Künstliche Intelligenz
Der Cube-Look lebt: Harman/Kardon legt Soundsticks in Version 5 auf
Alles so schön bunt hier – und nicht nur durchsichtig: Der mittlerweile zu Samsung gehörende Elektronikhersteller Harman/Kardon hat die inzwischen fünfte Generation seiner bekannten Soundsticks-Lautsprecher angekündigt. Die Kombination aus Subwoofer und zwei stockförmigen Hoch- und Mitteltöner-Arrays geht damit in die nächste Runde: Seit dem Jahr 2000 wird das Audiogerät in immer neuen Versionen aufgelegt. Erschienen war es anfangs im Zusammenhang mit dem iMac G3 und dem Power Mac G4 Cube. Der einst iSub genannte Subwoofer soll von Apples ehemaligem Designchef Jony Ive entwickelt worden sein.
Desktop, Standalone, am Fernseher
Die Soundsticks 5, die unter anderem bereits im Shop des Otto-Konzerns gelistet werden, sind weiterhin vor allem für den Desktop-Betrieb am Rechner gedacht, können aber auch als Bluetooth-Standalone-Gerät verwendet werden oder für eine Stereo-basierte Heimunterhaltungsanlage. Hauptneuerung sind zwei Farbvarianten: Die Standardversion in transparentem Weiß sowie ein Schwarz mit einem Rauchglaslook.
Integriert sind zudem erstmals LEDs, mit denen man Lichteffekte generieren kann. Sie stecken sowohl in den Hoch- und Mitteltönern als auch im Subwoofer. Der Hersteller spricht von einer „integrierten Lightshow“, die darüber möglich ist.
Klassischer 2.1-Klang, Steuerung per App
Die für 330 Euro bis spätestens Anfang Dezember in den Handel kommenden Speaker kommen mit Bluetooth 5.4, verstehen sich aber auch auf HDMI-Audio mit ARC, um sie an einen Fernseher anzuschließen. Beim 2.1-Klang bleibt es, Dolby Atmos gibt es hier nicht. Insgesamt sind ein Subwoofer, sechs Mitteltöner und zwei Hochtöner verbaut. AirPlay scheint zunächst nicht vorgesehen zu sein, mit Auracast kann man mehrere Lautsprecher kombinieren. Eine App dient der Kontrolle des Equalizers und der verwendeten Lichteinstellung.
Eine Einstellung der Speaker ist aber auch über ein „Touch-Bedienfeld“ möglich. Was sich am Klang getan hat, bleibt abzuwarten. Harman/Kardon spricht von 190 Watt Leistung bei einem Frequenzgang von 40 Hertz bis 20 Kilohertz. Zuletzt waren die Soundsticks als Sonderanfertigung der Hipstermarke Supreme im Angebot gewesen. Sie sind nur noch gebraucht für fast 2000 Euro zu haben.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Spiegelungen, Farben und Dynamik: Die Bilder der Woche 36
Unsere Galeriefotografen entführen uns diese Woche durch ein breites Spektrum fotografischer Ausdrucksformen. Zu sehen sind herbstlich schimmernde Spiegelungen, ein neugieriger Frosch, die dynamische Intensität im Motorsport und die majestätische Entfaltung eines Pfaus. Jedes Bild erzählt dabei seine eigene, eindrucksvolle Geschichte.
Spiegelung
Spiegelung
(Bild: Asfotografie)
Die Herbstbäume erstrahlen in leuchtenden Farben, von Gold über Orange bis Rot. Das warme Licht des späten Nachmittags bringt die Blätter zum Leuchten, und das Wasser spiegelt ihre prächtigen Farben wider. Es scheint, als würden die Bäume mit der spiegelnden Oberfläche verschmelzen, wodurch eine magische Harmonie zwischen Erde und Wasser entsteht.
