Künstliche Intelligenz
Windows-Update-Probleme: Ruckeln und Aussetzer bei Audio-Video-Streaming
In der Nacht zum Freitag hat Microsoft neue unerwünschte Nebenwirkungen der Windows-Updates zum August-Patchday bekanntgegeben. Das Streaming von Audio- und Video-Daten kann nach der Installation hakeln.
In den Windows-Release-Health-Notizen schreibt Microsoft, dass bei der Nutzung des Network Device Interfaces (NDI) zum Streaming von Audio und Video „schweres Stottern, Verzögerungen und abgehakter Ton und Video“ auftreten kann. „Das Problem betrifft Streaming-Apps, einschließlich Open Broadcast Software (OBS) und NDI-Tools, insbesondere, wenn ‚Display Capture‘ auf dem Quell-PC aktiviert wurde. Das Problem besteht auch unter Bedingungen mit niedriger Bandbreite“, erörtern Microsofts Entwickler.
Temporäre Gegenmaßnahme empfohlen
Offenbar können sich Betroffene behelfen, indem sie vorerst den „NDI Receive Mode“ manuell auf die Nutzung von TCP oder UDP umstellen, anstatt das vorgegebene „RUDP“ zu verwenden. Microsoft verweist dafür eine eigene Webseite auf der NDI-Domain mit einer Anleitung, die bei der Umsetzung dieses Workarounds helfen soll. Demnach sollen die NDI-Tools installiert und daraus die „NDI Access Manager“-App gestartet werden. Darin lässt sich der Receive-Modus auf „Single TCP“ oder „UDP“ umstellen. Dies ist für alle betroffene Computer nötig. Vom alternativen Vorschlag, das Windows-Update zu deinstallieren, ist hingegen abzuraten: Das Sicherheitsupdate stopft Sicherheitslücken, die Angreifer missbrauchen können. Das Problem kann Microsoft zufolge unter Windows 11 24H2, Windows 10 22H2 sowie Windows 10 21H2 auftreten.
Es wurden im August bereits mehrere Nebenwirkungen der Windows-Updates zum Patchday bekannt; diesen Monat gab es eine deutliche Häufung. Die Installation der Updates über WSUS konnte etwa mit einem Fehlercode 0x80240069 fehlschlagen. Das konnte Microsoft am Dienstag korrigieren, aber da wurden bereits weitere Probleme bekannt. So schlug das Zurücksetzen oder Wiederherstellen bestimmter Windows-Versionen nach dem Anwenden der Sicherheitspatches fehl. Ein Update außer der Reihe vom Mittwoch behebt das Problem. Jedoch untersucht Microsoft noch eine weitere Nebenwirkung, die offenbar einige SSDs lahmlegen, wenn die August-Updates installiert wurden.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Urteil: Landgericht untersagt Google Gmail-Bevorzugung bei Android-Einrichtung
Das Landgericht Mainz hat es Google untersagt, den eigenen E-Mail-Service Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen. Vielmehr soll Google für das Erstellen eines Kontos für die Nutzung des Mobil-Betriebssystems E-Mail-Adressen von alternativen Anbietern gleichberechtigt zulassen. Das hat die für Handelssachen zuständige 12. Zivilkammer des Gerichts mit einem heise online vorliegenden Urteil vom 12. August entschieden (Az.: 12 HK O 32/24). Geklagt hatten im Oktober die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de, vertreten durch ihre Muttergesellschaft 1&1 Mail & Media.
Der Streit dreht sich um die Einhaltung des Digital Markets Acts (DMA) der EU und die Frage, ob Google gegen das Kopplungsverbot aus Artikel 5 dieses neuen Wettbewerbsgesetzes verstößt. Die Kläger sind der Ansicht, dass Nutzer für die Erstellung eines Google-Kontos zur Nutzung der Dienste Android OS, Google Play, Google Chrome und YouTube faktisch gezwungen werden, eine Gmail-Adresse anzulegen. Sie sehen darin eine unzulässige Benachteiligung im Vergleich zu anderen E-Mail-Anbietern. Zwar war die Nutzung von Nicht-Gmail-Adressen in Google-Konten bereits über Umwege über den Webbrowser möglich. Doch im entscheidenden Registrierungsprozess beim Neueinrichten eines Android-Endgerätes habe es für Besitzer nur wenige Anreize gegeben, eine andere E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation zu verwenden.
Von der EU beabsichtigte Marktöffnung wirkt sich aus
Im Verlauf des Verfahrens bot Google eine weitere Option an. So ist es seit Mai möglich, mit einer Telefonnummer ein Google-Konto anzulegen. Dabei wird aber automatisch im Hintergrund aus technischen Gründen wieder eine Gmail-Adresse eingerichtet. Das stellte die Mainzer Richter nicht zufrieden. Sie verpflichteten Google Irland unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, das Verhalten beim Anlegen von Google-Konten für die besagten Dienste zu unterlassen und zu beenden. Der Internetkonzern muss künftig entweder das gleichberechtigte Erstellen von E-Mail-Adressen alternativer Provider direkt im Anmeldeprozess ermöglichen oder bei anderen Anmeldevarianten wie per Telefonnummer das automatische Generieren von sichtbaren und nutzbaren Gmail-Adressen unterlassen.
