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Verbraucherschützer: Kosten für Inhaus-Glasfaser-Ausbau fair verteilen
Die Konsultationsfrist für das Eckpunktepapier von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) für eine weitere Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) läuft zwar noch bis zum Wochenende. Doch schon jetzt haben die Vorschläge des Polit-Neulings für einen Glasfaser- und Mobilfunkausbau eine heftige Debatte entfacht. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bezieht nun Position. Er fordert vor allem, dass die Anschlüsse mit optischen Leitungen in Mehrfamilienhäusern nicht allein auf Kosten der Mieter gehen dürfen.
Der vzbv begrüßt in seiner Stellungnahme zwar die generelle Absicht, neue Instrumente für die bis 2030 geplante flächendeckende Glasfaserversorgung Deutschlands in Stellung zu bringen. Er betont aber, dass die damit verknüpften Ausgaben fair auf alle Beteiligten – vor allem inklusive der Gebäudeeigentümer – verteilt werden müssen. Die von Wildberger vorgeschlagene Erhöhung des umlagefähigen Betrags für die Glasfaserbereitstellung von 540 Euro auf 960 Euro lehnen die Verbraucherschützer ab: Diese würde Mieter unverhältnismäßig belasten.
Auch Gebäudeeigentümer profitierten beim Glasfasereinzug von einer Wertsteigerung ihrer Immobilien, argumentiert der Verband. Da die Möglichkeit, Kosten umzulegen, kaum genutzt werde und ihre Anreizwirkung nicht nachgewiesen sei, wirbt er für die ersatzlose Streichung des Bereitstellungsentgelts.
Umkämpftes Recht auf Vollausbau
Den Vorschlag, Telekommunikationsunternehmen das Recht auf den Vollausbau eines gesamten Gebäudes einzuräumen, sobald ein Endkundenvertrag abgeschlossen wurde, unterstützt der vzbv. Dies würde den Ausbauaufwand und die Kosten erheblich reduzieren. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass die ausbauende Firma keine Monopolstellung erlange und die Mieter weiterhin ihren Anbieter frei wählen könnten. Der Branchenverband VATM ist ebenfalls prinzipiell für einen Anspruch auf Vollausbau. Die Wohnungswirtschaft protestiert jedoch zusammen mit dem Breitbandverband Anga gegen diesen Ansatz.
Um den Wettbewerb zu fördern, ist der vzbv auch für ein Recht auf Zugang zu einer freien Glasfaser pro Wohneinheit sowie das Recht zur Mitnutzung bestehender Infrastruktur für Wettbewerber („Open Access“). Die Abschaffung der sogenannten Konzernklausel im TKG dürfe nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Verbraucher führen. Diese Gesetzesnorm regelt die Zugangsbedingungen für konzernrechtlich mit einem Gebäudeeigentümer verbundene Provider. Sie soll verhindern, dass diese Firmen ihre erhebliche Machtstellung gegenüber anderen Anbietern missbrauchen, die Zugang zur Netzinfrastruktur im Gebäude suchen.
Wettbewerber als Haupt- oder Untermieter?
Generell geht aus bislang verfügbaren Eingaben im Rahmen der Konsultation hervor, dass die meisten Interessenvertreter Gesetzesvereinfachungen für nötig halten. Der Teufel steckt aber im Detail. Umstritten ist vor allem, ob Netzbetreiber dazu gezwungen werden sollen, von vornherein Leerrohre oder Kabel für mehrere Anbieter zu verlegen. Als Alternative wird gehandelt, Konkurrenten nur als „Untermieter“ auf bereits verlegte Leitungen zu lassen. Zusammen mit dem VATM hält der Breitbandverband Breko dagegen, eine zu lasche Regulierung würde dazu führen, dass die Deutsche Telekom ihre dominante Stellung ausnutzt und den Wettbewerb verdrängt.
Die Telekom selbst lehnt eine Pflicht zum Mitverlegen von passiver Infrastruktur wie Leerrohren für andere Anbieter beim Hausausbau mit Glasfaser ab. Eine solche würde die Investitionsbereitschaft drosseln, da sie ineffizient und unrentabel sei. Es reiche, Wettbewerbern unter diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu bestehenden Leitungen zu gewähren. Der Digitalverband Bitkom moniert laut Tagesspiegel Background, dass das Vorhaben zusätzliche Bürokratie schaffen könnte. Diese würde den Ausbau entgegen dem eigentlichen Ziel verlangsamen. Weiterer Kritikpunkt: Der vorgesehene Ausbau des Gigabit-Grundbuchs zu einer zentralen Drehscheibe dürfte dieses in eine „Datenkrake“ verwandeln.
(vbr)
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Strafverfolgung: Fast alle Meldungen ans BKA erfolgen durch „Trusted Flaggers“
Seit Anfang 2024 bis Mitte 2025 hat die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 36.015 Meldungen erhalten. Der Großteil dieser Eingaben stammte von drei sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flaggers): den Meldestellen Respect! und Hessen gegen Hetze sowie den Landesmedienanstalten. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Allein im zweiten Quartal dieses Jahres gingen laut der Auskunft 6073 der insgesamt 6241 Meldungen auf das Konto von Trusted Flaggers. Die wichtigste Rolle spielte dabei Hessen gegen Hetze mit 4312 Hinweisen an die ZMI. Im ersten Quartal 2025 sah es ähnlich aus: 4682 Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber stehen 504 Eingaben aus „sonstigen“ Quellen wie vom BKA direkt oder Meldungen nach dem Digital Services Acts (DSA) entgegen.
