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Xiaomi Watch S4 im Test: Günstige Sport-Smartwatch ist ein Geheimtipp


Die Xiaomi Watch S4 kostet nur einen Bruchteil einer Apple Watch – und überrascht dennoch mit Funktionen, die sonst vor allem in teuren Sportuhren stecken.

Smartwatches decken ein breites Spektrum an Ausstattungen und Preisen ab. Die Xiaomi Watch S4 positioniert sich im unteren Preissegment, bietet aber dennoch eine große Auswahl an Gesundheits- und Trainingsfunktionen sowie einen integrierten Musikspeicher. Damit kommt sie in einigen Punkten an deutlich teurere Modelle von Apple oder Samsung heran. Im Test zeigte sich jedoch auch Verbesserungspotenzial in einzelnen Bereichen.

Design & Bedienung

Die Watch S4 orientiert sich im Erscheinungsbild an klassischem Uhrendesign. Die Lünette erinnert an analoge Modelle, das runde Gehäuse besteht aus poliertem Metall. Das Armband aus Fluorkautschuk wird mit einer Metallschließe geschlossen und lässt sich ebenso wie die Lünette austauschen. Damit bleibt die Uhr optisch anpassbar. Die Verarbeitung macht einen hochwertigen Eindruck.

An der rechten Gehäuseseite sitzen eine drehbare Krone und eine Funktionstaste, beide mit definiertem Druckpunkt. Mit einer Wasserdichtigkeit bis 5 bar eignet sich die Watch S4 zum Schwimmen, nicht jedoch für heißes Duschen, Saunagänge, Tauchgänge oder starke Strömung.

Das 1,43 Zoll große AMOLED‑Display bietet 466 × 466 Pixel und damit die Auflösung vergleichbarer Modelle. Die maximale Helligkeit gibt Xiaomi mit 1500 cd/m² an. Im Test blieb der Inhalt auch bei direkter Sonneneinstrahlung gut ablesbar.

Bedient wird die Uhr über Touch‑Display und Seitentasten. Die Uhr setzt Eingaben flüssig um, ohne Ruckler, auch bei leicht feuchten oder verschmutzten Fingern. Die Bildwiederholrate von 60 Hz sorgt für eine flüssige Darstellung.

Einrichtung & App

Die Einrichtung der Xiaomi Watch S4 entspricht dem Ablauf anderer Uhren und Fitnesstracker des Herstellers. Über die Mi‑Fitness‑App auf dem Smartphone wird die Uhr per dauerhaft aktivem Bluetooth gekoppelt. Ein Benutzerkonto ist nicht erforderlich, ermöglicht aber die Übernahme von Gesundheits-, Aktivitäts- und Trainingsdaten früherer Xiaomi‑Geräte.

Die Mi‑Fitness‑App zeigt auf dem Startbildschirm eine Kachel‑Übersicht zentraler Messwerte wie Schlaf, Aktivität, Schritte und Herzfrequenz. Durch Antippen einer Kachel öffnet sich die jeweilige Detailansicht. Die App entspricht der Version, die auch beim Smart Band 10 verwendet wird.

Aktivität & Training

Die Xiaomi Watch S4 ist zwar keine explizit als Sportuhr positionierte Smartwatch, bietet aber eine große Bandbreite an Trainingsfunktionen. Mehr als 150 vorinstallierte Trainingsprofile für unterschiedliche Sportarten stehen zur Wahl. Ein integrierter GPS‑Empfänger mit Zweifrequenz‑GNSS unterstützt die präzise Positionsbestimmung.

Damit eignet sich die Uhr besonders für Ausdauersportarten wie Laufen. Im Laufmenü stehen Trainingsvorschläge für verschiedene Ziele zur Verfügung. Während der Aktivität erfasst die Watch S4 nicht nur Herzfrequenz, Tempo und Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern auch Laufökonomie‑Parameter wie vertikales Verhältnis, vertikale Amplitude und Bodenkontaktzeit. Im Test wirkten die ermittelten Werte plausibel, und auch die Genauigkeit des GPS‑Trackings überzeugte.

