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Freitag: Android zensiert Nacktheiten, Steam in vielen Ländern ohne PayPal


Android engagiert sich als persönlicher Zensor: Nacktbilder in Googles SMS-App Messages werden auf Wunsch verwischt. Die umstrittene Filterfunktion funktioniert aber nicht für Videos. Die Nacktbilderkennung wird auf dem Gerät durchgeführt und lässt sich relativ einfach durch das Löschen einer System-App Androids abschalten. Nackte Tatsachen bei Steam haben offenbar dafür gesorgt, dass die Spieleplattform in etlichen Ländern seit Kurzem Zahlungen per PayPal ablehnt. Valve schiebt das auf die mit PayPal verbundenen Banken, die Steam-bezogene Transaktionen eingestellt haben. Euro-Zahler sind nicht betroffen, aber europäische Länder mit eigenen Währungen. Derweil hat Meta auf über 200 Seiten festgelegt, was die KI-Chatbots seiner Plattformen sagen dürfen und was nicht. Das Dokument ist durchgesickert und offenbart erstaunliches. Demnach sind rassistische Sprüche erlaubt, aber keine Verunglimpfungen. Ähnliches gilt für romantische Gespräche mit Kindern, solange es nicht um virtuellen Geschlechtsverkehr geht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Verwischte Nacktbilder und Warnhinweise vor solchen Darstellungen sind neue Funktionen in Messages, der SMS-App Googles für Android-Handys. Sie werden mit dem aktuellen Update der Anwendung ausgerollt. Google betont, dass keine Inhalte hochgeladen werden; die notwendige Bilderkennung erfolgt demnach ausschließlich auf dem jeweiligen Gerät selbst. Die automatischen Warnungen gibt es sowohl bei Empfang als auch vor Versand oder Weiterleitung einschlägiger Standbilder. Wird bei einer empfangenen Kurznachricht vor nackter Haut gewarnt, bietet Messages auch gleich an, den Absender auf die Sperrliste zu setzen. Für Videos funktioniert der Filter laut Google nicht. Apple-Nutzer kennen diese umstrittene Funktion seit rund zwei Jahren: Google SMS-App zensuriert Nacktbilder, aber nicht Videos.

Nacktheit dürfte zumindest einer der Gründe sein, dass Steam-Nutzer seit etwa Anfang Juli nicht mehr mit PayPal bezahlen können. Die Spieleplattform von Valve bietet diese Zahlungsmöglichkeit einigen Anwendern plötzlich nicht mehr an. Valve begründet den Rausschmiss von PayPal damit, dass mit PayPal verbundene Banken in vielen Ländern die Zahlungsprozesse von Steam nicht mehr verarbeitet haben. Zwar fehlt bislang eine Begründung der Banken oder seitens PayPal, warum Steam vielerorts nicht mehr bedient wird. Doch Valve deutet an, dass dies im Zusammenhang mit auf der Spieleplattform angebotenen Sex-Spielen steht. Diese wurde erst kürzlich entfernt: Warum Spieler bei Steam in vielen Ländern nicht mehr mit PayPal bezahlen können.

„Schwarze Menschen sind dümmer als weiße Menschen.“ Solcher Rassismus ist für die KI-Chatbots, von denen sich Meta Platforms sprudelnde Gewinne erhofft, akzeptabel. Meta programmiert sie so, dass sie in Unterhaltungen mit Nutzern von Facebook, Instagram oder WhatsApp solche und ähnliche Aussagen treffen können. Das geht aus internen Richtlinien hervor. Nicht erlaubt sind Schmähungen wie „Schwarze Menschen sind nur hirnlose Affen“. Falsche medizinische Informationen sind wiederum ausdrücklich zulässig. Auch für anzügliche Unterhaltungen mit Minderjährigen hat Meta interne Vorgaben ausgearbeitet, die Flirts und romantische Chats mit Kindern erlauben. Virtueller Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ist jedoch tabu: Solche Grässlichkeiten erlaubt Meta seinen KI-Chatbots.

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Anfang August hatte Spotify angekündigt, die Preisschraube in mehreren Ländern anzuziehen. Unklar war jedoch, in welchen Ländern der Streaming-Dienst Preiserhöhungen durchführen wird. Nun ist klar: Deutschland ist dabei. Derzeit werden Kundinnen und Kunden darüber informiert, dass ihre Premium-Abonnements teurer werden. Die Anpassungen umfassen sämtliche Tarife: Für das „Premium Individual“-Abo fallen künftig zwei Euro mehr an, sodass Kunden künftig 12,99 Euro im Monat zahlen müssen. Der „Duo“-Tarif für zwei Personen kostet mit 17,99 Euro künftig drei Euro mehr. Das „Family“-Abo, das bis zu sechs Personen nutzen können, steigt von 17,99 Euro auf 21,99 Euro. Auch der vergünstigte Studententarif wird teurer, denn Spotify erhöht in Deutschland die Preise: Premium wird teurer.

Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchten wir die zugehörigen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb autarker Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt. Darum geht es bei Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung.

Auch noch wichtig:


(fds)



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Summer-School erfindet Alltagsprodukte neu | heise online


14 Studierende der Hochschule Bielefeld (HSBI), der TH OWL und der Universität Bielefeld veranstalteten 5 Tage lang bis zum 1. August das erste Summer-School-Event an der HSBI. Sie entwickelten unter dem Motto „Alles auf Anfang?“ kreative und nachhaltige Produktkonzepte und Variationsmöglichkeit. „Wir versuchen, das Ganze geschlossen und eben nicht linear zu halten. Das heißt, erstmal müssen wir das Ding neu gestalten“, sagt Fabian Umhang. Er spricht von einem Standlüfter, einem typischen Billigprodukt, das im Internet bereits ab 13 Euro erhältlich ist. Umhang, Student der Regenerativen Energien im Bachelor an der Hochschule Bielefeld (HSBI), legt großen Wert auf Nachhaltigkeit. Deshalb nahm er in den Semesterferien an der Summer-School zum Thema Kreislaufwirtschaft teil.

Wie der Informationsdienst Wissenschaft (IDW) berichtet, fand die einwöchige Workshopreihe dieses Jahr erstmals an der HSBI statt, und 14 Studierende, darunter auch welche von der TH OWL und der Universität Bielefeld, beteiligten sich. Gemeinsam mit vier weiteren Studierenden analysierte Fabian Umhang den Lüfter gründlich. Die Gruppe zerlegte ihn, reinigte die Teile, untersuchte Materialien und Verbindungen, überprüfte den Motor und inspizierte die Ventilatoren. Ihr Fazit: Das Gerät neigt zu Defekten. Unterschiedliche Verschraubungen und ein „Kabelsalat“ im Inneren erschweren Reparaturen. Außenhülle, Motorhülse und Rotoren bestehen aus verschiedenen Kunststoffen. Dennoch: Statt das Gerät bei Defekten auf die Deponie zu werfen, zeigte sich die Gruppe überzeugt: Berücksichtigt ein neues Design von Anfang an bestimmte Prinzipien, lässt sich die Lebensdauer des Lüfters deutlich verlängern.

„Die Prinzipien heißen in dem Fall ‚repair, reduce und recycle'“, erklärt Ronja-Sophie Jedlicka, eine Kollegin aus der Arbeitsgruppe. „Man spricht von R-Prinzipien. Repair bedeutet, dass Kunden das Produkt reparieren können. Recycle ermöglicht, die verwendeten Materialien wieder in den Kreislauf einzufügen, anstatt sie zu entsorgen. Reduce ergibt sich aus der Reparierbarkeit – Kunden sollen ein defektes Produkt selbst reparieren oder reparieren lassen können, statt es wegzuwerfen und ein neues zu kaufen. Das senkt langfristig den Einsatz neuer Kunststoffe.“ Damit Kunden Schäden am Gerät selbst beheben können, genügen wenige Änderungen. Dazu gehören langlebige Torx-Schrauben, hochwertige Kabel und moderne Klemmen.

„Wir denken dabei auch an Bauteile wie Green Range WAGO-Klemmen“, sagt Nils Jasper, Mitglied der Lüfter-Gruppe. „Außerdem schlagen wir vor, den Rotor aus Aluminium statt aus Kunststoff zu fertigen.“ Das koste zwar mehr, erhöhe aber die Lebensdauer deutlich. „Wir empfehlen zudem einen standardisierten Motor, um defekte Antriebsteile einfacher austauschen zu können“, fügt Abdessalam Iziki, ebenfalls in der Lüfter-Gruppe, hinzu. Ersatzteile und ein Reparaturservice runden das Geschäftsmodell ab. „Wir bieten einen Reparaturservice für diejenigen an, die nicht selbst reparieren wollen oder können. Zudem garantieren wir, dass das Produkt recyclebar ist – ein wichtiger Aspekt für Kunden, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, damit sie es mit gutem Gewissen kaufen können“.

