Apps & Mobile Entwicklung
AMD Financial Analyst Day: Am 11. November gibt es neue Roadmaps

Den letzten Financial Analyst Day hatte AMD im Juni 2022 abgehalten. Dieses Jahr kehrt die Veranstaltung für Investoren zurück: Am 11. November 2025 will AMD auf der Neuausgabe des Financial Analyst Day allerdings nicht nur über Finanzen sprechen, sondern auch Produkt- und Technik-Roadmaps präsentieren.
AMD lädt zum 11. November nach New York City ein, denn dort soll der Financial Analyst Day 2025 stattfinden. Die knappe Ankündigung klingt dabei sehr ähnlich wie jene zur letzten Ausgabe vor gut drei Jahren. Damals hatte AMD unter anderem eine neue CPU-Core-Roadmap mit Zen 5 gezeigt. Diesmal wären Informationen zu Zen 6 und eventuell auch schon dessen Nachfolger Zen 7 zu erwarten.
Die Veranstaltung kann von jedermann per Livestream verfolgt werden.
AMD (NASDAQ: AMD) announced it will host its 2025 Financial Analyst Day on Tuesday, Nov. 11, 2025, in New York City. The event will feature presentations from AMD’s executive leadership team, highlighting the company’s strategy and growth opportunities, innovative product and technology roadmaps and long-term financial plan. A live video webcast and replay of the event will be available on the AMD Investor Relations website at ir.amd.com.
AMD
Im Juni hatte AMD zumindest schon verraten, dass es nach Venice (Zen 6) im Jahr 2026 bei den Server-Prozessoren im Jahr 2027 mit Verano weitergeht. Doch ist noch unklar, ob hier bereits eine neue Architektur (Zen 7) ansteht, was ungewöhnlich früh wäre, oder eine optimierte Neuauflage von Zen 6 dahinter steckt.
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Apple-Gerüchte: Neue iPhone-Modelle fortan im Herbst und Frühjahr

Künftige iPhone-Modelle sollen nicht länger allesamt im Herbst vorgestellt werden. Für das typische September-Event seien ab dem nächsten Jahr nur noch die Pro-Smartphones vorgesehen. Die Standardmodelle sollen stattdessen gemeinsam mit einer neuen E-Variante und dem Nachfolger des iPhone Air in das Frühjahr vorrücken.
Pro-Modelle im Herbst, Standard-iPhone im Frühjahr
Für den Herbst 2026 sind Bloomberg zufolge das iPhone 18 Pro, iPhone 18 Pro Max und das erste faltbare iPhone von Apple vorgesehen. Rund sechs Monate später, also erst im Frühjahr 2027, sollen iPhone 18, iPhone 18e und potenziell auch ein iPhone Air 2 auf den Markt kommen.
Zuletzt kamen Gerüchte auf, wonach sich die zweite Generation des besonders dünnen Smartphones aufgrund schlechter Verkaufszahlen verzögern soll. Laut Bloomberg sei das iPhone Air 2 aber nie für das nächste Jahr geplant gewesen. Dass das iPhone Air (Hands-on) keinem jährlichen Rhythmus unterliege, zeige der Verzicht auf eine Modellnummer im Namen.
Früher kamen iPhones im Sommer auf den Markt
Neue iPhones kommen seit dem iPhone 4S, für dessen iOS 5 Apple damals mehr Zeit benötigte, traditionell im Herbst auf den Markt. Zuvor war der Release stets für Juni oder Juli angesetzt. Das Frühjahr war bislang günstigeren Ablegern wie dem iPhone SE oder iPhone 16e vorbehalten. Künftig soll das Frühjahr für die die Non-Pro-Modelle und der Herbst für die Flaggschiffe reserviert sein. Auf den Nachfolger des iPhone 17 (Test) wird man den Gerüchten zufolge somit länger als das Jahr zuvor warten müssen.
Die Umstellung soll Apple die Möglichkeit geben, den Umsatz besser über das Geschäftsjahr zu verteilen, da weniger iPhone-Modelle in das „Holiday Quarter“ rund um Black Friday und Weihnachten fallen. Außerdem soll Druck von den Entwicklungsteams und den Marketing-Abteilungen Apples genommen werden.
