Künstliche Intelligenz
Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software
Behauptungen über Spitzenstellungen sind auch beziehungsweise gerade in der Werbung für Computerprogramme nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit einem jetzt publik gewordenen Urteil vom 8. Juli entschieden (Az.: 9 U 443/25). Ein Softwareanbieter hatte sein Lernmanagement-System als „das einfachste und effizienteste“ beworben. Diese Aussagen befand das Gericht nun als irreführend und somit wettbewerbswidrig. Der Grund: Solche Superlative haben einen objektiv nachprüfbaren Tatsachenkern. Sie sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) folglich nur erlaubt, wenn man sie beweisen kann. Die beklagte Firma konnte dies nicht.
Effizienz könne zum Beispiel durch Zeitersparnis oder technische Standards belegt werden, verdeutlichte das OLG. Einfachheit lasse sich an Kriterien wie der Benutzerfreundlichkeit oder der Anzahl der benötigten Klicks messen. Da der werbende Anbieter in diesem Fall keine Belege für seine Aussagen vorlegen konnte, sahen die Koblenzer Richter die zur Kundengewinnung getätigten Behauptungen als irreführend an.
Die Klägerin und die Beklagte sind Konkurrenten im Bereich digitaler Weiterbildung. Die letztlich unterlegene Firma bewarb ihr LMS auf ihrer Website und in Google-Anzeigen mit den beanstandeten Slogans. Die Klägerin mahnte dies ab und zog vor Gericht, da die Beklagte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückwies.
Erhebliches Schädigungspotenzial
Das Landgericht (LG) Mainz hatte in erster Instanz den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren abgewiesen (Az.: 12 HK O 9/25). Es sah die Werbung zwar als Wettbewerbsverstoß an. Die Mainzer Richter hielten die Klage aber für unzulässig, da sie möglicherweise das Recht missbrauche. Denn die Klägerin habe die geforderte Vertragsstrafe in der Abmahnung als zu hoch angesetzt und auch den Gegenstandswert unangemessen hoch bemessen.
Das OLG gab der Berufung der Klägerin nun statt und hob das Urteil aus Mainz auf. Es sah die Werbung als klaren Wettbewerbsverstoß an und verneinte den vom LG angenommenen Rechtsmissbrauch. Die Koblenzer Richter sehen die in der Abmahnung geforderte Vertragsstrafe von 10.000 Euro und den Gegenstandswert von 30.000 Euro nicht als offensichtlich überhöht an. Sie weisen darauf hin, dass die Klägerin nur einmalig eine solche Summe gefordert habe und der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nach dem UWG eine Wiederholung voraussetze. Zudem habe solche Superlativ-Werbung das Potenzial, dem Konkurrenten erheblichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Kein verschlepptes Verfahren
Die Beklagte führte auch ins Feld, dass die Klage rechtsmissbräuchlich sei, weil die Klägerin lange gewartet habe. Die Werbung sei schon länger online gewesen. Das OLG widersprach dem, da die Antragstellerin vorgetragen hatte, erst kurz vor der Abmahnung von der Reklame erfahren zu haben. Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Mitbewerber bestehe nicht.
Auch die Tatsache, dass die Klägerin die Berufungs- und Begründungsfristen fast vollständig ausgeschöpft hatte, werteten die Koblenzer Richter nicht als „schleppendes Vorgehen“ oder Indiz für fehlende Dringlichkeit. Sie bestätigten die Eilbedürftigkeit des Verfahrens, die bei Wettbewerbsverstößen grundsätzlich vermutet wird. Die Beklagte habe diese Annahme nicht entkräften können. Für den IT-Rechtler Jens Ferner zeigt die Entscheidung, „dass das Wettbewerbsrecht auch im digitalen Marketing klare Grenzen setzt“. Es sei wichtig, rechtzeitig auf Abmahnungen zu reagieren, um kostspielige Verfahren zu vermeiden.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Home Assistant von SD auf SSD umziehen: Alle Schritte erklärt für den Raspi 5
Für viele Nutzer von Home Assistant ist der Raspberry Pi das Mittel der Wahl, um die kostenlose Smart-Home-Zentrale zu hosten. Der kompakte Einplatinencomputer bietet ausreichend Leistung auf wenig Raum und zeichnet sich durch einen stromsparenden Betrieb aus. Typischerweise dient einem Raspi eine MicroSD-Karte als Speichermedium: gleichermaßen für das Betriebssystem und für die Daten, die während des Betriebs anfallen.
