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Offiziell: Google muss Chrome nicht verkaufen
Der härtesten Strafe ist Google entgangen. Eine Zerschlagung und ein Verkauf des weltmarktführenden Browsers Chrome kommen nicht zustande. Doch Google muss künftig auf exklusive Deals wie jenen mit Apple verzichten und sogar wertvolle Daten mit Dritten teilen.
Aufatmen bei Google. US-Bundesrichter Amit Mehta hat keinen Verkauf von Chrome anberaumt. Es ist eine Entscheidung, mit der man im Angesicht früherer Kartellrechtsverfahren in den USA rechnen konnte. Allerdings verkündete Mehta im vergangenen Jahr, nachdem das US Department of Justice gegen Googles Vormachtstellung geklagt hatte, ein hartes Urteil:
After having carefully considered and weighed the witness testimony and evidence, the court reaches the following conclusion: Google is a monopolist, and it has acted as one to maintain its monopoly.
Anschließend wurden weitreichende Folgen dieser Einordnung erwartet. Konkurrenzunternehmen wie DuckDuckGo, deren Chef auch Aussagen vor Gericht machte, hofften auf mehr Diversifizierung im Search-Markt, den Google – auch im Werbekontext – kontrolliert. Zuletzt haben sogar Unternehmen wie Perplexity Angebote für Chrome unterbreitet. Während der medienwirksame und richtungsweisende Fall seine Anfänge in einer Zeit hat, in der AI Player wie OpenAI und Perplexity noch nicht die Suchlandschaft massiv verändert haben und Google noch nicht mit Umwälzungen wie den AI Overviews und dem AI Mode begann, gibt es jetzt die endgültige Entscheidung vom Gericht. Diese trifft Google hart, aber weit weniger hart, als viele sich erhofft haben. Das Unternehmen muss jedoch künftig auf bestimmte Praktiken verzichten und sogar eigene Daten preisgeben. Jedoch: Google dürfte auch dieses Urteil noch anfechten.
US-Gericht:
Google hält Monopol im Suchmaschinen- und Search-Ad-Markt
– folgt die Zerschlagung?

Chrome bleibt bei Google: Das sagt das Gericht zur Strafe
An Googles illegitimer Monopolstellung im digitalen Search-Markt ändert das jüngste Urteil nichts. Und so muss Google, obwohl man das Schlimmste, die von der US-Regierung geforderte Zerschlagung, nicht mehr fürchten muss, mit anderen schwerwiegenden Folgen rechnen. Es sollen keine Exklusiv-Deals mehr erlaubt sein, die Gerätehersteller:innen wie etwa Apple daran hindern, Konkurrenzdienste vorzuinstallieren. Ein Deal mit Apple zur Integration von Googles Suche als Default auf den Geräten soll vor einigen Jahren rund 18 Milliarden Euro schwer gewesen sein – pro Jahr. Diese Entscheidung soll Googles Monopolstellung einschränken. Allerdings wird kein Zwang zu einem Choice Screen wie in der EU eingeführt. Und Google darf weiterhin für Installationen bei Dritten zahlen, nur ohne Exklusivrechte für die Suche, Chrome, Gemini und Co.
Des Weiteren verhängte Mehta eine Reihe von Auflagen für den Einsatz von KI in der Suche. Denn das Gericht fürchtet, Google könnte wettbewerbsfeindliche Praktiken, die man dem Unternehmen bereits attestiert hat, auch für die Entwicklung der KI-gestützten Suche einsetzen. So heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil:
[…] The ruling also recognizes the need to prevent Google from using the same anticompetitive tactics for its GenAI products as it used to monopolize the search market, and the remedies will reach GenAI technologies and companies.
Darüber hinaus soll Google fortan einige zentrale Elemente aus dem eigenen Suchkosmos mit der Konkurrenz teilen. Ein für das Unternehmen wohl unerhörter Schritt, der jedoch den Wettbewerb fördern soll. So heißt es weiter in der DOJ-Meldung:
In addition, Google will have to make certain search index and user-interaction data available to certain competitors. Google will also be required to offer certain competitors search and search text ads syndication services, which will open up the market by enabling rivals and potential rivals to deliver high-quality search results and ads and compete with Google as they develop their own capacity.
