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US-Behörde prüft: Tesla meldet Unfälle mit Autopilot zu langsam
Die US-amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) hat eine Untersuchung gegen Tesla eingeleitet. Grund: Das Unternehmen soll Unfälle, die sich im Zusammenhang mit seinen Fahrassistenz- und Selbstfahrfunktionen wie „Autopilot“ ereigneten, viel zu spät gemeldet haben. Anstatt die Vorfälle, wie vorgeschrieben, innerhalb von fünf Tagen zu melden, reichte Tesla die Berichte erst Monate nach den Unfällen ein.
Die Behörde konzentriert sich laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) bei ihrer Prüfung auf die Frage, warum die Meldungen so lange verzögert wurden, ob die Berichte vollständig waren und ob es womöglich noch weitere bisher unbekannte Unfälle gibt. Tesla selbst gab an, die Verzögerungen seien „auf ein Problem mit Teslas Datenerfassung zurückzuführen“, das man inzwischen behoben habe.
Diese neue Untersuchung kommt zu einem kritischen Zeitpunkt: Tesla hat erst vor Kurzem in Austin einen Service mit selbstfahrenden Taxis gestartet. Der Konzern von Elon Musk plant, Robotaxi-Dienste bald landesweit anzubieten. Ferner will der E-Autobauer Millionen von Fahrzeugen mit Software-Updates ausstatten, die autonomes Fahren ermöglichen sollen.
Nicht die erste US-Untersuchung bei Tesla
Obwohl die Umsätze und Gewinne von Tesla aufgrund von Boykotten wegen Musks langzeitige Unterstützung für US-Präsident Donald Trump und rechtsextreme Politiker in Europa sinken, hält sich der Aktienkurs des Unternehmens weiterhin auf hohem Niveau. Analysten führen dies auf die Begeisterung der Investoren für die „Autopilot“-Pläne des Konzerns zurück.
Die aktuelle Prüfrunde ist nicht die erste: Bereits im Oktober startete die NHTSA eine Untersuchung wegen möglicher Probleme mit Teslas „Autopilot“-System bei schlechter Sicht. Diese betrifft 2,4 Millionen Fahrzeuge und steht im Zusammenhang mit mehreren Unfällen, darunter einem tödlichen. Ein US-Geschworenengericht entschied jüngst: Tesla trägt eine Mitschuld an diesem Crash mit Todesfolge. Das Unternehmen soll Schadenersatz von insgesamt mehreren hundert Millionen US-Dollar zahlen, wehrt sich vor Gericht aber gegen diesen Beschluss. Seit Juni analysiert die NHTSA zudem Tesla-Vorfälle mit potenziellen Verstößen gegen Verkehrsregeln.
Sinkende Einnahmen: „Autopilot“ soll es richten
Seit 2021 müssen Fahrzeughersteller in den USA Unfälle mit teilautomatisierten Fahrsystemen (SAE-Stufe 2) melden. Von den insgesamt über 2600 gemeldeten Crashs in den Vereinigten Staaten entfallen mit 2308 die meisten auf Tesla. Die NHTSA weist jedoch darauf hin, dies liege auch daran, dass das Unternehmen der größte Hersteller von teilweise selbstfahrenden Autos auf dem US-Markt ist.
Tesla bot in Austin bisher nur einem ausgewählten Kreis von Fahrgästen Robotaxi-Fahrten an. Ab September soll mit einer neuen Offensive allen zahlenden Kunden die Nutzung solcher Shuttles möglich sein, wie Musk auf X Anfang August ankündigte. Tesla hat außerdem begonnen, in San Francisco eingeschränkte Robotaxi-Dienste mit Fahrern am Steuer zuzulassen, um den kalifornischen Vorschriften zu entsprechen. Als größter Konkurrent gilt die Google-Schwester Waymo, die bereits über eine Million Fahrten pro Monat mit Robotaxis absolviert. Auch Europa hat Musk bei solchen Fahrten im Visier, wenn die Behörden die neuen Versionen der „Autopilot“-Software abgenickt haben.
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(nie)
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Pixel 10: Google streicht „Akku teilen“-Funktion zugunsten von Qi2-Magneten
Die Funktion „Akku teilen“ wurde mit dem Pixel 5 eingeführt. Fünf Generationen später ist nun vorerst Schluss damit. Laut Google ist die umgekehrte Ladefunktion der Pixel-10-Serie nicht mit dem magnetischen Qi2 kompatibel.