Als Frosch hat man es gut …
Als Frosch hat man es gut …
(Bild: Boeing-707)
Aus nächster Nähe fotografiert, fängt diese Aufnahme die grüne Farbgebung und die markanten schwarzen Flecken dieses Frosches ein. Sein neugieriger Blick nach oben zeugt von Wachsamkeit – schließlich bleibt trotz Idylle die Gefahr durch den Graureiher und andere Fressfeinde präsent. Die Details der Hautstruktur heben sich kontrastreich vom sanften Schimmer des Wassers ab.
„Entstanden ist das Bild in einem kleinen Brunnen im Botanischen Garten in Berlin. Dort gab es an diesem Tag ein regelrechtes „Konzert“ von Fröschen, und wer genau hinschaute, konnte gleich mehrere entdecken“, berichtet Fotograf Boeing-707. „Nur einer von ihnen zeigte sich allerdings so deutlich, dass ein ungestörtes Foto möglich war. Nach einer kurzen Serie war er plötzlich verschwunden, ein Glückstreffer, genau im richtigen Moment.“
BMW Kneeler…..GI – Regen
BMW Kneeler…..GI – Regen
(Bild: JeanFP)
Hier wird die ganze Intensität eines Kneeler-Renngespanns spürbar. Bei der Technorama Hildesheim prasselt der Regen unaufhörlich nieder, doch Fahrer und Beifahrer lassen sich davon nicht bremsen und legen sich kompromisslos in die Kurve. Durch die von JeanFP gewählte Schwarz-Weiß-Ästhetik entsteht eine zeitlose Wirkung, die den Fokus auf Geschwindigkeit und Haltung legt.
Sprache der Anmut
Sprache der Anmut
(Bild: Antonio Giovanni Galle)
Im Zentrum dieser Aufnahme steht ein prächtiger Pfau, der sein imposantes Federkleid in strahlenden Farben entfaltet. Die detailreiche Struktur seiner Augenfedern erstreckt sich kreisförmig nach außen und erzeugt so eine eindrucksvolle Bildkomposition. Durch den dunklen Hintergrund werden die leuchtenden Blau- und Grüntöne des Gefieders noch stärker betont. Der nach vorn gerichtete Blick des Pfaus verleiht der Aufnahme zudem Präsenz und Ausdruckskraft.
Ponta do Rosto
Ponta do Rosto
(Bild: dave-derbis)
Die kräftigen Rottöne der Klippen bilden einen eindrucksvollen Kontrast zum Blau des Atlantiks und verleihen der Szenerie eine besondere Intensität. Die skulptural wirkenden Felsformationen lenken den Blick entlang der Küstenlinie in die Ferne. Wolken am Himmel sorgen für wechselnde Lichtstimmungen und unterstreichen das Farbspiel der Landschaft zusätzlich. So ergibt sich ein dynamisches Bild, das die wilde Schönheit der Halbinsel São Lourenço in ihrer ganzen Vielfalt einfängt.
Ein wunderschönes Model
Ein wunderschönes Model
(Bild: AHI 1975)
Auf einer blühenden Pflanze sitzt ein Schwalbenschwanz und entfaltet seine Flügel in voller Pracht. Deren Detailzeichnung ist gestochen scharf und bildet einen reizvollen Kontrast zum weichen Blau des Himmels. Durch die dezente Unschärfe der umgebenden Blüten wird der Fokus auf das Insekt gelenkt. Die Aufnahme von AHI 1975 vermittelt eine sommerliche Leichtigkeit und fängt einen Moment der Ruhe in der Natur ein.