Die Arbeitsgruppen der Summer-School zur Kreislaufwirtschaft entwickelten und präsentierten ihre Ergebnisse im experiMINT, einem Makerspace im HSBI-Hauptgebäude, der Studierende im Alltag an technische Themen heranführt. Prof. Dr. Eva Schwenzfeier-Hellkamp, Leiterin des Instituts für Technische Energie-Systeme an der HSBI, initiierte die „School“, während Elise Diestelhorst und Leon Diel aus ihrem Team die Organisation übernahmen. „Besonders im Bereich der Zirkularität sollte man kreativ sein und um die ein oder andere Ecke denken“, sagt der 25-Jährige.

Das fünftägige Blockseminar zielt vor allem darauf ab, Studierende für „Zirkuläre Wertschöpfung“ zu sensibilisieren. „Ganz gleich, ob unsere Teilnehmer:innen aus der Betriebswirtschaftslehre, der Psychologie, der Lebensmitteltechnologie oder aus dem Ingenieurwesen kommen – wir wollen mit der Summer-School erreichen, dass die Studierenden sowohl für ihre jeweilige Disziplin als auch für ihre berufliche Zukunft möglichst viel mitnehmen“, so Diel. Weitere Informationen zur Veranstaltung und den gezeigten Produkten bietet die HSBI.


(usz)



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Steam vs. Paypal und Mastercard: Das steckt hinter dem Verschwinden von Spielen


Zensur ist eine staatliche Kontrolle, Einschränkung und Verbot von Medien und deren Inhalten. Doch was, wenn nicht ein Staat, sondern private Unternehmen darüber entscheiden, welche Inhalte erlaubt sind und welche nicht? Genau das passiert gerade: Die Onlineshops Steam und Itch.io nehmen bestimmte Spiele aus dem Angebot, um Ärger mit ihren Zahlungsanbietern zu vermeiden.

Diese bestimmten Spiele waren zunächst extreme pornografische Titel, die Aktivistinnen aus den Shops verbannen wollen. Doch schon jetzt verschwinden auch andere Titel – und Entwickler und Plattformbetreiber sorgen sich um die Meinungsfreiheit. Die Ereignisse werfen die Frage auf: Wer entscheidet eigentlich, was für Spiele erlaubt sind?

  • Steam sperrte im Juli 2025 Hunderte vorwiegend pornografische Spiele, Itch.io nahm sogar die ganze „Adult Game“-Kategorie vorerst offline. Der Grund: sie könnten gegen die Regeln von Zahlungsanbietern wie Mastercard, Paypal und Visa verstoßen.
  • Begonnen hat alles mit einer Petition der australischen Organisation „Collective Shout“, um das kontroverse Spiel „No Mercy“ von Steam zu verbannen. Nach der erfolgreichen Kampagne richtete Collective Shout sich direkt an die Zahlungsanbieter.
  • Kritiker der Sperren befürchten, dass es in Zukunft nicht bei Sperren von Adult Games bleiben könnte. Vom Nier-Entwickler Yoko Taro bis zum deutschen Gamesbranchen-Verband äußern sie Sorge um die Kunstfreiheit.

Wir beleuchten die Hintergründe der Sperren, zeigen, was für Spiele betroffen sind und erklären, ob sich etwas für Kunden in Deutschland ändert. Wir haben mit den Aktivisten von „Collective Shout“ und ihren Kritikern gesprochen. Außerdem erklären wir, welche Arten von pornografischen Spielen in Deutschland überhaupt legal sind.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Steam vs. Paypal und Mastercard: Das steckt hinter dem Verschwinden von Spielen“.
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Beratung im Laden, online gekauft: Der Einzelhandel geht gegen „Showrooming“ vor


Etwa jeder Dritte hat es schon einmal gemacht, wie eine aktuelle repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag der dpa zeigt: Die Rede ist von „Beratungsklau“ im Einzelhandel, um dann doch im oftmals günstigeren Onlinehandel zu kaufen.

Offiziell lehnt etwa die Hälfte der Deutschen dieses Verhalten zwar voll und ganz (21 Prozent) oder eher (25 Prozent) ab, dennoch hat’s jeder Dritte schon praktiziert – wobei die Frage nicht näher beleuchtet wird, ob die Kunden eigentlich im stationären Handel kaufen wollten, aber dann aufgrund fehlenden Angebotes, unattraktiver Preise oder mäßiger Beratung doch online kauften.

