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Urteil: EuG stärkt US-Datentransfer-Abkommen | heise online


Das Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA bleibt in Kraft, zumindest vorerst. Dies hat das Europäische Gericht (EuG) am heutigen Mittwoch mit einem Urteil bestätigt. Dem Abkommen liegt ein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO aus Juli 2023 zugrunde. Dieser Beschluss bestätigt den USA ein ähnliches Datenschutzniveau wie in der EU, außerdem ausreichende Durchsetzungsmöglichkeiten für EU-Bürger. Dies zweifelte der französische Abgeordnete Philippe Latombe an und wollte den Beschluss mit einer Nichtigkeitsklage zu Fall bringen. Damit ist er nun in erster Instanz gescheitert.

Das heutige Urteil war mit Spannung erwartet worden, denn von dem Angemessenheitsbeschluss hängt ab, ob in der EU ansässige Unternehmen beispielsweise rechtssicher personenbezogene Daten in US-Clouds speichern und verarbeiten können. Der Beschluss kam zustande, weil die damalige US-Regierung von Präsident Joe Biden im Oktober 2022 mit dem „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) neue Schutzmechanismen für Daten europäischer Bürger in den USA installiert hatte. Allerdings hatte Biden diese Mechanismen nicht mit einem Gesetz abgesichert, sondern lediglich per präsidialem Dekret erlassen.

Philippe Latombe hatte sich in seiner Organklage ausdrücklich auf seine Rechte als Privatbürger berufen. Er monierte seitens der USA Verstöße gegen die Grundrechtecharta der EU. Die EU-Kommission könne einen wirksamen Rechtsbehelf in den USA und ein unparteiisches Gericht nicht garantieren, weil er im TADPF nicht vorgesehen sei. Die in den Vereinigten Staaten errichtete Rechtsbehelfsbehörde (Data Protection Review Court, DPRC) sei durch einen Akt der amerikanischen Exekutive und nicht durch Gesetz geschaffen und deshalb kein unabhängiges Gericht, wie es die DSGVO fordert.

Aus einer Pressemitteilung des EuG geht hervor, dass das Gericht dies anders sieht. Die Ernennung der Richter des DPRC und seine Arbeitsweise seien „ausweislich der Akten mit mehreren Garantien und Bedingungen verbunden, die die Unabhängigkeit seiner Mitglieder gewährleisten sollen“. Ohnehin habe die EU-Kommission sich selbst im Angemessenheitsbeschluss auferlegt, „die Anwendung des Rechtsrahmens, der Gegenstand des Beschlusses ist, fortlaufend zu überwachen“. Wenn sich der Rechtsrahmen ändere, also etwa das Bidensche TADPF-Dekret von US-Präsident Donald Trump für nichtig erklärt würde, könne die Kommission ja „soweit erforderlich beschließen, den angefochtenen Beschluss auszusetzen, zu ändern oder aufzuheben oder seinen Anwendungsbereich einzuschränken“.

Weil die Klage Latombes sehr eng gefasst war, hat das EuG viele strittige Sachverhalte in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt. So spielte etwa der Zugriff auf EU-Daten via CLOUD-Act oder die Auslandsüberwachung per FISA-Gesetz keine Rolle. Dies kritisierte die österreichische Datenschutz-Organisation noyb in einer ersten Stellungnahme: „Wir sind überzeugt, dass eine umfassendere Überprüfung des US-Rechts — insbesondere der Verwendung von Executive Orders durch die Trump-Regierung — zu einem anderen Ergebnis führen müsste.“

noyb wurde vom Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegründet, der mit Klagen vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die beiden vorherigen Datentransferabkommen „Safe Harbor“ und „Privacy Shield“ gekippt hatte. Er kündigte heute an: „Wir prüfen derzeit unsere Optionen, um eine Klage einzureichen. Auch wenn die Europäische Kommission vielleicht ein weiteres Jahr gewonnen hat, fehlt es uns weiterhin an Rechtssicherheit für Nutzer:innen und Unternehmen.“

Der Kläger Latombe hat nun zwei Monate und zehn Tage Zeit, Rechtsmittel gegen die EuG-Entscheidung einzulegen. Sie würde dann in zweiter Instanz vom EuGH auf Rechtsfragen hin überprüft. In einem LinkedIn-Posting betonte heute Alexander Golland, Europarechtsexperte und Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen: „Dieses Rechtsmittel klingt nach Revision, ist es aber nicht: In gewissem Umfang prüft der EuGH auch den Rechtsfragen zugrundeliegende Tatsachen. Sofern Latombe also Rechtsmittel einlegt, kann der EuGH in Teilen über die bloße rechtliche Würdigung hinausgehen.“


(hob)



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Bahn zieht Reißleine: Cargo-Chefin Nikutta muss gehen


Sigrid Nikutta wird nach Informationen der dpa als Chefin der kriselnden Bahn-Gütertochter DB Cargo abberufen. Der Konzern zieht damit einen Schlussstrich unter Nikuttas Bemühungen, DB Cargo zu sanieren und profitabel aufzustellen. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Es ist eine der ersten wichtigen Personalentscheidungen der neuen Bahnchefin Evelyn Palla. Sie hatte zuletzt angekündigt, stärker im Konzern durchgreifen zu wollen.