Apple Silicon wechselt zur 2-nm-Fertigung
Die iPhone-Modelle für den Herbst nächsten Jahres dürften allesamt den Wechsel zu Apple Silicon aus der 2-nm-Fertigung von TSMC vollziehen. Für das nächste iPhone Air sei dieser Schritt ebenfalls angedacht und von besonderer Bedeutung, da sich Apple dadurch eine verbesserte Effizienz und längere Akkulaufzeiten erhoffe. Strukturelle Veränderungen seien nicht zu erwarten, auch den Einbau einer zweiten Kamera erwartet Bloomberg nicht. Das aktuelle iPhone Air nutzt die Hauptkamera des iPhone 17.
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Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko-Stecker – bis 960 Watt Modulleistung
Die neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke ist fertig und erlaubt nun offiziell den Anschluss über einen herkömmlichen Schuko-Stecker. Dabei wird die Modulleistung aber erheblich begrenzt. Die entsprechende DIN-Norm DIN VDE V 0126-95, die sich zuletzt stark verzögert hatte, erscheint nun im Dezember 2025.
Der VDE regelt in der Norm nunmehr, wie viel Energie ein Balkonkraftwerk, offiziell Steckersolargeräte genannt, maximal theoretisch produzieren darf (Modulleistung), wie viel maximal ins Hausnetz eingespeist werden darf (Einspeiseleistung) und wann dieses wie angeschlossen werden muss, um noch als solches zu gelten und vereinfachten Anschluss- und Anmeldeverfahren zu unterliegen.
Schuko-Stecker nur bis 960 Watt Modulleistung
Der bisher von dem VDE vorgesehene Wieland-Stecker und die Installation durch eine Fachkraft waren in der Realität bereits überholt, nahezu alle Balkonkraftwerke wurden bereits mit einem Schuko-Stecker über eine normale Steckdose angeschlossen. Vom VDE wurde diese Praxis bisher auch geduldet. Die neue DIN-Norm erlaubt nun auch den Einsatz eines Schuko-Steckers, allerdings nur dann, wenn die Modulleistung des Balkonkraftwerks maximal 960 Watt beträgt. Es dürfen somit beispielsweise maximal zwei Solarmodule mit jeweils 480 Watt am Wechselrichter angeschlossen sein, damit man das System noch mit einem Schutzkontaktstecker anschließen kann. Zwei 500-Watt-Module oder gar eine Modulleistung von insgesamt beispielsweise 1.600 Watt über vier Module mit je 400 Watt sind mit dem Schuko-Stecker nicht zugelassen.
Zwischen 961 und 2.000 Watt mit Wieland-Stecker
Die vorher inoffiziell durch Begrenzungen der Netzbetreiber geltenden 2.000 Watt Modulleistung finden sich nun auch in der Norm wieder. Sie sind die Grenze für die Modulleistung eines Balkonkraftwerks, zwischen 961 und 2.000 Watt sieht die Norm aber weiterhin den Einsatz eines speziellen Energiesteckvorrichtungssteckers, also den Wieland-Anschluss, und die Installation durch eine Elektrofachkraft vor. Ab 2.000 Watt Modulleistung gilt eine PV-Anlage dann nicht mehr als Balkonkraftwerk und die Sonderregelungen für Mini-PV-Anlagen enden.
Maximal 800 Watt Wechselrichterleistung
Statt 600 Watt erlaubt die neue Norm nun auch offiziell wie schon das verabschiedete EEG eine Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt. Vom Balkonkraftwerk ins Hausnetz dürfen diese 800 Watt auch maximal eingespeist werden, selbst wenn das Balkonkraftwerk 900 Watt produzieren oder aus einem Akku noch mehr abrufen könnte.
