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D64 zu Handyverbotsdebatte: Korrelation und Kausalität nicht genug im Blick
In der zweiten Schuljahreshälfte 2024/2025 heizten sich Debatten über ein Handyverbot an Schulen und Altersgrenzen für Social Media richtig auf. Einzelne Bundesländer kündigten hinsichtlich privater Mobilgeräte im Unterricht landesweite Regelungen an oder mahnten zur Regelfindung in den Schulen. Mittlerweile hat für alle Bundesländer das neue Schuljahr begonnen und mit Auflage der Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ auf Bundesebene könnte vielleicht etwas mehr Ruhe einkehren.
Der SPD-nahe Digitalverein D64 gehört zu den Organisationen, die pauschale Handyverbote in Schulen ablehnen und auf eine bessere Debattenkultur drängen. Unter anderem kritisiert der Verein die Vermischung verschiedener digitalpolitischer Probleme. Angela Büttner, Mitglied des D64 und Co-Koordinatorin der AG Bildung, hat mit heise online über Debattenführung und -verlauf, die neu eingesetzte Kommission und nötige Veränderungen in den Schulen gesprochen.

Angela Büttner ist Co-Koordinatorin der AG Bildung bei D64 und setzt sich dort besonders für die Themen Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit im digitalen Bildungsbereich ein. Als studierte Sprachwissenschaftlerin und Soziologin arbeitet sie als Dozentin in der Erwachsenenbildung hauptsächlich im Migrationsbereich.
Sie haben sich als D64 und mit anderen Organisationen Ende August gegen ein pauschales Handyverbot in Schulen positioniert. Haben Sie den Eindruck, dass Sie von der Politik gehört wurden?
Das kann ich umfänglich leider noch nicht beantworten. Im Moment zeigt sich aber die Tendenz, dass zwar ein Verbot als Lösung gesehen wird, aber bei genauerem Hinsehen die „Verbote“ in den meisten Bundesländern so geregelt sind, dass sie den Schulen relativ viel Freiraum lassen. Es gibt also bisher keine allgemeinen oder generellen Verbote. Lehrkräfte können weiterhin im pädagogischen Kontext entscheiden, ob Smartphones genutzt werden.
Könnte man also sagen, dass die öffentlich geführten Debatten mehr mit PR als mit konkreten Maßnahmen zu tun haben? Wird beispielsweise eine Law-and-Order-Mentalität vermittelt, die sich dann aber nicht in der Realität widerspiegelt?
Für mich hat das auch viel mit medialer Zuspitzung oder Auswahl zu tun. Denn ich würde nicht einmal sagen, dass von der Mehrheit der Politikerinnen und Politiker so verkürzt kommuniziert wird, sondern Medien das so verengen. Ich kann das zum Beispiel auch in Bezug auf unseren offenen Brief erkennen. Der wurde zusammen mit der Studie der Leopoldina aufgriffen, aber als kompletter Gegensatz dazu dargestellt. Was aber – wenn man das Dokument wirklich durchliest – überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Es wurde auch nicht erwähnt, dass die Studie unterstreicht, dass die Studienlage an sich indifferent ist und die Forscherinnen und Forscher der Leopoldina sich abschließend – unabhängig von diesem Befund – für bestimmte Empfehlungen entschieden haben.
In der Leopoldina-Studie wird das „Vorsorgeprinzip“ als Grund für diese Empfehlungen genannt. Dass die Studienlage unter anderem zum Wohlbefinden von Kindern in der digitalen Welt nicht ausreichend ist, hat auch der aktuelle OECD-Bericht explizit erklärt, aber auch das wurde medial weniger betont, als sehr eingängige oder extreme Zahlen zum Nutzungsverhalten. Welche Pauschalisierungen oder auch verzerrten Darstellungen fallen Ihnen in dem Zusammenhang noch auf und haben Sie etwas gegen den Ansatz „Vorsorgeprinzip“?
