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Deal: EU und Microsoft einigen sich auf neue Vorgaben für Videosoftware Teams


Die EU-Kommission und Microsoft haben sich nach jahrelangem Ringen auf neue, rechtsverbindliche Verpflichtungen rund um das Office-Paket geeinigt. Diese sollen die Bedenken der EU rund um die Integration von Microsoft Teams in Office 365 und Microsoft 365 ausräumen. Die Kommission hatte im Vorfeld nach Eingaben von Konkurrenten moniert, dass der US-Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei Geschäftsanwendungen missbraucht, indem er Teams standardmäßig an seine Office-Pakete koppelt. Dies habe den Wettbewerb auf dem Markt für Kommunikations- und Kollaborationssoftware eingeschränkt und Konkurrenten benachteiligt.

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, hat sich Microsoft zu mehreren wesentlichen Schritten verpflichtet. Dazu gehört vor allem die Entbündelung der Softwarepakete. Microsoft muss ab sofort Versionen seiner cloudgestützten Office-Pakete ohne die Videokonferenzlösung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu einem „deutlich geringeren Preis“ anbieten. Zu der Freihandelszone gehören neben den EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

In einem ersten Schritt brachte Microsoft vor zwei Jahren eigenständige Teams-Lizenzen auf den Markt. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen dafür zirka 45 Euro netto jährlich je Nutzer. Bei Office 365 und Microsoft 365 ist die Konferenzsoftware aber nach wie vor enthalten. Wer Teams nicht will, zahlte bislang trotzdem den vollen Preis. Was die Pakete ohne Teams kosten werden, ist noch nicht bekannt.

Zudem wird es nun für Kunden mit bestehenden Langzeitlizenzen einfacher, auf eine dieser entbündelten Versionen umzusteigen und den Einsatz solcher Pakete in Rechenzentren weltweit zu ermöglichen. Um diese Verpflichtung zu stärken, hat Microsoft nach zusätzlichen Verhandlungen nach seiner ersten Offerte den Preisunterschied zwischen den Paketen mit und ohne Teams nachträglich um 50 Prozent erhöht. Das gilt auch für Angebote, die sich an Geschäftskunden richten.

Weiter hat das Softwarehaus zugesagt, Kunden im EWR wiederholt die Möglichkeit zu geben, auf Pakete ohne Teams umzusteigen. Dabei will es klar angeben, dass auf Microsoft-Websites, auf denen ein Angebot für Software mit Teams beworben wird, auch eine entsprechende Offerte für ein entsprechendes Paket ohne das Videokonferenzsystem angezeigt wird.

Ferner geht es um eine Verbesserung der Interoperabilität: Microsoft muss sicherstellen, dass konkurrierende Kommunikations- und Kollaborationsdienste wie Slack, Zoom, Cisco Webex oder OpenTalk reibungslos mit Microsoft-Produkten wie Word, Excel und Outlook zusammenarbeiten können. Kunden müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Daten aus Teams einfach zu exportieren und in Anwendungen von Wettbewerbern zu nutzen. Der Konzern will zudem auf all seinen einschlägigen Entwickler-Webseiten Informationen über Interoperabilität und Datenübertragbarkeit veröffentlichen.

Die Verpflichtungen von Microsoft gelten sieben Jahre lang. Eine Ausnahme besteht für die Zusagen zum Zusammenspiel mit externen Lösungen und Datentransfers, die zehn Jahre laufen. Die Einhaltung soll von einem Treuhänder überwacht werden, der auch bei Streitigkeiten zwischen Microsoft und Dritten vermitteln kann. Sollten Bedenken Dritter fortbestehen, wird die betreffende Streitigkeit laut der Kommission in einem „beschleunigten Schiedsverfahren“ behandelt. Der Treuhänder soll der Kommission auch regelmäßig Bericht erstatten.

Die Kommission ist auf dieser Basis zum Schluss gekommen, dass die endgültigen Verpflichtungen von Microsoft „ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf das Verhalten“ des Tech-Giganten angemessen ausräumen. Die Zusagen gelten damit als rechtsverbindlich. Mit der Einigung vermied Microsoft eine mögliche, langwierige Gerichtsauseinandersetzung, die zu einer empfindlichen Geldbuße hätte führen können. Sollte das Unternehmen die Auflagen nicht einhalten, drohen vergleichsweise hohe Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Durch diese Maßnahmen soll der Markt für Anbieter von Kommunikations- und Kollaborationsanwendungen in Europa fairer und offener werden, was letztendlich den Wettbewerb stärkt und den Kunden zugutekommt.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter leiteten ihre Untersuchung im Juli 2023 nach Beschwerden von Unternehmen wie Slack Technologies und Alfaview ein. Die Kommission stellte fest, dass Microsoft durch die Bündelung von Teams einen unfairen Vorteil erlangte, da Teams durch die automatische Integration leichter einen starken Marktanteil gewinnen konnte. Dies habe den Wettbewerb eingeschränkt und andere Anbieter benachteiligt. Mitte Mai leitete die Kommission einen Markttest der Verpflichtungsangebote von Microsoft ein, der einen Monat lang lief. Im Anschluss daran zogen Slack und Alfaview ihre Eingaben zurück.