Überdies besitzt die Watch S4 eine Sturzerkennung für den Skisport. Erkennt die Uhr einen Sturz und erfolgt innerhalb von 60 Sekunden keine Reaktion, wird automatisch ein hinterlegter Notfallkontakt benachrichtigt. Dazu muss sich das gekoppelte Smartphone mit installierter Mi‑Fitness‑App in Reichweite befinden.

Schlaf‑Tracking

Die Watch S4 bietet beim Schlaf‑Tracking die übliche Grundausstattung, ergänzt um einige Zusatzfunktionen. Sie erfasst automatisch Herzfrequenz, Atmung und Blutsauerstoffsättigung während des Schlafs und ordnet die Werte den jeweiligen Schlafphasen zu. Im Test funktionierte das zuverlässig und lieferte plausibel wirkende Daten.

Wie bei anderen Xiaomi‑Modellen bleibt das Grundprinzip unverändert: Puls, Sauerstoffsättigung, Atmung und Schlafphasen werden detailliert protokolliert. Neu sind kleinere Detailverbesserungen bei der Auswertung.

Ebenfalls enthalten ist die aus der App bekannte „Schlaftier“-Funktion. Auf Basis mehrerer Nächte ordnet sie dem Schlafverhalten ein Tier zu und gibt darauf abgestimmte Empfehlungen zu Schlafdauer, Einschlaf- und Aufstehzeitpunkt sowie zur Schlafhygiene. Eine Besonderheit der Watch S4 ist die ganztägige erweiterte Schlaf‑Überwachung, die optional auch tagsüber auftretende Schlafphasen erfasst.

Weitere Features

Obwohl es sich bei der Xiaomi Watch S4 um eine Smartwatch handelt, fällt die Auswahl an Funktionen jenseits von Sport- und Gesundheitsmessungen eher überschaubar aus. Ein EKG kann man nicht aufzeichnen. Dafür verfügt die Uhr über einen internen Speicher von 32 GB, der sich zum Ablegen und Abspielen von Musik nutzen lässt – auch ohne angeschlossenes Smartphone.

Das geschlossene Betriebssystem verhindert die Installation zusätzlicher Apps. Musik kann ausschließlich über den integrierten Player wiedergegeben werden, Streaming-Dienste wie Spotify werden nicht unterstützt. Eine Navigationsfunktion fehlt ebenfalls.

Einen eSIM-Slot gibt es nicht, zwei eingebaute Mikrofone erlauben jedoch das Annehmen und Führen von Telefonaten, solange das gekoppelte Smartphone in Reichweite ist. NFC ist vorhanden, beschränkt sich jedoch auf Xiaomi Pay. Die Auswahl unterstützter Banken ist gering.

Akku

Bei Xiaomi-Geräten wie dem Smart Band 10 zählt die lange Akkulaufzeit zu den Stärken – die Watch S4 bildet hier keine Ausnahme. Sie ist mit einem Akku mit 486 mAh Kapazität ausgestattet. Der Hersteller gibt eine Laufzeit von bis zu 15 Tagen bei „normaler Nutzung“ an. Im Test erreichte die Uhr diesen Wert nicht: Bei drei Sporteinheiten von jeweils rund 90 Minuten – zwei davon mit aktiviertem GPS – und voller Displayhelligkeit hielt der Akku knapp fünf Tage. Für eine vollständige Ladung am mitgelieferten Kabel benötigt die Watch S4 etwa 50 Minuten.

Preis

Die unverbindliche Preisempfehlung für die Watch S4 liegt bei 150 Euro, im Handel ist sie bereits für rund 126 Euro erhältlich. Erhältlich ist die Uhr in den Farben Schwarz, Silber und „Rainbow“ (schwarz schimmernd mit farbigen Akzenten). Im offiziellen Shop werden zudem Wechsel‑Lünetten für 16 Euro sowie Sets aus Lünette und Armband in verschiedenen Farben für 30 Euro angeboten.

Fazit

Die Xiaomi Watch S4 erweist sich im Test als solide Sportuhr mit überzeugenden Trainings- und Gesundheitsfunktionen. Allerdings bremst das geschlossene Betriebssystem die Vielseitigkeit aus: Eine Navigationsfunktion fehlt komplett, und der Bezahldienst Xiaomi Pay ist aufgrund der geringen Anzahl unterstützter Banken oft nicht nutzbar.