Die Fotografin dazu: „Diese Aufnahme an einem Schmetterlingsflieder, der regelrecht von Faltern umschwärmt wurde, entstand am späten Nachmittag, das grelle Mittagslicht war weg. Mir gefielen die Farbtöne von Falter und Pflanze, die sich im Hintergrund wie ein Schatten zarter wiederholen, sowie die mehrfachen Diagonalen im Bild.“
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Zoom in
Zoom in
(Bild: Martin Ruopp)
Im Mittelpunkt steht ein packender Moment eines Radrennens, der mit stark betonter Bewegungsunschärfe eingefangen wurde. Der Fokus liegt auf einem Fahrer im grünen Trikot, der sich in einer engen Kurve nach vorn beugt. Durch die Unschärfe der vorbeiziehenden Sportler entsteht ein dynamischer Sog, der die Geschwindigkeit des Rennens spürbar macht. Die Häuser im Hintergrund und die Zuschauer am Straßenrand komplettieren die Stadtrennkulisse.
Die Bilder der Woche im Überblick:

Asfotografie
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(caru)
Künstliche Intelligenz
Das Nullable-Entwurfsmuster – stressfrei testen ohne Mocks
Robuste, automatisierte Tests sind feste Bestandteile der agilen Softwareentwicklung. Da Anforderungen und Rahmenbedingungen sich stetig ändern, müssen Entwicklerinnen und Entwickler kontinuierlich in der Lage sein, ihre Architektur anzupassen. Ihr Code muss wachsen und sich weiterentwickeln können. Sie müssen laufend bestehende Features erweitern, anpassen, umsortieren, zusammenführen oder aufteilen. Dazu benötigen sie die Unterstützung einer schnellen, verlässlichen und robusten Testsuite, die bestehende Funktionen der Software nicht beeinträchtigt.
Martin Grandrath ist Software-Developer und entwickelt seit über 15 Jahren Applikationen mit Web-Technologien. Seine Schwerpunkte sind neben Frontend-Architektur vor allem Software-Craftsmanship und testgetriebene Entwicklung. Seit 2023 arbeitet er als Senior IT-Consultant bei codecentric.
Auf Mocks basierende Tests verursachen häufig zusätzlichen Pflegeaufwand beim Refaktorieren, also Änderungen an der Codestruktur, die die Arbeit mit dem Code insgesamt vereinfachen, das Verhalten des Systems aber nicht verändern. Die Art und Weise, wie Mocks in der Praxis meist zum Einsatz kommen, führt zu einer Kopplung von Tests und Implementierungsdetails. Änderungen an diesen Details erfordern Anpassungen der Tests, was zulasten der Entwicklungsgeschwindigkeit geht.
Dieser Artikel zeigt auf, welche Kompromisse mit auf Mocks basierenden Tests verbunden sind und stellt mit dem Nullable-Entwurfsmuster von James Shore eine Alternative vor.
Isolierte, interaktionsbasierte Tests
Mock-Objekte oder kurz Mocks (englisch für „Attrappe“) sind eine Unterkategorie der Test-Doubles, die in Unit Tests als Platzhalter für Produktionsobjekte dienen. Der Begriff Test-Double ist angelehnt an das Stunt-Double in Filmen. Weitere Arten von Test-Doubles sind Stubs, Spies oder Fakes.
Mocks zeichnen während eines Testlaufs auf, wie die Software mit ihnen interagiert: Welche ihrer Methoden ruft die Anwendung in welcher Reihenfolge und mit welchen Argumenten auf? Anschließend verifiziert der Unit-Test, ob die beobachteten Interaktionen mit den erwarteten übereinstimmen. Auf diese Weise werden die Interaktionen zwischen den Objekten zu einem integralen Bestandteil der Implementierung und der Tests. Diese Art von Tests wird als Interaction-based bezeichnet.
Gleichzeitig isolieren Mocks das zu testende Objekt von seinen Abhängigkeiten. Während des Tests wird also nur der Code eines einzelnen Objekts ausgeführt, während alle Interaktionspartner durch Mocks ersetzt werden. Tests, die Objekte in Isolation testen, nennt man solitary.
