Datenschutz & Sicherheit
Daten beim Hotel-Check-in: Wer hat in meinem Bettchen gelegen?
Einer der mutmaßlichen North-Stream-Saboteure flog auf, weil er sich in einem italienischen Hotel anmeldete und seine Daten bei der Polizei landeten. Wie sind die Ermittler:innen an die Informationen gelangt und wie ist die Situation für Reisende bei Übernachtungen in Deutschland?

In Italien griff die Polizei vergangene Woche einen Ukrainer auf. Er soll mutmaßlich an der Sabotage der North-Stream-Gaspipelines vor drei Jahren beteiligt gewesen sein, gegen ihn gibt es einen europäischen Haftbefehl. Wie der Verdächtige letztlich aufgeflogen ist: Beim Familienurlaub gab er zur Anmeldung seine Daten an, die wurden an die Polizei übermittelt, es gab einen Treffer. Festnahme.
Es klingt fast zu einfach und für einen vielgesuchten Mann zu leichtsinnig, um wahr zu sein. Begründet ist der Ermittlungserfolg im italienischen Meldewesen für Unterkünfte. Die Betreiber von Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben müssen die Daten ihrer Gäste erfassen, persönlich kontrollieren und spätestens innerhalb von 24 Stunden über ein einheitliches Online-Portal an die örtliche Polizeibehörde übermitteln.
Das ist in Europa ungewöhnlich, in den meisten Staaten werden die Daten der Reisenden nicht automatisch an Behörden weitergeleitet. Ähnliche Übermittlungsvorschriften gibt es jedoch etwa in Spanien, wo es seit Dezember 2024 ein neues Register für Übernachtungen, Mietwagen-Buchungen und andere touristische Angebote gibt.
Ausweis, bitte!
Doch auch wenn Reisendendaten in Deutschland nicht gleich bei der Polizei landen: Die Bitte um das Vorzeigen eines Ausweises kennen viele auch aus deutschen Hotels. Hierzulande ist eine besondere Meldepflicht jedoch zum 1. Januar 2025 für inländische Gäste weggefallen. Die frühere Ampelregierung hatte sie in einem Bürokratieentlastungsgesetz gestrichen.
Aktuell ist die Situation also: Wer als Deutsche:r in einem deutschen Hotel übernachtet, muss seine Meldedaten nicht mehr per Unterschrift quittieren und durch das Zeigen des Ausweises belegen. Für Nicht-Deutsche gelten die alten Regeln nach Bundesmeldegesetz jedoch weiter. Die Unterkünfte müssen die ausgefüllten Meldezettel 12 Monate aufbewahren. Fragen Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere berechtigte Ermittler:innen sie an, müssen sie diese herausgeben.
Das, so Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland, sei aber in der Vergangenheit kaum passiert. „Ab und an melden sich Ermittler im Rahmen einer Fahndung bei Hotels und lassen sich die Meldescheine zur Einsicht vorlegen.“ Dass sie „das große Besteck“ herausholen und die Meldescheine auf Schriftprobe, Fingerabdrücke oder DNA-Anhaftungen untersuchen, sei extrem selten.
Dass die Meldescheine für inländische Gäste weggefallen sind, begrüßt der Geschäftsführer des Branchenverbandes. Das erspare den Häusern einiges an Verwaltungsaufwand. Eine Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und Ausländern hingegen widerspreche der „DNA der Hoteliers“. Diese Ungleichbehandlung liegt jedoch nicht in den Händen der deutschen Gesetzgeber:innen, die Meldepflicht ist im Schengener Durchführungsübereinkommen festgelegt und somit völkerrechtlich verbindlich.
Mehr Daten, mehr Risiko
Dennoch verlangen Hotels weiterhin Daten von ihren Gästen, auch die Frage nach dem Ausweis hören Übernachtende noch regelmäßig. Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig. „Die Unterkünfte brauchen weiterhin Daten, um Rechnungen zu stellen“, sagt Luthe. Die müssen sie entsprechend steuerrechtlicher Vorgaben zehn Jahre aufheben. Vorschriften zur Erhebung und Weitergabe gibt es auch an Orten, wo eine Kur- oder Tourismusabgabe anfällt. Dort müssen Unterkunftsbetreiber in der Regel die Daten ihrer Gäste erheben und an kommunale Stellen übermitteln.
Was Luthe sich für die Zukunft wünscht, ist eine digitale Möglichkeit, die notwendigen Daten der Gäste schnell und sicher zu ermitteln. Dafür hatte es bereits ein Pilotprojekt gegeben, das jedoch seit dem Scheitern der deutschen ID Wallet und dem Rückzug der Ausweis-App aus den App-Stores im Jahr 2021 nicht weitergeführt wurde. Explizit als Anwendungsfall genannt sind Hotel-Check-ins nun bei der EU-weiten digitalen Brieftasche. Bis Anfang 2027 sollen alle EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen für die sogenannte EUDI-Wallet eine Lösung anbieten.
