Künstliche Intelligenz
ÖPNV: 60 Prozent der Bürger haben Schwierigkeiten beim Fahrscheinkauf
Jeden Tag nutzen Millionen von Menschen hierzulande Bus, Bahn und Tram für ihren Weg zur Arbeit, in die Stadt oder zu Freunden – trotz vieler Ausfälle und Unzuverlässigkeiten. Das bestätigt eine als repräsentativ geltende, im Juli durchgeführte Umfrage unter 1001 Bundesbürgern durch das Marktforschungsinstitut Infas Quo im Auftrag der Firma Euro Kartensysteme, die als Dienstleister für den kartengestützten Zahlungsverkehr der deutschen Banken und Sparkassen fungiert.
Drei Viertel (75 Prozent) der Bundesbürger stellen sich demnach dem Abenteuer Nahverkehr regelmäßig. Mehr als jeder Vierte (29 Prozent) fährt täglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 37 Prozent. Am häufigsten genutzt werden Busse (82 Prozent), gefolgt von Regionalbahnen (75 Prozent) und S-Bahnen (66 Prozent). Das lässt sich als positives Signal für die Verkehrswende werten, auch wenn noch großes Verbesserungspotenzial besteht.
Die Befragung bestätigt diverse Hürden: 39 Prozent der Teilnehmer halten einen Umstieg etwa vom Auto auf den ÖPNV für unwahrscheinlich. Hauptgründe sind die zu geringe Taktung (57 Prozent), hohe Preise (52 Prozent) und mangelnde Pünktlichkeit (50 Prozent).
Ein weiteres großes Problem ist der Ticketkauf: Sechs von zehn Befragten hatten hier bereits Schwierigkeiten. Am häufigsten führten defekte Automaten (52 Prozent), die komplizierte Auswahl des richtigen Tickets (40 Prozent) und die Nichtakzeptanz des gewünschten Zahlungsmittels (34 Prozent) zu Problemen. Neben Bargeld nutzen 54 Prozent der Befragten die Girocard zur Bezahlung.
Vor- und Nachteile von Check-in/Check-out-Systemen
Die Umfrage zeigt deutlich, was sich Nutzer in diesem Bereich wünschen: Der Ticketkauf soll vor allem einfach (87 Prozent), schnell (84 Prozent) und zum günstigsten Preis (83 Prozent) möglich sein. Viele Verkehrsbetriebe reagieren darauf mit der Einführung moderner Bezahlsysteme. Sogenannte Check-in/Check-out-Modelle gelten hier als vielversprechende Lösung: Fahrgäste halten ihre Karte beim Ein- und Aussteigen an ein Terminal – das System berechnet dann automatisch den besten Tarif.
Ein solcher Ansatz überzeugt der Sondierung zufolge: 49 Prozent der Bürger würden solche Erleichterungen gerne nutzen, bei den unter 40-Jährigen sind es sogar 54 Prozent. Als größte Vorteile werden die Unkompliziertheit (53 Prozent) und die automatische Preisberechnung (33 Prozent) genannt. 57 Prozent fänden es gut, wenn sie dafür ihre EC-Karte einsetzen könnten.
Check-in/Check-out-Systeme sind allerdings darauf angewiesen, über Apps den genauen Fahrtverlauf der Nutzer zu erfassen. Dafür werden verschiedene personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet, wie etwa Standortdaten (GPS), Fahrtrouten, Zeitstempel sowie Zahlungs- und Kundendaten. Die größte Herausforderung in dieser Hinsicht ist das Prinzip der Datenminimierung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verkehrsunternehmen treffen in der Regel verschiedene Vorkehrungen, um die Datenschutzrisiken zu reduzieren. Dazu gehören Pseudonymisierung und Anonymisierung, begrenzte Speicherdauer, Zweckbindung und Transparenz. Nutzer sollten die Datenschutzbestimmungen genau prüfen und sich bewusst machen, welche Informationen sie preisgeben.
(mho)
Künstliche Intelligenz
US-Regulierer erinnert Tech-Konzerne an Datenschutz im Ausland
Verzichtet ein Unternehmen auf sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, könnte das seine Kunden in die Irre führen und zudem unlauteren Wettbewerb darstellen. Beides wäre nach US-Bundesrecht illegal. Daran erinnert der Chef der US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission), Andrew Ferguson. Auch Zensur amerikanischer Äußerungen auf Wunsch ausländischer Behörden kann demnach gegen US-Recht verstoßen.