Dafür punktet die Uhr mit Features, die in dieser Preisklasse selten sind: integriertes GPS, detaillierte Trainingsanalysen und interner Musikspeicher. Dieser Funktionsumfang ist bei Konkurrenten wie Garmin oder Polar oft erst in deutlich teureren Modellen zu finden. Wer hauptsächlich Trainingsdaten erfassen und auswerten möchte und dabei auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis Wert legt, findet in der Watch S4 eine interessante Option.



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Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung


Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms.

So wie Kunden an ihren Stromanbieter monatliche Abschläge zahlen und am Ende abgerechnet wird, zahlt der Netzbetreiber den Anlagenbesitzern einen Abschlag für den eingespeisten Strom. Und am Ende wird abgerechnet, ob der Abschlag gereicht hat.

So war es auch bei Marco H. Der hat eine große Solaranlage auf dem Dach und speist seinen damit produzierten Solarstrom in öffentliche Stromnetz ein. Alles scheint in Ordnung zu sein: Die Installation wurde durchgeführt, alle Formalitäten sind erledigt, doch der Netzbetreiber bleibt die Einspeisevergütung mehr als ein Jahr lang schuldig.

Die sogenannte Einspeisevergütung steht Betreibern anmeldepflichtiger Solaranlagen zu, die ihren selbst produzierten, aber nicht selbst verbrauchten Strom ins Netz einleiten. Besitzer von Balkonkraftwerken gehören nicht dazu. Sie müssen ihre Anlage nicht beim Netzbetreiber anmelden, speisen den Strom ins private Hausnetz ein und erhalten kein Geld für Strom, der dabei ins öffentliche Stromnetz fließt. Dafür benötigen sie aber auch keine besonderen Messstellen.

Während der Netzanbieter für die Einspeisung rund 10 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, müssen Kunden für den Strom vom Stromanbieter mindestens 30 Cent zahlen. Deshalb rechnet es sich, auch den Strom aus größeren Solaranlagen zunächst möglichst selbst zu nutzen und nur Überschüsse einzuleiten.

Ein wenig Strom vom Netzbetreiber benötigen die allermeisten Solaranlagen ohnehin, da sie sich mit dem Netz synchronisieren müssen und Bauteile wie der Wechselrichter Energie für den Betrieb brauchen; Wechselrichter schalten sich bei einem Stromausfall sogar automatisch ab. Es gibt nur wenige Anlagen, die komplett autark arbeiten können, also im Falle eines Stromausfalls weiter Strom liefern.

Die Solaranlage für den Inselbetrieb muss in der Lage sein, alleine die Stromversorgung zu übernehmen, ohne dass ein externes Netz zur Synchronisierung da ist. Das kann nicht jede Anlage. (Urs Mansmann)

Dieser Inselbetrieb ist für Unternehmen interessant, etwa wenn bei einem Blackout Kühlware zu verderben droht. Auch Krankenhäuser sind auf ausfallsichere Stromversorgung angewiesen. Privatnutzer können die autarken Anlagen für Ferienhäuser nutzen, die keine externe Stromversorgung haben; sie benötigen dazu einen passenden Stromspeicher. Für die übliche PV-Installation auf dem heimischen Dach sind die Ersatzstrom-fähigen Anlagen zu teuer.

Im Fall von Marco H. hat sich die Bearbeitung der Anträge auf Solarvergütung immer wieder verzögert; der Netzbetreiber schob dies auf die ungewöhnlich hohe Anzahl an Neuanmeldungen. Das lässt c’t-Redakteur Urs Mansmann allerdings nicht gelten. Der Netzbetreiber hätte ausreichend Ressourcen bereitstellen müssen, um die Nachfrage in angemessener Zeit zu bewältigen, fordert Mansmann. Er müsse also entweder mehr Personal einstellen oder die Bearbeitung an einen Dienstleister outsourcen. Leider berücksichtigt das ansonsten recht umfassende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derartige Verzögerungen im Ablauf nicht. Aber es hat säumige Schuldner auf dem Schirm.

