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Die Produktwerker: Produktmanagement in den USA im Vergleich zu Europa


Tim Klein spricht in dieser Podcastfolge mit Christoph Steinlehner, der mehrere Jahre in Washington, D.C. gelebt und gearbeitet hat. Mit seiner Erfahrung aus über 25 Jahren in Produktmanagement und Coaching bringt er spannende Einblicke mit, wie Produktmanagement in den USA funktioniert – und was sich davon auf Europa übertragen lässt.

Viele Produktmenschen schauen fasziniert ins Silicon Valley. Namen wie Amazon, Google oder Meta wirken wie Fixpunkte, an denen man sich orientiert. Christoph Steinlehner macht jedoch deutlich, dass dieses Bild nur einen kleinen Teil der Realität zeigt. Das Silicon Valley ist ein spezielles Ökosystem mit eigener Tradition, Netzwerken und Kapital. Doch außerhalb dieser Blase ist das Produktmanagement in den USA nach seiner Erfahrung oft erstaunlich nah an dem, was wir aus Deutschland kennen: Hierarchien, steife Strukturen und Unternehmen, die sich mit digitalen Transformationen schwertun.

Spannend ist, wie unterschiedlich die Arbeitskultur für das Netzwerken und die Jobsuche ist. In großen Tech-Firmen haben Titel und Netzwerke einen hohen Stellenwert, und so ist der Zugang zu anderen Produktmenschen in den USA oft leichter. Ein Intro über LinkedIn, ein Kaffeetermin oder ein schneller Austausch sind gängige Wege, um ins Gespräch zu kommen. Für Steinlehner war dieses offene Netzwerken ein entscheidender Erfolgsfaktor in seinen drei Jahren vor Ort – und ein Unterschied, den er im deutschen Umfeld stärker verankert sehen möchte.


Product Owner Days, Konferenz in Köln, 2. und 3. April 2025

Product Owner Days, Konferenz in Köln, 2. und 3. April 2025

(Bild: deagreez/123rf.com)

So geht Produktmanagement: Auf der Online-Konferenz Product Owner Day von dpunkt.verlag und iX am 13. November 2025 können Product Owner, Produktmanagerinnen und Service Request Manager ihren Methodenkoffer erweitern, sich vernetzen und von den Good Practices anderer Unternehmen inspirieren lassen.

Auch beim Thema Agilität zeigt sich ein anderes Bild als vielleicht vermutet. Zwar arbeiten viele Unternehmen in cross-funktionalen Teams, doch Frameworks wie Scrum sind nicht mehr so dominant wie noch vor einigen Jahren. Capital One zum Beispiel hat die Rolle des Scrum Masters abgeschafft. Während in Europa Scrum oft noch als Stütze genutzt wird, um agile Zusammenarbeit zu strukturieren, ist es in den USA vielerorts bereits im Rückzug. Stattdessen gewinnen andere Arbeitsweisen an Gewicht, die stärker auf Kultur, Eigenverantwortung und Outcome-Orientierung setzen.

Christoph Steinlehner beobachtet zudem, dass Produktmanagement in den USA weniger vom Framework geprägt ist, sondern stärker durch Haltung und Praxis. Gerade in den großen Tech-Firmen braucht es nicht immer „offizielle“ agile Prinzipien, weil die Kultur bereits auf Zusammenarbeit und Wissensaustausch ausgerichtet ist. Doch auch hier gilt: Es gibt nicht „das eine“ Produktmanagement in den USA. Große Corporates kämpfen mit denselben Herausforderungen wie in Europa, während Start-ups eher mit Tempo und Experimenten punkten.

Was bedeutet das für uns in Europa? Zum einen, dass wir uns nicht von den Erfolgsbildern des Silicon Valley blenden lassen sollten. Zum anderen, dass wir viel lernen können von der Offenheit, dem Mut zum Netzwerken und der klaren Ausrichtung auf Outcomes. Christoph Steinlehner selbst bringt aus seiner Zeit in den USA eine noch stärkere Fokussierung auf Visualisierung und Mapping-Methoden mit, die helfen, Diskussionen greifbarer zu machen und Teams in die Umsetzung zu bringen. Ein Punkt, der Tim Klein als Story-Mapping-Experten und Fan von Assumption Mapping, Impact Mapping und der Arbeit mit einem Canvas sehr aus dem Herzen spricht.

Christoph Steinlehners Erfahrung zeigt: Produktmanagement in den USA ist vielfältiger, bodenständiger und näher an unserer Realität, als viele annehmen. Wer mit offenen Augen hinschaut, entdeckt vor allem viele Möglichkeiten, das eigene Arbeiten mutiger und konsequenter zu gestalten.

Im Gespräch wird auf diese Quellen und weitere Podcastfolge verwiesen:

Wer mit Christoph Steinlehner in den direkten Austausch kommen möchte, kontaktiert ihn am besten über sein LinkedIn-Profil.

Die aktuelle Ausgabe des Podcasts steht auch im Blog der Produktwerker bereit: „Die Produktwerker: Produktmanagement: USA vs. Europa – Unterschiede, Learnings, Aha-Momente„.


(mai)



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Telekom Deutschland beruft neuen Technikchef


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Mit dem Aufstieg von Abdu Mudesir in den Vorstand der Telekom rückt Alexander Jenbar auf den Posten des Technikchefs für Deutschland nach. Das teilte die Deutsche Telekom am Donnerstagabend in Bonn mit. Jenbar kommt von T-Mobile Polska, wo er bisher als Chief Technology and Innovation Officer (CTIO) im Vorstand saß.