Überall in Europa und der Welt verließen sich die Menschen darauf, für die Zusammenarbeit Tools etwa für Videokonferenzen und Chats nutzen zu können, betonte Teresa Ribera, Kommissionsvizepräsidentin für einen wettbewerbsfähigen Wandel. Dies gelte besonders seit der Corona-Pandemie. Mit dem Beschluss bringe die EU mehr Konkurrenz „auf diesen wichtigen Markt: Unternehmen sollen das Kommunikations- und Kollaborations-Instrument wählen können, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht.“

Nanna-Louise Linde, Vizepräsidentin für europäische Regierungsangelegenheiten bei Microsoft, erklärte: „Wir schätzen den Dialog mit der Kommission, der zu dieser Vereinbarung geführt hat.“ Sie sagte eine „rasche und vollständige Umsetzung dieser neuen Verpflichtungen zu“.


(nen)



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„The Super Mario Galaxy Movie“: Nintendo verfilmt Mario erneut


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Nintendos neuer Mario-Film hat einen Namen und zumindest ein grobes Release-Datum: Der „The Super Mario Galaxy Movie“ soll im April 2026 in die Kinos kommen, teilte Nintendo. Ein erster Trailer gibt einen kurzen, aber nicht besonders aussagekräftigen Vorausblick auf den neuen Mario-Film.

„The Super Mario Galaxy Movie“ folgt auf den „Super Mario Bros.“-Film, den Nintendo 2023 in die Kinos gebracht hat. Das Animationsstudio Illumination produziert erneut Teil 2. Auch die Schauspieler aus dem ersten Teil sollen zurückkommen – dazu gehören in der englischsprachigen Fassung Chris Pratt als Mario und Anya Taylor-Joy als Prinzessin Peach.

Der erste Mario-Film gilt als großer Erfolg für Nintendo und hat über eine Milliarde US-Dollar in die Kassen gespült. Einem Bericht des Branchenmagazins Variety zufolge ist der Mario-Film damit die mit großem Abstand erfolgreichste Videospiel-Verfilmung aller Zeiten.

Zudem hat Nintendo von Synergie-Effekten profitiert – der Filmerfolg hat den Absatz der „Mario“-Spiele angekurbelt. Es wundert also nicht, dass Nintendo auch andere Marken auf die Leinwand bringen will. Aktuell produziert Nintendo eine Realverfilmung der Videospielreihe „The Legend of Zelda“.

Fans von „Mario Galaxy“ dürfen sich außerdem auf die Switch-2-Veröffentlichung der beiden Galaxy-Spiele freuen. Ein physisches Paket aus „Mario Galaxy“ und „Mario Galaxy 2“ soll für beide Switch-Konsolen am 2. Oktober erscheinen. Zudem soll man die digitalen Versionen separat im eShop kaufen können.


(dahe)



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Vorbestellstart beim iPhone: Das sind die Gewinner und Verlierer


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Freitagnachmittag, 15:15 Uhr: Es ist etwas mehr als eine Stunde nach Vorbestellstart für die neue iPhone-17-Generation, als wir unsere Stichprobe im Online-Store von Apple beginnen. Welche iPhones stehen besonders hoch in der Gunst der Vorbesteller? Ab 14 Uhr konnten Interessierte weltweit ihre Bestellungen aufgeben. Mit einer Ausnahme: In China verschob Apple kurzfristig den Vorbestellstart für das iPhone Air.

Schnell ist im deutschen Onlineshop ein mutmaßlicher Favorit in der Käufergunst ausgemacht: Das iPhone 17 Pro Max ist – egal in welcher Farbe und welcher Speicherausstattung – nur noch mit drei bis vier Wochen Lieferzeit zu bekommen. Überraschender Ladenhüter am Vorbestelltag ist hingegen ausgerechnet die größte Neuheit im Line-up: Das iPhone Air ist zum Zeitpunkt der Überprüfung bis auf eine Ausnahme noch mit Lieferung am Erstverkaufstag am 19. September zu bekommen. Lediglich bei der Variante in Wolkenweiß wird die Lieferung mit sieben bis zehn Werktagen beziffert.

Beim iPhone 17 ist die Situation gemischt: Nur die Variante Nebelblau mit 256 GByte Speicher ist noch zum Erstverkaufstag zu haben. Ansonsten dauert es im besten Falle sieben bis zehn Werktage (Lavendel, 256 GByte) oder sogar zwei bis drei Wochen (Lavendel, 512 GByte), bis Apple liefern kann.