Ob Googles Search-Dominanz mit rund 90 Prozent Marktanteil weltweit damit künftig eingeschränkt werden kann, muss sich zeigen – zumal Google das Urteil so nicht hinnehmen möchte.
Google trotzdem unzufrieden
Mit dem Urteil ist Google nicht zufrieden, selbst wenn intern das Ausbleiben einer Zerschlagung mit Wohlwollen aufgenommen worden sein dürfte. Doch in einem ersten Statement Googles erklärt Lee-Anne Mulholland, Vice President für Regulatory Affairs, man sei zwar froh, dass das Gericht den Wandel im Search-Markt mit seiner Entwicklung hin zu mehr Alternativoptionen für User – von ChatGPT bis hin zu Perplexity – anerkenne. Doch die Auflagen seien womöglich ein Hindernis für das Nutzungsgerlebnis und die Privatsphäre der User.
[…] Now the Court has imposed limits on how we distribute Google services, and will require us to share Search data with rivals. We have concerns about how these requirements will impact our users and their privacy, and we’re reviewing the decision closely. The Court did recognize that divesting Chrome and Android would have gone beyond the case’s focus on search distribution, and would have harmed consumers and our partners […].
So ist es möglich, dass Google auch gegen dieses Urteil in Berufung geht; anders als bei anderen Fällen hat das Unternehmen aber nicht direkt damit gedroht. Damit könnte man die Einschränkung der eigenen Search-Vorherrschaft ablehnen, zumindest aber Zeit gewinnen, während große neue Dienste wie der inzwischen in über 180 Ländern aktive AI Mode und die fast auf der ganzen Welt ausgerollten AI Overviews sowie die hochleistungsfähige Gemini App über eine Milliarde User an Google binden. Diese Gen AI Features und Tools dienen aber nicht nur der User-Bindung im Angesicht der Konkurrenz durch Perplexity, OpenAI und Co., sondern vor allem auch der Inventargenerierung für einträgliche Werbung. Ads in AI Overviews und im AI Mode sind Googles nächste große Wette. Möglicherweise wird die US-Regierung künftig mit weiteren Klagen gegen die Vormachtstellung Googles vorgehen und damit einem Pfad folgen, der in beiden Amtszeiten des US-Präsidenten Donald Trump deutlich zu erkennen war.
Derweil setzt die Konkurrenz im Browser-Kontext auf neue Lösungen. OpenAI soll einen Browser planen, Perplexity hat zuletzt bereits den KI-gestützten Browser Comet mit agentischen Fähigkeiten als Konkurrenzprodukt zu Chrome vorgestellt.
Browser Wars:
OpenAI legt sich mit Google und Perplexity an

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Zwei toughe Brüder: Mit dieser Partnerschaft setzt Mini auf der IAAMobility ein Statement
Zwei Brüder und dennoch verschieden. Der Mini JCW x Deus Showcar The Machina und sein Bruder The Skeg
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How-to: Karriereplanung im KI-Zeitalter: Drei Tipps, mit denen du deine Karriere future-proof machst
Die Liste der Jobs, die Künstliche Intelligenz bereits heute kann, wird immer länger – und die Stellen, die auch in Zukunft noch gebraucht werden, weniger. Was heißt das für die Karriereplanung? Phil Scholz vom Young Talents Team des Media Lab Bayern gibt drei Tipps, mit denen Talente keine Angst vor der Zukunft haben müssen.
1. Nixx is fix!
Die Fähigkeit, ein wenig die Glaskugel lesen zu können, ist in Bezug auf die Planung des Berufslebens hilfreich. So weit, so no brainer. Die Herausforderung in KI-beschleunigten Zeiten: Gefühlt ist der Beruf schon ausgestorben, bevor die Ausbildung überhaupt beendet ist. Laut dem Future of Jobs Report des World Economic Forum von 2015 gehörten damals etwa das Lösen komplexer Probleme, Verhandlungsführung und Qualitätskontrolle zu den Top Skills – Fähigkeiten, von denen sich nur zehn Jahre später keine einzige mehr auf dem Update der Liste wiederfindet. Bis 2030, so der aktuelle Future of Jobs Report, unterliegen etwa 39 Prozent der Kernkompetenzen am Arbeitsplatz einem Wandel. Und was sagt mir das jetzt für meine Karriereplanung? Ganz genau: Anpassungsfähigkeit ist zu einem Schlüsselfaktor geworden! Und zwar nicht nur die grundlegende Fähigkeit, sich an neue Rahmenbedingungen anzupassen, sondern vor allem die, sich auf die Geschwindigkeit einzulassen, in der Wandel geschieht.