In einem offenen Brief an 13 US-Unternehmen wendet sich Ferguson insbesondere gegen die Durchsetzung von Rechtsakten des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union außerhalb deren Gebiete. Die adressierten Unternehmen bestellt der FTC-Vorsitzende zum Rapport. Sie sollen jeweils einzeln darlegen, wie sie sich gegen regulatorischen Druck aus dem Ausland zu wehren gedenken, um ihre Verpflichtungen gegenüber US-Verbrauchern hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit zu erfüllen. Vorgeladen sind Akamai, die Google-Holding Alphabet, Amazon.com, Apple, Cloudflare, Discord, Godaddy, Meta Platforms, Microsoft, Snap, Slack, X sowie, als einziger nicht-kommerzieller Anbieter, Signal.
„Es gab jüngst zahlreiche Versuche ausländischer Regierungen, unsere Unternehmen dazu zu drängen, Inhalte zu zensieren oder die Sicherheit von Nutzern unserer Dienste zu schwächen“, schreibt Ferguson. Als Beispiele nennt er den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, den Online Safety Act des Vereinigten Königreichs, sowie dessen Versuche, Apple (und wohl Google) dazu zu zwingen, ihre Sicherheitsvorkehrungen durch den Einbau von Hintertüren für britische Behörden zu unterwandern. (In letzterem Fall soll gerade eine Einigung erzielt worden sein, Anmerkung.) Beispielsweise russische Vorschriften zu Zensur und Überwachung erwähnt das Schreiben nicht.
Tech-Firmen sollen deutlich auf Hintertüren und Zensur hinweisen
„Ich bin besorgt, dass diese Maßnahmen ausländischer Mächte für Zensur und die Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Freiheiten der Amerikaner erodiert und ihnen auf vielfache Weise schadet, etwa durch Überwachung durch ausländische Regierungen und erhöhtes Risiko von Identitätsanmaßung und Betrug“, führt der Behördenchef aus. Außerdem bereite ihm Sorge, dass US-Unternehmen es sich bequem machen und Amerikaner selbst dann zensieren und überwachen helfen könnten, wenn ausländische Gesetze das im Einzelfall gar nicht erfordern.
„Ausländische Regierungen, die die Redefreiheit einschränken oder Datensicherheit in den USA schwächen möchte, setzen gerade darauf, dass Unternehmen den Anreiz haben, ihre Betriebsführung und Compliancemaßnahmen zu vereinfachen, indem sie quer über verschiedene Staaten einheitlich agieren“, weiß der Amerikaner. Solch vorauseilendem Gehorsam möchte er gerne einen Riegel vorschrieben, wozu er mehrfach auf Paragraph 5 des US-Wettbewerbsgesetzes Federal Trade Commission Act verweist.
Der Verzicht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, deren Schwächung, ja schon das Verabsäumen deutlicher Hinweise („prominent disclosure“) auf schwächere Verschlüsselung auf Wunsch ausländischer Regierungen könne als Irreführung und/oder unlauterer Wettbewerb rechtswidrig sein. Gleiches gelte für Zensur amerikanischer Äußerungen zwecks Einhaltung ausländischer Gesetze, Forderungen oder erwarteter Forderungen. Auch in solchen Fällen seien deutliche Warnungen notwendig.
Das Problem: Überwachungsgesetze verbieten regelmäßig die Offenlegung von Hintertüren oder gerichtlichen Überwachungsbefehlen. Damit sitzen die betroffenen Firmen in einer Zwickmühle. Wie sie damit umgehen, sollen die 13 Adressaten der FTC erklären. Der Behördenchef hält die Unternehmen an, sich dafür binnen Wochenfrist einen Termin auszumachen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Astronomie: Gigantische Gasblase um Roten Riesen stellt Entdecker vor ein Rätsel
Eine Forschungsgruppe aus Schweden hat um einen Roten Riesenstern eine gigantische Blase aus Gas und Staub entdeckt, die bei einer Explosion vor 4000 Jahren entstanden sein muss. Wie der Stern die überlebt hat, sei ein Rätsel, erklärt die Technische Hochschule Chalmers aus Göteborg. Das Gebilde um den Stern mit der Bezeichnung DFK 52 erstreckt sich demnach 1,4 Lichtjahre weit ins All und enthält insgesamt so viel Masse wie unsere Sonne. Wie der Stern so viel Material in vergleichsweise kurzer Zeit ins All schleudern konnte, ohne dabei in einer Supernova zu enden, sei unklar. Möglicherweise habe er einen bislang unentdeckten Begleiter, genau wie der, welcher erst kürzlich bei dem bekanntesten Roten Riesenstern Beteigeuze entdeckt wurde.
Supernova in einigen hunderttausend Jahren?
