Künstliche Intelligenz
Sammelklage: 288 Millionen US-Verbraucher gegen Amazon.com
Amazon.com muss sich einer Sammelklage im Namen von 288 Millionen US-Konsumenten stellen, die über den Marketplace eingekauft haben. Der Marketplace ist jener Teil der Online-Handelsplattform, in dem nicht Amazon selbst, sondern Dritte Waren feilbieten. Die Verbraucheranwälte werfen dem Konzern vor, durch Preisknebelung und hohe Gebühren die Preise zu treiben und dadurch den Käufern zu schaden.
Amazon hat versucht, die Zulassung als Sammelklage zu verhindern, unter anderem mit dem Argument, die Klägergruppe sei zu groß, die Bestpreisklausel abgeschafft und das Rechenmodell der Kläger unbrauchbar, zudem würden Dritthändler aufgrund Amazons Bedingungen manchmal auch Preise senken. Das verfahrensführende US-Bundesbezirksgericht hat die Sammelklage dennoch genehmigt und die Klageschrift veröffentlicht.
Die Vorwürfe
Sie beschreibt Amazon.com als dominanten Online-Händler, der große Marktmacht nicht nur im amerikanischen Online-Handel an sich, sondern auch über die Dritthändler im Marketplace ausübe. Deren Gebühren habe Amazon in nur fünf Jahren schrittweise um insgesamt 42 Prozent erhöht. Von jedem Dollar, den Kunden im Marketplace ausgeben, landeten durchschnittlich 27 Cent bei dem Konzern, nicht beim eigentlichen Verkäufer. Dadurch sei der Marketplace für Amazon weitaus profitabler als das Geschäft mit selbst verkauften Waren, wo Amazon auf schmale Margen setze. Die Händler seien vom Marketplace abhängig, etwa die Hälfte erwirtschafte mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes dort; das nutze Amazon zum eigenen Vorteil aus, was gegen Wettbewerbsrecht verstoße, konkret drei Bestimmungen des Bundesgesetzes Sherman Act.
Die hohen Marketplace-Gebühren müssten am Ende die Kunden tragen. Denn Amazons Bestpreisklauseln gängelten die Händler, sodass diese ihre Waren auf anderen, günstigeren Online-Plattformen oder eigenen Webshops nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürften. Das Ergebnis sei weniger Wettbewerb und allgemein höhere Preise, zum Nutzen Amazons, aber zum Nachteil der Kunden. Die Klage fordert Entschädigung für alle US-Verbraucher, die nach dem 25. Mai 2017 mindestens fünf Produkte über den Amazon.com-Marketplace gekauft haben.
Wirrwarr an Bestimmungen
Ob die Vorwürfe stimmen, muss sich im Hauptverfahren zeigen. Dafür haben die Kläger Geschworene beantragt. Aus Amazon nicht erfolgreicher Eingabe gegen die Zulassung als Sammelklage geht vor allem eines hervor: die Sache ist kompliziert. Denn es wirken eine Reihe von Vertragsklauseln für Marketplace-Händler zusammen.
Ursprünglich hat Amazon ihnen verboten, anderswo günstigere Preise aufzurufen als im Amazon-Marketplace. Diese grobe Bestpreisklausel (Price Parity Provision, PPP) hat der Konzern nach eigenen Angaben „selten durchgesetzt“ und im März 2019 in den USA aufgehoben. Auch in der EU wendet Amazon sie demnach EU nicht mehr an.
Unverändert in Kraft sind allerdings andere Bestimmungen, wie Select
Competitor – Featured Offer Disqualification (SC-FOD), Amazon Standards for Brands (ASB), Marketplace Fair Pricing Policy (MFPP) samt Atypical Pricing –
Featured Offer Disqualification (AP-FOD), etwas namens WCP sowie, seit November 2021 eine Clarification to the Seller Code of Conduct (SCC).