US-Studie
Junge Menschen bekommen wegen KI immer weniger Jobs
Seit Jahren wird darüber diskutiert, wie KI den Arbeitsmarkt verändern wird. US-Forscher stellten nun fest, dass Jobs für eine bestimmte Altersgruppe besonders stark betroffen sind. …
2. Beziehung ist alles
85 Prozent aller Stellen werden durch persönliche und berufliche Kontakte besetzt. Beziehungen sind damit nur schlecht für die, die keine haben, oder? Aber so leicht ist es natürlich auch wieder nicht, denn angefangen hat jede:r einmal. Gerade in einer Welt, in der immer mehr Fähigkeiten von Maschinen übernommen werden, erhöht sich der Wert des Faktors Mensch und klassische Softskills haben Hochkonjunktur: Teamfähigkeit etwa, oder Kommunikationsstärke und Empathie.
Diese Skills sind das Fundament eines erfolgreichen Netzwerk-Aufbaus. Aber wie geht das? Zunächst sollte klar sein, wen man mit dem Netzwerk erreichen möchte und wer zu den individuellen beruflichen Zielen passt. Um die richtigen Personen zu treffen, gilt es dann, zu den richtigen Veranstaltungen zu gehen. Dabei bitte nicht creepy werden und Leute stalken, sondern Zuhören und interessiert sein. Wer smart ist, bietet seine Hilfe an – denn Geben war schon in Reli seliger als Nehmen. Und dann? Kontakte digital und im echten Leben pflegen und den regelmäßigen Austausch suchen. Denn Netzwerken ist ein fortlaufender Prozess und bietet die tolle Möglichkeit, ein Leben lang Neues zu lernen.
3. Den Trend vom Hype unterscheiden lernen
Beispiel Künstliche Intelligenz: Seit 2023 wird sie ernsthaft in den Alltag integriert, in Kundenservices, bei Textzusammenfassungen, Übersetzungen et cetera. Die Branche hat damals begonnen, Tools systematisch zu testen und hat seitdem nicht mehr damit aufgehört. Jede:r macht KI, auch Großeltern. Wie die folgende Grafik zeigt, handelt es sich bei KI eindeutig nicht nur um einen Trend, sondern um einen Megatrend. Aber was ist ein Hype? Und wie erkenne ich ihn und vermeide, beruflich auf einem Gleis zu landen, das in die falsche Richtung abbiegt? Gerade in der Medienbranche, in der seit Jahrzehnten ein Hype den anderen Trend jagt, ist das oft gar nicht so leicht. Aber auch hier hilft die Tabelle in der Grafik und gesunde Skepsis:
– Ist Bubble-Tea so bedeutend, dass ich deswegen gleich einen eigenen Blog gründe? Oder gehört das Thema eher in die Rubrik „lässliche Sünden“, die durch reuevolles Anpreisen von roter Beete kompensiert werden kann?
Fazit
Wer Veränderung umarmt und sie als wesentliches Merkmal unserer Zeit sowie der eigenen Karriere in den Medien begreift, hat schon mal eine gute Grundeinstellung. Wer noch dazu Beziehungen aufbaut, diese pflegt und das eigene Netzwerk mit spannenden Menschen kontinuierlich erweitert, hat dabei auch noch Abwechslung. Gelingt es außerdem noch, den Trend vom Hype zu unterscheiden, kann’s was werden, mit der Medienkarriere! Viel Erfolg dabei!
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Ex-Bitburger-CMO: Christoph Weber wird Marketingchef beim Vileda-Konzern Freudenberg
Wischmob statt Bierflasche: Christoph Weber geht zu Freudenberg
Im März schied Chief Marketing Officer Christoph Weber nach knapp zwei Jahren überraschend bei Bitburger aus. Jetzt ist klar, warum es zur Trennung kam. Weber hat in dieser Woche beim Vileda-Konzern Freudenberg Home and Cleaning Solutions (FHCS) angeheuert.
Als neuer President Global Marketing, Sales Excellence & R&D ist Weber ab sofort Teil des Global Leadership Teams von Freudenbe
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