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Kostenfalle In-App-Kauf: Eltern haften nicht immer fürs Kind


Ob am Smartphone, der Spielekonsole oder dem Tablet: Insbesondere Kinder und Jugendliche tauchen gerne mal in der digitalen Welt ab. Spielen sie dort „Free-to-play“-Titel wie Fortnite, Brawl Stars oder Clash of Clans, gehen Eltern zunächst einmal davon aus, dass dafür keine Kosten anfallen können. Doch das ist ein Irrglaube.

„Die Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben“, sagt Alexander Wahl vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschlands (EVZ). Mit sogenannten In-App-Käufen ließen sich nämlich etwa Wartezeiten überbrücken, eine besondere Ausrüstung oder In-Game-Währungen wie Coins oder Juwelen erwerben. Und dann kann es schnell richtig teuer werden. Die Frage ist aber: Müssen Eltern dann wirklich die Kosten tragen?

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Das kommt ganz auf den Einzelfall an: In Deutschland sind Kinder bis 7 Jahre nicht geschäftsfähig, sie können daher gar keine gültigen Verträge wie In-Game-Käufe abschließen. Im Alter von 7 bis 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche zumindest beschränkt geschäftsfähig. Für einen wirksamen Vertrag benötigen sie die Zustimmung der Eltern. Haben Kinder also unbeaufsichtigt einen Kauf getätigt, sollten Eltern schnellstmöglich Widerspruch einlegen.

Haben Kinder den Zugang oder die Kreditkartendaten ihrer Eltern benutzt, kann es kompliziert werden. Dann müssen Erziehungsberechtigte Alexander Wahl zufolge nämlich nachweisen, dass sie den Kauf nicht selbst getätigt haben. Gleiches gilt, wenn ein Kauf nicht zum ersten Mal vom Kind getätigt wurde. „Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben“, so Wahl.

Noch dazu gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Denn nach dem sogenannten Taschengeldparagrafen dürfen beschränkt geschäftsfähige Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren zumindest ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten mit dem Zweck einverstanden sind. Eine vorherige Genehmigung ist dann nicht notwendig. Ist die ausgegebene Summe aber zu hoch oder wurde ein Abo abgeschlossen, greift der Taschengeldparagraf nicht.

Damit es beim Zocken gar nicht erst kostspielig wird, können Eltern folgende Tipps des EVZ befolgen:

  • Belegen Sie Einkäufe in Apps mit einem Passwortschutz oder deaktivieren Sie In-App-Käufe komplett im jeweiligen App-Store.
  • Vermeiden Sie die automatische Abrechnung über die Handyrechnung (sogenanntes „Carrier-Billing“) und richten Sie über Ihren Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre ein.
  • Mit Hilfe von Prepaid-Karten der App-Stores lassen sich die Ausgaben besser kontrollieren. Zahlungen, die über das Guthaben hinausgehen können dann nicht getätigt werden.
  • Hinterlegen Sie keine Zahlungsdaten auf dem Gerät Ihres Kindes. Spielt das Kind über Ihren Account, entfernen Sie die gespeicherten Daten oder sperren Sie sie im App-Store.


(afl)



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US-Staatsanwalt untersucht KI-Chatbots von Meta und Character.ai


Weil die KI-Chatbots von Meta und Character.ai potenziell gefährlich sein können, hat der US-Staatsanwalt Ken Paxton eine Untersuchung eingeleitet. Konkret geht es um die Sicherheit von Heranwachsenden und vermeintliche Gesundheitstipps, die KI-Modelle geben. Paxton ist bekannt dafür, KI und Social Media kritisch gegenüberzustehen.

Es hat bereits Berichte gegeben, in denen Kinder und Jugendliche seltsame bis gefährliche Tipps von Chatbots bekommen haben. In den USA wird Character.ai von mehreren Eltern verklagt. Die KI-Personas des Unternehmens sollen Kinder in die Isolation getrieben haben, eine Mutter behauptet, die KI habe maßgeblich zum Suizid ihres 14-jährigen Sohnes beigetragen. Character.ai hat wegen dieser Vorwürfe bereits angekündigt, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, die Konten der Kinder zu überwachen.