Wird die Einspeisevergütung zu spät ausgezahlt, stehen Kunden ab dem Tag nach der ersten ausgefallenen Zahlung Verzugszinsen zu. Die Höhe hängt vom Basiszinssatz ab, der in Deutschland zweimal im Jahr angepasst wird, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Auf diesen werden neun Prozentpunkte bei Unternehmen und fünf Prozentpunkte bei Privatkunden aufgeschlagen. Für Privatkunden wären es aktuell insgesamt knapp 7,3 Prozent. Für eine 15 Monate verzögerte monatliche Zahlung in Höhe von 38 Euro – das war die Vergütung für Marco H. – wären laut Mühleis über 60 Euro Verzugszinsen fällig.

Die technische Inbetriebnahme und die formelle Anmeldung gehen Hand in Hand. Sie gelingen nicht immer zeitnah, doch sobald der Netzbetreiber den PV-Strom abnimmt, ist er automatisch in der Zahlungspflicht, weiß Mühleis. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchtet er mit Mansmann und c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann die zugehörigen Regelungen im EEG. Die drei diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb von Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt.

Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Marco H.: Netzbetreiber EAM bleibt Solarvergütung schuldig

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(uk)





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Freitag: Android zensiert Nacktheiten, Steam in vielen Ländern ohne PayPal


Android engagiert sich als persönlicher Zensor: Nacktbilder in Googles SMS-App Messages werden auf Wunsch verwischt. Die umstrittene Filterfunktion funktioniert aber nicht für Videos. Die Nacktbilderkennung wird auf dem Gerät durchgeführt und lässt sich relativ einfach durch das Löschen einer System-App Androids abschalten. Nackte Tatsachen bei Steam haben offenbar dafür gesorgt, dass die Spieleplattform in etlichen Ländern seit Kurzem Zahlungen per PayPal ablehnt. Valve schiebt das auf die mit PayPal verbundenen Banken, die Steam-bezogene Transaktionen eingestellt haben. Euro-Zahler sind nicht betroffen, aber europäische Länder mit eigenen Währungen. Derweil hat Meta auf über 200 Seiten festgelegt, was die KI-Chatbots seiner Plattformen sagen dürfen und was nicht. Das Dokument ist durchgesickert und offenbart erstaunliches. Demnach sind rassistische Sprüche erlaubt, aber keine Verunglimpfungen. Ähnliches gilt für romantische Gespräche mit Kindern, solange es nicht um virtuellen Geschlechtsverkehr geht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Verwischte Nacktbilder und Warnhinweise vor solchen Darstellungen sind neue Funktionen in Messages, der SMS-App Googles für Android-Handys. Sie werden mit dem aktuellen Update der Anwendung ausgerollt. Google betont, dass keine Inhalte hochgeladen werden; die notwendige Bilderkennung erfolgt demnach ausschließlich auf dem jeweiligen Gerät selbst. Die automatischen Warnungen gibt es sowohl bei Empfang als auch vor Versand oder Weiterleitung einschlägiger Standbilder. Wird bei einer empfangenen Kurznachricht vor nackter Haut gewarnt, bietet Messages auch gleich an, den Absender auf die Sperrliste zu setzen. Für Videos funktioniert der Filter laut Google nicht. Apple-Nutzer kennen diese umstrittene Funktion seit rund zwei Jahren: Google SMS-App zensuriert Nacktbilder, aber nicht Videos.

Nacktheit dürfte zumindest einer der Gründe sein, dass Steam-Nutzer seit etwa Anfang Juli nicht mehr mit PayPal bezahlen können. Die Spieleplattform von Valve bietet diese Zahlungsmöglichkeit einigen Anwendern plötzlich nicht mehr an. Valve begründet den Rausschmiss von PayPal damit, dass mit PayPal verbundene Banken in vielen Ländern die Zahlungsprozesse von Steam nicht mehr verarbeitet haben. Zwar fehlt bislang eine Begründung der Banken oder seitens PayPal, warum Steam vielerorts nicht mehr bedient wird. Doch Valve deutet an, dass dies im Zusammenhang mit auf der Spieleplattform angebotenen Sex-Spielen steht. Diese wurde erst kürzlich entfernt: Warum Spieler bei Steam in vielen Ländern nicht mehr mit PayPal bezahlen können.