Google streicht „Akku teilen“
Die Streichung der im Grunde recht praktischen Funktion bei den neuen Modellen ging während der Vorstellung der Pixel-10-Serie unter. Mit der „Akku teilen“-Funktion ist es mit Googles Smartphone-Modellen Pixel 5 bis Pixel 9 möglich, andere Telefone oder Ohrstöpsel, die kabelloses Laden unterstützen, bequem über die Pixel-Rückseite mit einer kleinen Portion Saft auszuhelfen.
Im Pixel 10 fehlt diese Funktion jetzt, wie André Fonseca vom portugiesischen Android-Magazin „Droidreader“ von Google erfahren hat. In seinem Artikel schreibt er, dass er die Funktion in den offiziellen Spezifikationen nicht entdeckt hatte, woraufhin er bei Google nachfragte.
Als Antwort erhielt er die Bestätigung, dass Google die „Akku teilen“-Funktion in der Pixel-10-Serie gestrichen habe. Der Konzern begründete dies damit, dass die neuen Modelle über magnetisches kabelloses Qi2-Laden verfügen. Die Magnete, die in die Gehäuserückseite integriert sind, stellen eine starke Verbindung mit dem Ladegerät her. Jedoch gehe damit „eine physikalische Einschränkung für das kabellose Rückwärtsladen“ einher.
Weiter heißt es von Google: „Obwohl dies bedeutet, dass „Battery Share“ (Akku teilen) derzeit auf dem Pixel 10 nicht verfügbar ist, erforschen wir ständig zukünftige Innovationen, um das Pixel-Erlebnis zu verbessern.“
Qi2 und „Akku teilen“ schließen einander nicht aus
Dass der Qi2-Standard und Reverse Wireless-Charging oder Akku teilen einander nicht ausschließen, beweist der Hersteller HMD mit seinem Modell Skyline. Das Gerät, das als erstes Android-Smartphone mit Qi2 und magnetischer Rückseite auf den Markt kam, unterstützt beides. Jedoch verfügt das Skyline über Qi2.0, während Googles Pixel-10-Modelle auf eine neuere Version setzen und technische Limitierungen aufweisen könnten. Zumindest beim Pixel10 Pro XL ist klar, dass es Qi2.2.1 an Bord hat, das kabelloses Laden mit bis zu 25 Watt unterstützt.
Auch wurde Apple einst nachgesagt, den iPhones eine entsprechende Funktion zu verabreichen. Seit ein paar Jahren ist es um diese Funktion in der Gerüchteküche aber still geworden. Apples MagSafe ist im Grunde das Gleiche wie Qi2, da der Konzern dem Wireless Power Consortium (WPC) die Technologie zur Verfügung gestellt hat.
(afl)
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80 Gb/s: Neue Variante von schnellem OWC-Gehäuse für M.2-SSDs
User, die sich erst kürzlich eine USB-C-SSD-Hülle von Other World Computing (OWC) gekauft haben, werden sich jetzt womöglich ärgern: Der auf Apple-Zubehör spezialisierte Anbieter hat ein neues Modell der Baureihe 1M2 auf den Markt gebracht, die den potenziellen Datendurchsatz mal eben verdoppelt. Der Name des Produkts, das optisch aussieht wie der Vorgänger: 1M2 80G. Das 80G steht dabei für die möglichen 80 GB/s, die das Gerät nun bei passender Gegenstelle (und passender SSD) weiterreichen kann.
Von 40 auf 80 GB/s via USB 4.0 oder Thunderbolt 5
Das Vormodell hatte PCIe-x4-M.2-Riegel noch mit maximal 40 GB/s angebunden – via USB 4.0 oder Thunderbolt 4. Der Nachfolger soll über einen USB-4.0-Host mit Unterstützung von 80 GB/s oder ein Thunderbolt-5-Gerät (etwa Apples Mac mini M4 Pro) bis zu „über 6000 MB/s“ packen. 40-GB/s-Hosts mit USB 4.0 erreichen „Real-World Speeds“ von „über“ 3800 MB/s, Thunderbolt-4-Geräte bis zu 3800 MB/s. Thunderbolt 3 funktioniert nur mit Macs und verspricht laut OWC bis zu 2800 MB/s.
