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Vor 20 Jahren: Die erste Pandemie in einem Onlinespiel


Ab dem 13. September 2005 passiert Sonderbares, Unheimliches in Azeroth, der Welt von „World of Warcraft“: Reihenweise sterben Spieler in den sonst sicheren Hauptstädten wie Eisenschmiede und Orgrimmar. Sie sind einem Schwächungszauber namens „Verderbtes Blut“ ausgesetzt, der ihnen alle zwei Sekunden 200 Lebenspunkte abzieht. Debuff nennt man das, der Gegensatz zu einem Buff, einem Stärkungszauber. Wer schon Level 60 erreicht hat, übersteht es; niedrige Stufen verlieren jedoch ihr Leben.

Der böse Zauber dauert zwar nur zehn Sekunden, aber er überträgt sich wie ein Virus auf andere Spieler in der Nähe – und sogar auf Computer-Charaktere, die NPCs, die in Städten als Händler, Lehrer und Questgeber zu finden sind. Noch verhängnisvoller ist, dass ein Spieler immer wieder infiziert werden kann, denn es gibt keine Immunität nach der Krankheit. Ein Tod ist zwar nicht endgültig, aber da man sich in der Regel dort wiederbelebt, wo man gestorben ist … steckt man sich direkt wieder an. 4 Millionen Spieler werden von der Blutseuche betroffen, so schätzt man.

Wie kann das passieren? Online-Rollenspiele haben neben der offenen Welt Dungeons, meist unterirdische Bereiche. Sie werden von besonders starken Computer-Gegnern bevölkert, die besonders gute Belohnungen hinterlassen. Dungeons werden in Gruppen erobert, den Raids. Jeder Raid erhält eine eigene Kopie des Abenteuers, eine Instanz, um unter sich zu bleiben. Am 13. September 2005 wird ein weiterer Raid freigeschaltet, der erste für 20 Spieler, nachdem frühere Raids für 40 Spieler gedacht sind. Es ist der erste Raid im Freien, in der exotischen Dschungelstadt Zul’Gurub im Schlingendorntal. Am Ende wartet Hakkar der Seelenschinder, der einzelne Spieler mit „Verderbtes Blut“ („Corrupted Blood“, je nach Übersetzung auch: „Verdorbenes Blut“) besprüht, das neben einem Initialtreffer weiteren Schaden über Zeit verursacht. Dot nennen Spieler das: Damage over time. Dabei überträgt sich der Zauber auf nahestehende Spieler – weswegen man im Kampf voneinander Abstand hält.



Wer diese Meldung erhält, ist meist des Todes – und kann andere Spielfiguren anstecken.

(Bild: Screenshot René Meyer / heise medien)

Nach dem Endgegner verlassen die Spieler den Raid, in der Regel durch einen Teleport in eine Hauptstadt. Die Entwickler sind so besonnen, den Debuff mit dem Verlassen der Instanz zu entfernen, damit sich die Seuche nicht in die freie Welt überträgt. Woran sie aber nicht denken, sind die Begleittiere von Jägern und Hexenmeistern, die weitgehend automatisch mitkämpfen. Auch sie empfangen „Verderbtes Blut“ – und nehmen es mit aus der Instanz, wo sie die Infektion an andere Spieler weitergeben.

Viele Spieler stecken ihren treuen Begleiter ein, um ihn damit zu retten. Doch hier kommt eine zweite Nachlässigkeit der Entwickler zum Tragen: Der Blutzauber verschwindet dadurch nicht, sondern wird lediglich eingefroren. Packt ein Jäger seinen Wolf später wieder aus, startet der Seuchen-Timer neu, und das Tier steckt nahestehende Spieler an.

Das könnte kontrollierbar bleiben; doch auch die vielen NPCs werden infiziert. Bei ihnen endet der Debuff nicht, und sie sterben nicht … weil sie Computer-Charaktere sind. Für sie gelten andere Regeln und andere Skripte als für normale Spieler: Es ist nicht vorgesehen, dass sie sterben können, und es ist nicht vorgesehen, dass ein Debuff ausläuft.

Das hat katastrophale Auswirkungen. Läuft man an einem NPC vorbei, wird man angesteckt, was für niedrige Levels tödlich ist. Die Straßen sind übersät von den Skeletten der gestorbenen Spieler. Gespenstisch.

Die Spieler gehen auf verschiedenste Weise mit der Pandemie um. Einige warnen, andere helfen, manche flüchten in abgelegene Gebiete. Einige sind sorglos, andere stecken absichtlich Spieler an.