Auch wenn Solitary Interaction-based Tests ihre Vorzüge haben und sich im Laufe der Zeit zum Standard entwickelt haben, sind sie nicht frei von Nachteilen. Dass Tests an die Interaktionen zwischen Objekten gekoppelt sind, erschwert Refaktorierungen. Diese sind jedoch ein unverzichtbares Werkzeug, um die Qualität der Codebasis dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Refaktorierungen, die die Interaktionen zwischen Objekten verändern, können zu False Positives führen: Tests schlagen fehl, obwohl das Programm als Ganzes keine Fehler enthält. Lediglich die Objektinteraktionen weichen von den Erwartungen der Tests ab. Eine Suite aus Interaction-based Tests macht die Codebasis dadurch insgesamt weniger flexibel, da die Tests die Implementierungsdetails fixieren.
Zudem kann es vorkommen, dass Solitary Tests Fehler nicht erkennen, wenn zwar alle Objekte in Isolation erwartungsgemäß arbeiten, es aber im Zusammenspiel der Objekte zu unerwünschtem Verhalten kommt. Um dem vorzubeugen, sind neben den Unit Tests zusätzliche Integrationstests erforderlich, die gezielt das Zusammenspiel mehrerer Objekte testen.
Eine Alternative stellen Sociable, State-based Tests dar.
Echte Abhängigkeiten und sichtbares Verhalten
In Sociable Tests interagiert das zu testende Objekt nicht mit Test-Doubles, sondern mit den echten Abhängigkeiten, die auch im Produktivbetrieb existieren. Fehler, die durch die Interaktion zwischen den Objekten entstehen, fallen im Test sofort auf. Separate Integrationstests sind nicht erforderlich.
State-based Tests verifizieren das sichtbare Verhalten von Objekten und ignorieren die darunter liegenden Interaktionen. Diese Tests reagieren daher sehr viel robuster gegenüber Refactorings, da sie sich nur für das Endergebnis interessieren und nicht für die Implementierungsdetails.
Der Elefant im Raum
Die echten Produktionsobjekte in den Tests zu verwenden, statt sie durch Mocks zu ersetzen, führt zunächst zu einem Problem: Der zu testende Code muss mit APIs, Datenbanken oder dem Dateisystem kommunizieren. Diese Nebenwirkungen (Side Effects) würden zu nicht deterministischen Tests führen, da sie vom globalen Zustand abhängig sind, unter anderem von Drittsystemen. So könnte etwa ein Test fehlschlagen, weil eine Fremd-API mit anderen Daten antwortet, als es der Test erwartet.
Ein weiteres Problem sind die Auswirkungen, die API-Aufrufe haben können. Dass jede Ausführung der Warenkorbtests eine Kreditkarte belastet, ist nicht wünschenswert. Darüber hinaus muss es möglich sein, zu testen, wie sich ein Programm verhält, wenn eine Dritt-API mit unterschiedlichen Formaten, mit Fehlern oder gar nicht antwortet. Und schließlich verlangsamt die API-Anbindung die Tests.
Integrationstests sind zwar für den Übergang des zu implementierenden Systems mit der Außenwelt notwendig, aber die Nebenwirkungen sind für die Tests innerhalb des Systems unerwünscht.
Künstliche Intelligenz
BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Ein Telekommunikationsunternehmen muss die Verwendung einer Klausel in seinen per Post verschickten Werbebriefen unterlassen, die lediglich per Link auf die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet verweist. Die bloße Angabe einer Webadresse reicht demnach nicht aus, um die AGB zum Vertragsbestandteil zu machen. Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. Juli bekräftigen die Karlsruher Richter den Verbraucherschutz im Bereich der Geschäftsbedingungen (Az.: III ZR 59/24).
In dem Fall versandte die seit Jahren umstrittene 1N Telecom Postwurfsendungen an Verbraucher, in denen sie einen DSL-Tarif bewarb. Die Offerte enthielt ein Antragsformular. Darin fand sich die Belehrung: „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die unter einer spezifischen, mittlerweile geänderten URL abrufbar seien. Ein Verbraucherschutzverband klagte auf Unterlassung der Nutzung dieser und weiterer Klauseln. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab diesem Antrag mit Blick auf den AGB-Link statt. Die beklagte Telekommunikationsgesellschaft legte daraufhin Revision ein.
