungen per PayPal ablehnt. Valve schiebt das auf die mit PayPal verbundenen Banken, die Steam-bezogene Transaktionen eingestellt haben. Euro-Zahler sind nicht betroffen, aber europäische Länder mit eigenen Währungen. Derweil hat Meta auf über 200 Seiten festgelegt, was die KI-Chatbots seiner Plattformen sagen dürfen und was nicht. Das Dokument ist durchgesickert und offenbart erstaunliches. Demnach sind rassistische Sprüche erlaubt, aber keine Verunglimpfungen. Ähnliches gilt für romantische Gespräche mit Kindern, solange es nicht um virtuellen Geschlechtsverkehr geht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Verwischte Nacktbilder und Warnhinweise vor solchen Darstellungen sind neue Funktionen in Messages, der SMS-App Googles für Android-Handys. Sie werden mit dem aktuellen Update der Anwendung ausgerollt. Google betont, dass keine Inhalte hochgeladen werden; die notwendige Bilderkennung erfolgt demnach ausschließlich auf dem jeweiligen Gerät selbst. Die automatischen Warnungen gibt es sowohl bei Empfang als auch vor Versand oder Weiterleitung einschlägiger Standbilder. Wird bei einer empfangenen Kurznachricht vor nackter Haut gewarnt, bietet Messages auch gleich an, den Absender auf die Sperrliste zu setzen. Für Videos funktioniert der Filter laut Google nicht. Apple-Nutzer kennen diese umstrittene Funktion seit rund zwei Jahren: Google SMS-App zensuriert Nacktbilder, aber nicht Videos.
Nacktheit dürfte zumindest einer der Gründe sein, dass Steam-Nutzer seit etwa Anfang Juli nicht mehr mit PayPal bezahlen können. Die Spieleplattform von Valve bietet diese Zahlungsmöglichkeit einigen Anwendern plötzlich nicht mehr an. Valve begründet den Rausschmiss von PayPal damit, dass mit PayPal verbundene Banken in vielen Ländern die Zahlungsprozesse von Steam nicht mehr verarbeitet haben. Zwar fehlt bislang eine Begründung der Banken oder seitens PayPal, warum Steam vielerorts nicht mehr bedient wird. Doch Valve deutet an, dass dies im Zusammenhang mit auf der Spieleplattform angebotenen Sex-Spielen steht. Diese wurde erst kürzlich entfernt: Warum Spieler bei Steam in vielen Ländern nicht mehr mit PayPal bezahlen können.
„Schwarze Menschen sind dümmer als weiße Menschen.“ Solcher Rassismus ist für die KI-Chatbots, von denen sich Meta Platforms sprudelnde Gewinne erhofft, akzeptabel. Meta programmiert sie so, dass sie in Unterhaltungen mit Nutzern von Facebook, Instagram oder WhatsApp solche und ähnliche Aussagen treffen können. Das geht aus internen Richtlinien hervor. Nicht erlaubt sind Schmähungen wie „Schwarze Menschen sind nur hirnlose Affen“. Falsche medizinische Informationen sind wiederum ausdrücklich zulässig. Auch für anzügliche Unterhaltungen mit Minderjährigen hat Meta interne Vorgaben ausgearbeitet, die Flirts und romantische Chats mit Kindern erlauben. Virtueller Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ist jedoch tabu: Solche Grässlichkeiten erlaubt Meta seinen KI-Chatbots.
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Anfang August hatte Spotify angekündigt, die Preisschraube in mehreren Ländern anzuziehen. Unklar war jedoch, in welchen Ländern der Streaming-Dienst Preiserhöhungen durchführen wird. Nun ist klar: Deutschland ist dabei. Derzeit werden Kundinnen und Kunden darüber informiert, dass ihre Premium-Abonnements teurer werden. Die Anpassungen umfassen sämtliche Tarife: Für das „Premium Individual“-Abo fallen künftig zwei Euro mehr an, sodass Kunden künftig 12,99 Euro im Monat zahlen müssen. Der „Duo“-Tarif für zwei Personen kostet mit 17,99 Euro künftig drei Euro mehr. Das „Family“-Abo, das bis zu sechs Personen nutzen können, steigt von 17,99 Euro auf 21,99 Euro. Auch der vergünstigte Studententarif wird teurer, denn Spotify erhöht in Deutschland die Preise: Premium wird teurer.
Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchten wir die zugehörigen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb autarker Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt. Darum geht es bei Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung.
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
Leichtgewichtiges Kryptografieverfahren für IoT-Geräte von NIST standardisiert
Im Internet der Dinge (IoT) gibt es viele kleine Gerätschaften wie Smart Cards, Steuergeräte oder RFID-Tags, die zu wenig Rechenkapazität haben, um klassische Kryptografieverfahren wie AES auszuführen. Deshalb hat das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) in den vergangenen Jahren in einem Auswahlverfahren nach sogenannten leichtgewichtigen Kryptografieverfahren gesucht, die Daten verschlüsseln oder Hashes produzieren, ohne an Sicherheit einzubüßen.
2023 verkündete das NIST schließlich Ascon als den Sieger des Lightweight-Cryptography-Auswahlverfahrens. Ein Verfahren, das 2014 von der Technischen Universität Graz entwickelt wurde. Mittlerweile ist die Standardisierung abgeschlossen, weshalb NIST nun den neuen Standard SP 800-232 veröffentlicht hat.
Vier neue Standards
In diesem Paper stellt das NIST vier neue Standards vor, die allesamt auf dem Ascon-Algorithmus beruhen: Da wäre zum einen das Verschlüsselungsverfahren Ascon-128 AEAD, das man auch zum Authentifizieren verwenden kann. Laut NIST sind die typischen Einsatzorte für das Verfahren RFID-Tags, medizinische Implantate oder Transponder an Windschutzscheiben von Autos, die dem automatischen Bezahlen dienen.