Gefunden hat das Team die Blase mit dem Radioteleskopverbund ALMA der Europäischen Südsternwarte ESO. Die Entdeckung sei eine „große Überraschung“ gewesen, erklärt Forschungsleiter Mark Siebert. Eigentlich sei DFK 52 mehr oder weniger ein Zwilling von Beteigeuze, aber anders als der sei er von einer „riesigen, chaotischen Blase aus Material“ umgeben. Wäre uns der Stern so nahe wie Beteigeuze, würde die Blase am Nachthimmel etwa ein Drittel der Größe des Vollmonds einnehmen. Die Forschungsgruppe will den Stern weiter erforschen und herausfinden, ob er in der nächsten Supernova der Milchstraße enden wird. Die könnte sich irgendwann in der nächsten Million Jahre ereignen. Die Entdeckung stellt das Team in Astronomy and Astrophysics vor.
Die bei DFK 52 entdeckte Struktur sei die größte ihrer Art in der Milchstraße, sagt das Team noch. Rote Riesensterne wie der in ihrem Zentrum haben das Ende ihres Lebens erreicht und stehen vergleichsweise kurz vor ihrer finalen Explosion. Der ganz ähnliche Beteigeuze hat in den vergangenen Jahren für viel Aufregung gesorgt, nachdem er sich unerwartet stark abgedunkelt hat. Teilweise war vermutet worden, dass diese Supernova wirklich kurz bevorsteht. Im Sommer hat dann ein Forschungsteam erklärt, dass sie bei dem Schulterstern des Sternbilds Orion einen bislang nicht nachweisbaren Begleitstern gefunden haben. Dessen Existenz war als Erklärung für die Verdunkelungen erst vor einem Jahr postuliert worden.
(mho)
Künstliche Intelligenz
SpO2-Messung mit Apple Watches: Patentinhaber fordert neues US-Importverbot
Im Patentstreit gegen Apple läutet Medizingerätehersteller Masimo eine neue Runde ein: Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat Apple gestattet, die Blutsauerstoffmessung der Apple Watch wieder freizuschalten. Das sei rechtswidrig und einseitig, betont Masimo in einer bei einem US-Bundesgericht eingereichten Klage. Sie richtet sich gegen die Zollbehörde, Krist Noem als Leiterin der übergeordneten Heimatschutzbehörde sowie zwei weitere Spitzenbeamte. Deren Vorgehen heble den Patentschutz aus, argumentiert die Firma.
Sie will die Zollbehörde gerichtlich zwingen, das durch die US-Außenhandelsaufsicht International Trade Commission (ITC) erlassene Importverbot der Apple Watch erneut durchzusetzen. Das Verfahren Masimo v US CBP et al ist am US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia unter dem Az. 1:25-cv-2749 anhängig.
Überraschende Rückkehr der fehlenden Watch-Funktion
Apple hat vergangene Woche die Funktion überraschend per Software-Update auf US-Watches freigeschaltet, nachdem diese auf den dort neu verkauften Exemplaren mehr als anderthalb Jahre blockiert war. Die Uhr misst SpO2-Werte, Ergebnisse werden aber nur auf dem iPhone angezeigt, nicht auf der Uhr. Dieser Workaround sei durch eine frische Entscheidung der Zollbehörde zulässig, sagt Apple.
Es sei unverständlich, warum die CBP ihre eigene vorausgehende Entscheidung für die Durchsetzung des Importverbots plötzlich rückgängig gemacht hat, schreibt Masimo – zumal die neue Entscheidung ohne Anhörung beider Seiten erfolgt sei. Der Patentinhaber gibt an, davon erst durch Apples Freischaltungsankündigung erfahren zu haben.
Masimo verweist auf Apples riesige US-Investitionen
Durch die Blume erhebt Masimo einen weiteren Vorwurf gegen die Zollbehörde: Der plötzlichen Entscheidung zu Apples Gunsten ist nämlich Apples riesige angekündigte Investition von nun 600 Milliarden US-Dollar in den Heimatmarkt vorausgegangen, wie die Klageschrift nüchtern anführt. Apple-Chef Tim Cook überreichte dabei US-Präsident Donald Trump persönlich eine Glasscheibe mit Apple-Logo und Standfuß aus Echtgold.
Der Pulsoximeter-Spezialist Masimo und Apple führen seit mehreren Jahren einen Patentstreit. Masimo wirft Apple vor, Mitarbeiter abgeworben und Technik gestohlen zu haben, um der Apple Watch Blutsauerstoffmessung beizubringen. Apple weist die Vorwürfe zurück. Für den Konzern war es wichtig, die SpO2-Funktion zurückzubringen, schließlich steht in wenigen Wochen die Vermarktung neuer Modellgenerationen bevor: Neben der iPhone-17-Reihe dürfte Apple im September auch Ultra 3, Series 11 und SE 3 vorstellen.
(lbe)
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