Künstliche Intelligenz
Gericht: Auch kleine Plattformen müssen gegen Urheberrechtsverstöße vorsorgen
Jenseits von YouTube, Facebook & Co. können auch kleine und mittlere Online-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden. Das zeigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Juli (Az.: 14 O 343/23). Die Entscheidung verschärft die Haftungsregeln für Host-Provider und ist ein wichtiger Fingerzeig für die gesamte Branche.
Der Fall: Ein Foto, ein Pilot, ein Vermittlungsportal. Ein professioneller Fotograf stellte fest, dass eines seiner Luftbilder ohne seine Erlaubnis auf einer Plattform für private Flugangebote hochgeladen worden war. Ein Pilot nutzte das Foto, um für seinen Flug zu werben.
Obwohl der Plattformbetreiber die Aufnahme nach einer Abmahnung entfernte, weigerte er sich, eine rechtlich bindende Unterlassungserklärung abzugeben. Begründung: Als reiner Vermittler von Inhalten sei er nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzer haftbar. Eine proaktive Kontrolle aller hochgeladenen Bilder sei technisch und wirtschaftlich auch gar nicht machbar.
Das Landgericht sieht die Sache anders. Es verurteilte die Beklagte zur Unterlassung, zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 200 Euro und zur Übernahme der Anwaltskosten. Die 14. Zivilkammer stellte dabei fest, dass die Plattform nicht alle zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen habe, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Damit handelte sie nach Ansicht des Gerichts selbst als „täterschaftliche“ Rechtsverletzerin.
Haftungsprivileg greift nicht
Das Urteil basiert auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs. Beide Instanzen haben die Haftung von Plattformbetreibern in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich verschärft. Es geht dabei vor allem um die Unterscheidung, ob ein Portal eine neutrale, passive Rolle spielt oder aktiv an Rechtsverletzungen mitwirkt.
Die Kölner Richter entschieden, dass die Plattform sich nicht auf das Host-Provider-Privileg berufen kann. Das Löschen des umstrittenen Fotos reiche nicht aus. Eine Plattform müsse glaubwürdige und wirksame Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.
Proaktiv gegen Plattformen vorgehen
Das Gericht hob auch hervor, der Betreiber habe gewusst, dass es auf seiner Seite zu Urheberrechtsverstößen kommen könne. Er habe sogar einen entsprechenden Warnhinweis beim Hochladen von Bildern eingeblendet. Trotzdem habe er keine vorbeugenden Schritte unternommen. Das Argument der Unzumutbarkeit, weil die Plattform klein sei, ließ die Kammer nicht gelten. Sie verwies auf technisch machbare Alternativen wie Bildersuchfunktionen, die hochgeladene Fotos mit bereits im Internet veröffentlichten Werken abgleichen. Solche Lösungen seien auch für kleinere Betreiber umsetzbar.
Aus dem Beschluss geht zudem hervor, dass das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz die Haftung nicht abschließend regelt. Allgemeine Grundsätze der Verantwortlichkeit gälten weiterhin, wenn eine Plattform durch ihr Geschäftsmodell aktiv zur Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte beitrage.
IT-Rechtsanwalt Jens Ferner sieht mit dem Urteil die Rechtsschutzmöglichkeiten von Fotografen, Künstlern und anderen Urhebern gestärkt. Sie müssten nicht mehr warten, bis ihre Werke illegal genutzt werden. Vielmehr könnten sie bereits gegen Plattformen vorgehen, wenn diese keine ausreichenden Schutzmechanismen eingeführt hätten.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Intel Arc Pro B50: Kleine Workstation- und KI-Grafikkarte im Testlabor
Ab heute macht Intel seine Workstation-Grafikkarte Arc Pro B50 potenziellen Kunden schmackhaft. Sie soll mit großem 16-GByte-Speicher in der 400-Euro-Preisklasse besonders bei Nutzern von KI-Inferencing punkten. Dabei sowie in klassischen Workstation-Aufgaben soll sie die älteren Nvidia RTX A1000 mit lediglich 8 GByte RAM sowie die AMD Radeon Pro W7500 deutlich abhängen.
Die Arc Pro B50 von Intel ist eine kompakte Zwei-Slot-Karte mit Radiallüfter, die dank halber Bauhöhe auch in besonders flache Mini-ITX-Systeme passt. Es wird später auch Partnerkarten in anderen Formaten geben.
Über die Ankündigung der Arc Pro B50 hatten wir im Rahmen der Computex bereits ausführlich berichtet. Anders als noch zur Vorstellung will Intel nun für die Einsteiger-Karten der neuen Generation nicht mehr nur 299, sondern 349 US-Dollar haben. Begründet wird dies außer mit um 40 Prozent gestiegenen Speicherpreisen für die 16 GByte GDDR6-RAM auch mit Unwägbarkeiten der US-Zollpolitik. Wie üblich kommen dazu noch Steuern und der Wechselkurs, sodass sich der endgültige Preis zunächst wohl knapp unter 400 Euro (~380 Euro rechnerisch) bewegen wird und die Karte mit den ähnlich teuren Nvidia RTX A1000 und AMD Radeon Pro W7500 konkurriert.
Bei der Arc Pro B50 verlötet Intels die BMG-G21-GPU, die auch in den schnelleren Spielergrafikkarten Arc B570 und B580 zum Einsatz kommt. Obwohl einige Recheneinheiten abgeschaltet sind, bleibt noch ein deutliches Leistungsupgrade zum Vorgänger Arc Pro A50 mit dem viel kleineren und älteren ACM-G11-Chip.