Natürlich ist das Vorsorgeprinzip ein zentrales Prinzip, es beinhaltet aber eben auch, dass man junge Menschen auf eine Gesellschaft vorbereitet und das kann man eben nur, wenn man sie pädagogisch begleitet an die Gefahren heranführt. Hier sehe ich unter anderem auch dort eine Undifferenziertheit, denn einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien und auf Social Media muss man nun einmal trainieren. Daher schließt für mich das Vorsorgeprinzip gerade die Medienpädagogik mit ein. Weiter Verkürzungen sehe ich bei den Vergleichen mit anderen EU-Ländern. Frankreich hat zum Beispiel eine ganz andere politische Struktur. Ein pauschales Handyverbot, wie es teilweise gefordert wird, ist in Deutschland schon rechtlich schwieriger durchzusetzen als dort. In Frankreich können Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern Handys abnehmen. Das ist bei uns aber gar nicht möglich. Schon in dieser Hinsicht sind Verkürzungen in der Debatte irreführend.
Deutschen Lehrkräften sind also rechtlich – sprichwörtlich – die Hände gebunden, wenn es um ein strenges Durchsetzen von Handyverboten in Schulen geht. Wie könnte so etwas trotzdem gestaltet werden?
In unseren Schulen müsste so etwas verhandelt werden. Einigt sich eine Schulgemeinschaft etwa auf Handyschränke für die Unterrichtszeit, dann würde das gehen. Dieser Punkt ist uns aber ohnehin wichtig: Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sollten gemeinsam entscheiden, wie Handyregeln an den Schulen aussehen sollen. So können alle Perspektiven und Bedürfnisse in die Diskussion einbezogen werden. Das ist dann auch ein Teil von demokratischer Bildung.
Können heutige Schülerinnen und Schüler sich denn tatsächlich an diesen Diskussionen so beteiligen, dass eine gesündere Nutzung das Ergebnis ist? Diese Schüler sind längst mit Mobilgeräten groß geworden und vielleicht schon von diesen negativ in ihrer Erfahrungswelt und Entscheidungsfindung beeinflusst. Können Schüler ihr eigenes Nutzungsverhalten tatsächlich ausreichend kritisch betrachten?
Meiner Erfahrung nach können sie das sehr wohl. Ich arbeite in der Erwachsenenbildung im Migrationsbereich, mit Menschen ab 16 Jahren. Mit diesen Jugendlichen kann ich teilweise sehr differenziert über das Thema Handynutzung sprechen. Die spüren selbst, dass ihre Handynutzung ihnen nicht immer gut tut und suchen Lösungen.
In der Debatte geht es aber in der Regel um weitaus jüngere Heranwachsende.
Man kann das auch mit jüngeren Jugendlichen und Kindern besprechen – immer altersentsprechend. Zudem muss ich als Erwachsener nicht alle Debattenbeiträge oder Meinungen eins zu eins übernehmen. Als Pädagogin kann ich auch anhand der Diskussion Regeln ableiten, die den geäußerten Bedürfnissen und Wünschen der Kinder entgegenkommen, aber dabei den Schutzgedanken nicht außer Acht lassen.
Wir setzen uns als D64 auch sehr dafür ein, dass sich Schulen stärker demokratisieren, dass Lernende stärker dazu befähigt werden, mitzudiskutieren und Schule als ihren Lebens- und Lernraum auch mitzugestalten. Dass trotzdem entsprechend der Altersklassen unterschiedlich diskutiert und entschieden wird oder werden muss, folgt im Endeffekt auch der – aus meiner Sicht – sinnvollen Theorie des französischen Psychologen Serge Tisseron. Er hat eine 3 – 6 – 9 – 12–Regel aufgestellt. Seine Empfehlung lautet: Unter drei Jahren: Keine Bildschirme, vor sechs Jahren: Keine eigene Spielkonsole, vor neun Jahren: Kein Internetzugang oder ein eigenes Smartphone, vor zwölf Jahren: Keine unbeaufsichtigte Nutzung von Internet und sozialen Netzwerken. Und er betont auch, dass die Kinder diese Regeln nicht alleine formulieren können, sondern sie zusammen formuliert werden. Zudem sei es sehr wichtig, dass Eltern mit Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren solche Regeln zuhause entwickeln und anwenden.