Was Übernachtungssuchende vermeiden sollten: Den Hotels und anderen ihren Ausweis zur vollständigen Kopie überlassen. Das ist zwar mit Zustimmung der Ausweisinhaber:innen prinzipiell erlaubt, nicht benötigte Angaben sollten aber in jedem Fall unkenntlich gemacht werden. Das ist besonders angesichts möglicher späterer Datenlecks relevant. So wurde im August bekannt, dass eine Hacking-Gruppe sich Zugang zu den Buchungssystemen italienischer Hotels verschaffte und danach unter anderem Scans von Ausweisdokumenten auf Plattformen zum Kauf anboten.
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Datenschutz & Sicherheit
Bundesregierung will Schüler zentral erfassen
Man soll sich die Bildungs-ID oder auch Schüler-ID so vorstellen wie eine Steuer-ID, sagt der Grünenpolitiker Cem Özdemir. Die Idee hinter der ID ist simpel: Daten von den Bildungsverläufen der Schüler*innen sollen zentral erfasst werden, zum Beispiel Noten oder auch, wo jemand zur Schule gegangen ist. Özdemirs zentrales Argument für die neue Datenbank ist, dass man mit der Bildungs-ID Schulabbrecher vom Schulabbrechen abbringen könnte. Wie das gehen soll, bleibt allerdings unklar.
„Warum ist es allgemein akzeptiert, dass wir mit einer ID sämtliche Steuerdaten einer Person erfassen, aber bei der Bildungsbiografie fehlt ein systematischer Überblick?“ Das Kultusministerium in Baden-Württemberg habe bereits an der Arbeit einer solchen ID begonnen. Und auch das niedersächsische Kultusministerium will IDs für Schüler*innen bis 2027 einführen.
Was Özdemir nicht erwähnt: Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2025 längst angekündigt, die Länder darin zu unterstützen, Schüler-IDs einzuführen. Der Plan sieht ein bundesweites sogenanntes Bildungsverlaufsregister vor. Demnach sollen Schulverwaltungen und andere berechtigte Stellen Daten zu den Bildungsbiografie der Schüler*innen zentral abrufen können.
Mit einer ID gegen die Bildungsmisere?
Die Schüler-ID ist schon lange Thema. Zum ersten Mal diskutierte die Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 darüber. Zuletzt stand sie bei der Bildungsministerkonferenz im März auf der Tagesordnung. Die Bildungsministerinnen Theresa Schopper (Grüne) aus Baden-Württemberg, Stefanie Hubig (SPD) aus Rheinland-Pfalz und Karin Prien (CDU) aus Schleswig-Holstein stellten dort ihr Konzeptpapier „Bessere Bildung 2035“ vor.
Hubig und Prien sind inzwischen Teil der Bundesregierung. Hubig hat das Bundesministerium für Justiz übernommen, Prien das Bundesministerium für Bildung.
Darin sprechen sie sich für eine Bildungs-ID nach kanadischem Vorbild aus. Die könne nicht nur beim Problem der Abbrecherquote helfen, sondern auch dabei die Leistungen von Schüler*innen zu steigern. Auch ein Schulwechsel soll damit leichter werden.
Sorge um Privatsphäre von Schüler*innen
Bislang ist zwar nicht klar, welche Daten der Schüler*innen genau gespeichert werden sollen. Aber die Sorge um einen zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen besteht. So kritisiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegenüber netzpolitik.org die Pläne der Bundesregierung.
Die GEW sieht solche Datenbanken kritisch und „lehnt eine bundesweite Speicherung in Form eines zentralen Bildungsregisters ab“, so ein Beschluss der Gewerkschaft von 2022. Zwar könne man den Bildungsbereich anhand von Daten besser monitoren. Doch dürften die erhobenen Daten nicht zum Zweck der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt werden, so die GEW auf Anfrage.
Auch der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Tino Melzer sieht die Einführung der ID kritisch: Eine „Identifikationsnummer ist ein eindeutiges Personenkennzeichen“, erklärt er auf Anfrage. Unter diesem Kennzeichen können Daten zu einer Person zusammengeführt werden, es kann eindeutig und dauerhaft einer Person zugeordnet werden. Das berge hohe Risiken für die betroffene Person.
Ein Risiko ist, dass dadurch Persönlichkeitsprofile möglich werden, von Personen bereits in sehr jungen Jahren. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht hätten die Befürworter der Schüler-ID noch nicht gezeigt, warum diese ID erforderlich sein soll, so Melzer. Daher bestünden im Moment datenschutzrechtliche Bedenken dagegen, die Schüler-ID einzuführen.