Gegenüber ihrer eigenen Vorgängerin, der Arc Pro A50 soll die Karte mehr als doppelt so schnell sein, aber auch Nvidias RTX A1000 mit 8 GByte zum Teil deutlich hinter sich lassen. Dass sie schneller als die A1000 ist, können wir bereits bestätigen, genauere Ergebnisse werden wir aber erst mit dem Test veröffentlichen, der jedoch noch in Arbeit ist.
Noch kein c’t-Test
Intel schickte uns sogar zwei Muster der Arc Pro B50. Allerdings geschah das nicht ganz freiwillig, denn die erste erreichte uns defekt: Ein Display-Ausgang und der Standby-Modus funktionierten nicht wie gedacht und nach einer Weile der Problemsucherei rückte Intel ein zweites Testexemplar heraus, dass uns allerdings erst am Vormittag des Sperrfrist-Tages erreichte. Da wir (und Intel) nicht abschätzen konnten, inwieweit der restliche Betrieb durch diesen Defekt beeinträchtigt war, haben wir uns entschieden, keine Messwerte zu veröffentlichen, die mit dem ersten Muster erfasst wurden. Wir haben die defekte Karte allerdings für ein paar Fotos genutzt.
Da das erste Testmuster uns sowieso defekt erreichte, haben wir die Chance genutzt und die (defekte) Karte für Fotozwecke demontiert. Kühler, Backplate und Verschalung sind wie auch die Slotblende mit T6-Torx befestigt.
Die zweite Karte läuft hingegen wie erwartet und absolviert zur Stunde unseren Testparcours. Viele Messwerte konnten wir allerdings noch nicht erfassen, aber die SPECviewperf 2020 v3.1 lief bereits durch. Hier erzielte die Arc Pro im geometrischen Mittel auf unserem Testsystem 54,3 Punkte, die A1000 musste sich mit 38,6 Punkten und einem Rückstand von 29 Prozent (anders herum erreichte die Intel-Karte 41 Prozent Vorsprung) geschlagen geben.
Auf die Karte warten noch die neuere SPECviewperf 15, Blender sowie einige KI-Aufgaben. Auch ein Durchlauf durch den 3DMark steht auf dem Plan.
Zusätzlich werden wir wie üblich die Leistungaufnahme und die Geräuschkulisse vermessen.
(csp)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop Keycloak: Die Grundlagen für effizientes IAM und SSO
Mit dem quelloffenen Anmelde-Provider Keycloak lassen sich Benutzer aus Verzeichnisdiensten wie Active Directory oder LDAP mittels Single Sign-On (SSO) und Mehrfaktor-Authentifizierung sicher an verschiedenen Webanwendungen anmelden.
In der dreitägigen Online-Schulung Identity & Access Management (IDM/IAM) und SSO mit Keycloak lernen Sie, wie Sie Keycloak als Identity Provider für Ihr Unternehmen einrichten, konfigurieren und mit Diensten und Anwendungen integrieren. Das in Keycloak integrierte OTP-Verfahren unterstützt Soft-Tokens (Smartphone und App) und bietet ein Self-Service-Portal zur Konfiguration. Diese integrierte One-Time-Password-Funktion wird in der Schulung demonstriert und erklärt.
Der Workshop findet in einer browserbasierten Lern- und Übungsumgebung statt und richtet sich an DevOps Engineers und (Linux-)Administrierende, die Keycloak als Identity & Access Management System (IDM/IAM) für die eigenen Unternehmensanwendungen einsetzen wollen. Der Trainer Tilman Kranz verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Administration und Einrichtung von Verzeichnisdiensten.
Die Teilnahme an diesem praxisorientierten Workshop ist auf 12 Personen begrenzt, um einen regen Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmern zu ermöglichen.
(ilk)
Künstliche Intelligenz
Hörspiel-Player für Kinder: Galakto Player auseinandergebaut
Vertrieben unter anderem durch große Lebensmittelketten ist der Galakto Player recht günstig, benötigt keine Internetverbindung oder Anmeldung und die Tokens sind echte Datenträger. Er ist portabel, und es können – gerade unterwegs ideal – zwei Kopfhörer angeschlossen werden.
Dank des andockbaren Lautsprechers mit eigenem Akku wird er zur Hörspiel-Box fürs Kinderzimmer. Zusätzlich hat er eine Nachtlichtfunktion. Aktuell gibt es etwa 200 Tokens, für je um die 10 Euro.
Schrauben-Versteckspiel
Schon beim Untersuchen des Players wird die gute Verarbeitung deutlich. Alles sitzt mit guter Passform und ist aus stabilem Kunststoff. Um ihn zu öffnen, braucht man ein Plektrum oder Öffnungstool. Mit etwas Geduld findet man die Clips, die den oberen Ring halten, unter dem dann die Kreuzschlitzschrauben sitzen. Was man schon bei der Verbindung von Player und Lautsprecher gesehen hat, setzt sich hier fort: vergoldete Pogo-Pins und Kontaktflächen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Hörspiel-Player für Kinder: Galakto Player auseinandergebaut“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 Monaten
Geschichten aus dem DSC-Beirat: Einreisebeschränkungen und Zugriffsschranken
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Wochen
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 Monaten
Metal Gear Solid Δ: Snake Eater: Ein Multiplayer-Modus für Fans von Versteckenspielen
-
Online Marketing & SEOvor 3 Monaten
TikTok trackt CO₂ von Ads – und Mitarbeitende intern mit Ratings
-
UX/UI & Webdesignvor 4 Tagen
Adobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 2 Wochen
Relatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 2 Wochen
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Digital Business & Startupsvor 2 Monaten
10.000 Euro Tickets? Kann man machen – aber nur mit diesem Trick