Nun heißt es in einer Pressemitteilung des Generalstaatsanwaltes: Man habe eine Untersuchung gegen Chatbot-Plattformen eingeleitet, „da diese möglicherweise irreführende Geschäftspraktiken anwenden und sich in ihrer Vermarktung fälschlicherweise als Tools für die psychische Gesundheit darstellen.“ KI-Chatbots ahmen laut Paxton Berufsträger aus dem Bereich Gesundheitsvorsorge nach und können fatale Tipps geben. Zudem sieht der Staatsanwalt ein Problem darin, dass Nutzer sensible Informationen preisgeben würden und diese zum Teil von den Anbietern für andere Zwecke genutzt würden – etwa für das Ausspielen von personalisierter Werbung, aber auch um Algorithmen zu entwickeln.

Die Untersuchung soll nun klären, ob die Unternehmen damit gegen das Verbraucherschutzrecht des Bundesstaates Texas verstoßen. Dieses verbietet etwa betrügerische Behauptungen und falsche Angaben zum Datenschutz – was bedeutet, Paxton geht davon aus, dass die Unternehmen falsche Angaben machen. Informationen aus Meta AI, also dem Chatbot von Meta, sollten etwa laut Meta nicht für Werbezwecke genutzt werden.

Paxton schreibt: „Indem sie sich als Quelle emotionaler Unterstützung ausgeben, können KI-Plattformen schutzbedürftige Nutzer, insbesondere Kinder, dazu verleiten, zu glauben, dass sie legitime psychologische Betreuung erhalten.“ Dabei würden ihnen allgemeine Antworten präsentiert, „die auf Grundlage gesammelter personenbezogener Daten erstellt und als therapeutische Ratschläge getarnt sind.“

Zahlreiche Tech-Unternehmen sind zuletzt aus Kalifornien und vor allem dem Silicon Valley nach Texas gezogen. Meta hatte erst kürzlich die Moderationsabteilung der USA nach Texas verlegt. Mark Zuckerberg sprach davon, zurück zu den Wurzeln der Redefreiheit zu kehren, was demnach nach texanischem Recht einfacher ist als in Kalifornien. Faktenchecker hat er zugleich gekündigt. Auch X, Apple, Amazon und Google haben große Büros in Texas. Tesla hat dort sein Headquarter eingerichtet, Elon Musk holte nach der Übernahme von Twitter auch X in den Bundesstaat. Die Hauptstadt Austin trägt inzwischen den Beinamen Silicon Hills. Doch der dortige Generalstaatsanwalt empfängt die Unternehmen offenbar mit nicht ganz so weit ausgebreiteten Armen.

Meta sieht sich zudem einer Klage aus Missouri entgegen. Da geht es ebenfalls um die Richtlinien für Gespräche zwischen KI-Chatbots und Minderjährigen. Ein geleaktes Dokument zeigt, Flirten und sogar Andeutungen von sexuellem Interesse sind erlaubt, nur die Beschreibung expliziter sexueller Handlungen nicht.


(emw)



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Portugal erteilt Lizenz für Betrieb eines Raketenstartplatzes auf den Azoren


Portugals Telekommunikationsbehörde hat eine erste Lizenz für den Betrieb eines Weltraumbahnhofs auf dem eigenen Staatsgebiet erteilt, errichtet werden soll der auf der südlichsten Azoreninsel Santa Maria. Das hat die portugiesische Weltraumagentur Agência Espacial Portuguesa jetzt mitgeteilt, die an dem Prozess beteiligt war. Die erklärt, dass die Erlaubnis an das Atlantic Spaceport Consortium (ASC) vergeben wurde und für fünf Jahre gilt. Das privatwirtschaftliche Konsortium will den Raketenstartplatz auf der südlichsten Spitze von Santa Maria errichten, erste suborbitale Starts könnten bereits im kommenden Jahr erfolgen. Dafür braucht es aber eigene Genehmigungen. Im vergangenen Jahr hat eine dort gezündete atmosphärische Rakete eine Höhe von etwa fünfeinhalb Kilometern erreicht.