Allerdings kann der Dauerbetrieb auf einer SD-Karte zu Problemen führen. Diskussionen darüber gibt es etwa im offiziellen Forum, wie auch auf Reddit. Einige Nutzer berichten von zerstörten Karten, andere widersprechen und empfehlen, hochwertigere MicroSD-Karten zu nutzen. Die Entwickler von Home Assistant raten zu Karten der Application Performance Class 2. Um das Risiko von Datenverlust zu minimieren, können Nutzer ihre Home-Assistant-Installation auf eine M2-SSD umziehen – diese Möglichkeit bietet der Raspberry Pi 5.
In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wie der Umzug einer bestehenden Home-Assistant-Installation samt Matter- und Zigbee-Geräten auf eine NVMe-SSD gelingt. Als Hardware dient ein Raspberry Pi M.2 HAT+ im Kit mit passender SSD, den man als zweite Platine auf den Raspberry Pi 5 schraubt. Der Artikel beschreibt die Backup-Prozedur in Home Assistant OS, die soft- und hardwareseitigen Schritte zum Wechsel auf die SSD sowie die anschließende Wiederherstellung des Backups.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Home Assistant von SD auf SSD umziehen: Alle Schritte erklärt für den Raspi 5“.
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Künstliche Intelligenz
Noch sind KI-Chatbots werbefrei – doch dieses Start-up will das ändern
Egal, wohin man klickt: Das Internet ist voll von Werbebannern. Nur KI-Chatbots blieben bisher verschont.
Anbieter wie OpenAI, Google oder Anthropic verzichten noch auf die Monetarisierung durch Werbung. Stattdessen setzen ihre Chatbots ChatGPT, Claude & Co. auf kostenpflichtige Abonnements und Premium-Angebote. Profitabel sind sie damit allerdings noch nicht unbedingt.
US-Start-up Koah will Anzeigen in KI-Angebote holen und hat nun fünf Millionen US-Dollar Startkapital eingesammelt, wie Techcrunch berichtet.
Koah: Werbeanzeigen in Drittanbieter-Apps und mit Mehrwert für Nutzer
KI-Chats sind bislang eine werbefreie Zone – doch das wird nicht so bleiben, glaubt Koah-Gründer Nic Baird. Sobald KI-Anwendungen den Tech-Bubble-Kosmos des Silicon Valley verlassen, gebe es nur einen Weg, sie weltweit zu monetarisieren – über Anzeigen. Das habe sich in der Internetgeschichte immer wieder gezeigt, sagt der CEO.
Allerdings geht es Koah nicht darum, Werbeflächen in ChatGPT & Co. zu verkaufen. Stattdessen richtet sich das Start-up an Drittanbieter-Apps, die auf großen Sprachmodellen aufbauen. Und: Mehrwert für die Nutzer steht an oberster Stelle.
„Es geht mir nicht darum, Display-Werbung in Chats zu pressen“, sagt Baird. „Ich will verstehen, wonach die Nutzer suchen – und wie wir ihnen das geben können.“ Koah platziert deshalb als gesponsert markierte Inhalte an relevanten Stellen im Chat. Wer zum Beispiel nach Tipps zur Start-up-Strategie fragt, könnte eine Anzeige von Upwork sehen, die passende Freelancer vermittelt.
Werbung als wesentliche Monetarisierungsebene für Consumer-AI-Dienste
Baird habe in Gesprächen mit Publishern die Erfahrung gemacht, dass viele von ihnen nicht glauben, dass Werbung in KI-Chats funktioniert. Gleichzeitig sei es nach anfänglicher Konzentration auf Nutzer, die bereit sind, für ein Abonnement zu zahlen, nun wichtig, Millionen von Nutzern – etwa in Lateinamerika – abzuholen, die „keine 20 Dollar pro Monat zahlen“ wollen.
„Mehrere Umsatzmodelle im Bereich Consumer-AI sind unvermeidlich, und wenn man die Internetdienste der letzten Jahrzehnte als Indikator betrachtet, werden Anzeigen eine wichtige Rolle spielen“, stimmt Nicole Johnson von Forerunner Ventures zu, die die Finanzierungsrunde angeführt haben.
Koahs Ansatz funktioniert laut eigenen Angaben besser als der klassischer Adtech-Anbieter wie Admob oder AppLovin. Das Start-up meldet im Vergleich vier- bis fünfmal bessere Ergebnisse, mit Klickraten von 7,5 Prozent und Umsätzen von 10.000 US-Dollar im ersten Monat für frühe Partner.