Keine Regelung für Balkonkraftwerke mit Akku
Akku ist ein gutes Stichwort, denn für den Betrieb des Balkonkraftwerks in Verbindung mit einem Speicher ist die Norm nicht gedacht. Hierfür soll es noch einmal gesonderte Vorschriften geben. Laut Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) ist für Balkonkraftwerke mit Akku die Installation eines Stromsensors durch einen Elektrofachbetrieb notwendig. Zudem muss neben der Anmeldung im Marktstammdatenregister, die für alle Balkonkraftwerke gilt, auch eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen.
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Nvidia zur SC25: Über 80 Großcomputer, CPU-Partner, NVQLink für Quanten

Was vor 10, 15 Jahren einmal Intel war, will bald Nvidia sein. Über 80 Großcomputer sind im Bau, dazu neue CPU-Partner und Quantencomputer. Denn wenn Nvidia aktuell in irgend einem neuen Bereich mitmachen will, scharen sich auch die Partner direkt in Massen um sie. Nvidia ist auf dem Weg zu großer Dominanz.
Arm nun Partner von NV Link Fusion
Ohne Nvidia geht im AI-Bereich nach wie vor wenig. Zwar sinkt der Marktanteil von in einigen Bereichen deutlich über 90 Prozent langsam, aber sich als Partner von Nvidia aufzustellen, schadet kurz-, mittel- und vermutlich auch langfristig erst einmal nicht, denken auch viele Firmen. Und so ist es heute Arm, der sich als neuer CPU-Partner für Nvidias NVLink-Fusion-Ökosystem nennen lässt. Überraschend ist das letztlich nicht, schließlich sind schon viele andere Unternehmen mit Arm-Know-How inkludiert, einschließlich natürlich Nvidia höchstselbst, deren CPU-Basis von Arm stammt. Arm ist nach dem Beitritt von Intel und zuvor bereits Qualcomm und Fujitsu der vierte CPU-Anbieter in diesem Ökosystem.
Am Ende ist es aber mehr als nur Formalität. Nvidia hatte bereits im Sommer erklärt, Firmen müssten nicht alles von Nvidia kaufen, es wäre aber schön, wenn sie wenigstens etwas kaufen würden, erklärte CEO Jensen Huang stets. NVLink in breitem Feld zu etablieren, ist also ein gewichtiger Punkt auf der langfristigen Agenda, die dann wohl bald irgendein Nvidia-Teil in jedem IT-Umfeld sehen könnte.
Nvidias Chips „everywhere“
Auch über 80 Supercomputer, die aktuell weltweit im Bau sind und fast alle erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht wurden, untermauern Nvidias aktuelle Stellung. Dabei sind viele kleinere Systeme mit bis zu 10.000 GPUs, aber auch echte Riesen wie Solstice, ein Cluster mit 100.000 GPUs der Serien Blackwell und Blackwell Ultra. Dieser wird bei Fertigstellung mehr „AI FLOPs“ erreichen als die ganze Top500-Liste kombiniert. Unter AI-FLOPS versteht Nvidia aber NFP4 (4 Bit), nicht FP64 (64 Bit), wie sie die eigentliche Top500-Liste auszeichnet. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
The Next Big Thing: Photonics und Quantencomputer
Zur SC25 sind es aber auch echte Zukunftsthemen mit neuer Hardware, die an Fahrt aufnehmen. Nvidias Quantum‐X Photonics, zur GTC im März dieses Jahres genauer beschrieben, können mit TACC, Lambda und CoreWeave die ersten drei Großkunden vorweisen.
Noch viel größer wird aber das Thema Quantencomputer – und auch da ist Nvidia dabei. Nvidia gab im Pressebriefing am vergangenen Freitag aber zu verstehen, dass man selbst keine Quantencomputer bauen wird, man liefert mit NVQLink aber die Schnittstelle zwischen Quantencomputer und dem dahinter stehenden Supercomputer, der als unterstützende Plattform zur Seite steht. Hier sind mittlerweile 21 Firmen respektive Forschungsinstitute inklusive Jülich aus Deutschland mit Nvidia zusammen im Boot.
ComputerBase hat Informationen zu diesem Artikel von Nvidia zur SC25 unter NDA erhalten. Die einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt.
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