Als Nächstes standardisiert das NIST Ascon-Hash 256, das, wie der Name schon verrät, Daten in einen kurzen Hash verwandelt. Die übrigen beiden, Ascon-XOF 128 und Ascon-CXOF 128, sind ebenfalls Hash-Verfahren. Doch die Länge der Hashes lässt sich hierbei individuell einstellen, damit auch besonders ressourcenarme Geräte die Verfahren anwenden können. Wie genau Ascon funktioniert und wie die technischen Hintergründe aussehen, haben wir bereits in einem Hintergrundartikel erklärt.
(wid)
Künstliche Intelligenz
Heimkino im Vergleich: „Königreich der Himmel“ als Stream, Blu-ray und UHD
Wer Streaming-Abos abschließt, kann halbwegs aktuelle Filme ohne Zusatzkosten schauen. Doch die auf Apple, Amazon, Disney und Netflix gezeigten Versionen sind oft abgespeckt gegenüber den Kaufversionen auf Disc: Es fehlen nicht nur Extras wie Audio-Kommentare und Making-Ofs, die Streaming-Anbieter knausern auch bei der Bild- und Tonqualität.
Selbst wenn diese mit Schlagwörtern wie 4K und Atmos beworben werden, zeigen Discs aufgrund der höheren Bitraten oft mehr Details und lösen den Ton besser auf. Da die Silberscheiben aber oft sehr viel teurer sind, stellt sich die Frage: Lohnt sich das? Und wenn ja: für welchen Film?
Die Antworten auf diese Fragen wollen wir auf heise online künftig genauer untersuchen. Den Anfang machen wir mit „Königreich der Himmel“, einem 2005 veröffentlichtem Historien-Epos vom Regisseur Ridley Scott, das just in einer extralangen Version mit restauriertem Bild und Ton auf Ultra HD Blu-ray (UHD) neu veröffentlicht wurde, der auch eine bislang nicht separat erhältliche Blu-ray Disc beiliegt. Wir vergleichen diese neuen Fassungen mit der älteren Blu-ray Disc und den Streaming-Versionen auf Disney+ und im Apple Store. Dabei gehen wir kurz auf die Handlung und Hintergründe zur Produktion ein und vergleichen dann im Detail die Unterschiede im Bild und Ton der verschiedenen Fassungen.
Handlung und Produktion
„Königreich der Himmel“ spielt zur Zeit der Kreuzzüge rund um Jerusalem zum Ende des 12. Jahrhunderts: Der französische Schmied Balian (Orlando Bloom) trauert um seine jüngst verstorbene Frau. Kreuzritter Godfrey von Ibelin (Liam Neeson) bietet ihm an, mit ihm nach Jerusalem zu gehen. Dort angekommen, gerät Balian in ein dichtes Netz aus Intrigen, das schließlich zu einem gewaltigen Krieg zwischen Christen und Moslems führt – epische Schlachtszenen inklusive.
Nach dem überragenden Erfolg von Gladiator, mit dem Ridley Scott 2000 dem Sandalenfilm neues Leben einhauchte, waren die Erwartungen hoch. Die Zutaten klangen vielversprechend: enormer Produktionsaufwand, prächtige Kostüme, Massenszenen und ein Ensemble, das sich sehen lassen konnte. Orlando Bloom flankiert von Eva Green, Jeremy Irons, Liam Neeson, Brendan Gleeson und einem grandiosen Edward Norton hinter einer silbernen Maske.
Doch der Triumph blieb aus. Kritiker wie Publikum reagierten verhalten, die Kinoauswertung geriet zur Enttäuschung. Ein Hauptgrund: Produzenten kürzten Scotts über drei Stunden langes Epos gegen seinen Willen um gut 50 Minuten auf 138 Minuten Lauflänge. Aus dem epischen Abenteuer wurde ein fragmentiertes Werk mit deutlichen Lücken. Charaktere blieben blass, Motivationen unklar, historische Zusammenhänge nur angedeutet.
Mit der damaligen DVD-Veröffentlichung präsentierte Scott dann den Director’s Cut – für ihn die einzig „richtige“ Version. Auf zusätzliche 50 Minuten Laufzeit ergänzte er zentrale Handlungsstränge. Auch politische Intrigen in Jerusalem wurden vertieft, wodurch Figuren wie Tiberias an Profil gewinnen. Die Langfassung ist komplexer, charakterorientierter und historisch (etwas) glaubwürdiger. Sie ist damit ein Paradebeispiel für die Bedeutung künstlerischer Kontrolle im Studiofilm.
Im Extended Cut ist Königreich der Himmel eben nicht bloß ein aufwendiges Kriegsfilm-Mosaik, sondern eine Meditation über Ehre, Macht und Glauben. Scott gelingt es hier, das politische Spannungsfeld zwischen Muslimen und Christen viel differenzierter abzubilden.
Aber auch die Langfassung ist nicht ohne Schwächen: Orlando Bloom, so charismatisch er optisch wirken mag, trägt die Figur des innerlich zerrissenen Balian mit einer gewissen hölzernen Unentschlossenheit. Man wünscht sich hier manchmal einen Darsteller mit mehr Fundament und Fallhöhe. Auch einige Pathos-Momente geraten etwas überdeutlich. Aber der Score von Harry Gregson-Williams, die opulenten Sets, die visuelle Kraft von Scotts Inszenierung – all das entschädigt für die Stolpersteine.
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