Der BGH wies die Eingabe von 1N Telecom nun zurück und hielt das Urteil der niederen Instanz weitgehend aufrecht. Das OLG hatte zunächst auf einen „Medienbruch“ abgestellt. Da das Vertragsformular in Papierform vorliege, die AGB jedoch nur digital abrufbar seien, werde dem Verbraucher die Kenntnisnahme unzumutbar erschwert, meinten die Düsseldorfer Richter. Nicht jeder Verbraucher habe einen Internetzugang und sei bereit, die Geschäftsbedingungen aktiv online zu suchen. Die Klausel sei daher nach Paragraf 305 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam.
Transparenzgebot verletzt
Diesen Aspekt verfolgte die Revisionsinstanz nicht. Laut dem BGH kann im Verbandsklageverfahren nicht geprüft werden, ob der Medienbruch zwischen dem Papierformular und dem Verweis auf die im Internet abrufbaren AGB der Beklagten den Anforderungen von Paragraf 305 BGB genüge oder nicht.
Den Karlsruher Richtern zufolge hat 1N Telecom aber gegen das Transparenzgebot aus Paragraf 307 BGB verstoßen: Die umstrittene AGB-Formulierung werteten sie als intransparente, dynamische Verweisung. Die Klausel mache dem Verbraucher nicht klar, ob die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige oder eine später geänderte Version der AGB gelte. Nach der „kundenfeindlichsten Auslegung“ müssten Kunden damit rechnen, dass sich die Geschäftsbedingungen jederzeit durch eine Aktualisierung der Website ändern könnten.
Der beanstandete Zusatz stelle eine dynamische Verweisung dar, führte der BGH aus. Er beziehe sich nicht nur auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB, sondern auch auf alle künftigen, möglicherweise anderslautenden Fassungen, die das Unternehmen unter der genannten Internetadresse einstellen könnte. Da die Klausel nicht festlege, welche konkrete AGB-Version gilt, und dem Anbieter ein uneingeschränktes Recht einräume, die Bedingungen zu ändern, würden Verbraucher unangemessen benachteiligt.
Immer wieder Ärger mit 1N Telecom
Nach Auffassung der Karlsruher Richter fehlt der Klausel jegliche Konkretisierung der Änderungsbefugnis. Ein durchschnittlicher, rechtlich unkundiger Verbraucher könne nicht vorhersehen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang er mit der Überarbeitung seiner Vertragsbedingungen und zusätzlichen Belastungen rechnen müsse. Diese Unklarheit macht die Klausel unwirksam. Das Transparenzgebot verlange, Rechte und Pflichten des Vertragspartners so deutlich und verständlich wie möglich darzustellen. Bei einer dynamischen Verweisung müsse die Reichweite potenzieller Änderungen direkt aus der Vereinbarung hervorgehen.
Der IT-Rechtler Jens Ferner versteht die Entscheidung als Ansage gegen „AGB-Light“. Sie zeige, dass auch in einer zunehmend digitalisierten Welt die Grundsätze der Transparenz und Zumutbarkeit nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Für Verbraucher bedeute das mehr Rechtssicherheit. Unternehmen sollten dagegen ihre Vertragsgestaltung sorgfältig prüfen.
Schon Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig einer beklagten Kundin, dass bei einem vermeintlichen Tarifwechsel mit der 1N Telecom kein rechtsgültiger Vertrag zustande komme. Verbraucherschützer sind aber weiter alarmiert. Die Düsseldorfer Firma hat ihnen zufolge angebliche Forderungen an das neu gegründete Unternehmen TPI verkauft, die nun von früheren Kunden des Providers die Zahlung teils hoher Beträge verlange.
(nie)
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