Werbung in KI-Chats: Einordnung im Werbemarkt
Koah sieht KI-Chats dabei im mittleren Teil des Sales-Funnels: Sie liegen zwischen der Awareness-Phase, wie sie Instagram-Anzeigen bedienen, und der Kaufphase, die stark von Google-Suchen getrieben wird. Nutzer würden im Chat zwar Empfehlungen und Produkthinweise einholen – der eigentliche Kauf finde aber oft später statt.
Aufgabe von Koah sei es daher, diese kommerzielle Absicht besser einzufangen. Dabei sollen die Anzeigen relevant genug sein, um das Engagement tatsächlich zu steigern – das sei laut Baird die oberste Priorität.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Bundes-Klinik-Atlas geht vermutlich offline, Verbraucherschützer üben Kritik
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor den Folgen einer möglichen Abkündigung des Bundes-Klinik-Atlas durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Die Projektgruppe ‚Bundes-Klinik-Atlas‘ […] wird rückwirkend zum 30. Juni aufgelöst“, heißt es in einer „Organisationsverfügung“, die den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vorliegt. Das bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass die inhaltliche Arbeit eingestellt werde. Laut Berichten von dpa werde die Betreuung des „Bundes-Klinik-Atlas“ seit 1. Juli durch eine Fachabteilung fortgeführt. Derzeit laufe die Prüfung möglicher Optionen.
Warken hatte bereits im Juli ein Aus des Bundes-Klinik-Atlas angedeutet. „Die Abschaffung des Bundes-Klinik-Atlasses wäre aus Patientensicht fatal. Das deutsche Gesundheitssystem braucht mehr Transparenz, nicht weniger“, erklärte Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb).
Warnung vor Rückfall
Der Atlas sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Orientierung für Patienten bei der Krankenhauswahl, müsse jedoch weiterentwickelt werden. Nur so könnten Menschen das Krankenhaus auswählen, „bei dem sie den Eingriff mit der besten Qualität erhalten“, so Moormann. Das Krankenhausverzeichnis der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) biete nach Ansicht des vzbv keine geeignete Alternative, da es weder nutzerfreundlich noch unabhängig sei.
Ohne den Atlas drohe laut vzbv ein Rückfall in eine unübersichtliche Vielzahl von Portalen, die Patienten „keine verlässliche Orientierung“ bieten. „Ein unabhängiger, transparenter und benutzerfreundlicher Bundes-Klinik-Atlas hätte die Chance, die Versorgung in die richtige Richtung zu steuern“, so Moormann. Darauf sei ihm zufolge eine erfolgreiche Krankenhausreform angewiesen. Der Sozialverband VdK warnte laut dpa davor, Informationen zu Behandlungen künftig allein durch Klinikträger oder Klinikverbände bereitgestellt werden. Eine unabhängige Quelle sei essenziell. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rief Warken dazu auf, „das lange Sterben“ des Bundes-Atlasses sofort zu beenden. Für die Patienten seien zwei Internet-Verzeichnisse nur verwirrend.
Der Bundes-Klinik-Atlas wurde am 17. Mai 2024 vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht. Er bietet Bürgerinnen und Bürgern eine interaktive Suchmaschine zur Kliniksuche mit Daten zu Behandlungsmöglichkeiten, Fallzahlen, Zertifikaten, Personalausstattung und ausgewählten Qualitätsindikatoren. Ziel ist eine informierte Entscheidung über die Auswahl eines geeigneten Krankenhauses ohne spezielle Vorkenntnisse.
Vor dem Start wurde auch die „Weiße Liste“ der Bertelsmann-Stiftung eingestellt, wobei die Erfahrungen des Projekts in Teilen dem Bundes-Klinik-Atlas zugutekamen. Im Laufe des Jahres 2024 wurden bereits zwei Updates eingeführt, mit Erweiterungen der Behandlungsanlässe und Verbesserungen der Nutzerfreundlichkeit.
Kurz nach Veröffentlichung gab es mehrfach Kritik, beispielsweise von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die den Nutzen des Atlas für Patienten bezweifelte und auf Verständlichkeitsprobleme und Datenfehler hinwies. Daraufhin wurden umfangreiche Updates umgesetzt, die die Übersichtlichkeit verbesserten.
(mack)
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