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Die Farbe Blau: Bringen Sie Ihre Favoriten im c’t-Foto-Wettbewerb nach vorn
Die Weihnachtszeit lässt uns idealerweise zur Ruhe kommen und schöne Momente genießen. Für Fotografen gehören dazu selbstverständlich auch gute Bilder. Nutzen Sie daher die freien Tage und klicken Sie sich durch die Einreichungen unseres aktuellen c’t Fotografie Fotowettbewerbs „Die Farbe Blau“. Viele kreative und spannende Ergebnisbilder warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.
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Die Aufnahmen reichen von minimalistischen, fast Gemälde-ähnlichen Meeresszenen über Architektur, entdeckte Gegenstände und gespiegelte Lichter bis ins arktische Eis und zu leuchtend blauen Meereslebewesen. Die Bandbreite ist groß! Nun liegt es an den Nutzern der heise-Fotogalerie, die Sieger zu küren!
Die Bewertungsphase läuft noch bis zum 5. Januar 2026 um 12.00 Uhr. Am Wettbewerb und an der Bewertung können alle registrierten User der Galerie teilnehmen. Die zehn bestplatzierten Bilder stellen wir in der Ausgabe 02/26 vor. Sie haben noch keinen Galerie-Account? Hier können Sie sich kostenlos anmelden.
(cbr)
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Trotz Irreführung: Elon Musk erhält aberkannte Tesla-Aktien zurück
Tesla-CEO Elon Musk erhält ein weiteres Paket an Tesla-Wertpapieren, das rund 140 Milliarden US-Dollar wert ist. Es handelt sich um ein Bonusprogramm, das Musk 2018 quasi selbst diktiert hat, obwohl er damals weniger als 22 Prozent der Tesla-Aktien hielt. Die Zuteilung wurde zwar von Teslas Aktionären genehmigt, jedoch auf Grundlage irreführender Angaben des Verwaltungsrates. Daher hob ein Gericht des US-Staates Delaware voriges Jahr die Milliardenzuteilung an Musk auf. Dagegen hat Tesla berufen – mit Erfolg.
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Denn am Freitag hat der Supreme Court Delawares die ursprüngliche Entscheidung des Delaware Court of Chancery (Az. 2018-0408) abgeändert. An der grundlegenden Feststellung, dass das Zustandekommen des Bonusprogrammes nicht rechtens war, ändert der Supreme Court nichts. Doch sei die vom untergeordneten Gericht ausgesprochene Annullierung des Optionenpakets nicht die passende Maßnahme, um diesem Übelstand abzuhelfen.
Entgegen der Annahme des untergeordneten Gerichts führe die Annullierung nämlich nicht dazu, alle Beteiligten wieder in den Stand vor Auflage des Bonusprogramms für Musk zu setzen. Zwar könnte Tesla dadurch 2,3 Milliarden US-Dollar rückbuchen, und die Anteile anderer Aktionäre würden doch nicht verwässert, aber Musk stehe dann ohne Entlohnung für sechs Jahre Arbeit in den Diensten Teslas dar. Dass Musk durch die Wertsteigerung seiner anderen Tesla-Aktien dutzende Milliarden verdient habe und zusätzlich durch ein anderes, von 2012 bis 2022 laufendes Bonusprogramm fürstlich entlohnt wurde, tue nichts zur Sache.
Der Court of Chancery hätte eine andere Maßnahme finden müssen – beispielsweise eine teilweise Annullierung des Bonusprogramms (auch ohne Antrag einer Verfahrenspartei) oder Schadenersatz für die Aktionäre auf Antrag des Sammelklägers. Da der Kläger aber keinen Schadenersatz beantragt hat, spricht ihm der Supreme Court lediglich einen symbolischen Dollar zu.
Pyrrhussieg der Aktionäre
Damit hat Tesla das Verfahren juristisch gesehen verloren, Elon Musk wirtschaftlich gesehen gewonnen. Die übrigen Aktionäre gehen leer aus. Musk kann nun 303.960.630 Tesla-Aktien zum Vorzugspreis von 23,33 Dollar kaufen. Der Schlusskurs vom Donnerstag waren 483.37 Dollar. Die Differenz von insgesamt rund 140 Milliarden Dollar ist Musks rechnerischer Profit.