„Solange die Beklagte im Anmeldeprozess die Möglichkeit bereithält, eine Gmail-Adresse zu erstellen, macht sie die Nutzung ihrer jeweiligen Plattformdienste von der Registrierung bei Gmail abhängig“, betonte die Kammer. Googles Argument, dass bereits bestehende E-Mail-Adressen von Drittanbietern genutzt werden könnten und sich die Einrichtung überspringen lasse, wies das Gericht zurück: Diese Optionen seien nicht gleichberechtigt. Es lehnte auch eine Aussetzung des Verfahrens ab, da keine konkreten Informationen über eine bevorstehende Entscheidung der EU-Kommission vorlagen. Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de, sprach von einem „guten Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher“. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst für einen europäischen Anbieter mit Rechenzentrum vor Ort und strengem Datenschutz entscheiden, was die digitale Souveränität stärke. Die vom DMA beabsichtigte Öffnung der Märkte zeige Wirkung.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Interstellarer Komet: Weltraumsonden müssen Erforschung von 3I/ATLAS stemmen
Wenn der interstellare Komet 3I/ATLAS im Herbst seinen sonnennächsten Punkt erreicht und dabei besonders viel Material verliert, werden Analysen von der Erde aus extrem schwer oder unmöglich. Deshalb plädiert ein internationales Forschungsteam jetzt dafür, im Sonnensystem verteilte Weltraumsonden für Beobachtungen zu nutzen, um verschiedene Hypothesen testen zu können.
Wie die Gruppe in einem vorab veröffentlichten Fachartikel ausführt, sind dafür vor allem die Asteroidensonde Psyche, Sonden am Mars, die Jupitersonde Juice sowie mehrere Sonnenobservatorien geeignet. Obendrein könnten die NASA-Sonden Europa Clipper und Lucy sowie die ESA-Sonde Hera die Überreste der Koma durchqueren und womöglich direkt deren Zusammensetzung analysieren.
Gespannte Forschungsgemeinde
Die Forschungsgruppe plädiert dafür, alle möglichen Beobachtungsoptionen zu nutzen, um 3I/ATLAS zu erforschen. Denn schon seit der Entdeckung des Himmelskörpers ist klar, dass er wohl aus den Randbereichen der Milchstraße – der sogenannten dicken Scheibe – kommt. Damit wäre er nicht nur deutlich älter als die Erde, sondern er würde auch aus einer Zeit in der Entwicklung unserer Heimatgalaxie stammen, in der diese besonders viele Sterne gebildet hat. Die Zusammensetzung dieses Überrests könnte also verraten, ob unsere Theorien zu dieser Epoche stimmen. So dürfte er der Gruppe zufolge zum Beispiel sehr wenig Kohlenstoffmonoxid enthalten.
3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt. Im Nachgang wurde das Objekt aber auch auf älteren Aufnahmen nachgewiesen, die bis zum 14. Juni zurückreichen. Dank dieser „Precoveries“ konnte rasch seine Bahn bestimmt und bestätigt werden, dass er nur auf der Durchreise ist. Gefunden wurde damit überhaupt erst der dritte interstellare Himmelskörper beim Durchflug durch unser Sonnensystem. Der Erde wird er sich auf etwa 1,6 Astronomische Einheiten (AE) annähern. Es handelt sich um einen mehrere Kilometer großen Kometen, dessen Schweif mehr als 25.000 Kilometer lang ist. Bei seiner größten Sonnenannäherung (Perihel) wird er sich für uns genau hinter der Sonne befinden.
Nach seiner Entdeckung wurde der interstellare Komet von verschiedenen Observatorien abgelichtet, die bislang beste Aufnahme ist am 21. Juli mit dem Weltraumteleskop Hubble gelungen. Auszumachen ist darauf der eisige Kern des Kometen, umgeben von einer Staubwolke. Die Versuche des einst respektierten Astronomen Avi Loeb, verschiedene Charakteristika von 3I/ATLAS als Hinweis auf eine nicht natürliche Herkunft des Objekts zu deuten, werden in der Wissenschaft kritisiert und nicht ernst genommen.
Die Forschungsarbeit zu den Beobachtungsmöglichkeiten des Himmelskörpers mit den verschiedenen Weltraumsonden ist vorab auf Arxiv verfügbar.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Beziehungshelfer: Networking-App Dextr im Test
Menschen im Freundes- und Berufskreis bilden ein soziales Netzwerk, allerdings stellen normale Adressbuch-Apps dies nicht so dar.
Die Anwendung Dextr für iPhone und iPad, die vom US-Entwickler Hidden Spectrum stammt, macht das hingegen so – und erlaubt einen ganz neuen Blick auf Beziehungsmuster.
Dextr nimmt zunächst manuell hinzugefügte Kontaktdaten entgegen, importiert diese aber auch aus dem iOS-Adressbuch.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Beziehungshelfer: Networking-App Dextr im Test“.
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