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Zuletzt hatte ein von der Bahn in Auftrag gegebenes Gutachten Nikuttas Sanierungskonzept als unzureichend kritisiert. Die Abberufung der Managerin muss noch vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Eine Sondersitzung des Gremiums ist für den 30. Oktober geplant.

DB Cargo steckt seit Langem in der Krise und fährt seit Jahren hohe Verluste ein. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Bahn-Konzern ausgeglichen, das hat die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens inzwischen aber untersagt. DB Cargo muss aufgrund des Verfahrens ab 2026 wieder schwarze Zahlen schreiben.

Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, soll DB Cargo nach den Plänen der Managerin in den nächsten Jahren auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Ende 2024 beschäftigte das Unternehmen knapp 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch zahlreiche Werkstätten sollen geschlossen werden. Statt eigene Fahrzeuge zu nutzen, sollten Loks angemietet werden.

Viel Hoffnung steckte Nikutta zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht. Die Sparte ist wichtig, um langfristig mehr Güter auf der Schiene statt auf der Straße zu transportieren. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um die Sparte profitabel aufzustellen.

DB Cargo ist auch aus diesen Gründen einer der wenigen Wettbewerber, die den Einzelwagenverkehr überhaupt anbieten. Im Schienengüterverkehr insgesamt sieht die Lage differenzierter aus. Zwar ist die Bahn-Tochter dort weiterhin das größte Einzelunternehmen. Ihr Marktanteil ist in den vergangenen Jahren aber deutlich gesunken und lag im Jahr 2023 laut aktuellsten Zahlen der Bundesnetzagentur nur noch bei rund 44 Prozent.

Nikutta hat bereits eine lange Karriere bei der Deutschen Bahn und speziell im Bereich Güterverkehr hinter sich. 1996 übernahm sie erstmals eine Stelle beim bundeseigenen Konzern. Von Mai 2010 an war sie fast zehn Jahre lang Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), ehe sie Anfang 2020 als Vorstandsvorsitzende von DB Cargo zum Bahn-Konzern zurückkehrte.

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Die Managerin wusste in den vergangenen Jahren auch in der Öffentlichkeit und auf sozialen Netzwerken wie LinkedIn auf sich aufmerksam zu machen. Zu ihrem Markenzeichen wurde ein roter Hosenanzug – passend zum Rot im Logo der Deutschen Bahn.

Erfolge in Form von guten Bilanzzahlen fehlten aber: Bei Cargo gelang es ihr in fast sechs Jahren nicht, unterm Strich einen Gewinn zu erwirtschaften. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Mitte Oktober in einem Brief an die neue Bahnchefin Evelyn Palla. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Besonders unter Druck geriet Nikutta, als ein von der Bahn bestelltes Gutachten über ihren Sanierungskurs öffentlich wurde. Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zudem seien „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich – aber offenbar nicht mit Nikuttas Plan.

Mit Nikuttas Abgang setzt sich der derzeit laufende Umbau des Bahnvorstands fort. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Führungsgremium des Konzerns neu aufzustellen. Richard Lutz musste im September den Posten des Bahnchefs räumen. Seine Nachfolgerin ist die vorige Regionalverkehrsvorständin Evelyn Palla. Der Vorstand wurde zudem um zwei Ressorts verkleinert.

Inzwischen zeichnen sich weitere Personalwechsel ab: Pallas Nachfolger für den Regionalverkehr soll dem Vernehmen nach Harmen van Zijderveld werden. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Als neue Finanzchefin wird die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm, gehandelt. Sie würde auf Levin Holle folgen, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte. Beide Personalien müssen noch im Aufsichtsrat beschlossen werden.


(vbr)



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Azure Storage Discovery: Microsoft bringt Analysedienst für Cloud-Speicher


Microsoft hat Azure Storage Discovery als allgemein verfügbaren Dienst freigegeben. Er soll Unternehmen einen zentralen Überblick über ihre Speicherlandschaft in Azure Blob Storage und Azure Data Lake Storage verschaffen, um Kosten zu senken, Security-Risiken aufzudecken und langfristige Trends zutage zu fördern.

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Der Dienst aggregiert Speicherdaten in einem zentralen Workspace und liefert nach wenigen Stunden erste Analyseergebnisse. Dabei werden 15 Tage historische Daten rückwirkend bereitgestellt. Im Standard-Tarif können Unternehmen auf bis zu 18 Monate Verlaufsdaten zugreifen, um langfristige Trends zu identifizieren. Die Analyse beschränkt sich allerdings auf Azure Blob Storage und Azure Data Lake Storage – andere Speichertypen wie Azure Files bleiben explizit außen vor.