Tatsächlich verkaufen darf er die Aktien erst nach fünf Jahren, wird das aber vielleicht nie tun: Eine Eigenart des US-Steuersystems macht es für Multimilliardäre häufig günstiger, Aktien als Sicherheit für Kredite zu nutzen und bis zum Tod auf Pump zu leben. Damit werden die Gewinne nie realisiert, was die Einkommenssteuer vermeidet.
Auswirkungen auf das erst im November zugesprochene Vergütungspaket, das noch viel größer ist, hat das keine. Es bleibt bestehen und könnte Musk, der schon jetzt der reichste Mensch der Welt ist, rund eine Billion Dollar bescheren.
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Tesla muss neben dem einen Dollar Schadenersatz die Anwälte der „obsiegenden“Gegenseite bezahlen. Der Autohersteller hat selbst vorgeschlagen, den Juristen den vierfachen Gebührensatz zu geben, was der Supreme Court Delawares akzeptiert. Die genaue Summe ist noch nicht bekannt, aber jedenfalls ein Bruchteil der nun ebenfalls aufgehobenen Erfolgsprämie, die ihnen das Erstgericht zugesprochen hätte: 15 Prozent jener 2,3 Milliarden Dollar, die sich Tesla bei Annullierung des Aktienpakets erspart hätte, also 345 Millionen Dollar.
Als die Tesla-Aktionäre 2018 über das Bonusprogramm für Elon Musk abstimmten, wurden ihnen jene Verwaltungsratsmitglieder, die das Programm aufgelegt hatten, als von Elon Musk unabhängig dargestellt. Das waren sie nicht. Wie die Tesla-Funktionäre vor Gericht ausgesagt haben, gab es gar keine echten Verhandlungen über Musks Entlohnung. Vielmehr gab der Mann selbst Zeitplan und Bedingungen vor.
Nicht einmal die Verpflichtung, bestimmte Leistungen oder Arbeitszeit zu erbringen, enthält das exklusiv für Musk aufgesetzte Optionenprogramm. In der Tat verbrachte Musk später den Löwenanteil seiner Zeit mit dem Management eines Sozialen Netzes, nicht mit Tesla-Aufgaben.
Zudem wurden die für die Zuteilung der Optionen zu erreichenden Kennzahlen gegenüber den entscheidungsbefugten Aktionären als schwierig zu erreichende Ziele dargestellt. Dabei lagen sie unter den internen Vorhersagen, mit denen Tesla damals bei Banken hausieren ging. Ein Aktionär fühlte sich über den Tisch gezogen und erhob Sammelklage gegen Musk sowie sechs Mitglieder des Tesla-Verwaltungsrats. Nicht zuletzt verwässerte die Ausgabe der Aktienoptionen an Musk die Anteile anderer Aktionäre nach damaliger Berechnung um acht Prozent.
Stand 16. Oktober 2025 waren 3.325.819-167 Tesla-Aktien in Umlauf. Jene 303.960.630 Aktien, die für Musk neu gedruckt werden, sobald er seine zurückgewonnenen Optionen ausübt, entsprechen mehr als neun Prozent davon.
(ds)
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Nach Nutzerprotesten: Firefox bekommt kompletten KI-Abschalter
Mozilla sieht sich nach der Ankündigung seiner neuen Firefox-Strategie mit scharfer Kritik aus der Community konfrontiert. Nachdem der neue CEO Anthony Enzor-DeMeo Firefox zum „KI-Browser“ erweitern will, reagiert das Unternehmen nun mit Klarstellungen: Alle geplanten KI-Funktionen sollen ausschließlich Opt-in ausgeliefert werden. Zudem arbeitet Mozilla an einem „AI Kill Switch“, mit dem Nutzer sämtliche KI-Features dauerhaft entfernen können.