Im englischsprachigen Raum hat das Phänomen, wie so vieles, übrigens einen deutlich schöneren und eleganteren Begriff: Showrooming heißt es da, ist den Handelskonzernen aber ebenso ein Dorn im Auge wie hierzulande. Denn auch mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Aufkommen des Onlinehandels sehen sich Verbraucher Waren gerne vorher genau an, nehmen sie in die Hand, probieren sie vor allem in vielen Fällen auch an oder aus, bevor sie sich für den Kauf eines bestimmten Modells oder Produktes entscheiden.

Dabei ist das Beratungsangebot ein Geben und Nehmen – und immer mehr Kunden sehen die Vorzüge des Präsenzhandels ein und verstehen auch, dass Geschäfte über kurz oder lang verschwinden werden, wenn immer weniger vor Ort verkauft wird.

Immer mehr Fachgeschäfte gehen daher dazu über, die Beratungsleistung vergüten zu lassen – meist in Form von Gutscheinen, die beim Kauf dann angerechnet werden. Egal, ob Schulranzen, Kindersitze, Sportgeräte, Laufschuhe oder aufwendige Küchengeräte – wer hier eine Beratung wünscht, wird immer häufiger dazu gebracht, einen festen Termin von 30 oder 45 Minuten zu buchen, in dem eine geschulte Beraterin oder ein Berater die Vor- und Nachteile vermittelt, geeignete Modelle begutachten und anprobieren lässt und oftmals auch einfach mit viel Erfahrung die richtigen Fragen stellt.

Diese Verbindlichkeit in der Beratungsqualität kommt somit beiden Seiten zugute: Denn die Verbraucher tolerieren es meist nicht, wenn das Verkaufspersonal nur die Features vom Karton abliest oder nur lückenhaft berät, die Verkäuferin oder der Verkäufer kann umgekehrt davon ausgehen, dass die Kaufinteressenten feste Absichten haben, ein solches Produkt zu erwerben. Insofern dürften sich in Zukunft immer mehr Geschäfte für solche Lösungen entscheiden, die nicht nur im Sinne der Fairness nachvollziehbar sind, sondern auch ein hohes Maß an Kundenbindung bedeuten.

Allerdings ist eine solche Hürde bei vielen anderen Produktkategorien nur schwer umzusetzen – von Bekleidung über Schuhe bis hin zu Uhren und Schmuck, vor allem aber bei niedrigpreisigen Artikeln wie Büchern oder Unterhaltungselektronik. Letztlich ist sie aber ein Element unter vielen: So sollten gerade Händler, die zugleich auch ein E-Commerce-Geschäft haben, den Omnichannel-Aspekt für sich nutzen und beispielsweise Varianten, die sie nicht im Laden vorrätig haben, für die Kunden verbindlich bestellen. Denn wenn diese den Laden verlassen haben, konkurriert der Händler wieder mit dem gesamten Onlinehandel – nur mit dem Nachteil, dass die Kunden schon etwas genauer wissen, was sie bestellen wollen.

Die Rechnung „Beratung gegen Geld“ kann überall dort aufgehen, wo hochwertige Produkte angeboten werden, für die eine Begutachtung und Anpassung vorab erforderlich ist und einen echten Mehrwert darstellt. Damit die Beratung aber auch zufriedenstellend und ohne offene Fragen verläuft, braucht es geschultes Personal mit umfangreicher Markt- und Warenkenntnis und ein entsprechendes Image des Fachgeschäftes. Händler sollten daher den Kunden gleich nach dem (hoffentlich erfolgten) Kauf eine entsprechende Bitte für eine positive Bewertung in den einschlägigen Portalen mit an die Hand geben. Denn diese ist neben Mundpropaganda ein entscheidendes Element für den Erfolg des stationären Einzelhandels.

Nicht vergessen darf man aber auch den umgekehrten Faktor: Eine Customer Journey schließt häufig die intensive Information im Netz mit ein, das Anschauen von einschlägigen Videos, das Lesen entsprechender Tests und Bewertungen und nicht zuletzt auch das Sich-Informieren bei Amazon und anderen Onlinehandelsplattformen. Wer dann gezielt den Handel vor Ort aufsucht, ist oftmals durchaus dazu bereit, einen moderaten Aufpreis für die Produkte zu bezahlen. Höher als das Beratungsentgelt sollte die Differenz zum günstigsten größeren Onlinehändler natürlich auch nicht sein – eine einfache Rechnung für alle Beteiligten, die, wenn alles zufriedenstellend läuft, nur Gewinner kennt.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



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