Ein zentrales Feature ist die Integration des KI-Assistenten Copilot in Azure. IT-Verantwortliche können Fragen in natürlicher Sprache stellen, etwa zur Entwicklung der Speicherkapazität nach Region oder zu Accounts mit hohen Kosten. Das System generiert daraufhin passende Visualisierungen als Diagramme oder Tabellen. Alternativ stehen vorgefertigte Dashboards im Azure Portal bereit, die sich nach Region, Redundanz oder Performance filtern lassen.

Die Analyse soll zwischen Kapazitätsentwicklung und Objektgrößen, Transaktionsmustern und Datenzugriffen, Sicherheitskonfigurationen wie öffentlichen Zugriffen oder fehlender Verschlüsselung, Redundanzeinstellungen und Lifecycle-Management sowie fehlgeschlagenen Operationen unterscheiden können. Hat der Dienst zum Beispiel ungenutzte oder ineffizient konfigurierte Speicher identifiziert, lassen sich diese in günstigere Speicherstufen verschieben – um so die Kosten für den Azure-Storage zu optimieren.

Für den Einsatz müssen Administratoren zunächst einen Storage Discovery Workspace anlegen und die gewünschten Subscriptions sowie Resource Groups auswählen. Die Analyse lässt sich nach Business-Units oder Workloads organisieren. Die Preise sind gestaffelt, mit einem kostenlosen Basis-Tarif und kostenpflichtigen Optionen mit erweiterten Funktionen. Azure Storage Discovery ist im Azure Portal unter Storage Center > Data Management oder im Azure Marketplace verfügbar. Weitere Informationen finden sich außerdem in der Ankündigung auf Microsofts TechWiese.


(fo)



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Kabelverbindung für Vision Pro: Neue Developer-Strap-Variante verfügbar


Apples Vision Pro M5 bekommt nicht nur ein neues, bequemeres Kopfband als Zubehör: Auch das sogenannte Developer Strap, das dem Headset einen USB-C-Anschluss nachrüstet, steht vor einer Aktualisierung. Während das „Dual Band aus Strickgewebe“ standardmäßig in der Verpackung des ab 3700 Euro erhältlichen „räumlichen Computers“ liegt, muss man das kurz auch Dev Strap genannte Austauschteil jedoch weiterhin kostenpflichtig hinzukaufen. Dafür kann die neue Version etwas mehr als ihr Vorgänger.

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Wie Apples Developer-Website (nach Login mit einem Entwickleraccount) zu entnehmen ist, kann die „2nd generation“ der Hardware nun für 329 Euro bestellt werden – das ist der bisherige Preis. Apple hat ihn im Gegensatz zur Vision Pro M5 selbst nicht gesenkt, wo es Anpassungen aufgrund des veränderten Wechselkurses gegeben hatte. (In den USA werden wie gehabt 299 US-Dollar plus Umsatzsteuer verlangt.)

Das neue Dev Strap gibt deutlich mehr Gas als der Vorgänger: Statt nur eine „USB-C-Datenverbindung“ zu ermöglichen, deren Durchsatz Apple bislang offiziell nicht angegeben hatte, aber wohl maximal USB 3.0 entsprach (5 Gbps), sollen nun „bis zu 20 Gbps“ drin sein. Das dürfte in der Praxis stabilere und schnellere Verbindungen ermöglichen, insbesondere bei Dateiübertragungen. „Das Developer Strap ist ein optionales Zubehör, das eine USB-C-Verbindung zwischen Apple Vision Pro und Mac herstellt und die Entwicklung grafikintensiver Apps und Spiele beschleunigt“, beschreibt Apple die Hardware. Das Zubehör ist weiterhin notwendig, wenn man die Vision Pro (via Mac) zurücksetzen will – etwa, wenn beim Aufspielen einer Beta etwas schief geht.

Das Developer Strap 2G behält weiterhin die integrierten „Dual Driver Audio Pods“, also Lautsprecher – schließlich ersetzt man mit dem Band den zuvor vorhandenen Lautsprecher. Kompatibilität mit dem Mac bleibt bestehen. Nützlich: Das Band ist sowohl mit der Vision Pro M5 als auch mit dem Vorgänger der ersten Generation (mit M2) kompatibel. Das erinnert an das neue Kopfband, das man für 115 Euro auch für das alte Headset nachkaufen kann.

Wer sich für das Dev Strap interessiert, benötigt wie erwähnt einen Entwickleraccount bei Apple – dieser lässt sich kostenlos anlegen und ist dann mit dem Apple-Account verknüpft. Ein Spezialwerkzeug liegt dem Developer Strap bei – es entspricht einem SIM-Werkzeug und ermöglicht es, den vorhandenen Lautsprecher („Right Audio Strap“) zu lösen, damit das Dev Strap angebracht werden kann.

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(bsc)



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