Die ZMI gibt es seit 1. Februar 2022, um strafbare Inhalte im Netz mit Schwerpunkt auf digitale Gewalt, Hass und Hetze zentral zu erfassen, auf Relevanz zu prüfen und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Politiker und das BKA rechneten schon aufgrund der im früheren Netzwerkdurchsetzungsgesetz verankerten Meldepflicht mit rund 250.000 Eingaben jährlich, aus denen sich 150.000 neue Strafverfahren ergeben könnten. Doch der von Bürgerrechtlern befürchtete massenhafte Transfer von Nutzerdaten blieb zunächst aus.
Funktion der Trusted Flaggers
Neben staatlichen Stellen spielen nun zivilgesellschaftliche Organisationen eine immer wichtigere Rolle. Den Status eines Trusted Flaggers vergibt die Bundesnetzagentur. Diese Hinweisgeber sind direkt in den Meldeprozess der ZMI eingebunden. Die Regulierungsbehörde betont deren Unabhängigkeit: Es handle sich „stets um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte verfügen“.
Im genannten Zeitraum erhielt die ZMI 22.009 Meldungen zu Postings auf Elon Musks Plattform X, 5839 zu Beiträgen auf Facebook und 868 betrafen Instagram. 2798 Hinweise bezogen sich auf TikTok, 454 auf YouTube, 792 auf Telegram sowie 3255 auf sonstige Plattformen. WhatsApp betrachtet die Stelle nicht separat.
Weiterleitung an lokal zuständige Strafverfolger
In den anderthalb Jahren stufte die ZMI 30.873 Meldungen als strafrechtlich relevant ein, 4745 sortierte sie aus. 22.957 Hinweise ordnete sie dem Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität rechts zu – also die große Mehrheit. Dagegen stehen nur 233 Fälle aus dem linken Spektrum. Besonders viele Meldungen bezogen sich auf Straftaten gegen Personen des politischen Lebens, etwa Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen, sowie auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Als strafrechtlich relevant erkannte Inhalte leitet die ZMI an die lokal verantwortlichen Behörden weiter. Sie kann aber keine Informationen über den weiteren Verlauf der Ermittlungen oder Gerichtsverfahren sammeln. Ihre Erfolgsquote wird anhand der Fähigkeit bemessen, eine örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde festzustellen. Bei 87 Prozent der bearbeiteten Fälle konnte die ZMI eine solche im Inland oder einen möglichen Aufenthaltsort im Ausland feststellen. Die höchsten Trefferzahlen gab es bei Meldungen auf Facebook (94 Prozent), gefolgt von X und Instagram (je 85 Prozent). Partnern gibt die ZMI mittlerweile monatliche Rückmeldungen über die Ergebnisse der strafrechtlichen Erstbewertung, damit sie ihre Meldepraxis verbessern können.
(mki)
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Meta Ray-Ban Smart Glasses bekommen Zugriff auf Outlook- und Google-Kalender
Mit dem neuen Update Version 18.0 lässt sich über die Meta-AI-App der persönliche Google- oder Outlook-Kalender direkt mit den Ray-Ban Smart Glasses koppeln. Dadurch können Nutzer etwa Termine per Sprachsteuerung abfragen oder neue Einträge diktieren. Als Beispielbefehle nennt Meta „Hey Meta, um wie viel Uhr ist mein erstes Meeting morgen?“ und „Hey Meta, trage Yoga morgen um 9 Uhr in meinen Kalender ein“. Die Einrichtung ist optional und erfolgt in der App über die Einstellungen im Bereich „App-Verknüpfungen“.
Erinnerungen mit Ortsangabe und Audible-Steuerung
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Erinnerungen mit Ortsangabe zu speichern. Wenn die Ortungsdienste aktiviert sind, merkt sich die Brille, wo Nutzer eine Notiz erstellt haben. So kann Meta AI später beantworten, wann und wo die Erinnerung verfasst wurde, was hilfreich bei To-dos sein kann, die an bestimmte Orte gebunden sind. Auch die Kameraleistung hat Meta verbessert. Das Aufnehmen von Fotos, Videos oder Livestreams soll nun schneller starten. Damit reagiert der Facebook-Konzern auf Nutzer-Feedback, das gelegentlich auftretende Verzögerungen beim Auslösen bemängelte.
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Neben den genannten Neuerungen gibt es auch wieder Verbesserungen, die vorerst nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Hörbuch-Fans können ab sofort in englischsprachigen Regionen Amazons Audible per Sprachbefehl ansteuern, sofern dort sowohl die Audible- als auch die Meta-AI-App verfügbar sind. Für Kreative gibt es in englischsprachigen Regionen ein neues Kamera-Feature: Mit dem Befehl „Hey Meta, restyle this“ lässt sich ein aufgenommenes Bild automatisch in verschiedene Stilrichtungen umwandeln. Der KI-Assistent wählt dabei selbstständig Designs aus und speichert das Ergebnis.
Seit Juli unterstützt der Sprachassistent auf der smarten Brille auch Deutsch. Damit lassen sich Fragen stellen, Inhalte aufnehmen oder Anrufe und Nachrichten beantworten. Die Sprachoption wurde, wie alle Meta-Updates, stufenweise ausgerollt, wodurch nicht alle Nutzer in Deutschland gleichzeitig die neue Auswahlmöglichkeit der Meta-AI-App vorgefunden haben. Auch das aktuelle Update wird wieder stufenweise ausgerollt und gilt sowohl für die Ray-Ban Meta Smart Glasses als auch für die Oakley-Variante.
(joe)
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