Die Hardware an sich ändert sich, bis auf das neue, schnellere Board, kaum: Das 1M2 steckt nach wie vor in einem 2,5-Zoll-Case aus Alu und akzeptiert NVMe-Streifen der Bauarten 2280 und 2242. Die Stromversorgung erfolgt über den Rechner. Ein USB-4-Kabel (nicht Thunderbolt 5) liegt bei. Das gesamte Gehäuse besteht bis auf ein kleines Vorderteil mit der Logik aus Kühlrippen, soll im Betrieb also vergleichsweise weniger heiß werden. Dennoch ist auf eine korrekte Verbauung der M.2 zu achten.
Von 219 bis 1299 Dollar, mit und ohne Speicher
OWC verkauft das 1M2 80G in verschiedenen Varianten. Ohne M.2 zahlt man aktuell beim Hersteller 219 US-Dollar plus Steuern, Versand und Zoll. 1 TByte kostet 349, 2 TByte 499, 4 TByte 699 und 8 TByte 1299 Dollar. Die Module kommen von OWC selbst, wer der OEM ist, blieb zunächst unklar.
Zum Vergleich: Die alte Variante 1M2 ist im Handel ohne M.2-Modul bereits deutlich günstiger (ab 120,05 €) erhältlich. Auch hier kann man Modelle mit OWC-SSDs der Größen 1 TByte, 2 TByte, 4 TByte und 8 TByte erwerben. Wer den Vorgänger erworben hat, aber nicht über einen Mac oder PC verfügt, der USB 4.0 mit 80 GB/s beziehungsweise Thunderbolt 5 unterstützt, muss sich am neuen Modell nicht stören. Es ist allerdings weniger zukunftssicher als der Nachfolger. Wann Euro-Preise für diesen vorliegen, ist noch unklar.
(bsc)
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#TGIQF: Das Quiz um die Audio-CD
Als am 17. August 1982 die Compact Disc auf den Markt kam, wurde die Musik erstmals auf breiter Front digital und das lange, bevor der Computer unseren Musikkonsum bestimmte. Aber die Revolution brauchte Zeit: Zwar begann in Langenhagen bei Hannover an dem Tag die Produktion des ersten CD-Albums. Der erste kaufbare Player erschien erst am 2. März 1983 in Europa und den USA, dann aber schon mit immerhin 16 Alben zur Auswahl.
Anfangs waren CD-Player aufgrund des hohen Preises von fast 2000 Mark für Player und viel höheren CD-Preisen gegenüber den gleichen Alben auf Vinyl eher was für Liebhaber und Klassik-Fans. Mit der Zeit kamen jedoch immer günstigere Geräte auf den Markt und auch die CDs verloren ihren Preisnachteil. Insbesondere als die ersten tragbaren Geräte auf den Markt kamen, wurde CD-Qualität mobil – und mit einem Kassetten-Adapter waren sie eine günstige Alternative zu den anfangs sehr teuren CD-Autoradios und -Wechslern.
Doch nicht nur die Vinyls wurden abgelöst. Die aufkommenden CD-Brenner versetzten die Musikmultis in Angst und Schrecken: Schließlich konnte man sich damit eine perfekte Kopie brennen. Sie reagierten mit allerlei Kopierschutzmechanismen und fuhren einen harten Kurs gegen Raubkopierer. Zu dem Zeitpunkt hatte die CD bereits Vinyl und Kassetten als wichtigstes Musikmedium abgelöst. Ihren eigenen Abstieg erlebte die CD erst, als sich Musikstreaming etablierte. Doch was war das erste CD-Album? Das möchten wir von Ihnen wissen, in unserer letzten Hürde vorm verdienten Wochenende.
Die heiseshow in dieser Woche brachte viele Erkenntnisse, wenn auch nicht in kompakter Form: Dr. Volker Zota, Malte Kirchner und Quizmaster Markus Will verrieten nicht nur ihre zum Teil schrägen CD-Erstkäufe, sondern die Stammcrew beantwortete die drei obligatorischen Quiz-Fragen fast in CD-Qualität!
Schnellrater haben wieder die Chance, die volle Punktzahl abzuräumen. Mit 12 Fragen können Sie satte 240 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.
(mawi)
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