FOD und Co
Bei SC-FOD geht es um das „Featured Offer“, den entscheidenden Platz an der Sonne: Ruft ein Kunde die Webpage für ein bestimmtes, verfügbares Produkt auf, scheint ein Händler als Anbieter direkt auf, selbst wenn mehrere Händler das selbe Ding feilbieten. Nur wenige Kunden klicken sich zu den anderen Anbietern durch, entsprechend wichtig ist diese Einstufung. Verlangt ein Marketplacehändler allerdings einen höheren Preis als Amazon ihn in ausgewählten anderen Online-Geschäften (select ccompetitors) erspäht, wird er disqualifiziert. Seit 2022 versucht Amazon nach eigenen Angaben, zu verhindern, dass ein günstigeres Angebot desselben Händlers auf einer anderen Webseite zur Disqualifikation im Marketplace führt.
Einen ähnlichen Effekt hat die AP-FOD-Klausel, wo „atypische“ Preise zur Disqualifikation führen. Sie ist Teil von MFPP, was Wucher bekämpfen solle. Zu MFPP gehört offenbar auch WCP, dessen Erklärung in der veröffentlichten Eingabe geschwärzt ist.
Mit ASB konzentriert sich Amazon demnach auf ausgewählte Markenprodukte, deren Preise viele Verbraucher als Referenz für das allgemeine Preisniveau eines Geschäfts heranzögen. Ist so ein Produkt günstig, glaubt der Kunde, dass wohl auch alle anderen Produkte günstig seien. Wie ASB genau angewandt wird, erklärt Amazon nicht, führt aber aus, dies erfolge „nicht automatisch oder mechanisch“.
Der SCC verlange von Händlern „faires und ehrliches Verhalten“. Im November 2021 wurde der SCC verschärft, um unlautere Scheingeschäfte zu bekämpfen: Manche Händler hätten Dritte dafür bezahlt, bestimmte Produkte im Marketplace zu bestellen. Daraufhin konnten sie Lobhuldigungen über das Produkt posten; vor allem aber reagierten Amazons Algorithmen auf die Käufe und empfahlen das Angebot weiteren Verbrauchern, die dann den falschen Eindruck erhielten, zahlreiche Andere hätten das Ding zu einem bestimmten Preis erworben. Mit Preisparität zu anderen Online-Shops habe dieser Aspekt der SCC nichts zu tun, erklärt Amazon.
Klasse könnte schrumpfen
Die Klage stützt sich zusätzlich auf informelle Aussagen, Anleitungen und Maßnahmen von Amazon-Mitarbeitern. Dagegen wendet Amazon ein, dass es sich, wenn überhaupt, um Einzelfälle von Mitarbeitern handle, die entgegen ihres Trainings und der Richtlinien agiert hätten. Solche Fälle seien individuell zu klären und einer Sammelklage nicht zugänglich.
Das Gericht hat die Sammelklage dennoch zugelassen. Damit geht es für Amazon um Milliarden. Es kann allerdings sein, dass das Gericht im Laufe des weiteren Verfahrens Teile der Klasse ausschließt, sodass es am Ende vielleicht nicht um die ganzen 288 Millionen Verbraucher geht, oder dass die Klasse geteilt wird und dann um unterschiedlich hohe Forderungen prozessiert wird. Zudem kann Amazon Rechtsmittel gegen die Zulassung als Sammelklage erheben.
Das Verfahren heißt Elizabeth De Coster et al v Amazon.com und ist am US-Bundesbezirksgericht für den Westen des US-Bundesstaates Washington, wo Amazons Firmenzentrale liegt, unter dem Az. 2:21-cv-00693 anhängig.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Defektgefahr: Datenretter raten zu Backups von älteren WD-Festplatten
Einige ältere Festplatten des Herstellers Western Digital sollen anfällig für Ausfälle sein, die durch die Aufzeichnungstechnik und die Firmware der betroffenen Platten begünstigt werden. Sie alle haben eine Gemeinsamkeit: Sie setzen auf die Aufzeichnungstechnik Shingled Magnetic Recording (SMR). Dabei überlagern sich die Datenspuren wie Dachschindeln, um die Kapazität zu erhöhen. Das wiederum erfordert eine komplexe Firmware, die stets protokolliert, wo sich welche Daten befinden, um die Leseköpfe korrekt zu positionieren. Hier kann es offenbar zu Fehlern kommen, die schließlich zum Ausfall führen.