Entwickler Blizzard tut sich schwer damit, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Wie bei einer echten Krankheit geht es um Zweierlei: um die Ursachen und um die Auswirkungen. Beides ist komplex, insbesondere bei einem laufenden Onlinespiel und Daten von Millionen von Charakteren. Es dauert eine Weile, die Ursachen zu erkennen. Mehrere Hotfixes und Quarantäne-Zonen bringen nicht die gewünschte Wirkung. Erst nach vier Wochen erscheint ein Patch, durch den Begleiter-Tiere die Blutseuche nicht mehr erhalten. Verbunden mit einem in vielen Quellen genannten, aber nicht näher erklärten „Hard Reset“, der die Erkrankung von allen Spielern tilgt.



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Datentransfer in die USA: Klage gegen EU-Datenschutzrahmen geht vor den EuGH


Der Streit um den EU-US-Datenschutzrahmen geht in die nächste Runde. Der französische Abgeordnete Philippe Latombe hat bestätigt, dass er gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom September zum Bestand des Data Privacy Framework (DPF) Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wird. Damit wird der freie transatlantische Datenfluss schon zum dritten Mal ein Fall für das höchste EU-Gericht.

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Latombe, der für die Regierungspartei Mouvement Démocrate in der französischen Nationalversammlung sitzt, öffnet mit dem Schritt die Tür für ein „Schrems III“-Urteil. So hatte der EuGH schon die Vorgängerabkommen Safe Harbor und Privacy Shield für ungültig erklärt. Das geschah auf Betreiben des österreichischen Bürgerrechtlers Max Schrems, der noch überlegt, ob er in der Sache ebenfalls noch einmal aktiv wird. Der EuGH urteilte in beiden Verfahren, dass die US-Überwachungspraktiken insbesondere mit Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und der Anordnung 12333 die Datenschutzrechte der EU-Bürger verletzten.

Stein des Anstoßes ist aktuell der jüngste Angemessenheitsbeschluss für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA der EU-Kommission. Diese erkennt damit die Rechtslage zum Schutz der Privatsphäre in den Vereinigten Staaten als vergleichbar hoch wie auf dem alten Kontinent an. Auch das EuG war in erster Instanz der Ansicht, dass die USA zum Zeitpunkt des Erlasses des Angemessenheitsbeschlusses ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisteten.

Latombe begründete seine Klage und die nun folgende Berufung hauptsächlich mit dem Argument, dass das DFP nicht mit der EU-Grundrechtecharta und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sei. Der Parlamentarier erläutert sein Vorgehen gegenüber Euractiv damit, dass der neu geschaffene Data Protection Review Court (DPRC) in den USA weder unparteiisch noch unabhängig von der Exekutive sei. Damit werde das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht nicht gewährleistet.

Zudem beklagt Latombe die massive und nicht zielgerichtete Datensammelei von US-Geheimdiensten wie der NSA. Die getroffenen Vorkehrungen im DPF seien nicht ausreichend, um diesen schweren Grundrechtseingriffen entgegenzuwirken. US-Präsident Donald Trump hat die von seinem Vorgänger Joe Biden eingeführten Schutzmaßnahmen noch aufgeweicht.

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Der Volksvertreter will mit seinem Ansatz auch die Kommission und die Mitgliedstaaten unter Druck setzen, einen dauerhaft rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Von der neuen EuGH-Prüfung hängt etwa ab, ob in der EU ansässige Firmen rechtssicher personenbezogene Daten bei US-Cloudanbietern speichern und verarbeiten können. Es ist davon auszugehen, dass die Luxemburger Richter jenseits der Bewertung der EuG-Entscheidung auch die mit den aufgeworfenen Rechtsfragen verknüpften Tatsachen genau untersuchen und ein weiteres Grundsatzurteil fällen werden.


(vbr)



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Dänemark verabschiedet sich überraschend von Plänen für die Chatkontrolle


Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat laut dem dänischen Justizminister Peter Hummelgard ihren Plan aufgegeben, Anbieter von Kommunikationsdiensten zur Suche nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu verpflichten. Das erkärte eine Sprecherin der Ratspräsidentschaft auf Anfrage von heise online und bestätigte damit einen Bericht des dänischen Rundfunks (DR).