„Schwarze Menschen sind dümmer als weiße Menschen.“ Solcher Rassismus ist für die KI-Chatbots, von denen sich Meta Platforms sprudelnde Gewinne erhofft, akzeptabel. Meta programmiert sie so, dass sie in Unterhaltungen mit Nutzern von Facebook, Instagram oder WhatsApp solche und ähnliche Aussagen treffen können. Das geht aus internen Richtlinien hervor. Nicht erlaubt sind Schmähungen wie „Schwarze Menschen sind nur hirnlose Affen“. Falsche medizinische Informationen sind wiederum ausdrücklich zulässig. Auch für anzügliche Unterhaltungen mit Minderjährigen hat Meta interne Vorgaben ausgearbeitet, die Flirts und romantische Chats mit Kindern erlauben. Virtueller Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ist jedoch tabu: Solche Grässlichkeiten erlaubt Meta seinen KI-Chatbots.

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Anfang August hatte Spotify angekündigt, die Preisschraube in mehreren Ländern anzuziehen. Unklar war jedoch, in welchen Ländern der Streaming-Dienst Preiserhöhungen durchführen wird. Nun ist klar: Deutschland ist dabei. Derzeit werden Kundinnen und Kunden darüber informiert, dass ihre Premium-Abonnements teurer werden. Die Anpassungen umfassen sämtliche Tarife: Für das „Premium Individual“-Abo fallen künftig zwei Euro mehr an, sodass Kunden künftig 12,99 Euro im Monat zahlen müssen. Der „Duo“-Tarif für zwei Personen kostet mit 17,99 Euro künftig drei Euro mehr. Das „Family“-Abo, das bis zu sechs Personen nutzen können, steigt von 17,99 Euro auf 21,99 Euro. Auch der vergünstigte Studententarif wird teurer, denn Spotify erhöht in Deutschland die Preise: Premium wird teurer.

Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchten wir die zugehörigen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb autarker Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt. Darum geht es bei Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung.

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(fds)



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Leichtgewichtiges Kryptografieverfahren für IoT-Geräte von NIST standardisiert


Im Internet der Dinge (IoT) gibt es viele kleine Gerätschaften wie Smart Cards, Steuergeräte oder RFID-Tags, die zu wenig Rechenkapazität haben, um klassische Kryptografieverfahren wie AES auszuführen. Deshalb hat das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) in den vergangenen Jahren in einem Auswahlverfahren nach sogenannten leichtgewichtigen Kryptografieverfahren gesucht, die Daten verschlüsseln oder Hashes produzieren, ohne an Sicherheit einzubüßen.

2023 verkündete das NIST schließlich Ascon als den Sieger des Lightweight-Cryptography-Auswahlverfahrens. Ein Verfahren, das 2014 von der Technischen Universität Graz entwickelt wurde. Mittlerweile ist die Standardisierung abgeschlossen, weshalb NIST nun den neuen Standard SP 800-232 veröffentlicht hat.

In diesem Paper stellt das NIST vier neue Standards vor, die allesamt auf dem Ascon-Algorithmus beruhen: Da wäre zum einen das Verschlüsselungsverfahren Ascon-128 AEAD, das man auch zum Authentifizieren verwenden kann. Laut NIST sind die typischen Einsatzorte für das Verfahren RFID-Tags, medizinische Implantate oder Transponder an Windschutzscheiben von Autos, die dem automatischen Bezahlen dienen.

Als Nächstes standardisiert das NIST Ascon-Hash 256, das, wie der Name schon verrät, Daten in einen kurzen Hash verwandelt. Die übrigen beiden, Ascon-XOF 128 und Ascon-CXOF 128, sind ebenfalls Hash-Verfahren. Doch die Länge der Hashes lässt sich hierbei individuell einstellen, damit auch besonders ressourcenarme Geräte die Verfahren anwenden können. Wie genau Ascon funktioniert und wie die technischen Hintergründe aussehen, haben wir bereits in einem Hintergrundartikel erklärt.


(wid)



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