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Über das Problem berichtete zunächst 030 Datenrettung Berlin. Die Firma nennt 14 betroffene WD-Festplatten mit Kapazitäten von 2 bis 6 TByte aus den Baureihen Blue, Red und Purple, die WD für PCs, NAS und Videoüberwachungssysteme empfiehlt. Nur die Purple-Modelle werfen Fragezeichen auf, weil WD dort laut eigenen Angaben auf SMR-Technik verzichtet. Besonders blöd für frühere Kunden: Bei den Red-Modellen verschwieg WD lang den Einsatz von SMR-Technik.
Wir haben uns das grundlegende Problem von zwei weiteren Datenrettungsfirmen bestätigen lassen: Attingo und Data Reverse.
Betroffene WD-Festplatten gehören zu einer intern VeniceR genannten Plattform. Modelle mit mehr Kapazität sollen kein grundlegendes Problem aufweisen.
(Bild: 030 Datenrettung Berlin)
„Ein sich selbst verstärkender Prozess“
Demnach ist das Problem unter Datenrettern schon seit 2021/2022 bekannt. 030 beschreibt es ausführlich in einem Blog-Beitrag: SMR-Festplatten verwenden einen sogenannten Secondary Translator, der alle Schreibvorgänge protokolliert. Das Überschreiben eines einzigen Datensektors kann demnach rund 10.000 Änderungen in diesen Übersetzungstabellen auslösen.
„Jede dieser Änderungen ist eine potenzielle Fehlerquelle. Ein Stromausfall im falschen Moment, eine kleine Erschütterung während des Schreibvorgangs oder auch nur die normale Alterung des Datenträgers, all das kann zu Inkonsistenzen in der Service Area der Festplatte und insbesondere in den Translationstabellen führen“, heißt es.
HDD-Controller erkennen Inkonsistenzen in den Tabellen und versuchen automatisch, diese zu korrigieren. Das kann kritisch werden, wenn etwa ein Schreib-/Lesekopf in einer Festplatte erste Alterserscheinungen zeigt und gelegentlich falsche Daten liefert.
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030 führt in einem solchen Fall aus: „Die Controller-Logik interpretiert diese fehlerhaften Daten als beschädigte Übersetzungstabellen und versucht, sie zu ‚reparieren‘. Dabei überschreibt sie jedoch korrekte Daten mit falschen ‚Korrekturen‘. Das Ergebnis: Ein sich selbst verstärkender Prozess, der die Firmware immer weiter korrumpiert, bis die Festplatte schließlich komplett ausfällt.“
Backups, Backups, Backups
Markus Häfele, Chef des Datenrettungs-Anbieters Attingo, erklärte im Gespräch mit heise online, dass das kein grundlegender Firmware-Fehler ist, sondern eine Begleiterscheinung der SMR-Technik in den betroffenen HDDs. Meistens bahnen sich die Ausfälle demnach durch beginnende Lesefehler an. Teilweise können sie aber auch plötzlich auftreten, etwa durch Erschütterung.
Spätestens, wenn eine Festplatte hörbar klackert, ist Eile geboten. Das Geräusch entsteht durch korrumpierte Firmware-Daten, die zu inkonsistenten Bewegungen der Schreib-/Leseköpfe führen.
Datenretter empfehlen spätestens hier, alle Daten auf anderen Datenträgern zu sichern. In den meisten Fällen können sie über spezielle Software zwar die Daten retten, allerdings ist das bei den betroffenen SMR-Modellen ein extrem langwieriger und potenziell teurer Prozess: Acelab-Software etwa hat einen sogenannten Technological Mode, der den Übersetzungs-Layer umgeht und die grundlegenden Daten kopieren kann. Die Lesegeschwindigkeit ist aber derart langsam, dass der Vorgang Tage bis Wochen dauern kann.
Der Data-Reverse-Chef Jan Bindig merkt zudem an, dass rund zehn Prozent der betroffenen WD-Festplatten ihre Firmware verschlüsseln. Bei solchen Modellen ist die Datenrettung noch aufwendiger, falls überhaupt möglich.