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Firefox-Entwickler Jake Archibald stellte via Mastodon klar: „Alle KI‑Funktionen werden ebenfalls optional sein… Der Kill Switch wird all diese Dinge vollständig entfernen und in Zukunft nie wieder anzeigen.“ Allerdings räumte er ein, dass UI-Elemente wie Toolbar-Buttons eine Grauzone darstellen könnten. Ob der Kill Switch tatsächlich alle Netzwerkaufrufe und Telemetrie-Endpoints unterbindet oder lediglich die Bedienoberfläche deaktiviert, bleibt bislang offen.
Waterfox positioniert sich als KI-freie Alternative
Deutlich schärfer fällt die Reaktion von anderen Browser-Entwicklern wie dem Firefox-Fork Waterfox aus. Hauptentwickler Alex Kontos kündigte an: „Waterfox wird keine LLMs enthalten. Punkt.“ Waterfox betrachtet große Sprachmodelle als Black-Box-Technologien, die dem Vertrauensmodell des Browsers fundamental widersprechen. Das Projekt grenzt sich damit bewusst von transparenten Machine-Learning-Tools wie dem Übersetzungssystem Bergamot ab, das Mozilla bereits einsetzt. Waterfox basiert auf Firefox ESR und verzichtet seit jeher auf Telemetrie.
Mozilla plant mehrere KI-Funktionen für Firefox, darunter ein AI Window, in dem Nutzer das Sprachmodell frei wählen können sollen. Für iOS ist „Shake to Summarize“ angekündigt – eine Funktion, die durch Schütteln des iPhones KI-gestützte Zusammenfassungen erzeugt. Mozilla betont, dass die Verarbeitung lokal möglich sein soll, um Datenschutzrisiken zu minimieren.
Datenschutzrechtliche Bedenken bleiben
Die technischen Details des angekündigten Kill Switch bleiben vage. Ein vollständiges Deaktivieren aller KI-Komponenten erfordert nicht nur das Entfernen von UI-Elementen, sondern auch die Unterbindung clientseitiger ML-Module, Telemetrie-Endpunkte und Server-APIs. Zudem könnten Signatur-basierte Update-Mechanismen nachträglich Modelle oder Konfigurationspakete nachliefern. Waterfox kritisiert, dass ein reiner UI-Schalter unzureichend sei, solange die grundlegende Infrastruktur für LLM-Integration im Browser verbleibe.
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Aus datenschutzrechtlicher Sicht birgt die Remote-Inferenz mit Sprachmodellen erhebliche Risiken. Werden Inhalte geöffneter Webseiten oder Formulareingaben an externe Server übermittelt, können DSGVO-Pflichten wie Informationspflichten, Auftragsverarbeitungsverträge und Rechtsgrundlagen greifen. Mozilla hat bisher keine detaillierten Datenschutz-Impact-Assessments oder Model Cards veröffentlicht, die Transparenz über Datenflüsse und Modell-Eigenschaften schaffen würden. Auch konkrete Angaben zu geplanten KI-Anbietern – etwa Mistral, Hugging Face oder proprietäre Anbieter – fehlen.
Strategischer Umbau zur Einnahmen-Diversifikation
Hintergrund der KI-Offensive ist Mozillas Abhängigkeit von Suchmaschinen-Deals insbesondere mit Google, die historisch 80 bis 90 Prozent der Einnahmen ausmachen. Unter der neuen Führung von CEO Enzor-DeMeo und Firefox-Chef Ajit Varma will Mozilla das Produktportfolio über drei Jahre diversifizieren. Konkrete Monetarisierungsmodelle für KI-Features – etwa Abo-Dienste oder Partner-Integrationen – wurden nicht genannt. Während Firefox auf Desktop bei 3 bis 4 Prozent Marktanteil stagniert, verzeichnet die mobile Version zuletzt 13 Prozent Wachstum.
Die Community-Reaktionen zeigen, dass zumindest ein Teil von Mozillas Kernnutzerschaft die KI-Integration skeptisch sieht. Viele wählen Firefox gerade wegen seiner Datenschutz-Reputation – ein Vertrauenskapital, das Mozilla bereits in der Vergangenheit durch kontroverse Entscheidungen beschädigt hatte. Forks wie Waterfox und LibreWolf entstanden ursprünglich als Reaktion auf Features wie die Pocket-Integration oder Telemetrie.
(fo)
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