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Obsidian: Wie man Notizen als Website veröffentlicht


Auf der Festplatte tummelt sich persönliches Wissen, das doch auch für andere Leute interessant sein könnte! Warum also nicht alles online veröffentlichen? Ein möglicher Weg ins Web führt über ein Content-Management-System (CMS) wie WordPress – das geht schon relativ einfach. Oder man nutzt Obsidian: Die flexible Notiz-App ist neben Notion, OneNote oder Joplin ein beliebtes Werkzeug, um Ideen zu sammeln, Projekte zu planen und persönliches Wissen zu organisieren. Obsidian legt dabei großen Wert auf Offenheit, Datenschutz und Anpassbarkeit.

  • Obsidian ist eine beliebte Notizen-App, die ein persönliches Wissensmanagement erleichtert.
  • Die App ist kostenlos und speichert die Inhalte in einem offenen Format lokal ab.
  • Mit „Publish“ bietet Obsidian eine Möglichkeit, Inhalte rasch ins Netz zustellen – ganze Websites können betrieben werden.
  • Der Zusatzservice kostet allerdings Geld, dafür gibt es Onlinespeicher und eine simple Bedienung.

Außerdem bietet Obsidian einen erfreulich simplen Weg, Notizen online zu stellen – und sogar eine komplette Website zu befüllen und zu verwalten. Fachwissen ist für den Zusatzservice „Obsidian Publish“ nicht nötig und der Aufwand hält sich in Grenzen. Ohne Umwege gelangen Inhalte ins Web, allerdings nicht kostenfrei.

Weil Obsidian so viel kann, wirkt es auf Einsteiger jedoch etwas überfordernd. Tatsächlich gelingt der Einstieg aber einfach. Wie genau die App und Publish funktionieren, erklärt dieser Ratgeber, ebenso die Vorzüge von Obsidian im Vergleich zur Konkurrenz. Wir beziehen uns dabei auf die Desktop-Version von Obsidian, deren aktuelle Version 1.9 im August 2025 erschienen ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Obsidian: Wie man Notizen als Website veröffentlicht“.
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Datenschutz: Uni Melbourne durfte Protestierende nicht über WLAN verfolgen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im vergangenen Jahr hat die Universität Melbourne über WLAN-Standortdaten Studenten nach Protesten identifiziert. Jetzt hat ein Datenschutzbeauftragter des australischen Bundesstaates Victoria festgestellt, dass die Nutzung dieser Daten eine Verletzung der Privatsphäre darstellte.

Die Universität nutzte Videoaufnahmen von Überwachungskameras (Closed-Circuit Television, CCTV) und WLAN-Standortdaten, um die Studierenden zu identifizieren. Nun wurde zum einen untersucht, ob die Universität Studierende und Mitarbeitende hinreichend informiert hatte, wie ihre persönlichen Daten – in Form von WLAN-Standortdaten und E-Mails – verwendet wurden. Zum anderen stellte sich die Frage, ob die Datennutzung zur Identifizierung einen „genehmigten sekundären Zweck“ darstellte.

Im Juli 2024 fanden Sitzblockaden in der Universität Melbourne statt. Die Universität wies die Studierenden darauf hin, das Gebäude zu verlassen. Ansonsten drohte die Universität mit Disziplinarmaßnahmen wie Suspendierung oder die Meldung an die Polizei. 22 Personen blieben sitzen.

Der Informationsbeauftragte stellte fest, dass die Nutzung von CCTV keine Verletzung der Privatsphäre darstellte, das Nutzen von WLAN-Standortdaten jedoch schon, da die Richtlinien der Universität nicht detailliert genug waren. Im Bericht steht: „Die Studenten wussten nicht, warum ihre WLAN-Standortdaten erfasst wurden, geschweige denn, wie diese verwendet werden könnten. Sie konnten keine fundierte Entscheidung darüber treffen, ob sie das WLAN-Netzwerk während der Sitzblockade nutzen wollten, und waren sich der möglichen Konsequenzen einer solchen Nutzung nicht bewusst.“

Im Laufe der Ermittlungen änderte die Universität ihre Richtlinien bezüglich der Nutzung von Standortdaten, inklusive der sekundären Nutzung. Das Amt des Datenschutzbeauftragten beschloss daher, keine formelle Aufforderung zur Einhaltung der ursprünglichen Vorschriften zu erlassen. Es will lediglich weiter prüfen, ob diese ihren Verpflichtungen nachkommt.