Der bei vielen Medien zur Tradition gewordene Blick auf die Lieferzeiten ist freilich nicht ohne Wenn und Aber. Erstens ist unklar, wie viele Geräte Apple für welche Variante auf Vorrat hat beziehungsweise wie unterschiedlich die Produktionszeiten ausfallen. Zweitens dürften Vorbesteller mehrheitlich Käufer sein, die sich stärker für Technik als für Lifestyle begeistern können, weshalb es ein iPhone Air in dieser Zielgruppe möglicherweise schwerer hat als nachher in den Läden.

In China würden sich einige indessen freuen, wenn sie das Air bestellen könnten. Apple musste dort laut einem Bericht der South China Morning Post kurzfristig den Vorbestellstart verschieben. Grund: Die Regulierungsbehörden zeigten sich noch nicht vollständig einverstanden mit dem Verzicht auf eine Plastik-SIM-Karte. Stattdessen funktioniert das Gerät nur mit einer eSIM. In China war die elektronische Variante der SIM-Karte bislang nicht gerne gesehen und wird von den Netzbetreibern auch kaum unterstützt.


(mki)



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Strengere Social-Media-Algrorithmen für Kinder: Grünes Licht in Kalifornien


In Kalifornien rücken strengere Jugendschutzregeln für Social-Media-Algorithmen ein Stück näher. Der Versuch, entsprechende Teile eines Gesetzes zu stoppen, blieb erfolglos. Der „Protecting Youth from Social Media Addiction Act (SB 976)“ sieht unter anderem vor, dass minderjährigen Nutzern von Instagram, Facebook & Co. ohne elterliche Zustimmung nur noch chronologisch sortierte Feeds angezeigt werden dürfen.

Die Sortierung von Social-Media-Feed-Inhalten orientiert sich häufig am Nutzerverhalten: Anhand daran abgeleiteter Interessen werden passende Inhalte angezeigt. Die Macher des Gesetzes hatten argumentiert, dass Betreiber der Plattformen süchtig machende Inhalte nutzen würden, um Kinder zu exzessiver Nutzung zu verleiten. Um das zu unterbinden, soll die Nutzung solcher personalisierter Feeds durch Minderjährige in Zukunft nur noch mit elterlicher Zustimmung möglich sein.

NetChoice, ein Interessenverband von Plattformbetreibern, darunter Google, Meta, Snap und X, wollte die Durchsetzung des Gesetzes stoppen. Die Begründung: Es verstoße gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung. Zur wesentlichen Funktion der betroffenen Plattformen gehöre die Wahrnehmung dieses Rechts, auch mithilfe der Empfehlungsalgorithmen, welche Inhalte vorschlügen, die zur eigenen Meinung passen.

Doch genau das verhinderten die neuen Regeln für Minderjährige, monieren die NetChoice-Anwälte in ihrer Klageschrift (Aktenzeichen 5:24-cv-07885). Der Fall landete schließlich vor dem neunten US-Berufungsgericht, das in diesem Punkt aber gegen NetChoice entschied. Ob die jeweils genutzten Algorithmen wirklich unter die freie Meinungsäußerung gemäß der US-Verfassung fielen, sei eine „faktenintensive Frage“, betonte ein Berufungsrichter. „Personalisierte Algorithmen können die eigene Botschaft einer Plattform gegenüber der Welt zum Ausdruck bringen oder die von den Nutzern offenbarten Präferenzen widerspiegeln. Um zu wissen, wo der Algorithmus jedes NetChoice-Mitglieds in diesem Spektrum anzusiedeln ist, ist die Beteiligung einiger einzelner Plattformen erforderlich“, schrieb er in einer Stellungnahme zu der Entscheidung.

Auch die NetChoice-Einwände gegen eine verpflichtende Altersverifikation für alle Nutzer hielt das Gericht für ungerechtfertigt – weil diese Auflage nicht vor 2027 in Kraft treten soll. Eine andere Vorgabe des neuen Gesetzes kassierte das Gericht: das Verbot, Kindern anzuzeigen, wie viele Likes und andere Kommentare ihre Beiträge erhalten. Diese Vorschrift sei nicht die am wenigsten einschränkende Maßnahme zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern, urteilten die Berufungsrichter.

Ein NetChoice-Vertreter sagte in einer Stellungnahme, er sei „schwer enttäuscht“ über die Entscheidung. „Wir werden alle verfügbaren Möglichkeiten prüfen, um den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung zu verteidigen“, bekräftigte er. Das neue Gesetz reiße die Rolle der Eltern an sich und gebe der Regierung mehr Macht darüber, wie legale Äußerungen online geteilt werden dürfen.

Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Unsere Kinder können nicht warten. Unternehmen haben uns unverhohlen gezeigt, dass sie bereit sind, süchtig machende Designmerkmale wie algorithmische Feeds und Benachrichtigungen zu jeder Tages- und Nachtzeit einzusetzen, um Kinder und Jugendliche anzusprechen, nur um ihre Gewinne zu steigern.“ Damit liegt der Fall nun wieder bei einem US-Bezirksgericht, welches vorher andere Teile des Gesetzes verboten hatte.


(nen)



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