Datenschützer*innen warnen
Schon jetzt gibt es in den Bundesländern Schüler*innendatenbanken. Hessen etwa unterhält die Lehrer- und Schülerdatenbank, LUSD.
Im Datenschutzrecht gelten Minderjährige als besonders schutzwürdige Personengruppe, so der Pressesprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten, Philipp Wilhelmstrop. Zwar sei eine bundeseinheitliche Schüler-ID nicht in jedem Fall datenschutzrechtlich unzulässig. Doch das hänge wesentlich von der Ausgestaltung ab: Welchen Zwecken soll eine solche Schüler-ID dienen? Welche Daten werden zu einer Schüler-ID gespeichert? Wo wird eine solche ID geführt und welche Stellen haben Zugriff auf diese ID?
Klar sei nur eines: „Je mehr Daten erfasst werden, je sensibler diese Daten sind, je länger diese Daten gespeichert werden und je umfassender sie zu einer Profilbildung beitragen, desto größer ist der damit verbundene Grundrechtseingriff“ und desto höhere Anforderungen gelten für die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs.
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Wenn persönliche Informationen zum Verhängnis werden
Dass die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, Schule, Jugend- und Eingliederungshilfe immer mehr verzahnen will, könnte laut GEW noch zu einem anderen Problem führen. Wenn zuständige Personen individuelle Bildungsbiografien einsehen könnten, könnte das ihre Einstellung gegenüber bestimmten Kindern und Jugendlichen beeinflussen. Das befeuert die Gefahr von „Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund sozialer Lage“ und „Migrationsgeschichte“. Auch ein Schul- oder Klassenwechsel zum Neustart könnte erschwert werden, wenn die neue Schule zu viele Daten über Schüler*innen bekommt.
Die könne sich zusätzlich verschärfen, wenn die Bundesregierung die Schüler-ID mit der Bürger-ID verknüpft, wie sie es im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Diese Verknüpfung lehnt die GEW entschieden ab.
Nutzen fraglich
Indes fragen Wissenschaftler*innen: Wozu braucht es diese Verknüpfung? „Gerade in der aktuellen datenbasierten Gesellschaft sollten wir vorsichtig sein, welche Daten wir miteinander verknüpfen, gerade weil es mannigfaltige und schnelle Auswertungsmethoden gibt.“ Mandy Schiefner-Rohs, Professorin für Pädagogik an der Technischen Universität Rheinland-Pfalz, Sandra Hofhues, Professorin für Mediendidaktik an der FernUni Hagen, und Andreas Breiter, Professor für Angewandte Informatik an der Universität Bremen stellen aber insgesamt infrage, ob eine ID den versprochenen Nutzen bringen kann.
Gegenüber netzpolitik.org erklären sie, Daten aus der Schule lägen vielfach schon vor, zum Beispiel aus Schulleistungstests. Doch zuständige Stellen würden sie nicht oder nicht umfänglich auswerten. Die Frage also: Warum sollte sich das mit einer Bildungs-ID ändern?
Daten machen noch keine Bildungsgerechtigkeit
„Gleichzeitig wissen wir aus der empirischen Bildungsforschung, dass die einzelne Messung und Erhebung nicht automatisch zu Bildungsgerechtigkeit oder gutem Unterricht führt“, so Schiefner-Rohs, Hofhues und Breiter. Es ist daher unklar, was sich durch die Schüler*innen-ID pädagogisch-didaktisch verändern würde.
Die Wissenschaftler*innen warnen zudem vor „nicht-intendierten Nebenwirkungen“: Mit einer ID würden Schüler*innen immer mehr zu Datenpunkten. „Ihr Verhalten kann dann natürlich genau verfolgt und vermessen werden.“
Datenschutz & Sicherheit
Offenbar Datenleck bei Ferienwohnungen.de | heise online
Beim Online-Buchungsportal Ferienwohnungen.de konnten Kriminelle offenbar im größeren Stil Daten entwenden, die sie inzwischen im Darknet veröffentlicht haben. Ein kurzer Countdown lief bis Donnerstagmittag, inzwischen steht auf dem Darknet-Auftritt „Published“ auf der Kachel. Dort lassen sich die veröffentlichen Daten direkt aufrufen.
Die Verzeichnisse des Datenlecks bei Ferienwohnungen.de.
(Bild: heise medien)
Die Verzeichnisstruktur der veröffentlichten Daten deutet darauf hin, dass die Angreifer ein Backup vom 10. Juli 2025 aus einer Nextcloud-Instanz gezogen haben. Es finden sich Nutzerverzeichnisse, die ihrerseits eine Menge Daten enthalten. Es fallen den Dateinamen zufolge etwa Verträge mit Großkunden ins Auge, Rechnungsstellung, Informationen aus der Buchhaltung sowie offenbar auch Informationen zu den Angestellten des Portals. Aus der umfangreichen Dateiliste ließ sich nicht erkennen, ob auch Daten von Privatkunden des Portals dort lagern; offensichtliche SQL-Dumps oder Ähnliches scheinen nicht enthalten zu sein.