(mma)



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EU-Energielabel im Check: So finden Sie langlebige Smartphones und Tablets


Unübersehbar prangt es seit 20. Juni an jedem Smartphone und Tablet, egal ob auf der virtuellen Ladentheke oder im stationären Handel: das EU-Energielabel. Auch den Verkaufskartons liegt es bei. Die von Kühlschränken, Fernsehern und Spülmaschinen bekannte Ampelskala ordnet die Energieeffizienz der Geräte von A bis G. Der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI) nimmt den größten Raum auf dem Label ein, ist aber nicht die einzige relevante Information. Daneben macht das Label auch Angaben, wie robust und reparierbar das Gerät ist, sowie weitere zur Laufzeit und Langlebigkeit des Akkus. Wir haben uns angeschaut, wie die Bewertungen zustande kommen und ob das Energielabel bei der Kaufentscheidung hilft.

  • Seit 20. Juni ist das Energielabel für Smartphone und Tablet Pflicht.
  • Es zeigt neben der Energieeffizienz auch Infos zu Reparierbarkeit und Widerstandsfähigkeit an.
  • Die zugehörige „Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung“ (EPREL) liefert spannende Zusatzinfos, ist aber wenig benutzerfreundlich.

Rechtliche Grundlage des Energielabels sind die Ökodesign-Anforderungen der EU. Mit diesen macht die Union unter anderem auch Vorgaben zur Update- und Ersatzteilversorgung für Smartphones und Tablets. Während sich diese Markthürden an die Hersteller der Geräte richten, soll das Energielabel Verbrauchern helfen, eine umweltfreundlichere Wahl zu treffen. So will die EU erreichen, dass Smartphones und Tablets länger genutzt werden.

Das Label muss gut sichtbar in der Nähe von Smartphones, Foldables und Tablets angebracht werden, auch in Prospekten und im Onlinehandel muss es auf den ersten Blick zu erkennen sein. Für Feature Phones gibt es das Label nicht, da sich die im Verkauf befindlichen Geräte im Hinblick auf ihre Energieeffizienz nur geringfügig unterscheiden. Über einen QR-Code auf dem Label hat man Zugriff auf alle wichtigen technischen Gerätedaten. Diese muss der Hersteller in eine Datenbank einpflegen, die auch die Marktüberwachungsbehörden nutzen, um die Einstufungen zu prüfen.


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Hochkapazitivie PC-SSDs: SK Hynix stellt 2-Tbit-Speicherchips mit 321 Lagen vor


Der weltweit zweitgrößte Speicherhersteller SK Hynix erweitert seine NAND-Flash-Generation V9 um eine QLC-Version, die vier Bit pro Zelle speichert (Quadruple Level Cells). Sie folgt zwei Jahre nach der Vorstellung der TLC-Variante (Tiple Level Cells mit drei Bit). Die QLC-Version verdoppelt die Speicherkapazität pro Chip von einem auf zwei Terabit – wahrscheinlich einhergehend mit einer Vergrößerung der Chips.

Auch der jüngste Ableger arbeitet mit 321 Speicherlagen pro Chip. Schon vier solcher Chips übereinandergestapelt ergibt einen Baustein mit einem Terabyte Kapazität. 16 Chips ergäben 4 TByte auf kleiner Fläche.

Aktuell fährt SK Hynix die Serienproduktion der neuen QLC-Chips hoch. Im ersten Halbjahr 2026 sollen damit erste Produkte erscheinen. Der Hersteller verkauft seine Chips auch an Dritthersteller, die keinen eigenen Speicher produzieren. Als Erstes sind laut Mitteilung PC-SSDs dran. Der Fokus von QLC-Speicher liegt auf hoher Kapazität zulasten der Performance gegenüber TLC. Womöglich sind so etwa 30 mm kurze M.2-SSDs mit 4 TByte Kapazität drin – bisher ist bei 2 TByte Schluss.

Langfristig liegt der Fokus allerdings wie typisch für QLC auf SSDs für Rechenzentren mit hoher Kapazität. Auch SK Hynix will so vornehmlich in Rechenzentren fürs KI-Training landen.

Während die Anzahl der Speicherlagen zwischen den QLC- und TLC-Versionen identisch bleibt, organisiert SK Hynix den internen Aufbau um: Die Zellen sind jetzt in sechs statt vier Speicherbereiche (Planes) aufgeteilt. Jeder Bereich lässt sich parallel beschreiben und auslesen, was die Performance und damit die Transferschwächen von QLC kaschieren soll.

Der Hersteller verspricht gegenüber seinen bisherigen QLC-Bausteinen eine um 56 Prozent verbesserte Schreibgeschwindigkeit und 18 Prozent höhere Leseleistung. Die Energieeffizienz soll um 23 Prozent steigen.


(mma)



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