Bei SMR-Festplatten mit höherer Kapazität über 6 TByte sind bislang keine grundlegenden Probleme bekannt. Sie nutzen unterschiedliche Plattformen mit komplett anderer Firmware, die offenbar anders mit dem Übersetzungs-Layer umgeht.
(mma)
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Marionettentheater „Kleines Spiel“: Münchens wohl ältester Makerspace
„An den Händen sieht man schon einen Unterschied“, sagt Steve und hebt den Arm des alten Fitzroy an, der in der winzigen Werkstatt an schwarzen Fäden baumelt. Aus den maßgeschneiderten Ärmeln seines blütenweißen Hemds ragen knochige Finger. „Diese Hände sind aus dem 3D-Drucker. Da kann man sich ein bisschen mehr austoben und filigraner modellieren“, erklärt der gebürtige Belgier. Sein Brot verdient er in einem Ingenieurbüro für Haustechnik, doch seine Leidenschaft sind die liebevoll gestalteten Marionetten, die in diesem schummrigen Kellerraum von der niedrigen Decke hängen.
Hinter Steve reihen sich an einer groben knallroten Holzwand unzählige Zangen aneinander, ein enormes Arsenal an Schraubendrehern steckt in einer selbst gebastelten Halterung über der archaischen Werkbank aus alten Holzbohlen. Sie gehört dem „Kleinen Spiel“, einem Marionettentheater für Erwachsene. Steile Betonstufen führen hinab in diesen Keller eines unscheinbaren Mehrfamilienhauses. Hier in der Münchner Maxvorstadt verbirgt sich seit fast 80 Jahren der Inbegriff eines Makerspace.
„Ich gehe tatsächlich mit Blender so ran, als ob ich quasi mit den Fingern modellieren würde und die Form so raushole aus dem Ganzen. Ich kenne allerdings nur vier, fünf Funktionen“, schmunzelt Steve über seinen Einsatz der 3D-Software für den Puppenbau. Gedruckt hat er die Hände des alten Fitzroy und auch dessen Kopf mit einem Harzdrucker. „Aber viel schneller geht das eigentlich gar nicht.“ Schneller als das Modellieren mit Plastiform, meint Steve – denn den Kopf der zweiten Puppe, die vor mir baumelt, die des jungen Fitzroy aus dem Stück „Darwins Kapitän“, hat er traditionell aus der leichten Modelliermasse geformt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Marionettentheater „Kleines Spiel“: Münchens wohl ältester Makerspace“.
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Europäische Rundfunkunion: KI-Systeme geben Nachrichteninhalte oft falsch wider
Eine Studie der Europäischen Rundfunkunion (EBU) zur News-Integrität von KI-Chatbots kommt zu dem alarmierenden Ergebnis, dass Künstliche Intelligenz weiterhin keine verlässliche Quelle für den Nachrichtenkonsum darstellt. Die großangelegte, marktübergreifende Untersuchung, bei der 22 öffentlich-rechtliche Medienanstalten aus 18 Ländern und in 14 Sprachen führende KI-Assistenten wie ChatGPT, Copilot, Perplexity und Gemini bewerteten, zeigt: Fehler im Umgang mit Nachrichten treten bei diesen nicht isoliert auf. Sie sind systemisch und erstrecken sich über alle Sprachen und Plattformen.
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Insgesamt enthielten laut der am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung 45 Prozent aller über 3000 Antworten auf die 30 Kernfragen zu aktuellen Ereignissen mindestens ein signifikantes Problem, das den Leser in die Irre führen könnte. Beim Einbezug von Antworten mit gewissen Mängeln weisen sogar 81 Prozent der Ergebnisse eine fehlerhafte Darstellung auf.
Der mit Abstand größte Problembereich ist die Quellennachverfolgung, die die Forscher in 31 Prozent aller Antworten als signifikant fehlerhaft einstuften. Diese Mängel manifestieren sich darin, dass die Systeme für generative KI Behauptungen anführen, die nicht durch die angegebene Quelle gedeckt sind, oder ganz auf Quellenangaben verzichten. Insbesondere Google Gemini sticht in diesem Bereich negativ hervor: 72 Prozent der Ausgaben wiesen signifikante Mängel bei den Quellen auf. Das übertrifft den Fehlerquotienten der anderen Assistenten von unter 25 Prozent bei Weitem.