Die Erteilung der Lizenz sei Teil eines Aktionsprogramms, das Flüge aus Portugal in den Weltraum fördern und dafür die geografisch günstige Lage der Azoren nutzen soll, erklärt die Weltraumagentur. Man schaffe damit die Grundlage, damit das südwesteuropäische Land eine wichtige Rolle in der sich entwickelnden Weltraumbranche Europas spielen kann, ergänzt Agenturchef Ricardo Conde. Die zuständigen Gremien vor Ort seien angehört worden und hätten sich positiv geäußert. Die Weltraumagentur arbeitet demnach parallel auch daran, auf den Azoren Infrastruktur zu errichten, um Landungen des geplanten wiederverwendbaren Raumfahrzeugs Space Rider der Europäischen Weltraumagentur ESA zu ermöglichen.

Die Entscheidung aus Portugal unterstreicht, dass in Europa an immer mehr Standorten Startplätze für Raketen errichtet werden, um am erwarteten Boom der Raumfahrtbranche teilhaben zu können. So wurde der norwegische Raketenstartplatz Andøya für Flüge ins All umgebaut, der Einweihungsflug einer deutschen Spectrum-Rakete von Isar Aerospace dauerte aber lediglich 30 Sekunden. Auch in Schottland wird ein Startplatz errichtet, von Schottland aus soll laut lokalen Medienberichten in wenigen Monaten eine erste Rakete abheben. Die Bundesregierung unterstützt derweil den Plan für eine mobile Plattform in der Nordsee zum Start von Weltraumraketen. Europas etablierter Weltraumbahnhof für große Trägerraketen liegt derweil in Französisch-Guayana auf dem südamerikanischen Kontinent.


(mho)



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Atari-Emulator auf ESP32-Basis bauen mit passenden Joysticks und Controller


Der Atari 800 prägte gemeinsam mit Geräten wie dem C64 die frühe Computerkultur und legte für viele IT-Experten den Grundstein für ihre Berufswahl und Karriere. Die Atari 8-Bit-Computer, eingeführt 1979 mit Modellen wie dem Atari 400 und 800, revolutionierten die Heimcomputer-Branche. Ihre fortschrittlichen Grafik- und Soundchips ermöglichten beeindruckende Spiele und Anwendungen. Die Programmiersprache Atari Basic war fester Bestandteil des Systems und öffnete vielen Neulingen die Tür zur Welt der Programmierung.

Alte Original-Geräte sind kaum noch zu finden. Zum Glück gibt es Emulatoren für verschiedene Plattformen. Emulatoren für Atari-8-Bit-Geräte simulieren die zentrale Komponente, den 6502-Mikroprozessor, sowie spezialisierte Chips wie den ANTIC (Grafik), GTIA (Video) und POKEY (Sound und Ein-/Ausgabe).

  • Atariwelt und dazu passende Emulatoren
  • Aufbau des Emulators und Laden von Software
  • Game-Controller / Tastaturen und ein stylisches Gehäuse

Neben reinen Software-Emulatoren wie Altirra beziehungsweise Atari800 gibt es im Handel auch eine ganze Reihe von Hardware-Nachbauten. Diese basieren entweder auf FPGA-Chips oder Mikrocontrollern wie dem Raspberry Pi. Besonders verbreitet ist hierbei die Retro-Gaming-Plattform RetroPie, die eine Vielzahl von Emulatoren integriert, darunter auch für Atari-8-Bit-Systeme.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Atari-Emulator auf ESP32-Basis bauen mit passenden Joysticks und Controller“.
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