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Dänemarks Regierung, die bis Jahresende dem Rat der EU-Mitgliedstaaten vorsteht und dort Einigungen zwischen den Staaten erzielen soll, gibt damit eines der umstrittensten Vorhaben der vergangenen Monate mangels Erfolgsaussichten auf. Über Wochen hatte die dänische Ratspräsidentschaft versucht, andere Mitgliedstaaten von ihrem Vorschlag zu überzeugen, nachdem Anbieter von Kommunikationsdiensten zu einer aktiven Suche nach potenziell kinder- und jugendpornografischen Inhalten oder Missbrauchsdarstellungen hätten verpflichtet werden können.

Die Kopenhagener Kehrtwende geht wohl auch auf regierungsinterne Streitigkeiten zurück: Während die dänischen Sozialdemokraten den Vorschlag für gut befanden, ging der Koalitionspartner Moderaterne auf Distanz zu dem Vorhaben.

Auch in Deutschland hatte die Positionierung der neuen Bundesregierung kurz vor einer vorentscheidenden Abstimmung für massiven Zwist innerhalb der Koalition und der Regierungsfraktionen gesorgt – so hatten sich Abgeordnete der Regierungsfraktionen beschwert, dass sie nicht ausreichend beteiligt worden seien. Daraufhin setzte die dänische Ratspräsidentschaft die Abstimmung vom nächsten Treffen der Innenminister zunächst ab.

Die letzte Chance auf eine Einigung unter dänischer Führung besteht im Dezember, offenbar wollte die Regierung in Kopenhagen lieber einen Kompromiss ohne Chatkontrolle als gar keinen. Die bisherige Regelung, mit denen den großen Plattformanbietern die freiwillige, aktive Suche nach potenziellen Missbrauchsdarstellungen erlaubt wird, läuft im kommenden Frühjahr nach Verlängerung aus. Genau diese Freiwilligkeit will Dänemarks Justizminister nun im Rahmen der künftigen CSA-Verordnung kodifizieren, die zudem noch eine Vielzahl anderer und weniger umstrittener Vorhaben enthält.


(mho)



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Für US-Regierung gedacht: Manager von L3Harris hat Zero-Days an Russen verkauft


In den USA hat sich ein hochrangiger Manager des Rüstungskonzerns L3Harris schuldig bekannt, Informationen zu Zero-Day-Lücken an einen Russen verkauft zu haben. Das geht aus einer Mitteilung des US-Justizministeriums und Medienberichten hervor. Der 39-Jährige ist australischer Staatsbürger und hat laut TechCrunch bei L3Harris jene Abteilung geleitet, die unter anderem Spyware für die US-Regierung und deren engsten Verbündete entwickelt. Das Ministerium ergänzt, dass die Details zu Sicherheitslücken „exklusiv an die USA und ausgewählte Alliierte“ verkauft werden sollten. Stattdessen habe sie der Manager an jemanden verkauft, der mit seinen Verbindungen zur russischen Regierung geworben habe. Laut TechCrunch hat der Manager 1,3 Millionen US-Dollar eingenommen.

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Wie das US-Justizministerium ausführt, wurden dem Manager der L3Harris-Sparte Trenchant Millionen in Kryptogeld versprochen. Daraufhin habe er mehrere Verträge mit dem Mann unterzeichnet und dabei auch weitergehende Unterstützung bei der Arbeit mit den Exploits zugesagt. Zwischen 2022 und 2025 habe er seinen Zugang auf die internen Systeme ausgenutzt, um an die Zero-Day-Lücken zu gelangen. Die werden als Handelsgeheimnisse mit einem Gesamtwert von 35 Millionen US-Dollar eingestuft. Für jeden einzelnen der Verkäufe können laut dem US-Justizministerium 10 Jahre Haft und 250.000 US-Dollar Strafe verhängt werden.

Dass die Zero-Day-Exploits in der Folge eingesetzt wurden, kann die Anklage nicht belegen, sie geht aber davon aus. „Wahrscheinlich“ seien damit „zahlreiche ahnungslose Opfer“ angegriffen worden, erklärt die zuständige Bundesstaatsanwältin. TechCrunch führt noch aus, dass Trenchant seine Dienste ausschließlich den Regierungen der sogenannten Five Eyes verkauft. Das sind neben den USA noch Australien, Kanada, Neuseeland und Großbritannien, die in Geheimdienstfragen engsten Alliierten der Vereinigten Staaten. Der Manager, der sich jetzt schuldig bekannt hat, hat demnach noch vor wenigen Monaten einen Angestellten entlassen, der Zero-Day-Exploits für den Chrome-Browser gestohlen haben soll. Der habe aber beteuert, dass er darauf gar keinen Zugriff hatte.


(mho)



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