Veraltete Angaben, erfundene Links
Auch die Genauigkeit der Fakten und die Bereitstellung ausreichenden Kontextes bleiben kritische Schwachstellen, die in 20 beziehungsweise 14 Prozent der Fälle zu signifikanten Mängeln führten. Häufig identifizierten die Wissenschaftler grundlegende Sachfehler wie die Nennung von veralteten politischen Amtsträgern etwa bei Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) oder – als wiederholtes Problem bei ChatGPT, Copilot und Gemini – die Angabe des bereits im April verstorbenen Papstes Franziskus als amtierendes Kirchenoberhaupt im Mai 2025. Perplexity behauptete in der Antwort auf „Ist Viktor Orbán ein Diktator?“, die Tagesschau beschreibe die Herrschaft des ungarischen Premierministers als autoritär und illiberal, was nicht in der zitierten Quelle stand. Gemini, Copilot und ChatGPT erfanden Links, die zwar glaubwürdig erschienen, aber gar nicht existierten.
Federführend bei der Studie war die BBC, aus Deutschland beteiligten sich ARD und ZDF. Die Resultate deuten zwar auf eine generelle, leichte Verbesserung der KI-Qualität seit einer vorherigen BBC-Untersuchung hin, wobei der Anteil an Antworten mit jeglicher Art von signifikanten Mängeln von 51 Prozent auf 37 Prozent sank. Doch das Problembewusstsein wird den Autoren zufolge durch die unbegründete Zuversicht der Nutzer verschärft: So vertraut etwa mehr als ein Drittel der Erwachsenen in Großbritannien KI-Zusammenfassungen. Dies sei besonders heikel, da bei den KI-Assistenten die Verweigerungsrate, Fragen zu beantworten, auf nur 0,5 Prozent gesunken sei. Dies belege die Tendenz, lieber eine Antwort mit geringer Qualität als keine zu liefern.
Ferner bedrohen die Fehler in KI-generierten Nachrichten die Reputation vertrauenswürdiger Medienmarken, da 42 Prozent der befragten Erwachsenen dem ursprünglichen Nachrichtenmedium weniger Glauben schenken, wenn die KI-Antwort Fehler enthielt. Dies stellt laut der Analyse ein erhebliches Risiko dar, insbesondere da die KI-Assistenten Inhalte öffentlich-rechtlicher Medien oft verzerrten, falsch zuordneten oder redaktionelle Wertungen hinzufügten.
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Ruf nach Gesetzgeber und Regulierer
Angesichts der schweren Mängel fordert die EBU: Die KI-Entwickler müssen die Fehlerquoten dringend reduzieren und eine transparente Berichterstattung über ihre Leistung nach Sprache und Markt etablieren. Verlage und Sender benötigten mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Inhalte und eine klare, vereinbarte Zitierweise mit prominenten Verlinkungen zu den Originalquellen.
Drittens müssten politische Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden die KI-Anbieter für die Qualität ihrer Produkte zur Rechenschaft ziehen und sicherstellen, dass Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen sichtbar und prominent präsentiert werden. Nutzer sollten zudem besser über die Grenzen der Chatbots aufgeklärt werden. Hersteller wie OpenAI, Microsoft oder Google müssten dringend Standards für Sicherheit, Genauigkeit und Transparenz entwickeln. Das Forschungsteam hat dafür ein „Toolkit“ herausgegeben.
Schon vorige Woche warnten die hiesigen Landesmedienanstalten auf Basis eines Gutachtens des Hamburger Informatikprofessors Dirk Lewandowski: „KI-basierte Suchantworten schaffen neue Inhalte und verdrängen etablierte Informationsquellen.“ Das habe „weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit journalistischer Angebote, die Refinanzierung von Medien und die Vielfalt der online zugänglichen Informationen“. Traffic-Verluste für Verleger und Sender bedrohten die Refinanzierung der Inhaltsproduktion, „die für eine vielfältige Informationslandschaft unerlässlich ist“.
(mki)
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