Keine Reaktion
Auf Anfrage von heise online hat Ferienwohnungen.de nicht reagiert, auch die dahinterstehende Holidu GmbH antwortete nicht darauf. Eine Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht blieb bislang ebenfalls unbeantwortet.
Somit lässt sich derzeit nicht verifizieren, ob die Daten echt sind und wie weitreichend der Datenabfluss ist. Wer seinen letzten Urlaub dort gebucht hat, sollte zumindest besonders achtsam bei eingehenden Nachrichten sein – die auf der Nextcloud-Instanz lagernden Informationen reichen teils viele Jahre zurück und könnten Phishern helfen, eine authentischere Ansprache in die Nachrichten zu bringen. Da die Dateien Hinweise auf Schulungen durch Datenschutzbeauftragte nahelegen, sollten theoretisch zumindest keine Daten von Privatkunden dort liegen, die mehrere Jahre zurückreichen.
Vor etwa einer Woche wurde bekannt, dass Cyberkriminelle bei dem HR-Softwareanbieter Infoniqa eingedrungen sind und sensible Daten erbeuten konnten.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Eure Chats mit ChatGPT sind nicht privat
OpenAI, der Hersteller von ChatGPT hat in einem Blogpost angekündigt, seinen Chatbot sicherer machen zu wollen. Gleichzeitig hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass es die Chats, die mit seinem Bot geführt werden, automatisch nach bestimmten Themen scannt. Manche Inhalte würden dann menschlichen Moderator*innen zur Prüfung vorgelegt.
In Fällen, in denen die Moderator*innen Dritte in Gefahr sehen, könnten die Chats auch an die Polizei weitergegeben werden, schreibt OpenAI. In Fällen von Selbstgefährdung würde die Polizei allerdings außen vor gelassen, aus Respekt vor der Privatsphäre der Betroffenen. Grund sei die „einzigartig private Natur“ der Interaktionen mit ChatGPT.
Tatsächlich vertrauen Nutzer*innen dem Chatbot intimste Details an – vermutlich ohne zu ahnen, dass Menschen diese Unterhaltungen einsehen können. „ChatGPT kennt alle meine Schwächen, Sorgen und Geheimnisse“, bekennt eine Autorin des Guardian. Das Sprachmodell wird zunehmend von Menschen wie eine befreundete Person behandelt oder für Dating-Tipps benutzt. Der Hersteller versuchte in der Vergangenheit bereits zu verhindern, dass ChatGPT als Freund*in oder Therapeut*in benutzt wird.
Der Ankündigung von OpenAI, seinen Chatbot sicherer machen zu wollen, war der Selbstmord eines kalifornischen Teenagers vorausgegangen. Dessen Eltern verklagen nun OpenAI. Der Chatbot habe dem Jugendlichen Methoden zur Selbsttötung empfohlen und angeboten, einen Abschiedsbrief für ihn zu verfassen.
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Beide Verhaltensweisen von ChatGPT konnten in einer Studie reproduziert werden. Eine weitere Studie hat ebenfalls herausgefunden, dass es nicht schwer ist, von ChatGPT Anleitungen zur Selbstverletzung zu erhalten. Gleichzeitig vermeide der Chatbot es, direkt auf Fragen zu antworten, die sich mit der Suche nach therapeutischer Hilfe beschäftige, heißt es dort.
Der Fall des Kaliforniers ist nicht der erste Selbstmord, der in Zusammenhang mit ChatGPT gebracht wird. Zudem können die Chatbots wohl psychotische Gedanken fördern.
Neben der Durchsuchung der Chats und deren eventueller Weiterleitung, die laut OpenAI bereits praktiziert wird, plant das Unternehmen weitere Sicherheitsmaßnahmen. So arbeite es beispielsweise daran, dass der Chatbot auch in längeren Unterhaltungen sein Sicherheitstraining nicht vergisst.
Neben der potenziellen Selbstverletzung sollen vom Chatbot auch weitere psychische Belastungen besonders behandelt werden, so zum Beispiel der Glaube, ohne Pause Autofahren zu können. Menschen in psychischen Notlagen soll professionelle Hilfe vermittelt oder die Kontaktaufnahme mit Angehörigen nahegelegt werden. Und Eltern sollen mehr Kontrolle über die Chatbot-Nutzung ihrer Kinder erhalten können. Wann diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen, gab das Unternehmen allerdings nicht bekannt.
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