Jenbar bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Branche mit. Der 52-jährige Österreicher war seit September 2022 Mitglied des Vorstands bei T-Mobile Polska. Zu seinen vorherigen Stationen gehören Telekom Romania, TDC Net in Dänemark sowie A1 Telekom Austria. Davor war er unter anderem in Thailand und Deutschland tätig.

„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem starken Team der Telekom Deutschland die nächsten Innovationsschritte zu gehen“, erklärt Jenbar. „Unsere Mission ist klar: Wir wollen Glasfaser- und Mobilfunknetze weiter konsequent ausbauen und die Telekom zur Nummer eins im digitalen Markt machen.“


Technologie-Vorständin Claudia Nemat spricht auf dem "Netzetag" der Deutschen Telekom 2024 in Berlin

Technologie-Vorständin Claudia Nemat spricht auf dem "Netzetag" der Deutschen Telekom 2024 in Berlin

(Bild: heise medien / Volker Briegleb)

Mudesir hat zum 1. Oktober den Vorstandsposten für Technologie und Innovation von Claudia Nemat übernommen, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. In Nemats 2016 neu geschaffenem Ressort verantwortete er als CTO die Technik der Telekom-Gruppe, mit dem Ausscheiden von Walter Goldenits 2022 übernahm Mudesir auch die Rolle des Technikchefs der Telekom Deutschland.

Mudesir hat in Bremen Computerwissenschaft und Elektrotechnik studiert. 2010 promovierte er mit einer Arbeit über drahtlose Kommunikationstechnik. Seit 2018 ist er bei der Deutschen Telekom. Seine beruflichen Stationen vor der Telekom waren bei der Unternehmensberatung Altran und dem Ausrüster Huawei.

„Ich danke Abdu Mudesir für die wertvolle Arbeit mit dem Technik-Team und all die Erfolge, die unseren Kundinnen und Kunden ein überragendes Netzerlebnis bieten“, sagt Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl. „Abdu hat die Digitalisierung Deutschlands und die Nutzung von KI in unserem Netz maßgeblich vorangetrieben. Mit Alexander Jenbar konnten wir einen sehr versierten Technik-Experten als Nachfolger gewinnen.“

Nemat hatte im Mai ihren vorzeitigen Abschied von der Telekom angekündigt. Sie hat dem Vorstand der Telekom 14 Jahre angehört. Die studierte Physikerin hat in ihrer Zeit bei der Telekom grundlegende technologische Fortschritte begleitet wie zuletzt die Künstliche Intelligenz.

Nemat galt neben dem ehemaligen Deutschlandchef Srini Gopalan als eine Kandidatin für die Nachfolge von Vorstandsboss Tim Höttges. Nachdem der Aufsichtsrat Anfang des Jahres Höttges Vertrag noch einmal verlängert hatte, entschied sie sich, zu neuen Ufern aufzubrechen. Gopalan war in die USA gegangen und wird nächster CEO der US-Tochter T-Mobile.


(vbr)



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Athena1 wird Europas erster Rüstungs-Prozessor


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Regierungen und Hersteller in der EU sollen ab dem zweiten Halbjahr 2027 den europäischen Prozessor Athena1 kaufen können. Der französische Chipdesigner SiPearl entwirft ihn im Rahmen der European Processor Initiative (EPI).

Athena1 nutzt offenbar das identische oder weitgehend gleiche CPU-Die wie der bereits angekündigte Rhea1. Das Herzstück bilden 80 ARM-Kerne vom Typ Neoverse V1, beim Athena1 allerdings ohne flottes High-Bandwidth Memory (HBM2e) direkt auf dem CPU-Träger. Der Prozessor ist zwingend auf DDR5-Speicher angewiesen. Diese Bauweise macht die CPU günstiger.

SiPearl nennt drei Anwendungsfelder: Regierung, Rüstungsindustrie sowie Luft- und Raumfahrt (Aerospace). Ein kurzes Vorstellungsvideo zeigt explizit Kampfgerät als Einsatzgebiet. Es ist das erste Modell für diesen Zweck.

Insbesondere in der Rüstungsindustrie und Luft- sowie Raumfahrt stört die alte Technik nicht: Dort ist die Leistung zweitrangig, viel wichtiger ist die Zuverlässigkeit, insbesondere in unterschiedlichen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlung). Die Neoverse-V1-Kerne stammen noch aus dem Jahr 2022, der angestrebte 7-Nanometer-Fertigungsprozess von vor 2020. Außer einer 80-Kern-Version kommen auch Varianten mit 64, 48, 32 und 16 CPU-Kernen.

Der taiwanische Chipauftragsfertiger TSMC produziert sowohl Rhea1 als auch Athena1 – eine europäische Alternative mit einem geeigneten Fertigungsprozess gibt es nicht. Unklar ist, ob das Athena1-Chipdesign von Rhea1 abweicht, etwa um den Prozessor besser gegen Umwelteinflüsse abzuhärten.

TSMC übernimmt zunächst auch die weitere Verarbeitung der Chips, setzt sie also unter anderem auf ihre Träger (Packaging). SiPearl will das Packaging später nach Europa holen, um die hiesige Industrie zu stärken.


(mma)



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Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung


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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).

Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.

Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.

Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).

Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.

Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.

Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.

Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.

Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.

Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.

Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.


(wpl)



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